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MesbaöMr Tagblatt
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Nr. 64
Donnerstag, 16. Marz 1939
87. Jahrgang
Anerkennung des Führers für die Wehrmacht
der be-
Prag, 16. März. (Letzte Funkmeldung.) Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat an den Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, folgenden Erlaß gerichtet:
An den Oberbefehlshaber des Heeres!
Das Heer hat am 15. März 1939 durch die rasche Besetzung der wichtigsten Städte Böhmens und Mährens altes Reichsgebiet unter die Hoheit Eroß- deutschlands gestellt.
Trotz der stürmischen Wintertage und schwieriger Wegverhältnisse haben die Verbände des Heeres und die ihnen unterstellten Einheiten der Luftwaffe wenige Stunden nach Ausgabe des Befehls die Grenzen überschritten und ihre Marschziele erreicht.
Artikel X.
1. Gesetzliches Zahlungsmittel ist neben Reichsmark bis auf weiteres die Krone.
2. Das Verhältnis beider Währungen zueinander stimmt die Reichsregierung.
Artikel XI.
Reichsprotektor für Böhmen und Mahren.
Erlah des Führers über, die künftige staatsrechtliche Gestaltung des böhmisch-mährischen Raumes. — Grundlage für eine neue vernünftige mitteleuropäische Ordnung. — Das nationale Eigenleben des deutschen und tschechischen Volkes sichergestellt.
Anzeigenpreise: Ein Millimeter Höhe der 22 Millimeter breiten Spalte im Anzeigenteil Erund- prds 7 Rpf., der 85 Millimeter breitet Spalte im Tertteil 60 Rpf., sonst laut Preisliste Nr. 6, Nachlatzstaffel B. — Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr übernommen. — Schlutz der Anzeigen-Annahme SV« Uhr vormittag«. Grätzer« Anzeigen müssen spätesten» einen Tag vor dem Erscheinttngstage aufgegeben werden.
3. Mitglieder der Regierung des Protektorates werden vom Rcichsprotektor bestätigt. Die Bestätigung kann zurück- genommcn werden.
4. Der Reichsprotektor ist befugt, sich über alle Maßnahmen der Regierung des Protektorats unterrichten zu lassen und ihr R a t s ch l ä g c zu erteilen. Er kann gegen Maßnahmen, die das Reich zu schädigen geeignet sind, Einspruch einlegen und bei Gefahr im Verzüge, die im gemeinsamen Interesse notwendigen Anordnungen treffen.
5. Die Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften sowie der Vollzug von Ver- waltungsmaßnahmen und rechtskräftigen gerichtlichen Urteilen ist auszusetzen, wenn der Reichsprotektor Einspruch eiulegt.
Artikel VI.
1. Die auswärtige» Angelegenheiten des Protektorats, insbesondere den Schutz seiner Staatsangehörigen im Auslände, nimmt das Reich wahr. Das Reich wird die auswärtigen Angelegenheiten so führen, wie es den gemeinsamen Interessen entspricht.
2. Das Protektorat erhält einen Bert reterbei der Reichsregierung mit der Amtsbezeichnung „®e- s - ndter".
Artikel VH.
1. Das Reick gewährt dem Protektorat den militärischen Schutz.
2. In Ausübung dieses Schutzes unterhält das Reich im Protektorat Garnisonen und militärische Anlagen.
3. Für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung kann das Protektorat eigene Verbände auf- steilen. Organisation, Stärke, Zahl und Bewaffnung bestimmt die Reichsregierung.
Artikel VIII.
Das Reich führt die unmittelbare Aufsicht über das Verkehrswesen sowie das Post- und Fernmeldewesen.
Artikel IX.
Das Protektorat gehört zum Zollgcbietdcs Deutschen Reiches und untersteht seiner Zollhoheit.
1. Das Reick kann Recktsoorsckriften mit Gültigkeit für das Protektorat erlassen, soweit das gemeinsame Interesse es erfordert.
2. Soweit ein gemeinsames Bedürfnis besteht, kann das Reick Verwaltungszweige in eigene Verwaltung übernehmen und die dafür erforderlicken reickseigenen Behörden ein- rickten.
