Seite 4 Nr. 32
Wiesbadener Tagblatt
Samstag/Sonntag, 7./8. Februar 1942
Wiesbadener Nachrichten
Es kämpft das ganze deutsche Volk
Die neue Filmwochenschau
Einmal in der Woche hat jeder deutsche Volksgenossen Gelegenheit, fich durch die plastis-nen Bildeindrücke der neuen Wochenschau davon ju überzeugen, das, Deutschland mit unendlicher Kraft für den Endsteg arbeitet. Für die Heimat gibt es nur einen großen Gedanken, die Rüstung, und für die Front nur ein 3iri: die Vernichtung des Feindes. Die geschlossene Gemeinschaft, die die Rede des Führers im Sportpalast hört, ist — so zeigt es das Bild wirklich — als eine Vertretung des ganzen Volkes zu bezeichnen
Auch die Front bekommt immer wieder Beweise dieses Gemeinschaftsgefühls, denn täglich gelangen, wie uns die Wochenschau zeigt, neue Sendungen von Pelz- und Wollsachen an die Front. Das Bild unserer kämpfenden Wehrmacht im Osten wird jetzt bestimmt von dem unaufhörlichen rollenden Nachschub. Bewundernswert ist die Zähigkeit, mit der sowohl die Fahrmannschasten, wie die arbeitenden Soldaten der Reparaturwerkstätten hart hinter den ersten Linien sich einsetzen für das Gelingen des großen Werkes. Auch die Szenen vom nordafrikanischen Kriegsschauplatz beherrscht der Moto. Eine überwältigende Fülle von Panzern und Kraftfahrzeugen rollt im Bild an uns vorbei.
Technisch am besten sind die Aufnahmen von der Fahrt eines U-Boots gegen die USA Die Unterwasserkamera schafft außerordentlich wirksame Eindrücke Eine Bravourleistung sind auch die Bildstreifen, die die Besatzung des U-Bootes im Kommandoturm bei schwerer See festhalten. Brecher über Brecher umschlingt das Schiff zu Zeiten völlig Aber standhaft führen unsere Soldaten sogar bei diesem Wetter Arbeiten am Rumpf des U-Bootes durch. Der Eindruck bet gesamten Wochenschau ist von so elementarer Kraft und zeugt von einem so eisernen Widerstandswillen, daß jedem, der Re sieht, klar werden mutz, daß uns der Sieg sicher ist. S- S- ®.
Frau Schnack kauft ein
Abe» ihre Rechnung geht nicht auf
Niemand im ganzen Haus erwartete die Zeitung so ungeduldig wie Frau Schnuck. Sie meinen das wäre ein erfreuliches Zeichen ihrer geistigen Aufgeschlossenheit? Na, dann fragen Sie doch einmal die Nachbarin übtigens eine recht verständige Frau, die weiß, warum Frau Schnack dem Zeitungsjungen schon immer entgegenläuft Ja. was liest sie denn eigentlich so eifrig, fragen Sie? Oh das sollen Sie gleich erfahren. Gewöhnlich beginnt ste ihre Lektüre auf der letzten, der Anzeigenseite die Fama behauptet, es gäbe viele Frauen, die gleich ihr bas Lesen bei Zeitung von hinten beginnen) llnb hier interessiert ste wieber nur ein bestimmte, Teil, nämlich bie Verkaufsangebote gebrauchter Waren. Ob es fich nun um eine „gut erhaltene Kaffeemühle", einen „kaum getragenen Mantel" einen „fast gar nicht befetten Eartenschlauch , eine Schlafcouch" hanbelt, Frau Schnack notiert fich bie Namen sämtlicher Verkäufer, rast hin und kaust alles! Nicht eine Versteigerung geht vorbei, ohne daß fie nicht dabei gewesen wäre Sie ist von einet wahren Kaufwut besessen und zahlt jeden verlangten Preis. Ihre Wohnung gleicht schon einem richtigen Altwarenlager. Denn fie braucht ja