Wiesbadener
Tagb satt.
No. 2E». Dienstag den 1. Februar 1833*
Da« Taablatt tridirint Morgen« 8 Uhr, mit Ausnahme Tonntag«. Der PränumerationSprei« ist pro Quartal 30 !r., die Gebühr für'« Bringen ins Hau« 9 fr. Inserate werben die Zeile in gewöhn. Itcher Tchrtft mit 2 fr. berechnet. Anfragegebühr für jede ,u erthetlend« Su«!unfl 2 fr.
Bekanntmachung.
Heute Dienstag den 1. Februar, Vormittags 11 Uhr, wird daS bisher von Büchsenmacher Weygandt dahier in Pacht gehabte städtische Grundstück auf der Leimenkaut, 29 Ruthen groß, anderweit auf die Dauer von 6 nach einander folgenden Jahren öffentlich meistbietend verpachtet.
Wiesbaden, 1. Februar 1853. Der Bürgermeister.
Fischer.
Bekanntmachung.
Die gesetzliche Vorschrift über daö alljährlich in den Monaten Januar und Februar vorzunehmende Abraupen der Obstbäume und Reinigen derselben von den Misteln wird andurch in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, daß dasselbe bei Vermeidung von 1 st. 30 fr. Strafe bis zum 1. März v. I. geschehen sein muß.
Zugleich wird bekannt gemacht, daß die Vorlagen der Stadtcasse für unentdcckt gebliebene Felddirbstähle bis zum Schluffe des vorigen JahreS 1492 fl. 6 fr. und für dergleichen Feldbeschädigungen 603 st. 8 fr. betragen.
Wiesbaden, den 28. Januar 1853. Der Bürgermeister.
Fischer.
Bekanntmachung.
Der Bürgerausschuß wird auf nächsten Freitag den 4. Februar d. I., Nachmittags 4 Uhr, zu einer Sitzung in den Rathhaussaal hierdurch ein* geladen.
Tagesordnung
1) Verwilligung einer Remuneration von 100 fl. für den Stadtrechner Lauterbach.
2) Publikation des Rechnungsüberschlags pro 1853.
3) Wahl eines Rechnungsauoschusses zur Prüfung der 1851er Stadtrechnung.
Es wird erwartet, daß sich die Mitglieder des Bürgerausschuffes pünktlich einfinden. Wer ohne genügende Entschuldigung ausbleibt, wird mit einer Ordnungsstrafe von Einem Gulden belegt. Alle Entschuldigungen müssen schriftlich und vor Beginn der Sitzung bei dem Unterzeichneten eingereicht werden.
Wiesbaden, den 29. Januar 1853. Der Bürgermeister.
Fischer.
