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Wiesbadener Tagblatt
Freitag, 9. Avril 1943
Seile 4 Nr. 84
Wiesbadener Nachrichten
Beisetzung des Leutnants Schwarz
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gegen jeden, wer es auch sei, d Hundes vorzngehen. Falls er
Freitag: Berduukeluog von 21,15 eie 6.14 Uhr
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— Die MS®. »Kraft durch Freude-, Abt. Volksbildungswerk, führt am 14. April in der Aula der Oberschule am Boseplatz einen Lichtbildervortrag von Prof. Dr. Hans Sch im an k von der Universität Hamburg durch. Das Thema des Vortrages lautet: „Kopernikus und der Kampf um das kopernikale Weltsystem".
* Gastspiel Peter Kreuder. Am Donnerstag, 15. April, gastiert int großen Saal des Kurhauses Peter Kreuder mit seinen Solisten. Man braucht sich nur seine vielen Filme zu erinnern, die weltberühmt geworden sind und zu denen er die Musik geschrieben hat, wie z. B. »Allotria", „Mazurka", ,.Burgtheater", „Serenade", „Eapriolen", „Wasser für Canitoga", „Hallo Janine" usw., immer hat Peter Kreuder Melodien geschaffen, die jeder gesungen, gesummt oder gepfiffen hat. Durch seine vielen Konzertreisen int Jn- und Ausland mit seinen Solisten, von denen feder ein Meister seines Instrumentes ist, ist Peter Kreuder auch dem Publikum persönlich bekannt geworden.
Dlssbcrdsn» öisbrrch
Da« „SB. T." gratuliert. Adam Hofmann, Adolfstrag« 6, begeht am 10. April in körperlicher und geistiger Frische seinen 75. Geburtstag.
— Oder Papier in den Müllkasten? Dies bedeutet Verlust von wertvollen und kriegswichtigen Rohstoffen! Gib Altpapier, Zeitungen, Zeitschriften, alte Bücher und Archivmaferial zur
ALTPAPIERSAMMLUNG 1943
VOM 4.-24. APRIL
Ein überaus zahlreiches Trauergefolge war es das Doitnerstagnachmitlag den im Heimatlazarett verstorbenen CA.-Sturmfuhrer der Standarte 80, Leutnant Hans Schwarz zu seiner letzten Ruhestätte auf dem Südfriedhose geleitete. In bei Trauerhalle roibmete der Stellvertreter des Kreisleiters Pa Wagner, dem Verstorbenen Worte des Abschieds. Er schilderte den gegenwärtigen Kampf, den wir aussechten müssen bis zum stegretchen Frieden. Für diesen Frieden habe auch der Tote ge- tyttßet*, fett er als Hrtlerjunge sich dem Führer verschrieb, als SA.-Mann für den Sieg des Nationalsozialismus kämpfte und als Soldat und Offizier seinem Eid gemäß den letzten, aber höchsten Befehl erfüllte: zu sterben, damit düs Volk lebe
Die Ehre der Soldatenfrau genießt besonderen Schutz
= Kassel, 9. April. Der 42jährige verheiratete Heinrich Metz aus Waldkappel handelt im .Umherziehen mit Wäsche und Kleidungsstücken. Im Herbst 1941 suchte er eine Kundin auf, deren Ehemann, wie er muBtc, an der Ostfront stand und nahm eine Bestellung auf Wäschestoff entgegen. Schon hierbei suchte er sich der Frau zu nähern und machte ihr unsittliche Anträge. Die Frau lehnte diese Zumutungen entschieden ab. Bei einem zweiten und dritten Besuch wiederholte er sein Ansinnen und brachte dabei zum Ausdruck, baB er der 5rau die für den Stoff geschuldeten Pynkte vor Kleiderkarte schenken wolle, wenn sie ihm zu Willen sei. Die Frau blieb bei ihrer ablehnenden Haltung und erzählte ihrem Ehemann bei seinem nächsten Heimaturlaub das Vor- gefallene. Die Ehefrau des Frontsolbaten hat Anspruch auf den besonderen Schutz der Gerichte. Wer glaubt, den Fronteinsatz des Mannes dazu ausnutzen zu können, sich in derartiger Form einer Soldatenfrau mit unsittlichen Absichten nähern zu können, ist ein Volksschädling Das Sondergericht in Kassel ver- urtetlte Metz zu zwei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust.
