Mittwoch, 18. Ma? 1938.
Wiesbadener Tagblatt
Rr. 115. Seite 5.
aufzukündigen, wenn das Verhalten des Eingestellten darauf schließen läßt, daß er bei finden eines anderen, ihm besser zusagenden Arbeitsplatzes die Stellung nicht antreten würde. Eine fristlose Kündigung ist bereits vor dem Zeitpunkt des Dienstantritts zulässig. (Urteil des Arbeitsgerichts Wismar — Aktenzeichen: Ca 164/37.)
— Unmittelbare Funktelegraphenverbindung nach Peru. Am 16. Mai 1938 ist eine unmittelbare Funktelegraphenoerbindung zwischen Deutschland und Peru (Berlin—Lima) dem öffentlichen Dienst übergeben worden. Gebichrenfreie Wegangabe „via Transradio". Die Gebühren bleiben unverändert. Durch die Einrichtung dieser neuen Funkverbindung wird nicht nur die Übermittlung der nach Peru gerichteten Telegramme beschleunigt werden, sondern durch den Anschluß der Funklinie in Lima an das weitverzweigte Telegraphennetz der All America Cables, Jnc. ist auch eine schnellere Werkunft von Telegrammen aus Deutschland nach Ekuador, Bolivien und Mittelamerika gewährleistet.
— Schwerer Sturz durch Unachtsamkeit. In der Dotz- he-imer Straße stieß am Dienstagabend ein 18jähriger Kauf- Tnamrslehrling mit feinem Fahrrad, als er sich während der Fahrt nach rückwärts ninsah, gegen einen parkenden Last- kraftwagenanhänger und stürzte auf die Straße. Der junge Mann zog sich schwere Kiefer- und Gesichtsverletzungen zu und wurde bewußtlos ins Krankenhaus gebracht. " Der Vorfall mahnt alle Verkehrsteilnehmer erneut die volle Aufmerksamkeit auf den vor ihnen liegenden Straßenteil zu richten.
— Bergaserbrand. An einem Lastkraftwagen entstand am Dienstagabend in der Sonnenberger Straße ein Vergaserbrand, der von dem Chauffeur und hilfsbereiten Anwohnern abgelöscht wurde.
_ —Silberne Hochzeit. Die Eheleute Ernst Klein und ^rau Johanna, geb. Antoni, Bertramstr. 16, feiern heute das Fest der silbernen Hochzeit.
— Als ein Höhepunkt im hiesigen Bcranstaltungslcbcn hat sich bisher stets das Konzert der Wiesbadener Sinfoniker (Vereinigte Orchester des Deutschen Theaters und des Kurhauses) gezeigt, das am 20. Mai die zweite Veranstaltung in der Kurhaus-Festwoche bildet. Das gewaltige Orchester von über 100 Musikern steht unter der bewährten Stabführung Carl Schurichts, der auch Werke aufgegeben hat, die einer solch großen Orchesterbesetzung angepaßt sind: Alpensinfonie von Richard Strauß und 4. Sinfonie von Tschaikowsky.
— Im Richard-Wagner-Sonderkonzert im Kurhaus am Sonntag, den 22. Mai (zum 125. Geburtstage des Meisters) singt der Cäcilie n- Verein und Bach-Chor den Wach-auf- und Schlußchor aus den „Meistersingern". Die Solistin, Opernsängerin Vilma Peer, von den Städtischen Bühnen in Wuppertal, bringt neben Gesängen aus „Lohengrin" und „Tannhäuser" die Wesendock- kieder zum Vortrag.
— Wiesbadener Viehhosmarktbericht vom 17. Mai 366 Kälber. 1 Schaf, 630 Schweine. Direkt dem Schlachthof zugeführt: 9 Kühe. Marktoerlauf: Schweine, Kalber zugeteilt. Für 50 kg Lebendgewicht in RM.: Kälber A a) 80, a) 61—65, b) 53—59, c) 43—50, d) 38—40. Hammel c) 42. Schweine a) 55,5, b) I 55,5, b) H 54,5, c) 52,5, d—f) 49,5, d) I 53, 5, d) II 51,5.
Wiesbaden - Biebrich.
Das Fest der silbernen Hochzeit feiern heute die Ebeleutc Landwirt Adolf S ch n e i d e r und Frau, Luise, geborene Christ^ Wiesbadener ertrage 71.
Meisterprüfung. Im Konditorbandwerk bestand vor der zuständigen Kommission Anton Heinzmann von hier seine Meisterprüfung.
Wiesbaden-Dohherm.
