Wiesbadener
Tagbkatt.
No. 12S. Mittwoch den 4. Juni 1856»
Gefunden:
Ein braunes Kinderschürzchen, eine blaue Schürze, eine Nachtjacke, ein Stück Sarsiliet, ein Maßstab, ein kleines Schlößchen. ,'
Wiesbaden, den 3. Juni 1856. Herzog!. Polizei-Kommissariat.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung Herzoglicher Landesregierung vom 30. August 1842 werden hiermit alle hiesigen, sowie die Bewohner zu Clarentbal und aller zur Stadt gehörigen außerhalb belegenen Häuser, welche Hunde halten, ausgefordert, von dem Besitz dieser Hunde biö zum 28. Juni d. I. bei der Bürgermeisterei dahier von Morgens 8 bis 12 Uhr die Anzeige zu machen.
Die Anzeige muß ohne Ausnahme erfolgen, und bei Ansprüchen auf Tarefreiheit der Gruud angegeben werden.
Die unterlassene oder unrichtige Anzeige hat für den Besitzer außer der Rachentrichtung der Taxe eine Strafe von 3 fl. für jeden Hund zur Folge.
Wer nach Ablauf der oben festgesetzten Frist noch Hunde anschafft, hat davon binnen 14 Tagen vom Tage der Anschaffung au, bei Vermeidung der bestimmten DesraudationSstrafc, Anzeige dahier zu machen.
Wiesbaden, den 2, Juni 1856. Der Bürgermeister.
Fischer.
Bekamttmachuttg.
Donnerstag den 5. d. M. Vormittags 11 Uhr werden in dem städtischen Waldvistrikt Grub
150 Stück gemischte Reiserwellen öffentlich meistbietend versteigert.
Wiesbaden, den 3. Juni 1856. Der Bürgermeister.
Fischer. Bekaimtmachung.
Durch die Ernennung des Nachtwächters Christian Pimmel von hier zum AcciSaufseher wird am 1. Juli l. I. die Stelle eine» Nachtwächters für hiesige Stadt vaeant. ES wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diejenigen hiesigen Bürger, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, innerhalb 14 Tagen von heute an ihre deßfallsigen schriftlichen Gesuche bei hiesiger Bürgermeisterei einzureichen haben.
Wiesbaden, den 31. Mai 1858. Der Bürgermeister.
Tischer.