alle diese eifrig zusammengekauften Sachen durchaus nicht. Sie ersteht fie nur . . ., und im geheimen den« ste gelegentlich daran, später einmal alles zu noch teueren Preisen zu verkaufen. Diese Rechnung würde auch glänzend aufgehen, wenn nicht — ja, wenn nicht der Preiskommisiar sich dazwischen gemengt hätte Dor einigen Tagen stand es in der Zeitung, daß auch für gebrauchte Waren eine feste Preisregelung getroffen worden ist, bte für Warenverkäufe durch Privatpersonen, Eebrauchtwarenhäidler und auch bei Versteigerungen gilt. Höchstens 75»/» des nach den Preisvorschriften lulässtgen Preises für eine gleichartige oder vergleichbare neue Ware darf m Zukunft für gebrauchte Waren gefordert und auch gezahlt werden. Ferner müßen sämtliche Verkaufsangebote, ob fie nun durch Zeitungsanzeigen oder andere Werbemittel bekannt gegeben werben, für jede einzelne Ware Preisangaben enthalten, die von beiden Seiten eingehalten werden müssen. Als Frau Schnack durch ihre Nachbarin aus diese Anordnung hingewiesen wurde, bekam fie einen SButanfall' Doch es nützte ihr nichts! Ohne Preisbiszipltn geht es nun einmal nicht. Ho.
Wir gedenken verdienter Wiesbadener
7. Februar 1892: Rudolf von Rex
Rudolf von Rex nahm an wer Feldzügen teil; in Wiesbaden verbrachte er als Generalleutnant seinen Lebensabend. Er war zu Paderborn am 7 Sanuat 1817 geboren und zeichnete sich, aus dem preußischen Kadettenkorps hervorgegangen, bereits im Feld- zug 1849 gegen Dänemark aus Für fein tapferes Verhalten im Gefecht erhielt der damalige Piemier-Leutnant und Kampanie- führer eine allerhöchste Belobigung. Nachdem er fich im Krieg 1864 nun Major und Kommandeur, bei Rackebüll und Alsen besonders hervorgetan hatte, war er im gleichen Jahre Oberstleutnant geworden In der Schlacht bei Kisfingen, 1866, trug er durch einen überraschend unternommenen Vorstoß dazu bei. den schwachen von den Bayern hart bedrängten preußischen Kräften die taktische Überlegenheit zu sichern. Als Kommandeur der 32 Infanterie-Brigade rückte et in Den Feldzug gegen Frankreich Bei Spichern erkämpfte er sich das EK. II., bei Gone am 16 August 1870, als nacheinander drei der ihm unterstellten Regimentskommondeure fielen, verlor er nicht die Nerven. Das EK I begleitete ihn feit diesem heißen Tag. Am Tag der Kaiserproklamation zu Versailles erhielt er feine Ernennung zum Generalmajor, bei am 15. Oktober 1874 die Beförderung zum Generalleutnant folgte. Dem wackeren Offizier waren nach siebzehn geruhsame Jahre vergönnt. Mit 75 Jahren schloß der verdiente preußische General die Augen. Er wurde auf dem Nord- friedhos beigesetzt.
8. Februar 1922: Heinrich Klett
Der Äapitänleutnant und Stadtrat hat als Dezernent für das Feuerlöschwesen, am 2. Januar 1855 geboten, viele praktische Steuerungen eingeführt Nachdem eines Tages die Stabttäte bcr Stabt Paris bie Feuerschutzeinrichtungen bes Wiesbadener Theaters besichtigt hatten, verlieh ihm Frankreich in Anerkennung feiner Verdienste um diese vorbildliche Anlage die Palmen der französischen Akademie. Heinrich Klett, der, wie das „Herr- mann'sche Eräberbuch“ betont „gut nasiaui,ch gesinnt war", hegt aus dem Alten Friedhof an de. Platter Straße begraben.
