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Bekanntmachung.

Montag ben 28. d. M., Vormittags 9 Uhr, und die darauf folgenden Tage, läßt Frau Sophie Lembach, geb. Schmahl, sämmtüche auö

Bekanntmachung.

Mittwoch den 23. November Nachmittags 3 Uhr lassen die Kinder der Georg August Schmidts Wittwe von hier ihr in der Taunusstraße stehen­des einstöckiges Wohnhaus mit zweistöckigem Hintergebäude, -schweinstallen, Hofranm und Garten in dem hiesigen Rathhause zum dritten Male srer- ^Wiesbadem den 19. November 1853. Herzog!. Landoberschultheiserei. 4487 Westerburg.

No. 274. Dienstag den 22. November 8KL3».

Ein Blumentischchen. , .

Wiesbaden, 21. November 1853. Herzog!. Pollzer-Comnnssarrat.

Die Chausseeunterhültungöarbeiten im Bezirk Wiesbaden pro 1854, beste­hend in dem Gewinnen, Anfahren, Zerkleinern urWÄlusbringen von circa 70,000 E.-Fuß Steine auS den Steinbruchen zu Aßmannshaufen, Schlangenbad, Naurod, Gickelsberg und Schläferskopf werden

Samstag den 26. November Morgens 9 Uhr ~

dahier an den Wenigftfordernden vergeben, wcßhalb Steiglustige hierdurch ^Wiesbaden, den 19. November 1853. Herzogliches Krcisamt.

Feiger.

Polizei-Verordnung.

<vn Erwägung, daß die bisherige vollständige Unbeschränktheit der hie­sigen Wirthschäfien in der Dauer ihres Betriebs in der Nachtzeit zu viel­fachen Unzuträglichkciten geführt hat, und die gehörige Handhabung der Sicherheitspolizei dadurch wesentlich erschwert wird, so wird tu Beruckstch- tigung der besonderen Verhältnisse hiesiger Sradt als eines Kurortes Fol­gendes hiermit verfügt: ; ,

In der Zeit vom !5. Oclober bis 15. April Mn Jahres müssen sämmtl'che Wirthscbasten ohne Ausnahme des Abends 11 Uhr geschlossen werden. Werden nach dieser Zeit in einer Wirthschaft noch Gäste betroffen, so verfällt jeder derselben in eine Strafe von 30 kr. oder entsprechende Arbeitostrase, der Wirth aber in eine Geldbuße von 13 fl. .

Wiesbaden, 21. November 1853. Herzogl. Pal^el-Commissariat.

v. Rößler.

Gesunden.