Wiesbadener
No. 2S Dienstag den 30. Januar 18SS.
Auszug aus den Beschlüssen des GemeinderatheS. Sitzung vom 13. December.
Gegenwärtig: Der Gemeinderath vollständig.
308) Das Decret Herzog!. Landeöbank-Direktio» vom 12. December, die Vcrwilligung eines CrevitS für die hiesige Stadtkaffe b!S zu dem Dc- trage von 12,000 fl. bctr, wonach dieser Credit verwllligt worden, gelangt zur Kenntniß der Versammlung.
309) Auf Antrag deS H. Bürgermeisters wird zur Prüfung der 1853c Etadtrechnung eine Commiision, bestehend auS den Herren Habel, Nathan und H. Thon, erwählt.
312) Hierauf wird zur Wahl eines StadtrechnerS an die Stelle deS wegen Veruntreuung im Dienste entlassenen StadtrechnerS Lauterbach geschritten und bringt der H. Bürgermeister zu dem Ende die deßfallS eingelaufenen Gesuche zur Kenntnis) deS GemeinderatheS. Die mittelst geheimer Abstimmung staltgehadte Wahl ergab als Resultat, daß Lehrer Christian Maurer von hier mit 9 gegen 4 Stimmen zum Gemeinderechner erwählt war.
Hierbei wurde noch weiter beschlossen, dem neuen Rechner die Pflicht aufzuersegen, seine Wohnung in dem mittleren Theile der Stadt zu nehmen.
323) Die am 13. December abgehaltene Versteigerung der in 1855 vorkommenden Reparaturarbeiten an städtischen Gebäuden rc. wird genehmigt wie folgt:
a. die Maurerarbeiten dem Wilhelm Mo rasch mit 69 fl. 55 fr.
b. die Zimmerarbeiten dem Heinrich Jacob mit 17 „ 20 „
c. die Schreinerarbeiten dem Wilh. Göbel mit 43 „ 55 „
d. die Schlofferarbeiten dem Reinh. Weygandt mit 10 „ — „
c. die Tüncherarbetten dem Peter Traut mit 40 „ — „
f. die Glaserarbeiten dem Friedr. Schaack mit 64 „ 50 „
g. die Spenglerarbeiten dem Daniel Conradi mit 23 „ 50 „
324) DaS Gesuch der Franz, und AgneS Dietrich, Töchter deS temporär dahier wohnenden Lehrers Dietrich auö RüdcSheim, um Erthei- iung der Concession zum Betriebe eines Putz, und Modegeschäftes soll Herzog!. Verwaltungsamte unter dem Anträge auf Abweisung vorgelegt werden.
325) Zu dem Gesuche dcS Franz Carl Wülfing aus Dessau, um Re- reption hierher, wird beschlossen, demselben Statt zu geben, sobald Bittsteller sich über Erlangung deS diesseitigen Staatsbürgerrechts auSgewiesen haben wird.