Die heimische Bersorgungslage
Marktbeobachtung des Reichsnährstandes
Die Roggen- und Wetzenablieferungen vollziehen sich je nach dem Witteriingscharaktet Die Versorgung der Mühlen mürbe durch organisatorische Maßnahmen geregelt Weizenmehl ist ausreichend vorhanden und zwar augenblicklich in größerer Menge als Roggenmehl - Die Versorgung mit Speisekartot,ein ging planmäßig vor sich. - Die Viehmärkte standen im Zeichen starker Schweineauftriebe Es wirken sich dabei noch die bis 7 Rebruar lausenden Schweinepreiszuschläge aus Es sanden verschiedentlich Umleitungen von Schweinen statt Auch die Vorratshaltung konnte wieberxmit größeren Schweinemengen bedacht werden. Es mußte immer noch eine gew'sie Zurückhaltung mit der Übernahme von Großvieh auf die Märkte geübt werden Die Ssetiorqung ber Bevölkerung mit Fleisch ging reib-'r.gslos vor sich. Die Qualitäten waren mittel bis gut. - In der Milch- und Fettvenorgung wurde danach getrachtet, die vorhandenen Bedürfnisse zu befriedigen unter Überwindung der in den Transportverhaltnissen liegenden Schwierigkeiten.
— Das „W. T." gratuliert Frau Eleonore Jllig, geborene Bach. Riehlstraße 21. wirb am Sonntag 80 Jahre alt. — Am 8 Februar begeht Frau Katharina Schmid. Blucherplatz 3, ihren 70 Geburtstag - Frau Katharine Brech, Waldstraße 136, feiert am 8. Februar ihren 84. Geburtstag in körperlich, geistiger Frische. _______
S a m s t a a : Verdunkelung von 19.24 bi» 8.31 Uhr Sonntag: Verdunkelung von 19.26 bis 8.29 Uhr
Bilder aus Wiesbadens Vororten
Auf den Höhen nach Äierstadl
Der Gedanke der Neusiedlung hat in den letzten Jahren vor dem Kriege auch in unserer Stadt eine besondere und aktive Befürwortung erfahren. Augenscheinlich überzeugt davon sofort ein Spaziergang m die nähere und weitere Umgebung unserer Stadt, überall, wo tm äußeren Stadtgürtel noch Raum für die Verwirklichung neuer architektonischer Planungen war, hat vor allem die Prioat-Bauinitiative Schönes und Beachtliches geleistet. (
Der Umstand, daß ein wesentlicher Teil unserer Stadt von Höhen und Ausläufern des Taunus eingerahmt wird, gab und gibt der Neusiedlung ein überdurchschnittlich malerisches Gepräge. Denn dank diesem Umstande konnte sich die Phantasie und Gestaltungskraft des Architekten im Hinblick auf die bauliche Anpassung an bas Gelände besonders bewähren. Im Osten und Nord-
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Harmonischer Reusiedlungsstil im Nordosten Wiesbadens (Photo: Sperl.)
osten unserer Stadt geben hierfür die neuentstandenen Villen- siedlungen zwischen Bierstadt und Sonnenberg einen überzeugenden Beweis. Gehen wir bie Bierstadter Straße entlang oder, schweifen wir kurz in eine der vielen schönen Neben- traßen ab: überall das gleiche anziehende Bild! Dort gefallen ich Neubauten im gleichartigen Reihenbild, dort wieder wechseln ie eigenwillig im Baustile untereinander ab; Pavillons, Terrassen, Ballone, ja sogar halbe Rundbauten unterbinden bie
EHREN l$l TAFEL
Mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse wurden ausgezeichnet:
Leutnant Ulrich Rentschler, Wiesbaden,
Unteroffizier Walter Ooerländer, Wiksbaben, Rauenthaler Straße 10,
Obergeheiter Heinrich Wagner, Erbach (Rhg.).
