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Wiesbadener

T a g K l a t t.

No. 13. Mittwoch den 29. September 1852.

Ankündigung.

Durch die überaus günstige Ausnahme, die das Tagblatt bei dem Pu­blikum gefunden, ist es der Verlagshandlung ermöglicht, um das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden zu können, von heute an das Blatt in einem halben Bogen erscheinen zu lassen, und darin, soweit es der Raum gestattet, interessante Erzählungen, Reisebeschreibungen u. dgl. auszunehmen. Hierdurch wird neben dem praktischen Nutzen, den das Tagblatt gewährt, auch eine angenehme Lectüre dem Publikum geboten.

Für neue Abonnenten können die bereits erschienenen Nummern, soweit sie noch ausreichen, nachgeliefert werden, wobei bemerkt wird, daß die Gebühr für das Bringen ins Haus auf 9 fr. pro Quartal festgesetzt ist.

Wiesbaden, 29. September 1852.

L. Schellenberg'sche Hof- Buchhandlung.

Bekanntmachung.

Mit Beziehung aus die Bestimmungen des Edicts vom 15. Mai 1819 wird hiermit bekannt gemacht, daß alles Gesinde, welches dahier in Dienst treten will, im Besitze des in genanntem Edict vorgeschriebenen Dienst- und Lohnbuchs sein muß, und daß für die Zukunft nur solchen Dienst­boten, welche ein Dienst- und Lohnbuch, in welches die Zeugnisse sowie die Bemerkung des jedesmal empfangenen Lohnes von der früheren Dienst­herrschaft vorschriftsmäßig eingeschrieben sind, dahier vorzeigen können, ge­stattet werden wird, einen anderen Dienst in hiesiger Stadt anzunehmen.

Wiesbaden, 27. Sept. 1852. Herzog!. Polizei-Commissariat.

v. Rößler.

Bekanntmachung.

Heute Mittwoch den 29. d. M.,. Mittags 2 Uhr, werden allerlei Effecten, namentlich Kleidungsstücke, zwei Kisten und etwas Silber, im Rathhaussaale dahier versteigert.

Wiesbaden den 29. September 1852. Der Bürgermeister.

Fischer.