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Wiesbadener Tagblatt

Samstag/Sonutag, 19./20. Juli 1941

Seite 4 Nr. 167

Wiesbadener Nachrichten

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Momentaufnahmen:

Ausstattungsbeihilfen für Hausgehilfinnen Dank und Anerkennung für geleistete Dienste in kinderreichen Familien

Wann mutz verdunkelt werden?

Die Wiesbadener Sonnenauf- und -Untergangszeiten

Der verantwortungsbewußte Volksgenosse beachtet die Einhaltung der Verdunkelungszeiten. Folgende Zeiten sind der kommenden Woche maßgebend:

Omwibusverbindung zwischen Dotzheim und Schrer- stein. Die Städtischen Verkehrsbetriebe richten ab Montag eine unmittelbare Autobusverbindung zwilchen Dotzheim und Schierstein ein. Damit wird einem dringenden Bedürfnis der arbeitenden Bevölkerung dieser Stadtbezirke abgeholfen. Auch wird den vielfach geäußerten Wünschen der Bewohner der Siedlung Freudenberg nach einem Anschluß an 'das Verkehrs­netz der Stadt Wiesbaden entsprochen. Da die neue. Lime jedoch ausschließlich dem Berufsverkehr zu dienen bestimmt ist. fahren die Wagen nur an Werktagen. Auch find die Fahrzeiten, soweit möglich, den Arbeitszeiten angepatzt worden.

Höre« Sie am Sonntag! Im großdeutschen Rund­funk spielt um 8 Uhr Professor Alfred Sittard Orgelwerke von Erbach. Bach und Reger. Das ..Schatzkastlein um 9 Uhr steht unter dem Motto O Musica, ein Gab. von Gott gegeben, die du erauickst dem Menschen Leib und Leben. Von 12.40 bis 14.00 Uhr hören wir das Deutsche Volkskonzert. Matthias Wiemann erzählt um 14.30 Uhr Märchen. Heitere Klange bringt Otto Dobrindt mit feinem Orchester um 20.15 Uhr. Um 21.15 Uhr folgt ein volkstümliches Overnkonzert. Am Montag wirkt in der Solistenstunde um 11 Uhr u. a. Trude E i v v e r l e (früher Deutsches Theater Wiesbadens mit. Das Reichsvrogramm dringt um 20.15 Uhr die SendungFür jeden etwas".

Wegen des dringenden Bedarfs an Hausgehilfinnen, vor allem für kinderreiche Familien, mutz in den Fällen, in denen rn einem Haushalt mehrere Hausgehilfinnen oder Haus­angestellte beschäftigt sind, geprüft werden, ob die Beschäfti- aung mehrerer Kräfte unter den heutigen Arbeitseinsatzver- haltnisten zu rechtfertigen ist. Nach einer dritten Durch­führungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom 10. Juli 1941 müssen deshalb Haushaltungen, die am 15. August 1941 mehr als eine Haus- gebiliin oder Hausangestellte oder gleichzeitig neben einer Hausangestellten eine Hausgehilfin beschäftigen, dies bis zum 1. September 1941 dem Arbeitsamt auf einem vorge- schriebenen Formblatt anzeigen. Ergibt die Nachprüfung, daß die Welterbeschäftigung aller Kräfte den Bedürfnissen der Volksgemeinschaft widerspricht, so kann es das Arbeitsverhält­nis der überzähligen zweiten oder weiteren Hausgehilfin oder Hausangestellten durch schriftlichen Bescheid an den Haus- baltungsvorstand lösen, um die dadurch gewonnenen Arbeits­kräfte einem anderen Einsatz zuzuführen.

Soll eine Arbeitskraft in eine Haushaltung eingestellt werden, in der stch schon eine Hausgehilfin oder eine Haus­angestellte befindet, dann ist nach der gleichen Verordnung im Gegensatz zu der bisherigen Regelung künftig die Zu­stimmung des Arbeitsamtes auch dann notwendig, wenn der Haushaltung Kinder unter vierzehn Jahren angehören.

