1859
No. 1 ät8. Dienstag den 28. Juni
Einladung zum Abonnement.
Mit dem 1. Juli Beginnt für das Wiesbadener Tagblatt ein neues Quartal, worauf mit 30 fr. abonuirt werden kann, für auswärts mit Zu-- schlag der Postgebühr. Das Wiesbadener Tagblatt erfcheiut mit Ausnahme des Sonntags täglich in der bisherigen Weise und wird auf Verlangen den verehr!, hiesigen Abonnenten für 9 fr. pro Quartal ins Haus gebracht. Durch seine große Verbreitung sowohl in hiesiger Stadt, als allen Theilen des Herzogthums versprechen Bekanntmachungen aller Art den besten Erfolg, die mit 2 fr. die Ze'le in gewöhnlicher Schrift berechnet werden. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der unterzeichneten Verlagshandlung, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern resp. den Landpostböten zu machen.
L. Schellenberg'sche Hof-Buchhsndlung.
Bekanntmachung.
Der Bürgermeister. Fischer,
Die Publication der obrigfeitlichen und Prlvat-Befanntmachungen in der Stadt Wiesbaden betr.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herzog!. Landes' Regierung auf Antrag des Gemeinderaths hiesiger Stadt aenehmiat hat daß ftlr tue Stadt Wiesbaden die Publication von obrigfeitlichen und Privat- Befanntmachungen durch die Schelle beseitigt, und die Pliblicativn der betreffenden obrigfeitlichen Bekannrmachungen künftig -durch das Taablatt bewirkt werde. — Es werden daher die zur Publication in hiesiger Stadt bestimmten vbrlgfeitlichen Bekanntmachungen und Erlasse von heute an nicht mehr durcy die Schelle, sondern durch das hiesige Tagblatt zur Kenntniß der Bewohner der Stadt. Wiesbaden' gebracht werden/wonach sich Jeder, maunzu richten. Bezüglich der Privat - Bekanntmachungen aber bleibt es den Interessenten uoerlasseu, sich statt der Schelle ebenfalls des Tagbläites oder eines anderen geeigneten PublicativuSmittels zu bedienen.
Wiesbaden, den 21. Juni 1859. Der Bürgermeister.
chm malls Fischer.
Bekanntmachung.
Die Einguartieruugsgelder für die am 31. März, 1 2 1 4 12. April und 6. Mai l. I. mit Verpsseguug in hiesiger Stadt' eiuquartirten Recruten lregen zur Auszahlung bereit, und werden die Quartierträger auf gefordert, dieselben innerhalb 8 Tagen, von heute an, auf der Züra«» meisteret in Empfang zu nehmen. 1 9et
Wiesbaden, den 27. Juni 1859.
