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Dienstag. 1. Dezember 194?

Wiesbadener Tagblatt

Wiesbaden« Nachrichten

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berechnen. Das gilt insbesondere bei Gefolgschaftsmftgftehern, die zum Wehrdienst oder zu einer ähnlichen Dienstleistung einberufen find und von ihrem Betriebsführer keinen laufenden Arbeitslohn und keine laufende Arbeitgeberunteistützung erhalten. Bei Ee- folgschaftsmitgliedern, die zum Wehrdienst oder zu einer ähnlichen Dienstleistung einberufen stnd und von ihrem Betriebssuhrer eine steuerfreie Arbeitgeberunterstützung (Abschnitt 13 der Lohnsteuer­richtlinien) erhalten, stnd die beiden folgenden »äße äy unter­scheiden" .' .

1. Die Arbeitgeberunterstützung und die nicht eisern gesparte Zuwendung zusammen übersteigen nicht den monatlichen vochst- betrag für steuerfreie Arbeitgeberunterstützung; Lohnsteuer ist nicht zu erheben. ., ,

2. Die Arbeitgeberunterstützung und dre nicht eisern gesparte Zuwendung zusammen übersteigen den monatlichen vochstbetrag für steuerfreie Arbeitgeberunterstützung: die Lohnsteuer ist grund­sätzlich nur von der nicht eisern gesparten Zuwendung, und zwar nach den festen Steuersätzen des § 35, Absatz 1 der Lohnsteuer- Durchführungsbestimmungen 1939 in der Fassung der zweiten Lohn­abzugsverordnung zu berechnen. Der Betriebsführer kann aber auch die nicht eisern gesparte Zuwendung der Arbeitgeberunter­stützung, die er in dem Monat zahlt, hinzurechnen. Er hat dann die Lohnsteuer von dem Gesamtbetrag nach der Lohnsteuertabelle für monatliche Lohnzahlung zu berechnen. Diese Art der Berech­nung kommt nur in Betracht, wenn sich dadurch eine niedrigere Lohnsteuer ergibt. .....,, , ,

Bei der Eintragung des steuerpflichtigen Arbeitslohnes auf der Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerbescheinigung) sind die Weihnachts- zuwendungen und die Neujahrszuwendungen auch insoweit zu berücksichtigen, als sie eisern gespart weiden.

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Seite 4 Nr. 282 *

Eisernes Gratifikationsparen steuer­begünstigt

Gleiche Steuergrundsätze wie 1941

Für die steuerliche Behandlung der Zuwendungen, die die Betriebsführer ihren Eesolgschaftsmitgliedern zu Weihnachten oder zu Neujahr machen, gelten die gleichen Grundsätze wie im vorigen Jahr. Diese Zuwendungen sind bei der Lohnsteuer nur insoweit begünstigt, als sie eisern gespart werden.

Eisern svarfähig sind Zuwendpugen, die in der Zeit vom 15. November 1942 bis zum 15. Januar 1943 gezahlt werden. Das Eefolgschaftsmitglied kann von einer solchen Zuwendung nach Be- lieöen die folgenden Beträge eisern sparen:

a) wenn die Zuwendung 200 NM nicht übersteigt, den ganzen Betrag oder jeden auf volle 10 RM lautenden Betrag,

b) wenn die Zuwendung 200 RM übersteigt, den ganzen Be­trag oder jeden auf volle 50 RM lautenden Betrag, höchstens 500 RM.

Hat das Gefolgschaftsmitglied im Laufe des Kalenderjahres 1942 von demselben Betriebsführer, von dem es die Weihnachts­zuwendung oder die Neujahrszuwendung erhält, schon andere ein­malige Zuwendungen erhalten und davon eisern gespart, so darf der eiserne Sparbetrag von der Weihnachtszuwendung oder der Neuiahrszuwendung zusammen mit den Beträgen, die das Ee­folgschaftsmitglied von den anderen einmaligen Zuwendungen schon eisern gespart hat, nicht mehr als 1000 RM betragen. Ein Eefolgschaftsmitglied zum Beispiel das schon von seiner Eeschästs- jahresabschlubvrämie 1942 und von seiner llrlaubsabgeltung 1942 zusammen 700 RM eisern gespart hat, kann von seiner Weihnachts­zuwendung nur noch 300 RM eisern sparen.

