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TaLblatt.

No. 218 Donnerstag den 15. September 1853»

Bekanntmachung.

Der für das Jahr 1854 für die Domamalweinberge im oberen und unteren Rheingau, sowie bei Hochheim und Wiesbaden erforderliche Be­darf von

68500 Stück eichenen Weinbergspfählen,

4000 Stück Stückfaßholz,

1500 Stück Zulastfaßholz,

6650 Gebund Noggenstroh,

6650 Gebund Waizenstroh,

2580 Gebund Heftstroh,

948 Karrn Dünger und 12550 Cubikfuß Dünger soll im Wege der Submission an den Wenigstfordernden vergeben werden. Die Lieferungslustigen werden daher ersucht, ihre Offerten auf die ganze Lieferung oder auf Theile derselben, verschlossen mit der Ausschrift

an Herzogliche Receptur Wiesbaden, Submission auf Pfähl Faßholz-, Stroh- oder Dunglieferung"

bis längstens den 20. September l. I. einzureichen, indem spätere Eingaben nicht berücksichtigt werden können.

Die Lieferungsbedingungen liegen dahier zur Einsicht offen.

Wiesbaden, den 6. September 1853. Herzogliche Receptur. 3522 Reichmann.

Bekanntmachung.

_ Auf Grund Sißungsbeschluffes des Gemeinderathes vom 5. d. M. wird hierdurch bekannt gemacht, daß die zwischen der Platter Chaussee und dem an dem Geisberg vorüber nach der Platte ziehenden Wege befindlichen Stadtwaldungcn während der diesjährigen Brunstzeit, und zwar vom 15. Sep­tember bis 15. October d. I. geschlossen find.

Es ist somit das Begehen der Distrikte Bahnholz, Neroberg, Rabenkopf, Münzberg, Himmelöhr, Langenberg, Kessel, Würzburg, Kisselborn, Linden und Höllkund, sowie insbesondere das Lesholz-Sammeln in diesen Distrikten während der oben benannten Zeit bei Strafe untersagt.

Die übrigen Stadtwalddistricte bleiben dagegen an den beiden wöchentlichen Lesholztagen nach wie vor zum Lesholz: Sammeln geöffnet.

Wiesbaden, den 10. September 1853. Der Bürgermeister.

Fischer.