Mit dem Eisernen Kreuz II. Klafie wurden ausgezeichnet:
Wiesbaben, Saalgasse 12, Ambach SBuraftrafte 25 a.
Straße.
18, Dotzheimer
Feldwebel Herbert B ö h m k e , ÄZiesbaden, Loreleyring 5, San.-Unterofsizier Willi Höfer, Wiesbaden, Oberschütze Wilhelm Meininger, ~ "
Obergefreiter Emil Haniker W -Rambach, Burgstraße 25 a, Oberge reiter Hermann Ritzel, W -Bierstadt, Oberge reifer Emil Hörner, Wiesbaden. Nerostraße Obergefreiter Hartmut S a r n o w s k i, Wiesbaden, Straße 53, Obeigefreitct Josef Eietz, Johannisberg (Rhg.), (Befreiter Hans Scherer, W -Erbenheim, Bierstadter
Bekenntnis
Am Dpferfonntag tun wir wieder unsere Pflicht
Opfer sind die Wegbereiter des Sieges. Unsere Soldaten auf allen Fronten leben uns diesen Gedanken durch die Tat vor. Das persönliche Opfer jedes einzelnen fetzt den Erfolg unserer Waffen voraus Wir in der Heimat haben es ja so leicht, unseren Opfersinn zu dokumentieren. Wir tun es in klingender Münze Unsere Kämpfer geben ihr Blut, opfern ihre Gesundheit. Sie sind und müssen uns immer das Vorbild eiserner Pflichterfüllung sein Durch Opfer wurde das Reich geschaffen, durch Opfer werden wir auch den Sieg erringen Wir werden siegen, weil wir in einer Front zusammenstehen. Der Opfersonntag muß wieder zu einem Be- tenntnis unserer Bereitschaft werden, unserem Volke zu dienen. Dieses Bekenntnis wird zugleich wieder ein harter Schlag gegen unsere Feinbe fein, ein Sieg unseres sozialen Willens, den sie uns so gerne ablügen wollen, weil sie ihn fürchten. Den Kriegshetzern, Juden, Plutokraten und Bolschewisten wird das deutsche Volk auch am morgigen Dpferfonntag wieder einmal zeigen wo es fest und unerschütterlich steht: hinter dem Führer und feinen Solbaten. P-
Möglichkeit bes Eintönigen unb geben trotz der natürlichen Fülle der Einzelarchitekturen einen harmonischen Erundakkorb im Gesamten der baulichen Anlagen
Wer einen aufgeschlossenen Sinn und ein dankbares Auge für die Schönheit neuen Bauens besitzt, kann gerade in unseren Vororten. nahe dem Stadtkerne, rin reiches architektonisches Siud'en- feld entdecken Wie hier unsere Wanderung in Richtung Bierstadt, so vermag jede anderweitige Umschau in unsere Umgebung den bil- frohen unb abwechslungsvollen Beweis hierfür anzutreten. sp.
Beachtung der „Obhutspflicht"
Haftung des Mieters für Winterschäden
Die Eauwaltung Hessen-Nassau der Deutschen Arbeitsfront teilt zu diesen aktuellen Fragen solgendes mit: Dem Mieter obliegen zwar Instandsetzungsarbeiten nur dann, wenn er sie vertraglich übernommen, ober wenn er die Schaden schuldhaft verursacht hat. Sonst ist der Vermieter gemäß § 536 BGB. zur Ausführung verpflichtet Unabhängig davon besteht aber stets eine in bet höchstrichterlichen Rechtssprechung verankerte sogenannte „Ob- hutspslicht" bes Mieters, die diesen zur pfleglichen Behandlung der Mietsache, unter anderem auch zur Verhütung von Frostschäden verpflichtet Diese Obhutspflicht ist durch § 548 BEB begrenzt, worin bestimmt ist, daß der Mieter Veränderungen ober Verschlechterungen der gemieteten Sache, bie durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigefuhrl werden, nicht zu vertreten hat. Im Rahmen der Obhutspflicht ist aber, wie der Vorsitzende einer Mietkammer des Landgerichtes Berlin, Landgerichtsdirektor Dr. Brand- mann, im „Deutschen Recht" 1940 S. 620 ff. näher ausführt, bei Mieter verpflichtet, sich bavon zu überzeugen, baß Wasierzapfhähne, Abflußstellen bet Spülkästen usw. nicht „tropfen“, nicht bauernb Wasser in kleinen Mengen fließen lasten. Abgesehen von der ben Vermieter belastenben Wastervergeudung besteht nämlich die Gefahr, baß bieses in geringen Mengen abfließende Master bei strengem Frost zur Eisbildung in den Abflußrohren unb zu deren Verstopfung führt.