Ein Eefolgschaftsmitglied, das feine Weihnachtszuwendung oder seine Neuiahrszuwendung ganz oder zum Teil eisern sparen »ill, muh dem Betriebsführer spätestens eine Woche vor dem Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung darüber eine eiserne Svarerklärung abgeben. Der Betriebsführer kann die Frist abkürzen. Eiserne Svarerklärungen von Eefolgschaftsmitgliedern, die sich in Ausübung des Wehrdienstes oder einer ähnlichen Dienstleistung ober in Ausübung ihres Berufes auherhalb der Grenzen bes Reichsgebiets aufhalten, sinb auch dann noch zu be­rücksichtigen, wenn sie dem Betriebsführer verspätet zugehen.

Die Weihnachiszuwendungen und die Neuiahrszuwendungen sind, soweit sie eisern gespart werden, von der Lohnsteuer (ent­sprechend auch von der Einkommensteuer) befreit.

Die Zuwendungen stnd, soweit sie nicht eisern gespart werden, lohnsteuervflichtig. Die Lohnsteuer ist in der Regel nach den festen Steuersätzen des § 35, Absatz 1 der Lohnsteuer-Durchführungs­bestimmungen 1939 in der Fassung der zweiten Lohnabzugsver­ordnung zu berechnen. Der Betriebsführer kann die Zuwendung aber auch dem laufenden Arbeitslohn des letzten Lohnzahlungs­zeitraumes hinzurechnen und die Lohnsteuer von dem Gesamt­betrag nach der Lohnsteuertabelle berechnen, wenn sich dadurch eine niedrigere Lohnsteuer ergibt. Die Lohnsteuer kann auch dann nach der Lohnsteuertabelle berechnet werden, wenn das Gefolgschafts- Mitglied laufenden Arbeitslohn nicht bezieht. Die Lohnsteuer ist dann nach der Lohnsteuertabelle für monatliche Lohnzahlung zu

Der erwartete Erfolg ist eingetreten

Was macht die Rückkehr zur Normalzeit aus?

Als Reichsminister Speer sich beim Ministerrat für die Reichsverteidigung für die Wiedereinführung der Normalzeit tn den dunklen Wintermonaten einsetzte, tat er das aus der L gung heraus, daß die Verschiebung um eine Stunbe den Elektri­zitätswerken durch Verringerung des Strombedarfs fur Beleuch­tungszwecke eine fühlbare Entlastung tn ben Morgenstunden bringen müsse. Nachdem nun seit der Rückkehr zur Normalzeit eine gewisse Zeit vergangen ist, ist es von Interesse, festzustellen, daß, der erwartete Erfolg tatsächlich tn vollem Umfang cm 9etlSa6e^6at sich die Maßnahme in den verschiedenen Gebieten des Reiches infolge der unterschiedlichen Sonnenauf- und -unter- gangszeiten verschieden ausgewirkt. In den w e st I l ch t n Gauen ist die Fruhspitze in der Belastungskurve der Kraftwerke völlig verschwunden, ohne daß eine irgendwie beachtliche Jticno» spitze aufgetreten wäre. Im Osten dagegen ist an stelle der ab- gesünkenen Frühspitze die Abendspitze um einen gewissen Betr-^ in die Höhe gegangen, da ja, je weiter wir nach Osten tommkm, um so früher die Dunkelheit eintritt. Aber diese neue Abendspitze hat bei weitem nicht die Höhe der früheren Morgempitze erreicht und ist im übrigen für die Belastung der Kraftwerke von weit geringerer Bedeutung. , , ...

In der Summe des gesamten Reichsgebietes hat der Übergang zur Normalzeit außerordentliche Einsparungen der Leistung von Kraftwerken mit sich gebracht. Dieser erfreuliche Erfolg darf nun aber nicht etwa Veranlassung geben, in unseren Bemumtngen, Strom ernzusparen, nachzulasien Nach wie vor muß lebet Betrieb und jeher Haushalt danach streben, jeden unnötigen Verbrauch an Strom und Gas zu Unterlasten, beim wer Strom und Gas spart, hilft der Front!