3. Die Reicksregierung kann die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlichen Maßnahmen treffen.
Art. XII.
Das zur Zeit in Böhmen und Mähren geltende Recht bleibt in Kraft, soweit es nicht dem Sinne der Übernahme des Schutzes durch das Deutsche Reich widerspricht.
Art. XIII.
Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses erforderlichen Rechts- und Verwaltungsoorschriften.
Prag, de« 16. März 1939.
Der Führer und Reichskanzler
gez. Adolf Hitler.
Der Reichsminister des Innern
gez. Dr. F r i ck.
Der Reichsminister des Auswärtigen
gez. von Ribbentrop.
Der Reichsminister und Ches der Reichskanzlei
gez. Dr. Lamme rs.
MkkWSMk film ölMW.
Von Heinrich Karl Kunz.
Noch nicht 48 Stunden vergingen, seit die letzten Verzweiflungsschreie unserer deutschen Brüder aus Böhmen und Mähren zu uns herllbergellten. Sie ertranken im plötzlich aufquellenden Marschtritt feldgrauer Divisionen, wandelten sich unter dem Propellergedröhn deutscher Geschwader in einen Jubelruf, lösten sich in einen Freudentaumel auf. Welch ein Wechsel! Wohl selten finden sich die Extreme so eng benachbart. Gestern noch von verhetzten kommunistischen Horden gequält, verfolgt wegen ihres Blutes, wegen ihrer Muttersprache, von den Arbeitsplätzen verstoßen und dem Elend preisgegeben. Und heute stehen sie mit strahlenden Augen, Schnecsturm und Kälte nicht achtend, an den Straßen, Tannenzweige und verfrühte Frühlingsblumen in srostklammen Händen, mit denen sie Gewehre und Lederzeug ihrer Brüder in Waffen schmücken. Ihrer Brüder, die sie aus Verfemung zu stolzen Trägern deutscher Gesittung emporhoben, zu Pionieren deutscher Kultur, die in jahrhundertelanger zäher und opferrei^er Arbeit das Gesicht der böhmisch-mährischen Landschaft prägten. Sic bringen ihre Freudentränen, Gebeten der Dankbarkeit gleich, dem Führer dar, der mit starker Hand den grauen Vorhang der Hoffnungslosigkeit wegschob, der nun auch sie, die im Oktober enttäuscht beiseite stehen mutzten, in die Sonne der Freiheit stellt. Die Führerstandarte weht über dem Hradschin! Das sind Stunden, in denen wir den Atem verhalten, darin sich selbst die Alltagsmenschen eines Schauers nicht erwehren können. Schicksalsstunden der Nation!
Männer machen Geschichte.
Unwillkürlich wenden sich unsere Gedanken der Vergangenheit zu, den Jahren, da der Führer noch als Trommler des großen Erwachens durch die deutschen Gaue zog. Damals versuchten deutsche und österreichische Minister eine Zollunion zu schaffen. Ihr Vorhaben rief den Genfer Rat auf den Plan, den Haager Gerichtshof, besten gekaufter Rechtsspruch den beiden Staaten gleicher Raste auch diesen simpelsten Ausdruck ihrer Gemeinsamkeit verbot. Wir denken an all die anderen uferlosen Konferenzen, denen das eine gemeinsam war, das bei ihnen, außer verschriebenem Papier, nichts herauskam. Palaver, weltmännische Gesten und eine marktschreierische Preste als Begleitmusik. Das nannte sich damals große Politik. Und wenige Jahre später? Ostmark und Sudetengau, die Tage ihrer Heimkehr stehen vor uns. Taten lösten das Geschwätz ab. Wir erlebten es jetzt wieder. Dr. Ti so begab sich zum Führer. Eine Aussprache von wenigen Stunden und das Resultat: die freie Slowakei. Dr. Hacha ging den gleichen Weg. Ein knapp formuliertes Abkommen, mit dem sich das tschechische Volk in die Obhut des Reiches begibt. Taten und Tatsachen! Aus den Niederungen unredlicher Spiegelfechtereien, getarnter Verantwortlichkeiten, erhebt sich das Bild Adolf Hitlers. In ihm gewinnt das Wort Leben und Gestalt: Männer machen Geschichte!