Urlaubsgeld. Ein Gefolgschaftsmitglied, das An­spruch auf bezahlten Urlaub hat. ist während seines Urlaubs geldlich so zu stellen.'als wenn es während der Urlaubzeit weitergearbeitet hätte. Dieser Grundsatz gilt aber nicht aus­nahmslos. sondern kann einzelvertraglich oder auch durch Tarif- oder Betriebsordnung abweichend geregelt werden. Solche abweichende Regelung mutz -dann aber klar und ein­deutig sein. Sieht eine Tarifordnung vor. daß für Akkord- arbeiier das Urlaubsgeld auf Grund des Durchschnittsstück- lohnverdienstes der letzten drei dem Urlaub vorausgegangenen Monate nach der Zahl der tatsächlichen betrieblichen Arbeits­tage zu errechnen ist. !o ist bei Akkordarbeitern, die in der Dreimonatsfrist ausnahmsweise mit der Arbeit im Betrieb wesen Krankheit haben aussetzen müssen, für die Errechnung des Urlaubsgeldes nur von ibren eigenen Arbeitstagen aus- rugehen. Urteil des Reichsarbeitsgerichtes vom 11. Septem­ber 1940 Aktenzeichen: RAG. 68/40.

Radfahrer als Zeuge gesucht. Am 15. Juli gegen 18 Ubr ereignete stch Ecke Wilhelm- und Taunusstraße ein Verkebrsunsall. wobei zwei Fußgänger zu Schaden kamen. Ein Radfahrer soll zur llnfallzeit die Tauwusstraße abwärts­kommend in die Wilhelmstratze eingebogen sein. Dieser Radfahrer wird gebeten, sich bei der Verkehrspolizei. Luisen- straße 35. 1. Stock. Zimmer 15. zu melden.

Bekanntmachung. Sämtliche Galt- und wirtschaften stick» des Abends um 10 Ubr.ru schließ baden den 29, Juli 1866. Königliche Commandant Herr von Taielmann.

Mitbürger werden es stch angelegen sein lassen, solchen Unzu- lässtgkeiten mit Entschiedenheit entflegenzutreten. zumal andernfalls nach einer vorliegenden Eröffnung des Höchft- commandirenden der dahier cantonirenden Truppen die Mten Maßnahmen zu gewärtigen stnd. Wiesbaden, den tli 1866. Der Gemeinderath der Stadt Wiesbaden."

Lesefrüchte

Das stnd Früchte, die vom Boden aufgehoben und ver­wertet werden. Bucheckern, auch Eicheln waren einst geschätzte Lesefrüchte, und erstere stnd heute in unserer Lebenshaltung wieder von großer Bedeutung. Doch wir Lenken bei dem WorteLesesrüchte" an das Leien im übertragenen Sinne, an das Aufheben geistiger Früchte aus unserem gewaltigen deutschen Bllcherschatz. Dabei wird das Lesen zu einem Aus­lesen. zu einer kritischen Prüfung, einer geistigen Ver­arbeitung. einer Verwertung der von andern geschaffenen Eeistesfrüchte im eigenen geistigen Leben. Diesem Auslesen bat man zu Unrecht den Charakter geistiger Beauemlichkeit und Unselbständigkeit geben wollen: wer denkend, kritisch zu lesen versteht, ist nicht nur aufnehmend, sondern auch ganz bestimmt gestaltend tätig. Wenn man darum irgend eine Meinung eines Menschen glaubt geringschätzig als ..Lesefrucht" abtun zu können, dann darf man nicht ver­gessen. daß unsere größten Denker und Dichter auf das sammeln solcher Lesefrllchte den größten Wert gelegt haben. Wie sehr der immer $u jedem Werk gerüstete Moltke aus das Festhalten seiner Lesefrllchte ht den kleinen Heft­chen bedacht war. ist ein Stück Geschichte geworden. Richt auf das Sammeln, sondern auf die Auswertung guter Lese­früchte kommt es letzten Endes an. Wohlverstanden! Guter, nicht tauber Früchte. Die Fädigkeit, beide zu unterschei­den. ist nur ganz selten angeboren, muß vielmehr durch ernste Arbeit an stch erworben werden. Die Jugend steht nun ein­mal unter dem. vielleicht physisch begründeten Gesetz, am Unreifen stärkes Wohlgefallen zu empfinden, auch wenn körperliche oder seelische Verdauungsbeschwerden die notwen- vige Folge stnd. Und wie Warnungen und Strafen zur Ver- blltuna des Genustes unreifen Obstes in einem gewißen Lebensalter meist wirkungslos sind, so mutz auch der geistigen Lntwicklung offenbar einmal Unreifes und Wurmstichiges als Nittel zur Gesundung dienen. Wie anders wäre es zu er­klären. daß trotz stärkster sportlicher Betätigung jeder Art der und die Jugendliche jede freie Minute benutzen, um die Nasen andächtig und weltvergeßen in jene kleine Heftchen zu versenken, die bestenfalls literarischer Kitsch, meistens richtiggehender Schund sind. Diesen Lesehunger stillt die Jugend während der Bahnfahrt, im unbeobachteten Augenblick während der Geschäftszeit, in der Schule, selbst aus Bern aus­sichtsreichen Gipfel während Bet Wanderung, sucht man sich Einblick in die Art des Lesestoffes zu verschaffen. Dann er­hält man fast regelmäsig eine vernichtende Kritik über sie