Die sorialversicherungsrechtliche Behandlung

Für die sozialoersicherungsrechtliche Behandlung der Zu­wendungen, die die Betriebsführer ihren Eefolgschaftsmitgliedern aus Anlaß des Weihnachtsfestes machen, gelten die gleichen Grund­sätze wie im vergangenen Jahr. Weihnachtszuwendungen stnd danach Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und sowohl be, der Berechnung der Beiträge als auch bei der Feststellung der Verstcherungsoflicht und der Festsetzung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen. Weihnachtszuwendungen sind nur bei der Bei­tragsberechnung insoweit unberücksichtigt zu lasten, als sie eisern gespart werden. Für Angestellte, die wegen eines Jahresarbeitsverd ienstes von mehr als 3600 RM nicht kranken- versichcrungsvflichtig sind, ist der Angestelltenversicherungsbeltrag von höchstens 600 RM monatlich festzustellen. Für Angestellte, die krankenkastenoersicherungspflichtig sind, ist er nur von höchstens 300 RM monatlich zu berechnen wenn das Monatsentgelt mit der Weihnachtszuwendung zujammen 300 RM übersteigt.

Bei der Berechnung des Jahresarbeiisverdienstes zur Fest­stellung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und der Angestelltenversicherung sind die Weihnachtszuwendungen dem Arbeitsverdienst zuzurechnen. Das gilt auch soweit sie eisern ge- spart werden. Werden sie jedoch in der Zeit vom 25. November bis 24. Dezember gewährt und sind sie weder in einer Tarif-, Betriebs- oder Dienstordnung noch in einem schriftlichen Vertrage sestgelegt, so bleiben sie bei der Festsetzung der Versicherungspflicht insoweit unberücksichtigt, als sie ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn nicht übersteigen.

Soweit Weihnachtszuwendungen eisern gespart werden, der Betriebsführer für sie an die zuständige Krankenkaste Sozialversicherungsausgleichbetrag zu zahlen.

Kampf dem Bagatellprozeß

Friedenssuruch kostet keine Eerichtsgebühren

Von den Mahnahmen zur Vereinfachung der Strafrechts­pflege, die in jüngster Zeit ergangen sind, wird besonders auch der Friedenssvruch eine wesentliche praktische Bedeutung bekommen, weil er berufen ist, die Fülle der Bagatell- und Klatschvrozeste zu beseitigen. Der Reichsjustizminister hat nun noch ein Weiteres getan, um den Friedenssvruch zu einem begehrten Mittel zu machen. Eine Verordnung bestimmt, datz Eerichts­gebühren nicht erhoben werden, wenn die Privatklage durch Friedenssvruch oder durch Vergleich erledigt wird. Weiter be­stimmt die Verordnung, datz auch ein_ Gebührcnvorschutz vom Privatkläger, Wiederkläger oder Nebenkläger nicht erhoben wird. Im Privatklageverfahren stehen dem Rechtsanwalt für die Mit­wirkung in einer zur gütlichen Erledigung oder zur «rällung emes Friedensfvruches bestimmten Verhandlung keine weiteren Eebuhren zu. Dasselbe gilt für seine Mitwirkung beim Abschlutz eines Ver­gleiches in oder außerhalb der Hauptverhandlung. Mit dem Friedenssvruch wird also auch der Vergleich kostenmätzig begünstigt.

!! Rüdesbeim (Rheingau). 1. Dez. Am 2. Dezember yollendet Frau Katahrina Lener, am 4. Dezember Kraulern Mana R u st ihr 75 Lebensjahr. Sn der Rüdesheimer Weinbergsgemarkung wird ab 1. Dezember ein grünerer Teil der Weinberge dem Um« legungsverfahren übergeben Die Umlegungsarbetten Baien am Montag 30. Nov.. ihren Anfang genommen unb etitteden lick, über das gesamte Gebiet der am Engerweg gelegenen Distrikte. In einet Versammlung von Interessenten wurde eine Vereinigung deutscher Stenographen im Rahmen der Dcuticken Arbeitsfront gegründet. Ein Verwalter auf dem Jagdickloß Niederwald war mit Füttern eines Pferdes beschäftigt. Plötzlich schnavvte das Tier nach dem linken Unterarm des Verwalters und bis tfim den Knockcn^durck « m j Dez. Auf der Strecke. SanauKnlba stürzte tun vor der Station Salmünster die elfiabrme Irmgard Grob aus Wirtbeim. die tn Salmünster die Schule besucht, aus dem fahrenden Zug Dabei zog sich das Mädchen fo schwer« Verletzungen zu. datz es am nächsten lag tm Krankenhaus Sal- Münster ^itarb.^, Dez. Auf einem Schleppkahn kam der

40iäBrige Steuermann Josef Lor a k ch aus Lobt zu .rall unb fiel mit der Brust gegen einen Eisenträger. Loraick zog stch dabei so schwere innere Verletzungen zu daN er nach kurzer Zeit starb.