— Wissenswertes aus dem Alltag. Im letzten Viertel des Jahres 1940 erhielten rd 2.95 Millionen Kinder laufende Kinderbeihilfen tm Gesamtbeträge von 35 Mill RM monatlich. Mit der neuen Kinderbeihilfenverordnung erhöht fich ihre Zahl auf fast acht Millionen Kinder, der monatlich eingezahlte Betrag auf fast 80 Mill RM. Die Zahl der beihilfe- berechtigten Familien stieg von 1,5 auf fast 3,5 Millionen. — Bei der Sammlung von Winterlachen für die Front haben sich auch die Ausländsdeutschen in starkem Maße beteiligt. Nach einer vorläufigen Zusammenstellung haben rd. 160 000 Ausländsdeutsche 290 245 Stück jui Gamnvung gegeben.
Was ist bei Abgabe der Steuererklärung zu beachten?
Steuerermähigung durch geeignete Anträge
Bis zum 28 Februar 1942 mästen bie Einkommen- fteueterflärungen für das Jahr 1941 abgegeben werben. Es empfiehlt sich, mit der Anfertigung der Steuererklärungen nicht bis Ende bes Monats zu warten, sondern sofort mit ben Vorarbeiten zu beginnen. Zunächst muß bas Einkommen bes Jahres 1941 feftgeftellt werben. Dann wirb man sich über bie steuerlichen zulässigen Abzüge vorn Roheinkommen Gewißheit verfchasfen mästen unb zwar unter Berücksichtigung der neuen Einkommensteuer-Durchfiihrungsverorbnung vom 7 Dezember 1941 Die wichtigsten bieser Abzüge sinb bie sogenannten „S o n b e r a u s g a b e n“ unb „SB erbungs- koste n“ Außerbem ist zu prüfen, ob Steuerermäßigung wegen „außergewöhnlicher B e l a’ft u n g e n“ verlangt werben kann. Diese Möglichkeiten zur Erlangung steuerlicher Vorteile sollen im folgtaben erläutert werben; eine vollstänbige Sachdarstellung ist natürlich im Rahmen dieses Aufsatzes nicht möglich.
