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Wiesbadener

Tagb l a t 1.

No. 182» Dienstag dm S. August 1856,

Dti der anhaltenden Hitze ist eS erforderlich, daß die Straßen der Stadt mehrmals täglich begossen werden. Die HauSeigenthümer werden daher aufgeferdert, wenigstens 2mal räglich die Straßen'zu begießen.

Wiesbaden, den 1. August 1856. Herzog!. Polizei-Commissartat.

v. Rößler.

Gcfundcn:

Eine Droche, ein Fernglas, ein Zahnstocher, ein Taschentuch.

Wiesbaden, den 4. August 1856. Herzog!. Polizei-Commissariat.

Bekanntmachung.

Dienstag den 2. September I. I. Nachmittags 3 Ubr werden der Wittwe des Philipp Grund von hier zwei auf der Hochstätte dahier zwischen Philipp Becker und Jacob Sulrbach belegene Wohnhäuser nebst Scheuer und Hosraum In dem hiesigen Rathhause zwangsweise versteigert.

Wiesbaden, den 1. August 1856. Herzog!. Landoberschultheißerei.

233 Westerburg.

Feldpoli'zeiliche Bekanntmachung.

Die betreffenden Gutsbesitzer und Pächter werde» hierdurch aufgefordert, zum Zweck der unbehinverle» Absahrt der Früchte die Fcldgewannen un­gesäumt zu räumen.

Sodann werden folgende scldpolizeiliche Verbote in Erinnerung gebracht, nämlich:

1) während der Crndte darf sich Niemand zur Nachtzeit von dem ge« wohnlichen Nachigelänle an bis zu dem Tagcläute Morgen», außer den öffentlichen Wegen und Straßen, auf einem offenen Grundstück im Felde aufhalteu;

2) während der Fruchterndte darf sein Feuer im Felde angezündet werden;

3) das Aehrcnlesen oder Stoppeln darf nur auf Feldabrheilungen (Ge­wannen), welche von Früchten gänzlich leer sind, statlfinden; und

4) in den Bäche» der Gemarkung darf nicht gebadet werden.

Die Eltern, Vormünder, Lehrmeister, Dienstherrschaften und Arbeitgeber werden bei Vermeidung eigener Verantwortung und Haftbarkeit ersucht, zur möglichsten Befolgung dieser Verbote ernstlichst mitzuwirken.

Wiesbaden, den 4. August 1856. Der Bürgermeister-Adjunkt.

ttoulin.