--- Sieben. 1. De,. Sm Marz d. 3 hatte em Mann in Gießen einen aus einer Fütforgeanstalf ausaertfienen Fürwrgezogling bet sich aufgenommen, obwohl er wutzte, daß der . Zögling geflohen war. Den Ausreißer versorgte er mit Zivftkleidern und ermög­lichte ihm durch die Lösung einer. Fahrkarte nach Erfurt di« weitere Flucht. Als Eegenlerstung nahm er von dem Flüchtling

Dezember

Die Tage sind kurz; sie gleiten leise und schmerzlos in die Dunkelheit, die unbarmherzig ist und doch Geheimnis und Wunder verschenkt. Langsam öffnet sich eine Tür, und wir werden ge­blendet. Denn nur unser Herz vermag die Schatze zu schauen, die aus der Unvergänglichkeit kommen. Das Sahr ist alt geworden und weise Der letzte Mond schließt den Ring mit einem Stein, der vom Schicksal dunkel geglüht und von Hoffnung und Sehn­sucht geformt ist. Wie eine Wasserrose sich auf dem dunklen Spiegel des Sees zitternd erschließt, so horchen wir tn ine rinnen­den Stunden, die in die Ewigkeit tropfen. Selten find wir 0 aufgeschlossen von einer Macht, die wir nicht hegtet en der wir ober hörig sind: das Leben spricht tn diesem dunkelsten Monat der aber zugleich der hellste ist, aus uns, durch uns, mit uns, daß wir erschienen - und doch glücklich sinh! Die Natur ist schweig­sam unb verschlossen. Aber gerade tn dieser Herbheit liegt eine gebundene Kraft, die erschüttert. Hart und kalt tst alles Linien Formen, Duft. Nur her Himmel Hatz zuweilen noch Farben die fast unirdisch scheinen in ihrer Zartheit und Tiefe Alles andere ist grau und müde unb kantig. Kinderlachen stoßt ein Loch tn die Schwere der Tage, und unsere immer wache Sehnsucht sucht die Sterne, die für uns unsichtbar hinter dicken Schneewolken ihr Lickt ins All strahlen. Die wilde Sagb zieht durch die connroenb- nüchte Sturm rüttelt an den Dächern, Eis unb Schnee strecken ihre falten Hände aus. Arn Tannenbaum aber, der aus dem Walde in die Stadt kommt, werden die Lichter brennen und ihr warmer Glanz öffnet alle Blüten der Herzen. v-

Die Zulage- und Zusatzkarten für Lang-, Nacht-, Schwer- unb Schwerstarbeiter werden diesmal früher als sonst üblich aus­gegeben weil an diese Volksgenossen eine Sonderzuteilung von SB ein erfolgt. Die Betriebsführer müssen veranlassen, datz die Karten fristgemäb abgeholt' werden und die Bezugsausweise für SEein unverzüglich an die Eesolgschafisangehörigen ausgehandigt werden, damit diese die kurzfristigen Termine zur Vorbestellung des Weines einhalten können.

Zauniben im eigenen Seim. Die letzte diesjährige Haupt­wanderung des Zweigvereins Wiesbaden des Taunusbundes galt dem Besuche der Hallgarter Zange. Unter Führung des Ver­einsvorsitzers Kluges und seines Stellvertreters Sch rüder begann die Wanderung in Eltville. In der Morgendämmerung wurde Kiedrich und int Weitermarsch die alte Zifterzienserabtel Eberbach erreicht. Dann begann der Aufstieg zu der 500 Meter hoch gelegenen Hallgarter Zange. Hier fand die-Ehrung der Wanderfreunde Hoßield, Kleber, Preusche und Stenzel für 40- jährige Mitgliedschaft statt. *

