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Wiesbadener

TaAblatt.

9üo. 184t» Dienstag den 9. August 1859.

Gefunden

seidene Schürz ein französisch-- Lesebuch, ein Armband. - Wiesbaden, den 8. Äugustl859 Herzog!. Polizei-Direktton.

Strohlicfernng.

1S We. bAunb Biebricher Garnison vom

mr ^ctober d. I. bis 30 September k. I., circa 1500 Centner soll an den rremzstfordernden in Lieferung gegeben werden. Hier,« Lusttragende

? Ä^n3en 5er J?00 ^h'nb schriftlich und verschlossen mit der .StrohUeferung" bis zum 2a. August c. an die unterzeichnete

. ^«r .die Dienstkleidung der Amtsdiener sind circa 170 naffauiicke (Jflpn dun.clvlaues, wollfarbiges Tuch, 60 Ellen dunkeigiaues, und circa 4 Ellen orangefarbenes Tuch erforderlich. Die Lieferung wird im Submissionsweae vergeben. Die zu dieser Lieferung Lusttragenden wollen ihre ^orderunaen pro nassauische Elle, frei hierher geliefert, unter Beifügungber®Su£3e! sp^stens bis zum 1. September l. I. unter der Aufschrift .Submstsion aui TuchUererung.für die Amtsdiener" hierher einsendcn; später eingehende Offerten können nicht berücksichtigt werden. eingeyenve

Wiesbaden, den 6. August 1859. Herzgl. Raff. Verwaltungs-Amt.

------------------------- J5 erger.

Bekanntmachung.

auf die Bekanntmachung vom 2. t. M. wird hierdurch weiter bekannt gegeben, daß von Herzoglichem Kriegsdepartenient aenebmiat worden ist, allen denjenigen Pferdesteigerern, welche nachfolgenden Burgschech bechrmgen, eine Zahlungsfrist von 6 Monaten zu gestalten.

Alle Steigerer, welche von dieser Begünstigung Gebrauch machen wollen haben einen bestimmten Tag dahier zu bezeichnen, wann d,e Zahlimg erfolgen

Wiesbaden, den 5. August 1859.

DaS Kommando der Artillerie-Abtheilung.

Unterzeichneten verbürgen sich hierdurch für die richtige Ratfuna des n ut der Militär-Verwaltung übernommenes Pferd, mit .... Gulden zu zahlenden Betrags, und stellen sich für d'esen Betraa als är ThÄung bn nntet ^'chtleistung auf die Einrede der Vorausklag? und

N. den ..ten August 1859.

Die Aechtheit der Unterschrift der beiden obengenannten Büraen wird unter dem Anfügen attestirt, daß dieselben dein unterzeichneten Bürgermellier ' als zahlungsfähige Personen bekannt sind. 5 «»rgermelster

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