___ , öen der ^kg.vogehtliinnen in uvoerrelchen Haushaltungen und um den Einsatz von Haus­gehilfinnen in solchen Haushaltungen zu fördern, hat der Be- m? - n?? Vieriahresplan mit Verordnung vom

1- Mai 1941 bestimmt Lag Hausgehilfinnen, die langfristig in kinderreichen Haushaltungen tätig stnd. eine Aus - '^Etungsb ei Hilfe erhalten können.

.Nach den Durchfuhrungsvorschriften des Reichsarbeits- Wstlckers erhalten die Beihilfe Hausgehilfinnen deutscher Volkszugehörigkeit (Volkszugehörige deutscher Staatsange- ?vrigkeit unb Volksdeutsche), wenn sie in Haushaltungen deutscher Staatsangehöriger mit mindestens drei Kindern Uter vierzehn wahren wenigstens vier Jahre tätig sind. Die Beihilfe kann auch für eine Tätigkeit in volksdeutschen Haus­haltungen gewahrt werden. Es werden hierbei Beschäf- tigungszeiten oder Lehrzeiten im kinderreichen Haushalt seit kf?m. l Januar, 1939 berücksichtigt. Die Beihilfe beträgt nach vieriahriger Tätigkeit 600 RM unb erhöbt sich für.jedes wei- lere Jahr, um 150 RM. Der Söchstbetrag der Beihilfe, der nach zehniabtiger Tätigkeit erreicht wird, beträgt 1500 RM. -ßte Ausstattungsbeibilfe wird der Hausgehilfin bei ihrer ... oder nach der Vollendung des 30. Lebensjahres aus­gezahlt: bat die Hausgehilfin die Anwartschaft schon früher erworben so wird die Heiratsbeihilfe bis dahin auf einem verzinslichen Sparguthaben bei einer Sparkasse angelegt.

Wir gedenken am 19. Juli: der 1810 in Hohenzieritz gestorbenen Königin Luise von Preußen, geboren 1776 zu Hannover. Sie heiratete am 24. Dezember 1793 den Kron- Drtnien oon Preußen und nachmaligen König Friedrich Wil­helm HL. dem sie in seinem Unglück eine treusorgende Gattin war. 1819 wurde Gottfried Keller in Zürich geboren, gestorben 1890 daselbst. Seine Dichtung wurzelt im schweizerischen Volkscharakter, den er mit glühender Liebe umfaßte. 1834 wurde in Paris der Maler Edgar Degas geboren, gestorben 1917 daselbst. Seit den 70er Iah.... wandte er stch hauptsächlich der Darstellung von Opern- und Balletszenen zu 1859 wurde in Stettin Karl Ludwig Schleich geboren, gestorben 1922 zu Saarow. Er war Mediziner. Schriftsteller und Philosoph. 1889 richtete er in Berlin eine chirurgische Klinik und Poliklinik ein. leitete 19001901 die chirurgische Abteilung des Kreis-Kranken­hauses in Erotzlichterfelde. entdeckte die örtliche Betäubung und erfand neue Methoden auf dem Gebiet der Wund- heilung. 1870 erklärte Frankreich Preußen den Krieg. 1911 startete Ernst Heinkel erstmalig mit seiner ersten Flugmaschine und verletzte sich infolge Absturzes schwer. Heute ist Heinkel einer der bedeutendsten Flugzeugkonstrukteure der Welt 1940 richtete der Führer im Reichstag einen letzten Appell an die Vernunft Englands. Wir gedenken am 20. Juli: der 1497 erfolgten Bestätigung der Leipziger Messen durch Maximilian I. 1866 trugen die Öster­reicher unter Admiral Tegethofi über die Italiener einen Seesteg bei Lissa davon. 1871 gelang dem Chirurgen Victor von Brun? die erste Kehlkopfoveration. Er wurde der Begründer dieser Overationsmetbode. 1893 wurde in St. Marienkirchen bei Schärding Richard B i l l i n g e r ge­boren. In Lyrik. Drama und Prosawerk bekommen unter seiner Feder die Urkräfte der Natur unheimliches Leben 1932 loste von Paven als Reichskommissar die schwarzrote Regierung in Preußen auf. 1934 erhob der Führer die ii zur selbständigen Gliederung im Rahmen der NSDAP.