Bei dauerndem teilweisem Fortfall des Interesses — das betrifft Fälle, wo nicht alle Warenbestände und Einrichtungsgegen- stände, sondern nur Teile davon verkauft und abtransportiert sind — bleibt der Versicherungsvertrag zunächst in vollem Umfange bestehen. Auf Antrag des Versicherungsnehmers ist jedoch die Prämie den veränderten Verhältniffen anzUpaffen. Zuviel gezahlte Entgelte find gutzuschreiben bzw. zurückzuzahlen. Erfolgt der Teilverkauf des Warenlagers nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern erstreckt er sich auf eine längere Zeitspanne (allmählicher Ausverkauf), kann eine mehrmalige entsprechende Prämienanpasiung, den Ergebnissen der Jnventurausnahme folgend, in Betracht t'omnren. Bei anderweitiger Unterbringung von Warenbeständen, Einrichtungsgegenständen usw. aus Anlaß der Stillegung, ist der Versicherungsschutz auch unter veränderten Verhältnissen ohne Prämienzuschlag aufrechtzuerhalten.
Ergänzend wird noch bemerkt, daß bei Zusammenlegung mehrerer Betriebe unter entsprechender Anwendung der aufgestellten Grundsätze im gegenseitigen Einvernehmen die Beteiligten im Einzelfall feststellen, welche Verträge bestehen bleiben oder abgeändert werden muffen. Im Zweifelsfalle wird davon ausgegangen, daß die Verficheruiigsbeträge des aufnehmenden Betriebes den Vorrang haben. Soweit für den Fall der Stillegung mit dem Versicherungsnehmer bereits für ihn günstigere Sonderabmachun- gen getroffen find, bleiben sie in Geltung. Die auf dem Gebiete der Kraftfahrtpersicherung abweichenden Sonderbestimmungen bleiben bestehen.
— Der Rundfunk am Samstag Bringt an bemerkenswerten Sendungen im Reichsprogramm: 12.45 Uhr: Militärmusik aus Kassel: 14.15 Uhr: Heiterer Melodienreigen: 16.00 Uhr: .LLiener Geschichten" (Großes Unterhaltungskonzert): 20.20 Uhr- Zeitgenössische Kleinigkeiten: 21.00 Uhr: Das Deutsche Tanz- und Unterhaltungsorchester: 21.30 Uhr: Volkstümliche Opernmelodien, ^m Deutschlandsender: 11.30 Uhr: Über Land und Meer' ü^-lü Uhr: Sinfonische^ Musik: 20.15 Uhr: Operettensendung („Retche Mädchen von Johann Strauß).
— Alte Kohlenkarten werde» am 30. April ungültig. Zur Regelung der Hausbrandversorgung hat der Reichsbeauftragte für Kohle Ausführungsbestimmungen erlassen, wonach alle Reichskarten für Kohle, die Bis 31. März 1943 ausgegeben wurden, mit dem 30. April 1943 ihre Gültigkeit verlieren. Reichskarten für Kohle (Ausgabe C und D) werden auch im Kohlenwirtschaftsjahr 1943/44 ausgegebett. Sie tragen den Vermerk „Gültig bis 31. 3. 1944“. Der auf der Rückseite der alten Reichskarten für Kohle stehende Wortlaut ist ungültig. Der Reichsbeauftragte stellt gleichzeitig fest, daß Verwandte, die in einem Haushalt der Verbrauchergruppe 1 aufgenommen werden, in der Regel nicht als Untermieter mit Sonderanspruch auf Kohle gelten. Abweichend hiervon ist aber zu entscheiden, wenn es sich um eine Ehefrau mit einem oder mehreren Kindern handelt, beten Ehemann Wehrdienst leistet.
