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No. 248. Samstag den 22. Oktober L8SV.

Gefunden

eine lederne Tasche mit Inhalt, eine Vorstecknadel.

Wiesbaden, den SO. October 1859. Herzog!. Polizei-Direktion.

Auszug aus den Beschlüssen des GemeinderathkS zu Wiesbaden. Sitzung vom 28. September 1859.

G egenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Göbel und Stuber.

1289. Herr Nathan übergibt Namens der Leihhaus-Commission einen Bericht des Leihhaus-Verwalters Beyerle von hier vom 24. l. M., die Erweiterung des Credits bei Herzoglicher Landesbank dahier um 1OOOO fl. -um Geschäftsbetriebe der städtischen Leihhaus Verwaltung belr, und wird hierauf auf den Antrag der Leihhaus. Commission beschlossen: mit Rücksicht darauf, daß sich die Geschäfte des städtischen Leihhauses bedeutend erweitert haben und eine Crediterhöhnng von 30000 fl auf 40000 fl. im Interesse der Anstalt liegt, bei Herzoglicher Landesbank Direktion um diese Credit- erhödung nachzusuchen.

1292. Das Schreiben des Agenten der Aachen-Münchener Feuerversiche­rungsgesellschaft F. C. Vigelius von hier vom 20. l. M. auf Schreiben v°m5. Juli l. I., die Anschaffung eines weiteren Waflerzubringers für die «tadt Wiesbaden betr., worin mitgetheilt wird, daß die Direktion der Aachen-Münchener Feuerversicherungsgcsellschaft, beschloffen habe, zur Anschaf­fung des fraglichen Hydrophors im Werthe von 1404 fl. die Summe von 600 fl. beizutragen, sobald die Ablieferung stattgefunden habe, gelangt zur Kenntniß der Versammlung und wird dieser Beitrag dankbar acceptirt.

1293. Auf Rescript Herzoglichen Justizamts vom 1. l. M., die Bildung des Schwurgerichts für das Jahr 1860 betr., wird beschlossen: die aufge- st'llte Urliste als richtig zu aitcstlren. “

1294. Auf Bericht des Acciscamts vom 20. l. M., die Berechnung der «cctse von dem in den Mühlen des Stadtherings prodnctrt werdenden Mehl betr., wird beschlossen- für die Zeit vom 1. October l I bis zum 30. Sep- rember 1860 den Maßstab, nach welchem der aus den verschiedenen Frucht- stattungen anzunehmende Mehlertrag zu berechnen ist, wie folgt festmfehen:

1) 100 Pd. Waizen = 80 Pfd. Mehl,

2) 100 Pfd. Korn = 80 Pfd. Mehl,

8) 100 Pfd. Gerste oder Hafer — 70 Pfd. Mehl,

4) 100 Pfd. Korn und Gerste gemengt — 80 Md. Mehl,

Pfd. Erbsen, Linsen und andere Hülsenfrüchtc — 90 Pfd. MM.

Vortrag des Bürgermeisters wird beschlossen, den Erhebnngs- termin für das 3. Gemeindesteuersüupel auf den 15. October l. I. festzusetzen.