Ein Paketmarder vor dem Sonbergerickt

= Frankfurt a. M.. 1. Dez. Die Sicherheit der öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere der Voll,, und der Reicksbabn die den (trübten Teil bes kriegswichtigen Güterverkehrs zu bewältigen haben, verlangt, batz gegen einzelne JBollstoabltnge. die., unter Ausnutzung der Verdunkelung und des Personalmangels beförderte Güter berauben mit aller Strenge. vorgegangen.wird Das Sondergericht Frankfurt a. M. verurteilte ben 41iahitgen Philivv Dauenhauer wegen Diehttahls von etwa 2,i Paketen zu d r e t Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust Der bisher unbestrafte Angeklagte war fett 1933 bei der Reichsbahn tätig und vergriff sich in letzter Zeit insbesondere an Lebensmittelvaketen in der Keväckabfertigungsstelle. ©erlüget .Wein und Buttersen- bungen bis zu 25 Pfuntz fielen ihm habet tn die Hande

Et» notorischer Lump

-- Frankfurt a. M.. 1. Dez. In der Person bes 38iährigen Karl Schramm stand ein notorischer Faulenzer und Betrüger vor den Schranken des Amtsgerichts Frankfurt, das den Ange­klagten wegen Diebstahls. Betrugs _ unb. Unterschlagung zu einem Jahr neun Monaten Gefängnis verurteilte. Datz er nachher einer .heilsamen Kur tn einem Lager unter­worfen wird, fand betlamta Erwähnung. Der Angeklagte mutzte schon in früher Jugend in einer Erziehungsanstalt .untergebracht werden. Er ist später fünf Jahre Ktcntbenleatonar gewesen, unterstand nach seiger Rückkehr nach Deutschland der. Aufsicht der Trinkerfürsorge. Als er heiratete kümmerte er sich nickt um leine drei Kinder und blieb, als eins starb. der Beerdigung fern. An einer Arbeitsstätte fehlte er 148 Tage tm Sahr trieb Rth herum. !:ahl Fahrräder und wurde beftralt. Außerdem stahl er seiner trau einkassierte Gelder, und spreite sich grauen gegenüber als riegsverletzter Unteroffizier aut der. vor her Aeftrderung »um feldwebel siebe: er entpuppte sich somit auch als Seiratsickwindler leinen Formats.

Tödliche Folgen der Unachtsamkeit

= Friedberg. 1. Dez. Das eineinhalbiähtige Kind einer Familie in Ilbenstadt stürzte..als hie Mutter am Or?n betoafttgl war. aus dem Kinderwagen tn einen Kubel mit heißem Waner. Die Verbrühungen führten den Tod des. Kindes herbei

= Lampertheim. 1. Dez. Ein zweieinhalb Jahre altes Kind, bas in einem Nachbarhaufe weilt^ fiel ?ls es wieder zu seiner Mutter zurück wollte in eine im ,ftur auf gestellte WMckbutte mit kochendem Wasier. Das Kind zog sich ko schwere Wunden zu. datz es nach zwei Tagen starb.

Todesurteile aeeen Schieber

Sie stellten sich außerhalb der Bolksgemeinschaft

Berlin, 1. Dez. Die Rationierung aller Waren und vor allem der Lebensmittel in Deutschland rückte den Grundsatz der Gerech­tigkeit, nämlich der Gleichheit aller vor dem Gesetz, der gemein­samen Lebensführung der Ration in diesem Kriege, an die erste Stelle aller lebenswichtigen Grundsätze. Ihm haben sich alle Volksgenosten tn Deutschland ohne Ausnahme unterzuordnen.. Wer sich gegen die Bestimmungen vergeht, versucht einen der Eckpfeiler der Verteidigung des Reiches zu stürzen. Solche Verbrechen können nach der Schwere des Einzelfalles nur mit den härtesten Strafen gesühnt werden. Immer wieder ist darauf hingewiesen worden, so daß auch die wenigen, die sich tatsächlich selbst außerhalb der Volksgemeinschaft stellten, ausreichend gewarnt waren. Sie durf­ten keine Gnade erwarten.