— Auch die dienstverpflichtete werdende Mutter ist geschützt. Rach dem Muttetschutzgesetz dürfen Frauen aus Anlaß der Schwangerschaft nicht gegen ihren Willen entlassen werden. Sie Sicherung der Lebensgrundlage der erwerbstätigen werdenden Müller soll durch den Ausschluß von Kündigungen in dieser Zeit gewährleistet werden. Der gleiche Grundsatz gilt auch für die werdenden Mütter, die sich in einem Dienstpflicht-Arbeitsverhältnis befinden. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz stellt in einem Erlasse klar, daß Anträge von Betrieben auf Dienft- entvflichtung werdender Müller grundsätzlich abzulehnen sind. Rur in den Fällen ist ihnen ftattzugeben, in denen eine werdende Mutter ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, ein anderweitiger geeigneter Einsatz im gleichen Betrieb nicht möglich ist und die Parteien über die Rückkehr in den früheren Betrieb einig find. Voraussetzung ist jedoch, daß der werdenden Mutter durch die Dienftentpflichtung und Rückkehr in den früheren Betrieb keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Das gilt qpch, wenn der frühere Betrieb stillgelegt ist ober bie werdende Mutter nicht aus einem Betrieb dienstvervflichtet worden ist. Die Entpflichtung ist in solchen Fällen, auch wenn bie werdende Mutter eine Erwerbsarbeit im Betrieb nicht mehr ausüben kann, nur mit'Zustimmung der werdenden Mutter zulässig.
- Unfall. In der Langgasse kam eine Schülerin zu Fall und erlitt einen Knöchelbruch.
y Alte Jagd fn Wiesbaden
Die 'Jagdleidenschaft, die unsere Uraltvorbern auf bet ersten Entwicklungsstufe der Menschheit als Jagdvolk beherrschte, hat sich durch die Jahrtausende bis in die Jetztzeit bei hoch und niedrig fortgeerbt, nur hat dir Stärkere im Laufe der Zeit, als der Wildbestand geringer wurde, sich das Erlegen der wilden Tiere als ein Vorrecht angemaßt und ben Schwächeren höchstens zu Hilfsdiensten dabei verwandt. In der Blütezeit des Rittertums legte man nur auf die Jagdarten höheren Wert, bei denen bie körperliche Ee- wanbtheit zu beweisen war.
2n einer Beschreibung seines Landes vergißt Graf Johannes von Nassau nicht, bei jedem Bezirk besonders hervorzuheben, wie die Jagdverhältnisse dort beschaffen seien. In der Herrschaft Wiesbaden rühmi er die feine Gelegenheit zu Hetzen und allerhand Beizen, ebenso bei Idstein ziemliche Hatz und etwas Krähenbeize. Die niedere Jagd überließ man besonderen Dienern. Honerfänger oder Vogler und Hasenvögte hatten die herrschaftliche Tafel mit dem nötigen Wildbret zu versorgen. ,
erlegt sein, außer im Arni Sonnenberg und in ben Weingärten z u Wiesbaben, wo bem Amtmann unb Keller, des Hasenweibwerks zu pflegen, amtshalber zugelassen worben. Ebenso sollte Stoffel Dietz auch auf bie Bäche acht geben unb ntemanbem bas Fischen und Krebsen darin gestatten, außer wo dem Amtsmann die Erlaubnis erteilt sei Für diesen Auftrag Erdem' dem Stoffel Dietz zu seiner Schultheißenbestallung 10 Gulden unb 4 Malter Korn als Besoldung ausgesetzt. Staatsarchiv Wtesbaben, Abt. 137, le 1.) 3.
Bereit zum Dienst am Boden
700 Landdienftfreiwillig» der HI. vor dem Einsatz
In sechs Jahren zielstrebiger Arbeit hat bie Hitler-Jugenb unseres Gaues den Kreis- der für das Land gewonnenen Stadt- jugend immer größer ziehen können. Diesmal sind es 700 Land- bienftfrciroillige, die in -ben nächsten Tagen in den Landdienst- lagern des Gebietes Hessen-Nassau zum Einsatz gelangen Sie beschreiten damit einen Weg, bet bie Besten unter ihnen zum eigenen Hof im Osten führen wird.
Die Hitler-Jugend gestaltet die Ausnahme dieser neuen Freiwilligen für bas Bauerntum wie im Vorjahre am kommenben Sonntag zu einer besonderen Feier im Paulinenschlötzchen in Wiesbaden. Jungen, Mädeln unb Eltern wird damit die Bedeutung dieses Eintritts in den Bauernberuf eindringlich vor Augen geführt. Gleichzeitig werden die Ostfretwilligen des vor- laffrtgen Landdiensteinsatzes verabschiedet.
