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Wiesbadener

No. 1041. Freitag den 6. Mai 1853»

Da« lagdlatt erf<6diit M.'rgen» 7 Ubr, mit SiHnabme Senntn««. D.r akihiumtratioiHprti« ist »ro Qi art.il 30 fr., die Ga»Zhs für'« Br.ngen in« Hau« 9 k>. Inserate werden die geile in gewöhn.' kicher Bchrift mit 2 fr. b.'rechnet, «nsragrgehüd- für feoe zu «rtherlendr «u«!unft 2 fr.

Auch für die Monate Mai und Juni kann auf daSWiesbadener Tagblatt" mit 20 fr. pränumenrt tverden

Expedition des TagblapS.

Gesunden:

Ein Rüster und ein Federmesser.

Wiesbaden, 4. Mai 1853. Herzog!. Polizei-Commissanat.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf die von Herzoglicher Ministerial-Abtheilung deS Innern unterm 12. April d. I. erlassene, von Herzoglichem Kreiöamte dahier im gestrigen Tagblattc No. 101 publicirtc Verordnung, daS gangen und Halten der Nachtigallen betreffend, werden bei Vermeidung der in dieser hohen Verordnung angedrohten Strafe alle Diejenigen, welche dermalen dahier Nachtigallen besitzen und dieselben nicht sofort abschaffen, aufgefordert bis znm 15. d. M., und wer künftig in den Besitz einer Nach­tigall gelangt, innerhalb der nächsten 8 Tage davon auf hiesiger Bürger­meisterei die Anzeige zu machen, damit die in den Stadtarmenfonds zu entrichtende, für jede Nachtigall sieben Gulden betragende Abgabe zur Er­hebung übertragen werden kann.

Wiesbaden, den 2. Mai 1853. Der Bürgermeister.

Fischer.

FkldpolizeilicheS Verbot.

Der Aussaat wegen ist eS auf die Dauer von drei Wochen bei 3 fl. Strafe verboten, die Tauben aus ihren Schlägen fliegen zu lassen.

Wiesbaden, den 4. Mai 1853. Der Bürgermeister.

Fischer.

Bekanntmachung.

Samstag den 7. Mai Vormittags 10 Uhr läßt Waanermeister Louis Brenner in der Behausung des GastwirthS Friedrich Lu gen buhl auf dem MichelSberge circa 50 Centn» Wiesenheu und circa 300 Centn» Kleeheu meistbietend gegen gleich baare Zahlung freiwillig versteigern.

Wiesbaden, den 4. Mai 1853. Der Bürgermeister.

1590 Fischer.