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Wiesbadener

Tagbkatt.

9io. 126» Freitag den 1. Juni 18SS.

Für den Monat Juni kann auf daS „Wiesbadener Tag blatt" mit 10 fr. pränumerirt werden. Expedition des TagblattS.

Die sämmtliche Löschmannschaft wird aufgefoxdert

Montag den 4. Juni l. I. Nachmittags 3 Uhr sich zu einer Probe auf dem Theaterplatze einzufinden.

Diejenigen, welche ausbleiben, haben Strafe zu erwarten.

Wiesbaden, den 31. Mai 1855. Herzogl. Aoltzei-Commiffariat.

v.' Rößler.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf die Verordnung der Herzogl. LandeS-Regierung vom 30. August 1842 werden hiermit alle hiesigen, sowie die Bewohner zu Klarenthal und aller zur Stadt gehörigen außerhalb belcgenen Häuser, welche Hunde halten, aufgefordert, von dem Besitze dieser Hunde bis zum 15. Juni d. I. bei der Bürgermeisterei dahier von Morgens 8 btö 12 Uhr die Anzeige zu machen.

Die Anzeige muß ohne Ausnahme erfolgen und bei Ansprüchen auf Tarefreiheit der Grund angegeben werden.

Die unterlassene oder unrichtige Anzeige hat für den Besitzer außer der Nachentrichtung der Tare eine Styrfe von 3 fl. für jeden Hund zur Folge.

Wer nach Ablauf der oben festgesetzten Frist noch Hunde anschafft, hat davon binnen 14 Tagen vom Tage der Anschaffung an, bei Vermeidung der bestimmten DefraudationSstrafe, dahier Anzeige zu machen.

Wiesbaden, den 26. Mat 1855. Der Bürgermeister.

_____________________________________________________Fischer.

Die Erhebung der für die evangelische Kirchengemeindc genehmigten drei Biertheile eines Stenrr-SimplumS ist auf den 3. Juni d. I. fest­gesetzt.

339 Der Kirchenvorstand.

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Bekanntmachung.

Die Erhebung de» ersten diesjährigen Steurrsimpelö für die hiesige Israel. CultuSgemeindt ist auf den 30. d. M. festgesetzt worden. ES wird dies zur Kenntniß der Steuerpflichtigen gebracht und die alsbaldige Ein­zahlung erwartet.

Wiesbaden, den 28. Mai 1855.

161 Der Rechner der tfrael. CultuSgemeinde.