Ein besonberes Augenmerk richtete man auf bie Grenzbezirke, damit bet liebe Nachbar, wie es ja heute noch vorkommt, sich keine Übergriffe zu schulden kommen lasse. So wurde im Jahre 1569 durch vormundschaftlichen Auftrag dem herrschaftlichen Hofmeister rn Idstein auferlegt, alle Grenzen und Anstößer fleißiger denn zuvor zu besehen, damit bet Herrschaft hinsichtlich bes Weidwerks rein schaden entstehe, dagegen bie in bet Nsihe gelegenen Jagden, darin man sich keines Nachteils zu besorgen, nach Möglichkeit zu jchonen. Im Abschied von 1571 wurde dem Amtmann in Idstein das Weidwerk auf den Grenzen und da, wo etwa Streit entstehen möchte, übertragen, wobei die Jagdbeute unter die Räte treulich aosgeteilt werden sollte.
Sm Jahre 1576 liefen Klagen ein, daß in der Herrschaft Wiesbaden sich etliche des Hasenhetzens, Earnstellens und Jagens unter. Öa. en und zum Teil bie Berechtigung dazu vorschützten. Diesem Mißbrauche zu begegnen, wurde bet Dotz Heimer Schultheiß etorfel Dietz zu einem Hasenvogt bestellt mit bem Auftrage, bie Erenzen und Anstößer in bet Herrschaft fleißig zu bereiten und ernstliche Aufsicht zu haben unb gegen jeben, wer es auch fe’ mit Pfändung des Jagdgerätes und Hundes vorzugehen. Falls er aber Widerstand finde, solle er den „Elockenstreickri ergehen lassen und die Täter, wenn bie Psänbung und andere Mittel versagen sollten, aber die Namen kündbar wären, bei den verordneten SRäten anzuzeigen, bamit fic zu gebührender Strafe ungehalten werden tonnten. Es solle auch weder dem Amtmann, noch dem Keller zu Wiesbaden bas Hetzen unb Sagen erlaubt fein, sondern diese, wie andere, zu pfänden, dem Stoffel Dietz gleichfalls auf-
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Die ersten Blüten sprengen ihre Hülle und lassen uns den vielen Frost vergessen, in dem wir abseits und enterbt der Fülle allein an unserm nackten Weg gesessen.
Ein neuer Ruch strömt aus den herben Lüften, versprechend wie ein Hauch aus Gottes Munde: mit krummen Rücken und mit breiten Hüften ziehn Bauern aus unb pflügen Stunb um Stunde.
Im Wechselspiel von Sturm und guter Sonne entdecken wir das eigene Leben wieder: und selbst aus Schmerz steigt leise Wonne vor Nacht und Traum in längst vergessene Lieder.
Michel Becker.
Schieß-Wehrkämpfe der SA. in Wiesbaden
Die SA.-Standarte 80 ruft zu den zu Anfang bes Monats M a i in Wiesbaden ftaitfinbenben Schieß-Wehrkämpfen der SA. auf. Die Eesamtleitung der örtlichen Schietzwehrkämpfe hat der SA.-Standartenführer. Es nehmen auch außerhalb der SA. gemeldete Mannschaften teil, an die besondere Aufforderungen ergehen. Am 18. April findet ein Probeschießen für die an dem Wehrkampf teilnehmenden Mannschaften statt. Die noch in der Heimat befindlichen SA.-Männer, deren Zahl durch die Einberufungen zu den Waffen stark gelichtet ist, nützen ihre Freizeit, um sich in den Formationen der Standarte im Waffengebrauch zu üben. Wer die Durchführung der Kämpfe werden noch nähere Einzelheiten mitgeteilt,
— Hinweis. Wir machen unsere Leser auf drei wichtige Anordnungen der Reichsstelle für die Elektrizitätswirtschaft (Reichslastverteilung) im heutigen Anzeigenteil aufmerksam.
Zusatzkleiderkarte für Traucrkleidung. Die Reichsstelle für Kleidung hat mit Wirkung vom 15. April eine Neuregelung für den Bezug von Trauerkleidung getroffen. Danach können Mütter und Ehefrauen von Verstorbenen auf Antrag eine Zusatzkarte für Trauerkleidung mit 40 Punkten erhalten. Der Sterbefall und das Verwandtschaftsverhältnis sind durch Vorlage einer amtlichen Bescheinigung nachzuweisen. Der Anspruch auf Ausstellung der Zusatzkarte erlischt vier Wochen, nachdem der Todesfall ben Müttern unb Ehefrauen bekannt geworden ist. Demselben Verbraucher darf innerhalb eines Jahres nur eine Zusatzkarte ausgestellt werden, auch wenn mehrere Todesfälle in der Familie eintreten. Di« Zusatzkarte gilt ein Jahr. Mit Einführung der neuen Zusatzkarte treten die früheren Vorschriften über den Bezug von Trauerklei- dung außer Kraft.