1. Sonderausgaben
Zu ben abzugsfähigen Sonderausgaben gehören in erster Linie die Versicherungsbeiträge für die Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Angestellten-, Invaliden-, Erwerbslosen- unb Lebensversicherungen sowie die Beiträge für Witwen-, Waisen-, Versorgung;- und Steibcfafien Der Steuerpflichtige kann nicht nur die für ihn selbst bezahlten Versicherungsprämien und Kastenbeiträge, sondern auch die für feine Ehefrau unb Kinder entrichteten Prämien von seinem Einkommen abziehen. Schuld- zinsen bie ber Steuerpflichtige an seine Gläubiger zu entrichten hat sinb ebenfalls in vollem Umfange abzugsfähig. Dies gilt auch bann, wenn es fich nicht um Zinien für Gefchäftsfchulben hanbelt, fonbern z. B um Zinsen für Darlehn, bie zur Bezahlung von Krankheitskosten ausgenommen werben mußten. Das gleiche gilt von gewißen Renten, z. V von Schabenersatzrenten, die der Steuerpflichtige nach den Bestimmungen des Kraftfahrzeuggesetzes zahlen muß Dagegen können. Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden Weiter zählen zu den Sonderausgaben die Bausparkassenbeiträge, die der Steuerpflichtige für fich, feine Ehefrau und Kinder zur Erlangung von Baudarlehn zahlt. Zu den begünstigten Baudarlehn gehören nicht nur solche, Die zur Errichtung eines Neubaues ausgenommen wurden sondern auch andere Baudarlehn, mit deren Hilfe ein fertiges Wohnhaus erworben ober umgebaut werben soll. Abzugsfähig sinb nicht nur bie vertraglich festgesetzten Beiträge, fonbern die barfiber hinaus geleisteten freiwilligen Zahlungen, solange der Sparer das Bau- barlehn noch nicht erhalten hat. Es ist jedoch zu beachteix. daß die Versicherungsprämien und Beiträge für Bausparkasten nur in Höhe von 500 RM jährlich als Sonderausgaben steuerfrei sind Dieser Betrag erhöht fich um 300 RM für die Ehefrau, um weitere 300 RM für das erste Kind, um 400 RM für Das zweite KinD 600 RM für Das Dritte KinD, 800 RM für Das vierte und je 1000 RM für Das fünfte unD jeDes foIgenDc KinD. Den Rinbern stehen gewisse andere nahe Angehörige bes Steuerpflichtigen gleich Abzugsfähig ist ferner Der (»genannte „V e r l u ft v o r t r a g" Wer Geschäftsbücher nach Den Vorschriften bes Handelsgesetzbuches führt kann bie in. Den beiben voraufgegangenen Wirtschaftsjahren entstandenen Verinste, soweit fie nicht bereits steuerlich berück- fichtigt find, vom Roheinkommen in Abzug bringen.
Als steuerliche Sonderausgabe galt früher ein Betrag von 50 RM im Monat für jede Hausgehilfin Diese Vergünstigung wird letzt nur noch in Ausnahmefällen gewährt, wenn die Beschäftigung einer Hausgehilfin zwangsläufig ist und die Aufwendungen für die Hausgehilfin eine außergewöhnliche Belastung barstellen, welche bie steuerliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt.
Wer Steuerermäßigung tur Die Beschäftigung von Hausgehilfinnen in Anspruch nehmen will, muß Dem Finaniami nachweisen Daß Die vorgenannten Bedingungen erfüllt find. Die Unentbehrlichkeit einer Hausgehilfin unb bas Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung braucht jeboch in folgenben Fällen nicht glaubhaft gemacht zu werben:
1 wenn Der Steuerschulbner mehr als Drei minderjährige Kinder besitzt. Den minderjährigen Kindern find gewiße andere, noch nicht volljährige Personen gleichgestellt wie
z. V. Enkelkinder, Adoptiv- und Pflegekinder, vorausgesetzt, daß sie zum Haushalt des Steuerjflid)tigen gehören,
2. von Äriegsbe|tf)äbigten und anderen ihnen gleich- gestellten Personen, Deren Beschädigung eine wesentliche körper- liche Behinderung zur Folge Hatz
3. dasselbe gilt, wenn bet Steuerpflichtige ober seine Ehefrau Das 70 Lebensjahr nollenDet hat ober hilflos ist.
In allen Fällen kann jedoch Steuerermäßigung für die Be- »ung einer Hausgehilfin nur bann gewährt werben, wenn ufwenbungen hierfür bie Leistungsfähigkeit bes Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. Falls bie Vergünstigung gewährt wirb, sind bie Aufwendungen für bie Hausgehilfin mit ihrem tatsächlichen Betrag — jedoch mindestens mit 40 RM und höchstens mit 50 RM monatlich zu berücksichtigen Steuerermäßigung kann nur für eine Hausgehilfin gewahrt werben.