Kulturbringer durch 700 Jahre.
Wer wollte leugnen, daß die Deutschen in Böhmen und Mähren 'eine Minderheit darstellen. Was aber, und das ist das Entscheidende, wären diese Länder, wenn Deutsche sie nie betreten hätten? Geschichtsloser Boden, ohne höhere Kultur und Entwicklung. Als vor 700 Jahren deutsche Bergleute und Handwerker einwanderten, fanden sie in den Tschechen ein armes Vauernvolk vor, das von einem schwelgerischen Adel ausgesogen wurde. Die Deutschen schufen erst einen Mittelstand, der in diesem Land, wo es nur — wie heute noch bei manchen verwandten östlichen Völkern — Elend und Reichtum gab, bislang unbekannt war. Mittelstand aber bedeutet Ansporn, Streben und Aufstieg. Das Emporrecken aus den unteren sozialen Schichten in die oberen, ist im Letzten Voraussetzung jeder kulturellen Weiterentwicklung. Und diese Mittelschicht, das
Truppen, die ich aus der Fahrt nach Prag autraf, machten trotz der hinter ihnen liegenden Anstrengungen einen vorzügliche» Eindruck. Ich spreche Offizier und Mau» für ihre Leistung und Haltung meine besondere Anerkennung aus. gez. Adolf Hitler.
Oberbefehlshaber erstattet Bericht.
Prag, 16. März. Der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, erstattete am Donnerstag kurz nach 12 Uhr dem Führer und Oberste« Befehlshaber auf der Prager Burg MeldnngLber den Verlauf der Aktion des Heeres. Beim Eintreffen des Oberbefehlshabers des Heeres auf der Burg erwies eiue Ehrenkompanie des Infanterie-Regiments 102, das die Burgwache übernommen hat, die Ehrenbezeigungen.
Bezugspreise: Für eine Bezugszeit von 2 Wochen 94 Rpf., für einen Monat RM. 2.—, ein- schließlich Traglohn. Durch die Post bezogen RM. 2.35, zuzüglich 36 Rpf. Bestellgeld, Einzel- nummern 10 Rpf. — Bezugsbestellungen nehmen an: der Verlag, die Ausgabestellen, die Trager und alle Postanstalten. — Die Behinderung der Lieferung rechtfertigt leinen Anspruch auf Rückzahlung de» Bezugspreises.
Von Ribbentrop verkündet.
Prag, 16. März. (Letzte Funkmeldung.) Der Führer hat unter dem 16. März auf der Prager Burg folgenden Erlaß über das Protektorst in Böhmen und Mähren unterzeichnet:
Ein Jahrtausend lang gehörten zum Lebensraum des deutschen Volkes die böhmisch-mährischen Länder. Gewalt und Unverstand haben sie aus ihrer alten historischen Umgebung willkürlich herausgeristen und schließlich durch ihre Einfügung in das künstliche Gebilde der Tschecho-Slowakei de» Herd einer ständigen Unruhe geschaffen. Von Jahr zu Jahr vergrößerte sich die Gefahr, daß aus diesem Raume heraus — wie schon einmal in der Vergangenheit — eine neue ungeheuerliche Bedrohung des europäischen Friedens kommen würde. Denn den tschechoslowakischen Staat und seinen Machthabern war es nicht gelungen, das Zusammenleben der in ihn willkürlich vereinten Volksgruppen vernünftig zu organisieren und damit das Interesse aller Beteiligten an der Aufrechterhaltung ihres gemeinsamen Staates zu erwecken und zu erhalten. Er hat dadurch aber seine innere Lebensunfähig- keit erwiesen, und ist deshalb nunmehr auch der tatsächlichen Auslösung verfallen.
Das Deutsche Reich aber kann in diesem für seine eigene Ruhe und Sicherheit sowohl auch für das allgemeine Wohlergehen und den allgemeinen Frieden so entscheidend wichtigen Gebieten keine ««dauernden Störungen dulden.