—■ Verzicht aus die Beglaubigung von Zeugnisabschriften. Der Retchsminister des Innern hat angeordnet: Die Polizeibehörden sind in letzter Zeit durch Beglaubigungen von Zeugnisabschriften bei Bewerbungen von Kriegsversehrten. Militär- und Zivtlan- wärtern so stark in Anspruch genommen worden, daß ste ihren eigentlichen Aufgaben in vollem Umfang nicht mehr nachkommen konnten. Für die Dauer des Krieges sind deshalb bei Bewerbungen um Anstellung im öffentlichen Dienst beglaubigte Zeugnisabschriften allgemein nicht mehr zu fordern. Wenn die Zeugnisabschriften bett Bewerbungsgesuchen nicht beigefügt werben können, genügen einfache Zeugnisabschriften. Diese Zeugnisab- chriften können bann später bei der Einberufung ober Einstellung der Bewerber mit ben Urschriften verglichen werden.
.— Wiesbadener Gerichtsurteile. Wegen mangelnder Beaufsichtigung ihres Sohnes und weil sie die von diesem Sohn ge- tohlenen Sachen verhehlten, wurde ein Ehepaar verurteilt, und jwar die Mutter an Stelle einer an sich verwirkten Eesängnis- trase von vier Wochen zu einer Geldstrafe von 200 RM und der Vater an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von einer Woche /1 einer Geldstrafe von 50 RM.
<Ettte Ehrenabordnung der Wehrmacht trug den mit der Reichs- ittegsflagge bedeckten Sarg zum Grab, an dem eine Ehrensalve abgegeben wurde. Als letzte Grüße wurden von Vertreter der Wehrmacht, des politischen Führerkorps, der SA.-Kameraden, der Hitlerjugend, der SA.-Siedlergemeinschaft, des Oberbürger- metsters und der Frauenschaft Kränze niebcrgelegt.
«Anser Tamanzug"
ttlls wir ihn bas erstemal sahen, war er für uns ein romantisches Wesen, aus einer anderen Welt, die gar nicht in das (stau ber Erbe zu passen schien, in ber wir lebten. Damals blinkte und blitzte er in seinem blaugrauen Tarnstoff unb ber weißen ^nnenfutterung. Vier Taschen barg allein leine Jacke unb vier ®,e X<e’ ™tr putzten ein wenig, als wir ihn empfingen, aus '*’*■00 davor, unsere Hände könnten ihn beschmutzen. Aber heute! ^ßeiff Gott, wie lange ist das her. Eine wahre Landkarte hat sich auf ,hm abgezeichnet. Die Spuren oergangener Kämpfe gieren iffn und berichten eindringlich von ber Härte bet Entscheidungen, bte wir durchlebten. Streifschüsse rissen sein Futter auf. Die Erde tm (staben von Leningrad, der Sand der Uferstraße am Eis des tftnntfdien Meerbusens und der Lehm aus ben Tannenwäldern am Wolchow blieben an ihm haften. Und wie's bei einer guten Sache stets ist, niemals wurde darüber gesprochen, so daß man meinen könnte: „Sag mir, welchen Tatnanzug du trägst, und ich will btr sagen, wer du bist." Denn ein jeder von uns fühlte, daß er trotz seiner Leblosigkeit und seiner unbedingten Sachlichkeit immer mehr einer ber besten Kameraben würbe. Weißt bu nod) Landser, scheint er zu sagen, damals beim Spähtrupp im Niemandsland, als uns Schneehügel und Sandklumpen umgaben unb wir von bet Landschaft nicht zu unterscheiden waren, weil seine Tarnfarbe sich so in die Umgebung schmiegte, daß wir ein schwarzes Bündel Grasbüschel, der dunkle Baumstumpen dort links ober mit Schnee bedeckte Lehmstücke fein konnten.