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So wird jetzt mitgeteilt, daß das Sondergericht in Hannover den Schlächtermeister August Blanke aus Scharzfeld zum Tode verurteilte, weil er in großem Umfange S ch warzjch lach- langen vorgenommen hatte. Er hatte in feinem Betrieb 17 Eroßtiere, 17 Kälber und 14 Schweine schwarzgeschlachtet und außerdem für verschiedene Selbstversorger weitere Schwarzschlach- tungen von 31 Schweinen, neun Kälbern und fünf Schafen vor­genommen Seine Frau verkaufte gemeinsam mit ihm den größ­ten Teil des Fleisches markenfrei an die Ladenkundschaft, zum Teil betrieben sie mit dem Fleisch Tauschgeschäfte. Das Sonder- gericht verurteilte Blanke1 zum Tode, feine Ehefrau erhielt acht Jahre, feine Mitangeklagten Lieferanten, der Viehhändler Aug. Mundt aus Luetgenhaufen, vier Jahre, der Reichsbahnarbeiter Karl Bock und der Landwirt Karl Oehne ans Scharzfeld je drei Jahre Zuchthaus, während sechs weitere Angeklagte, Lieferanten und Abnehmer, hohe Gefängnisstrafen Bis zu drei Jahren auf sich nehmen mußten. Das Todesurteil wurde bereits vollstreckt.

Wegen fortgesetzten Betrugs, schwerer passiver Bestechung, wegen Verbrechens nach der Kriegswirtschastsverordnuna und der Amtsunterschlagung mußte sich der Leiter des Wirtschafts­amtes Sonthofen, Valentin Barthel, vor dem Sonder­gericht in München verantworten. In Mißbrauch seiner Amts- stellung hatte er bei der Bewinkelung von Kraftfahrzeugen und der Ausgabe von Tankausweiskarten Personen begünstigt, eie ihm durch Gewährung von Darlehen über seine vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten halsen. Insgesamt entzog er dadurch über 1500 Liter Benzin der normalen Bedarfsdeckung. Das Gericht verurteilte den Angeklagten als Volksschädling zu einer Zucht-

WISSEN SIE SCHON...?

.. datz unsex Gleichgewicht vom Ohr überwacht wird? - 3m inneren Ohr des Menschen befindet sich ein Organ, das mit dem Gehör nichts zu tun hat, sondern eigens dazu da ist, uns das Ge­fühl für unsere Lage im Raum zu ver­mitteln unb bafüt zu sorgen, daß stän­dig unsere Gleichgewichtslage eingestellt wird. Dieses Organ besteht aus drei gebogenen Rühren, ben sogenannten Bogengängen, bie in ben drei Richtungen des Raumes angeorbnet

sinb. Die Snnenroänbe her mit einer Flüssigkeit gefüllten Rüh­ren sinh mit feinsten Flimmerhärchen ausgekleibet. Bei lebet Sageanberung des Kürvers strömt die träge Flüssigkeit im Ver­hältnis zur Röhrenwand und-die Flimmxrhärchen werden in eine bestimmte Bewegung versetzt, die als Nervenreiz dem Ge­hirn mitgeteilt und orientierungsmäßig ausgewertet wird. Bei Ohr-Erkrankten ist das Gleichgewichtsgefühl bisweilen gestört. Der Arzt gibt allen, die an einer Mittelohr-Entzündung erkrankt sind, die Weisung, beim Schwimmen und besonders Tauchen vor­sichtig und mäßig zu sein da Gleichgewichtsstörungen unter Wasier wieder auftreten und den Tod durch Ertrinken herbeiführen tönften. (Deike-M.)

Der Rundfunk am Mittwoch bringt an bemerkenswerten Sendungen im Reichsprogramm: 12.45 Uhr Schlotzkonzert aus Hannover, 14.15 Uhr Deutsches Tanz- unb Unterhaltungs­orchester, 15.30 Uhr Hausmusik klastischer und böhmischer Meister, 18.30 Uhr Zeitspiegel. 19 Uhr Frontberichte unb politische Sen­dungen, 20.15 Uhr Beliebte Schlager, 21 Uhr Die lustige Stunde. 3m Deuts^landsender: 17.15 Uhr Bruckner, Pntzuer, Rousza, Dvorak unter Richard Richter mit Bernhard 3akschtat, 20.15 Uhr Sinfonische Musik, 21 Uhr SuvpösDie schöne Ealathee".

Sternschau vom 1. bis 10. Dezember. Der bei Sonnen­untergang im ONO. in die Hohe kommende helle bleiche Stern ist her ringumgebene Wandelstern Saturn im Sternbilb Stier in 1210 Millionen Kilometer Abstand Der bret Stunden später ebenda ausgehende hellste Stern des Himmels ist der Riesenvlanet Juoiter im Sternbilb Zwillinge 665 Millionen Kilometer non uns ab Der zwei Stunben vor her fjionne im SO. sichtbar werbenbe Stern in her Waage ist her äußere Nachbar unserer Erde. Mars, 370 Millionen Kilometer entfernt.