Früher oder später müßte es als die durch die Geschichte und geographische Lage am stärksten interessierte und in Mitleidenschaft gezogene Macht die schwersten Folgen zu tragen habe«. Es entspricht daher dem Gebot der Selbsterhaltung, wenn das Deutsche Reich entschlossen ist, zur Wiederherstellung der Grundlagen einer vernünftigen mitteleuropäischen Ordnung entscheidend einzugreifen und die sich daraus ergebenden Anordnungen zu treffen, denn es hat in seiner tausendjährigen geschichtlichen Vergangenheit bereits bewiesen, daß es dank sowohl der Größe als auch der Eigenschaften des deutschen Volkes allein berufen ist, diese Anfgaben zn lösen.
Erfüllt von dem ernsten Wunsch, den wahren Interessen der in diesem Lebensraum wohnenden Völker zu dienen, das nationale Eigenleben des deutschen und des tschechischen Volkes stcherzustelle», den Frieden und der sozialen Wohlfahrt aller zu nützen, ordne ich daher im Namen des Deutschen Reiches als Grundlage für das künftige Zusammenleben der Bewohner dieser Gebiete das Folgende an:
Artikel I.
1. Die von den deutsche« Truvven im März 1939 besetzten Landesteile der ehemaligen tickecko-slowakischen RevubUk gehören von jetzt ab zum Gebiet des Groß- deutschen Reiches und treten als „Protektorat Böhmen und Mähren" unter dessen Schutz.
2. Soweit die Verteidigung des Reiches es erfordert, trifft der Führer und Reichskanzler für einzelne Teile dreier Gebiete eine hiervon abweichende Regelung.
Artikel IL
1. Die Volksdeutschen Bewohner des Protektorats werden dentsche Staatsangehörige und nach den Borickriften des Reichsbürgergeketzbuches vom 15. Sept. 1935 (RGB. I, Seite 1146) Reichsbürger. Für sie gelten daher anch die Bestimmungen zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Sie unterstehen deutscher Gerichtsbarkeit.
2. Die übrige« Bewohner von Böhmen und Mähren werde» Staatsangehörige des Protektorats Böhmen und Mähren.
Artikel III.
1. Das Pmrtektorat Böhmen und Mähren ist a u t o n o m und verwaltet sich selbst.
2. Es übt im Rahmen des Protektorats feine ihm zu- stehenden Hoheitsreckte im Einklang mit den volitische», militärischen und wirtschaftlichen Belange» des Reiches aus.
3. Diese Soheitsreckte werden durch eigene Organe und eigene Behörden mit eigenen Beamte« wahr- genommeu.
Artikel IV.
L Das Oberhaupt der antoaomen Verwaltung des Protektorats Bödme« und Mähren genießt den Schutz und die Ehrenrechte eines Staatsoberhauvtes. Das Oberhaupt des Protektorats bedarf für die Ausübung seines Amtes das Vertrauen des Führers nnd Reichskanzler s.
Artikel V.
1. Als Wahrer der Reichsinteresse« ernennt der Führer und Reichskanzler einen „Reichsprotektor i» Nähme« enb Mahren". Sein Amtssitz ist Prag.
2. Der Reichsprotektor hat als Vertreter des Führers und Reichskanzlers und als Beauftragter der Reichsregie- ruug die Ausgabe, für die Beachtung der politische« Richtlinie» des Führers uns Reichskanzler»
ß Sltlcrtrthon Werktäglich nachmittag».
v 44u.yuv(ll Geschäftszeit: 8 Uhr morgens bis 7 Uhr abends außer Sonn- u. Feiertag»
Unterhaltungsbeilage. SerIiner mro: --«lin-Mim--»»^
B. Schellenberg'sche Buchdrucker«,, „Tagblatt - Haus"
Fernfprecher-Sammel-Nr. 59631. Drahtanschrift: Tagblatt Wiesbaden. ' 4000)61111111)
P°Uch«N°nt° - Frankfurt a. M. Nr. 7405. mi( einer tägliche»
