Wiesbadener
No. 137* Samstag den 7. Juli 1853*
Bekanntmachung.
Wasserbauten am Rhein bctr.
Dienstag den 10. Juli PormittagS 10 Uhr werden dahier öffentlich vergeben:
1) Die Lieferung von Steinen zum Uferbau, veranschlagt zu 1716 fl.
2) Baggerarbeiten .............. 4576 „
3) Lieferung von Holzwaaren, SchiffStheer, Seiler, Oel, Nägel und Stiften............... 722 „
4) Anfertigung von Daggerschiffchen, Sand- und Fahrnachen 1530 „
Etat und Bedingungen können vor der Versteigerung dahier eingesehen werden.
Wiesbaden, den 5. Juli 1855. Herzog!. NerwaltungSamt.
Ferger.
Polizei - Verordnung.
Zur Vermeidung von Unglücksfällen wird hiermit daS schnelle Fahren um die Straßenecken in hiesiger Stadt bei 1 fl. Strafe verboten.
Wiesbaden, den 3. Juli 1855. Herzog!. Polizei-Commissariat.
v. Rößler.
Feldpolizeiliches Verbot.
Da eS nach geschehenen Anzeigen bei dem Baden in den Bächen häufig vorkommt, daß das Wasser zum Nachtheil des MühlenbetrirbS abgedämmt, die CreScenz an den Bachufkrn beschädigt und durch die allzu freie Wahl der Badeplähe daS SittlichkeitSgcfübl beleidigt wird, so hat daS Feldgericht beschlossen, daS Baden in den Bächen hiesiger Gemarkung bet 1 fl. 30 fr. Strafe gänzlich zu verbieten und die Feldschützen anzuwetsen, die Haltung dieses Verbots strenge zu überwachen.
Es wird solches hiermit zur Beachtung bekannt gemacht.
Wiesbaden, den 3. Juli 1855. Der Bürgermeister-Adjunkt.
oulin.
Notizen.
Heute Samstag den 7. Juli Morgens v Uhr:
uhle- und Aeckcrverstcigerung des Gottfried Wagner auf dem Gemeindehause zu Mosbach. (S. Tagblatt No. 156.)