DissbaLan-DoHtzsim

Jungmadels erfreuen verwundete Soldaten. Eine bet schönsten Betätigungen bet Sungmäbels im Kriege ist die Betreuung her verwundeten und kranken Soldaten. Auch am Sonntagvormittag statteten sie wieder einem Reservelazarett einen Besuch ab und erfreuten untere Soldaten durch kleine Gaben, sowie durch 2ieber= und Eedichtvorträge unb durch fröhliche Unterhaltung. Sichtlich erfreut dankten die verwundeten Soldaten den Sungmäbels für bie schone Unterhaltungsstunde.

DasSB. I. gratuliert. Am Dienstag begeht Frau Wilhelmine Schnell, Wwe., Wilhelmstraße 23, in guter Rüstigkeit ihren 75. Geburtstag.

Haus st rase von neun Fahren. Auf bie gleiche Dauer wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt.

Der Bäckermeister Heinrich Wissel aus H a n a u be- schaffte sich ohne Bezugfchein Mehl in größeren Quantitäten Bet verschiedenen Kaufleuten tauschte er dafür bewirtschaftete Lebens- mittel und sonstige Mangelwaren wie Butter. Käse unb Nähr­mittel. Seife, Kämme, Zahnbürsten, Staubtücher, Besen unb Bürsten ein. Bei verschiebenen Gastwirten ließ er sich gegen Ab­gabe von Brot unb Mehl samt seiner Familie markenfrei be­wirten unb bie für seinen Betrieb gewährte Sonderzuteilung an Eiern unb Butterschmalz verwenhete er z. T. im eigenen Haus­halt. Überdies schlachtete er zwei Ferkel ohne Schlachtgenehmi­gung. Das Sondergericht in Kastel verurteilte den Angeklagten als Volksschädling zum Tode. Seine Frau. Else Wistel, die nur z. T. von den Schiebungen Kenntnis hatte, erhielt ein 3ahr sechs Monate Gefängnis. Gegen bie übrigen beteiligten Tauschhändler laufen noch gefonderte Strafverfahren, um auch sie einer [trengen Bestrafung zuzuführen. Das Todesurteil wurde bereits vollstreckt.

Die Ursache der Bostoner Brandkataftrophe

Stockholm, 1. Dez. 3m Zusammenhang mit dem furchtbaren Brandunglück in einem Bostoner Nachtlokal, besten Opfer bisher auf 477 gestiegen sind, gab die dortige Polizei bekannt, ein Film, ftatist habe gestanden, unabsichtlich den Brand verursacht zu haben. Er habe ein brennendes Streichholz auf die im Lokal befindlichen imitierten Palmen geworfen, bie man allgemein , irrtümlicherweise für feuerfest gehalten hatte.

Da werden Weiber ju Hyänen. Mit der Verhaftung eines berüchtigten bolschewistischen Flintenweibes aus der Zeit bes spanischen Bürgerkrieges hat bie Madrider Polizei wie­der einmal einen guten Fang gemacht Man war Dolores Martine» so heißi das entmenschte Ungeheuer schon lange auf her Sour, ehe es jetzt gelang sie in ihrem Schlupf­winkel aufzustöbern Nack Abschluß her polizeilichen Verneh­mungen ist sie inzwischen hem Gericht übergeben worden. Schon jetzt steht fest, daß sie stets schwer bewaffnet war und zahlreiche Haussuchungen,Beschlagnahmungen" und Verhaftungen geleitet hat. Ihre Spezialität waren Haussuchungen nach wehrfähigen Männern, die sie in bie rote Armee abführen ließ. Bezeichnend für ihren Gemütszustand ist, datz sic nachts bie Gegenden von Madrid aussuchte, in denen Mastenhinrichtungen ftattfanben. um dort mit ihrem Gefolge diese Morde regelrecht zu feiern Zwischen­durch »länderte sie die Leichen unb verteilte die Beutestücke unter ihre Begleiter.

Dienstag Verdunkelung von 17.18 bis 7.45 Uhr