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No. 2O6„ Donnerstag den 3. September Z8S7
Urthetl.
3n Sachen der Staatsbehörde von AmtSwegen verfolgenden TheilS gegen
Moritz Steinmetz von Wiesbaden,
wegen SchriftfLlschung und versuchten ,?al L{®cl,nI^ller Sitzung vom^Heutigen rc. eikannt:
e' """S.geb oren und wohnhaft zu Wiesbaden, 30 Jahre alt, ^.etzger von Geschäft, der im VerweisungSurthkil vom 13. Januar ;n3»iÄn^qÄnfn Sechen derSchristfülschung und des versuch.
i Con,tcumaciam 'huldig zu erkennen und wegen dieser ^/brecheu zu euer EorrecUonShauSstrafe von vier Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod se um den andern Tag während der ersten 14 Tage und letzten 14 Tage der Strafzeit zu verurtheilen sei, und verfügt, daß die unter dem 20. April L. <.anöu°rblMe Beschlagnahme des Vermögens des Angeklagten fortzubestehen habe und verordne» endlich, daß dies,» tkrkenntniß in öffentlich^ wn?e" 3ntf(Hflen)b,att und zu Wiesbaden besonders ver- WieSbaden, den 17. August 1857.
5269 ^°rßmdttni rl.pka. gorst. Schellrnberg.
___,___ _______Für den Auszug: Dodel.
Bekanntmachung. ~
Das Befahren des Trottoirs zu beideu Seiteu der Alleen aus dem Louisenplatz ist nur für Personenwagen gestattet, ^gkgeu für alle anderen Fuhren, namentlich solche mit Baumaterialien, Oecouomiefuhren rc. verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen von 1 bis 3 st. geahndet.
Wiesbaden, den 25. August 1857.
Herzogliche Polizei - Direction.
v. Rößler. Bekanntmachung.
I5- September bis 15. Oktober l. I. wird das Begehen und bfn Walddistrikren Bahnholz, Neroberg, Münzberg, Hellkunde, Rabenkopf, Langenberg, Himmelöhr, Würzburg, Kessel und