Wie geborgen fühlten wir uns im Tatnanzug. In den Taschen die Eierhandgranaten, die Maschinenpistole dicht an die Jacke geklemmt, über uns den weißen «tahlhclm mit der Kapuze Und wie warm hielt das Futter trotz der eisigen Kälte, die uns fast den Atem nahm. Und wie gut war er uns, als wir ihn in den wenigen Nachtstunden als Kopfkissen benutzten. So schnell wurde •or zum zweiten Ich, daß er nicht mehr von uns zu trennen war. Die Scheu, die wir einst vor ihm empfanden, war längst überwunden. In den Taschen trugen wir die notwendigste fiabc: Feldpostbriefe, die allmählich genau so feldgrau'wurden wie wir Oft glitt unsere lehmige Linke in die Tasche und zerrte sie hervor. Lange blieben die Augen an den Zeilen hängen, und das Bild der Mutter oder Frau stand vor uns. Und dann wanderte der Brief wieder in die Tasche zurück, zu der Tabakspfeife und den Streichhölzern.
Getreu unserem Knüppel, der früher ein krauser Eschenast war, führte uns der Tarnanzug durch die Stationen der Entscheidung. Wir sprachen niemals davon, weil es selbstverständliche Dinge waren. Rur heute, als der Kompaniechef den Tatnanzug eines Landsers musterte und ihn fragte, wie lange er ihn schon trage, tarn das Gespräch darauf. Da erwachten Erinnerungen und formten das Bild unseres Kampfes.
Kriegsberichter Hans-Herbert B a s b 0 r f.
Versicherungsverträge stillgelegter Betriebe
Die Stillegung von Betrieben auf Grund ber Verordnung zur Freimachung von Arbeitskräften für kriegswichtigen Einsatz wirkt sich auch auf dje Versicherungsverträge aus. Der Leiter der Reichsgruppe „Versicherungen", Oberregierungsrat a. D. Direktor ftilgarb, hat die Versicherung-Unternehmungen angewiesen, hierbei auftauchende Schwierigkeiten auf ihrem Tätigkeitsgebiet unter getingffmöglidjem Arbeitsaufwand so zu lösen, daß Här - t c n für alle Beteiligten ° vermieden werden. Grundsätzlich empfiehlt er. wenn das versicherte Interesse infolge der Betriebsstillegung fottgefallen ist, mit dem Versicherungsnehmer zu vereinbaren, daß der Versicherungsvertrag für die Dauer der Betriebsstillegung ruht und sich um diese Zeit verlängert. Vorn Zeitpunkt des Jntereffenfottfalles ab ZU berechnende Prämienanteile sollen gutgeschrieben ober auch auf Wunsch des Versicherten zurückgezahlt werden. Das entspricht ähnlich den Regelungen, wie sie bereits auf dem Gebiete der Kraftfahrzeug-Kasko- und Haftpflichtversicherung auch in der Haftpflicht- und Unfallversicherung mit Erfolg durchgeführt wurde. Dieses Verfahren soll nunmehr auch auf das Gebiet der Sachversicherung angewandt werden. Kommt eine Einigung in dem empfohlenen Sinne nicht zustande, so ist ber Vertrag als erloschen zu betrachten, und auch in diesen Fällen sind die Versicherungsunternehmungen angewiesen, von dem Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie abzugehen.
An welcher Stelle der Städte-Rangliste steht Wiesbaden?
Di« Stabt Wiesbaben steht heute an 39. Stelle in Großbeutschland, nachbem wir im Jahre 1940 noch in ber Ranglist» ber deutschen Gemeinden ben 38. Platz inne halten. Die Ver- änberung ist entstauben burch bie Einreihung der Gemeinden aus Elsaß-Lothringen unb aus Luxemburg.
Sechs Städte im Re g.-= Bezirk Wiesbaden haben mehr als zehntausend Einwohner auszuweifen. Es handelt sich hier um die folgenden Gemeinden, die unter den 718 grotzdeut- schen Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern heute an nachfolgender Stelle rangieren: 11. Frankfurt, 39. Wiesbaden, 341. Wetzlar. 376. Bad Homburg v. d. H., 599. Limburg, 625. Oberursel.
Wesentliche Änderungen in der Rangliste der Gemeinden entstehen durchweg durch Vergrößerung einer Gemeinde infolge Ein« Semeinbung, ober burch neu eingereihte Gemeinden, wie im Fall er Westmark (Elsaß-Lothringen und Luxemburg). Bis zum siegreichen Ende.des jetzigen Krieges dürfte sich jedoch die Rangliste der deutschen Gemeinden doch wohl noch etwas ändern, sei es durch weitere Eingliederungen oder Erhöhung bzw. Verringerung der Einwohnerzahlen und sonstige durch den Krieg bedingte Maßnahmen. E. C-s.
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