iesbadener
Des morgenden Feiertags wegen erscheint das nächste Blatt am Freitag.
1859
Mittwoch den 1. Juni
No. 127
Für den Monat Juni kann auf das Wiesbadener Tagblatt mit 10 ft. pränumerirt werden.
_____ _______ , ___________ Die Expedition.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung Herzoglicher Landesregierung vom 30. August 1842 werden hiermit alle hiesigen, sowie die Bewohner zu Claren- thal und aller zur Stadt gehörigen außerhalb belegenen Häuser, welche Hunde halten, aufgefordert, von dem Besitz dieser Hunde bis zum 30. Juni v? I. bei der Bürgermeisterei dahier Vormittags von 8 bis 12 Uhr die Änzeige zu machen.
Die Anzeige muß ohne Ausnahme erfolgen und bei Ausprüchen auf Taxe- freiheit der Grund angegeben werden.
Die unterlassene oder'unrichtige Anzeige hat für den Besitzer außer der Nachentrichtung der Taxe eine Strafe von 3 fl. für jeden Hund zur Folge.
Wer nach Ablauf der oben gesetzten Frist noch Hunde anschafft, hat davon binnen 14 Tagen vom Tage der Anschaffung an bei Vermeidung der bestimmten Defraudationsstrafe Anzeige dahier zu machen.
Wiesbaden, den 30. Mai 1859. Der Bürgermeister.
- ____________:__Fischer. .
Bekanntmachung.
Donnerstag den 16. Juni l. I., Nachmittags 2 Uhr anfangend, laffen die Erben der verstorbenen Adolph Dambmann's Eheleute von hier die zu deren Nachlaß gehörigen Feldgüter mit obervormundschaftlichem Consens in dem Rathhause dahier abtheilungshalber versteigern.
Die Güter sind:
Stckb.-No. Mg. Rth. Sch. Beschreibung der Grundstücke.
1) 2058 — 46 56 Acker an der dritten Remise am Bittelsbaum zw. Jakob Deckels Erben und Adam Krieger, gibt 10 fr. 2 hll. Zehntannuität;
2) 2059 — 91 27 Acker in der zweiten Gewann vor der dritten Remise zw. der Domäne und Adolf Damb- mann, gibt 50 kr. Zehntannuität;
3) 2060 1 15 61 Acker ober der Kupfermühle zw. Peter Krämer
und Adolph Dambmann, gibt 1 fl. 3 kr. 2 hll. Zehntannuität;
4) 2061 — 51 63 Acker im Aukamm zw. Georg David Schmidt und Friedrich Ludwig Burk, gibt 11 fr. 2 hll. Zehntannuität;
