Wiesbadener
T a g b k a t t.
No. 15» Freitag den 1. Oktober 1852.
Ankündigung.
Durch die überaus günstige Aufnahme, die das Tagblatt bei dem Publikum gesunden, ist es der Verlagshandlung ermöglicht, um das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden zu können, von heute an das Blatt in einem halben Bogen erscheinen zu lassen, und darin, soweit es der Raum gestattet, interessante Erzählungen, Reisebeschreibungen u. dgl. aufzunehmen. Hierdurch wird neben dem praktischen Nutzen, den das Tagblatt gewährt, auch eine angenehme Lectüre dem Publikum geboten.
Für neue Abonnenten können die bereits erschienenen Nummern, soweit sie noch ausreichen, nachgeliefert werden, wobei bemerkt wird, daß die Gebühr für das Bringen ins Haus auf 9 fr. pro Quartal festgesetzt ist.
Wiesbaden, 29. September 1852,
8. Schellenberg'fche Hof- Buchhandlung.
Bekanntmachung.
Mit Beziehung auf die Bestimmungen des Edicts vom 15. Mai 1819 wird hiermit bekannt gemacht, daß alles Gesinde, welches dahier in Dienst treten will, im Besitze des in genanntem Edict vorgcschriebenen Dienst- und Lohnbuchs sein muß, und daß für die Zukunft nur solchen Dienstboten, welche ein Dienst- und Lohnbuch, in welches die Zeugnisse sowie die Bemerkung des jedesmal empsangenen Lohnes von der früheren Dienstherrschaft vorschriftsmäßig eingeschrieben sind, dahier vorzeigen können, gestattet werden wird, einen anderen Dienst in hiesiger Stadt anzunehmen.
Wiesbaden, 27. Sept. 1852, Herzog!. Polizei-Commissariat.' v. Rößler.
Bekanntmachung.
Die aus gestern anberaumt gewesene Versteigerung der zum Nachlasse des verstorbenen Schneiders Johann Philipp Müller aus Esch gehörigen Mobilien ist eingetretener Hindernisse wegen zurückgesetzt worden, und findet erst heute Nachmittag 2 Uhr in dem Wohnhause des Schmieds Heinrich Etz in der Oberwebergasse dahier Statt.'
Wiesbaden den 1. Oktober 1852. Der Bürgermeister.
Fischer.
