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Wiesbadener

TagKkatt

No. 83 Montag den 20. December 18S2.

Einladung zum Abonnement.

Mit dem 1 Januar 1853 beginnt ein neues Quartal zum Abonnement auf das Wiesbadener Tagblatt, wozu die unterzeichnete VerlagShanvlung mit dem Ersuchen einladet, die Bestellungen baldigst einzureichen, um dar­nach die Auflage bestimmen und den verehrlichen Abonnenten vollstandlge Eremplare liefern zu können. «

Der Abonnementspreis beträgt pro Quartal für Wiesbaden 60 kr., auswärts mit dem verhältnißmäßigen Postaufschlag. Die Gebühr fürs Bringen ins Haus 9 kr. Insertionen werden die Zeile rn gewöhnlicher Schrift mit 2 kr. berechnet; Aufsätze von allgemeinem Interesse, m anstän­digem Ton gehalten, Arstis ausgenommen

L. Schellenberg sche Hof-Buchhandlung.

Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderathes. Sitzung vom 6. December.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Schramm, Großmann, Henoch, Krempel und Weil.

1613) Dem Gesuche des Musikus Martin Kleinhardt aus Berga im Königreich Preußen um Reception hierher, soll Statt gegeben werden, sobald Bittsteller das diesseitige Staatsbürgerrecht erlangt haben wird.

1614) Das Gesuch des Antiquars und Kunsthändlers Nathan Heß von Biebrich, zur Zeit dahier, um Aufnahme als Bürger in die hiesige Stadt- aemeinde, wird genehmigt. _ -1

a 1615) Ebenso das Gesuch des Geometers I. P. 8. I. Ko.b aus Ram- bach, dermalen dahier, gleichen Betreffs, zum Zwecke seiner Verehelichung mit Kath. Christine Jakobine Korn von hier.

1616) Das Gesuch des zur Zeit hier wohnenden Damenschneiders Johann Reil aus Erbach, Amts Eltville, um Reception hierher, wird abgelehnt.

1617) Zu dem von Herzog). Kreisanite zum Bericht inscribirten Gesuche des Wilhelm Weiland aus Bacharach in Rheinpreußen', dermalen dahier, um Gestattiing des temporären Aufenthaltes auf die Dauer eines weiteren Jahres, soll Genehmigung beantragt werden.

1618) Deßqleichen zu dem Gesuche des zur Zeit bei Adam Schmidt in Diensten stehenden Philipp Butzbach aus Lüttringhausen, Regierungsbezirk Düsseldorf, Königreich Preußen, gleichen Betreffes, unter der Bedingung, daß Bittsteller während dieser Zeit in seinem dermaligen Dienstverhältnisse verbleibt.