Vor 75 Jahren

Als die Preußen Wiesbaden besetzten

Bekmintmachungen imWiesbadener Tagblatt" vom Juli 1866

..Bekanntmachung. Ebenso wie es selbstverständ­lich ist. daß die Einwohner unserer Stadt den bei ihnen em- auartierten Königlich Preußischen Truppen freundlich ent- geaenkommen. ebenso muß die zuversichtliche Erwartung, aus­gesprochen werden, daß allen Aufforderungen der städtischen Einauartierungs-Eommisston stets sogleich, unweigerlich nach­gekommen wird. Letzteres gilt hauptsächlich.für die.Fuhren- und Pferdebesttzer. Jede Unfolgsamkeit mußte mit aller Strenge bestraft werden. Wiesbaden, den 21. Juli 1866. Herzogliches Verwaltungsamt Dr. Busch.

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.Bekanntmachung. Die Verpflegung der Truppen betr. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis.. gebracht, daß zufolge Befehls des Herrn General von Roder die Quatieriräger von beute an gehalten stnd. die bei ihnen ein- auartierten Mannschaften, wenn dieselben stch am Vorposten innerhalb des Siadtberings befinden, zu den gewöhnlichen Tageszeiten mit ihren Mahlzeiten zu versehen, und die Sol­daten von leiten der Commandantur angewiesen sind, beim Verlassen ihrer Quartiere ihren Quatiergebern von ihrem Aufenthalte während des Vorpostendienstes. Kenntniß zu geben, wohin das Esten alsdann zu beschaffen ist. Wiesbaden, den 22. Juli 1866. Der Bürgermeister: Fischer.

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..Aufforderung. Nach einer Mittheiluna der Com­mandantur der Königlich Preußischen Truppen sind Seitens der letzteren Klagen darüber geführt, worden. das die Quartierträger nicht überall die ordentliche Verpflegung ge­währten. Die unterzeichnete Commilston siebt stch dAurch ge­nötigt. die hiesigen Einwohner an die ihnen obliegenden Quartierpflichten dringend zu erinnern. .Wiesbaden, den 23. Juli 1866. Die Einauartierungs-Commisston: Fischer.

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,.An die Bewohner der Stadt Wiesbaden. Wiewobl im Allgemeinen von dem gesunden Sinne der siegen Mehrzahl der hiesigen Bewohner die Erwartung gehegt.wer den darf, daß den in unserer Stadt cantonierenden Kmlignck Preußischen Truppen überall und jederzeit freundlich, ent gegengekommen und Alles vermieden werde, was einen fried­lichen Verkehr der Bewohner unserer Stadt mit den Truovon stören könnte so erachtet es der Gemeinderath der Staat Wiesbaden dennoch für feine Pflicht an alle Bewohner der Stadt die dringende Aufforderung zu richten, insgesamt da­hin zu wirken daß überall und jederzeit ein gutes Einver nehmen mit den Truppen herbeigeführt und erhalten werde

Der Gemeinderath steht stch zu dieser Aufforderung un so mehr veranlaßt als Anzeichen dafür vorliegen, dag einzelne Personen bemüht stnd. Unzufriedenheit zu erregen, durch Aufwiegeleien die Rübe unserer Stadt zu stören und imburrt das Wohl derselben in hohem Grade zu gefährden. Unsere

X -

Sonnenaufgang:

Sonnenuntergag

19. Juli

5:38 Uhr

21,27 Uhr

20. Juli

5.39

21,26

21. Juli

5.40

21,25

22. Juli

5,42

21,24

23. Juli

5,43

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24. Juli

5,45

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25. Juli

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26. Juli

5,47

21,19

27. Juli

5,48

21,17

Abschied vom Arbeitsplatz

Drei verdiente .Tagblatt"-Kameraden traten in den Ruhestand

Am gestrigen Tage haben uns drei liebe Arbeits­kameraden verlassen, die wegen ihres hohen Alters bzw Er­krankung ihren, ihnen liebgewordenen Beruf aufgeben mußten und in den wohlverdienten Ruhestand getreten stnd. Es sind dies Gustav Belte, der fast 50 Jahre in der Anzeigensetzerei und die Maschinensetzer Hubert M i l b e r s . der 41 Jahre, und August Schäfer, der 32 Jahre in der Textabteilung des ..Wiesbadener Tagblatt" tätig waren und ihre ganze Arbeitskraft unserer Zeitung gewidmet haben. Wenn sie letzt Winkelhaken und Manuskript beiseitelegen, dann be­gleiten sie die herzlichsten Wünsche ihrer Arbeitskameraden, die ihnen an ihrem letzten Arbeitstag durch persönliche Ge­schenke und Blumengrüße ihrer Verbundenheit auch sichtbaren Ausdruck gaben. Der Betriebsführer und der Betriebs­obmann verabschiedeten die Arbeitskameraden aufs herzlichste. Sie. werden auch in ihrem Ruhestand ständig mit der Eefolg- fmait und ihrem alten Betrieb im Geiste verbunden lein. Wir Jüngeren nehmen uns ihre Treue zum Beruf zum Vor­bild. wir werden uns ihrer stets gerne erinnern. p.

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(5- Das JOB T." gratuliert. Am 21. Juli feiern die (rnel^ute ^yofef H e l lins er unb Frau Margarete, geborene Ullrich. Friedenstrage 19 das Fest der goldenen Hochzeit. Der Jubilar ist 75. ferne E " " " '

noch sehr rüstig und Krieges allein weiter.

Lektüre, die als Entschuldigung gewertet werden soll. Es W>,uxn also irgendwie seelische Gegengifte die Wirkung dieser schädlichen Lesesrüchte aufzuheben und man könnte gesunder maendlicher Katar ausreichende Widerstandskraft und Selbst­hilfe in diesem Eesundungsorozeß zutrauen. In der Tat wird man dreier Beurteilung der jugendlichen kritiklosen Lesewut ihre Berechtigung nicht abstreiten können, gerade dann nichl, wenn man rm langiahrigen Kampf gegen die Verbreitung hterarticfer Minderwertigkeiten reichlich Erfahrung ge- mmmeit bat Aber offen bleibt dabei doch die Frage, ob zur Z^-^Schmokersucht nicht doch das zulässige Maß bereits uberichrjtten hat und ob nicht die helfende, wegweisende Hand sachverständiger. Erwachsener eingreifen soll. Nicht etwa so. dag aus drakonischen Zensur- und Beamstchtigungsvaragraphen ein schutzwall um die Jugendlektüre ausgerlchtet würde, son­dern in der Weise, daß die Erwachsenen sich wieder einmal mehr um das kümmern, was da oft als sehr schmutzige, abge­griffene Hefte von Hand zu Hand geht. Denn auch aus dieser Pseudo-Literatur werden Lesesrüchte gesammelt. Samen oft für unheilvolle Entwicklungen. Wieder und wieder sehen sich mfi ^.Jugendrichter zu der iieststellung gezwungen, daß das Abgleiten der lugendlicken Straffälligen aus gesetzwidrige Bahnen mranlaßt oder doch stark beeinflußt wurde durch eine verderbliche Lektüre. Ein besonders schwerer Fall dieser Art aus lummer Zeit muß uns nachdenklich machen und zwingt uns. dielenLefefrächten" ganz besondere Ausmerksain- keit zuzuwenden. _n