Kirchen steuern, die früher ebenfalls abzugsfähig waren, gelten nicht mehr als Sonderausgaben.
Gemäß § 11 bet Verotbnung vom 7. Dezember 1941 wird ohne besonderen Antrag ein Pauschbetrag von 200 RM bet ber Veranlagung vom steuerpflichtigen Einkommen für Sonderausgaben abgezogen. Ein besonderer Antrag auf Berücksichtigung von Sonderausgaben hat also nur Zweck, wenn solche Aufwendungen in Höhe von mehr als 200 RM nachgewiesen werden können.
2. Werbungskosten
Neben den Sonderausgaben find auch die. sog. „Werbungs- kosten" einkommensteuerfrei Unter Wetbungskosten sind nach Der Begriffsbestimmung bes Gesetzes alle Aufwenbungen zur Erwerbung, Sicherung unb Erhaltung ber Einnahmen zu verstehen. Zu Den Werbungskosten gehören Die Beiträge z u Den B e - rufsstänDen und sonstigen BerufsverbönDen, Deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist Dagegen finb bie Ausgaben bei Veranstaltungen Dieser Berufsorganisationen, z. B. bei Aufmärschen der DAF. bei KameraDschafts- abenben, Versammlungen usw nach Ansicht bes Reichsfinanzministers keine Werbungskosten fonbern nicht abzugsfähige Kosten ber Lebenshaltung Zu ben Werbungskosten rechnen ferner die notwendigen Aufwendungen des Steuerschuldners (nicht seiner Angehörigen) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ferner die Aufwendungen für Arbeitsmittel und Berufsfortbildung, insbesondere die G-bühren für Fortbil- dungslehrgänge, Bücher. Fachzeitschriften. Werkzeuge Berufskler. düng ufw Bei Lohnempfängern und Kleinrentnern wirb ohne besonderen Antrag ein Pauschbetrag von 200 RM für Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen.
3. Außergewöhnliche Belastungen
Schließlich können den Steuerpflichtigen — um alle Härtefälle zu erfaßen — vorn Finanzamt noch weitergehende Eteuererlefch- terungen gewährt werden, wenn besondere wirtschaftliche Verhält- niße die steuerliche Leistungsfähigkeit wesentlich heeinträchtigen. Als besondere Belastungen dieser Art gelten außergewöhnliche Aufwendungen durch den Unterhalt von Kindern ober be« bürftigen Angehörigen bes Steuerschuldners oder seiner Frau, auch wenn die unterstützten Personen nicht zum Haushalt _ des Steuerpflichtigen gehören Zu den besonderen Belastungen zählen ferner notwendige^ unverhältnismäßige Ausgaben anderer Art, insbesondere infolge von Todesfällen, Krankheit oder Unglücksfällen Besondere Belastungen können jedoch steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn |ie die sog. „Sonberbelastungsmindestgrenzen" erreichen Die Beeinträchtigung der steuerlichen Leistungsfähigkeit muß je nach der Höhe Des E-n- kommens und je nach dem Personenstände des Steuerpflichtigen 1 •/» bis 11 % bes Einkommens übersteigen, wenn eine Vergünstigung wegen „außergewöhnlicher Belastungen“ gewährt werden soll.
Ein Steuerschuldner, der die gesetzlich zulässigen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen will, hat dem Finanzamt die Voraussetzungen hierfür im einzelnen anzugehen und notfalls glaubhaft zu machen Die hiermit verbundene Arbeit die vielfach nicht gering ist, lohnt sich regelmäßig. Es kann deshalb nur empfohlen werden, die Winterabende bazu zu benutzen, die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben fotgfälfig zusammenzuftellen Je eher man hiermit beginnt, desto vollständiger wird die Lifte dieser Abzüge unb desto hoher werden die Steueterleichterungen sein, die das Finanzamt zubilligtz Dr. M.