Keine Bedienung wahrend der Nachrichtenübermitt­lung in Gaststätten. Die Verbundenheit mit der Front be­dingt. dag die Wehrmachtberichte mit besonderer Aufmerksam­keit angehort werden. Um Störungen der Gäste in Eaft- stattenbetrieben beim ruhigen Zuhören zu vermeiden, hat fetzt der Leiter der Wlrtschaftsgruvve Gaststätten- und Be­herbergungsgewerbe im Einvernehmen mit dem Staats­sekretär für Fremdenverkehr eine verbindliche Anord- n u na Betroffen. Danach hat bei der ersten Übermittlung des, deutschen und italienischen Wehrmachtberichtes, und um 20 Uhr sowie bei der Übertragung von Sondermeldungen die Gefolgschaft in den GaMatten unverzüglich jegliches B e- d l en e n der Kaste zu unterlassen, stch an einem geeigneten Platz im Eaststattenraum zu versammeln und dort bis zur Beendigung, der Wiedergabe der Berichte schweigend zu ver- ?eilen-«n - e SBetrtefcstnfiabertoetben verpflichtet, enfsore- chen.de Magnabmen zu veranlaßen und auch bei den Gästen dafür Sorge zu tragen.. daß eine ungestörte Übertragung der Berichte sichergestellt wird.

_ . Keine Sommerschlußverkäufe. Auf Grund des 6 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung oom 26 Februar 1935 wird vom Reichswirtschaftsminister an» geordnet daß die Sommerschlußverkäufe des Jahres 1941 nicht durchgemhrt werden.

. Rur wirkliches Reisegepäck darf noch anfgegeben wer­

den. Nach einer im Reichsgesetzblatt veröffentlichten Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung werden vom 15. 3ult,1941ab nur noch solche Gegenstände zur Beförderung als, Reisegepäck angenommen, die für den Gebrauch des Reisenden bestimmt stnd. Diese Änderung ist notwendig, weil in zunehmendem Mage umfangreiche Warensendungen als Ge­päck aufgegeben wurden, die bei dem zur Zeit verminderten Laderaum eine ordnungsmäßige Beförderung des wirklichen Reisegepäcks unmöglich machten. Es ist auch notwendig, bei der an stch zugelaßenen Verpackung des Reisegepäcks in Kisten oder-dergleichen eine Gewichtsbeschränkung auf 50 Kilogramm je 'Stuck vorzusehen, weil schwerere Stücke zu unhandlich für die «Verladung stnd und daher die Ursache von Zugver- svatangen bilden. _

< Rückfall brachte ibn ins Gefängnis. Ein Jugend­licher war. wegen Diebstahls von Milchgeldern zu vier Mo- naten Gefängnis verurteilt worden. Zugleich wurde ihm aber auch Bewährungsfrist zugestanden, die er aber schlecht nutzte. Aetzt stand er wieder vor Gericht unÄ jtoar wegen sechs ein» facher Diebstähle und eines Diebstahles, ben er unter Aus­nutzung der Verdunkelung begangen hatte. Er erhielt hier­für eine Gefängnisstrafe von einem Jahr. Die bewilligte Bewährungsfrist wurde widerrufen. !o bag er nun auch noch die erste Strafe absttzen muß.

r.T" Einen Wochenendkarzer erhielt ein Jugendlicher, weil er-I r^ro^.kes allgemeinen Verbotes abends In einem Lokal auwtelt., ohne rn Begleitung Erwachsener bzw. Erziehungs­berechtigter zu fein Hoffentlich wird er jetzt erkennen, daß das erlaßene Verbot von allen Jugendlichen beachtet wer­den muß.

Berkehrsunfall. Am Freitag gegen 13 Uhr ereignete utT Emser Straße ein Verkehrsunfall zwischen einem Der Radfahrer, der mit hoher Geschwindigkeit die linke Seite der Fahrbahn be- fubr. tarn vor dem aus entgegengesetzter Richtung kommenden Mtkraftwagen zu Fall und mugte Mit Kopfverletzungen in die Städtischen Krankenanstalten verbracht werden. Der Arzt uellte Gehirnerschütterung fest Die Schuld an dem Unfall trifft, den Radfahrer, der verbotswidrig die linke Fahrbahn und in zu hoher Geschwindigkeit befahren hatte.

Samstag: Verdunkelung von 21.27 bis 5.39 Uhr

Sonntag: Verdunkelung von 21.26 bis 5.40 Uhr

^UKC^DESmLERIE^VÄN ENSTfrCO. MAINZ