Vermeidet Schädigungen in Wäldern und Wiesen. Man kann immer wieder beobachten, daß das junge Grün des Waldes massenhaft in großen Sträußen nach Hause verbracht wird, um dort in einer Vase innerhalb eines Tages zu verwelken. Den Bäumen, hauptsächlich wenn es sich um junge handelt, schadet das Abreißen von Ästen sehr. Viel schöner ist es doch, sich an dem unbeschädigten und natürlichen Wachstum von Baum und Strauch immer aufs neue zu erfreuen, als die gerade zum grünenden Leben erwachte Natur einer schnellen Vernichtung preiszugebcn. Hierbei muß auch das unbefugte Betreten der Waldwiesen erwähnt werden. Das Gras sieht jetzt gut im Wachstum. Der Landwirtschaft wäre zur einwandfreien Futterverforgung ihres Viehes eine volle Heuernte zu wünschen. Deshalb sollte man keine Lagerungen auf diesen Wiesen vornehmen, auch nicht kreuz und quer das Gras nach allerlei -begehrten Frühlingsblumen durchstreifen. Die Feldschutzorgane richten auf diese Übertretung ein strenges Augenmerk.
Versetzung. Oberstfeldmeister Ha rin s vom Reichsarbeitsdienst wurde nach Marienberg (Westerwald) versetzt.
Wiesbaden - Frauenstein.
50 Jahre Spar- und Darlehenskasse. Im vergangenen Jahrhundert können wir zwei genossenschaftliche Gründungswellen unterscheiden: die erste "war zu Beginn der fünfziger Jahre und die zweite während der achtziger Jahre, sodaß sich gegenwärtig die Jubilare mehren. Unter denjenigen, die auf ein 50jähriges Bestehen zurückblicken können, befindet sich auch die Spar- und Darlehenskasse W.-Frauenstein. Daß ihre Gründung seiner Zeit eine Notwendigkeit war. ergibt schon die Zahl der sich in das Eründungsregister eintragenden Personen. 75 Frauensteiner Einwohner unter Führung ihres Bürgermeisters waren am 15. Mai 1888 dem Rufe Raiffeisens nach genossenschaftlichem Zusammenschluß gefolgt. In seinen Anfängen beschränkte sich der Warenverkehr Frauensteins auf den Bezug von Düngemitteln und Kohlen. Im Jahre 1922 belief sich der Warenbezug der Frauensteiner Spar- und Darlehenskasse auf 802 Doppelzentner Düngemittel, 51 Doppelzentner Saatgut, 802 Doppelzentner Futtermittel und 3921 Doppelzentner Kohlen. Der eigentliche Anstieg des Warenverkehrs vollzog sich aber erst nach dem Jahre 1928 und nach der Machtergreifung durch die NSDAP. Die Ausdehnung des Warengeschäftes erzwang die Gründung besonderer Absatzgenossenschaften. Schon frühzeitig würde im Jahre 1898 die Frauensteiner Winzer- genossenschaft ins Leben gerufen. Zwecks gemeinschaftlicher Einkellerung von Weinen wurde im Jahre 1901 die Winzerhalle erbaut. Heute gehören der Winzergenossenschaft, die im vergangenen Jahre 620 Zentner Trauben geerntet
M^veutsche strbeitsfrontOM
NS.-6emeinschaft „Kraft durch
DAF. Kreis Wiesbaden, Lulsenstr. 41, Ferospr.-Sammel-Nr. 596 41 Sprechstunden des Kreisobmanns: Dienstags u. Freitags v. 16-18 Uh
Lrtswaltung W.-Frauenftein.
Am Donnerstag, den 19. Mai, Amtswaltersitzung im Rest. „Herrn- garten", Beginn: 20.30 Uhr.
Lrtswalluug Igstadt.
Am Donnerstag, den 19. Mai, Amtswaltersitzung im Rest. „3ut Linde". Beginn: 20.30 Uhr. Redner: Pg. Dernbach.
Kreisfachabteilung „Eisen und Metall«.
Am Donnerstag, den 19. Mai, 18 Uhr: Vertrauensratsschulung im Rest. „Westendhof". (Arbeitsgemeinschaft H). Redner: Pg. Lathe. Froher Feierabend.
Deutsches Theater.
&den 20. Mai: „Don Carlos". Dramatisches Gedicht von von Schiller. Beginn 19 Uhr.
Freitag, den 20. Mai: Heiterer Abend der Ortswaltuna Mitte im blauen Saal des Parkunternehmens. Beginn 20.30 Uhr.
Kreiswaltung der DAF.
Am Freitag, den 20. Mai, abends 20.30 Uhr, findet im Rest. „Bürgcrhof, Michelsberg, eine Ortsobmännerbesprechung mit dem Kreisstab statt. Restloses Erscheinen aller Ortsobmänner ist Pflicht! Kreisfachabteilung „Freie Berufe" (Film).
Am Donnerstag, den 19. Mai, vorrn. 9.30 Uhr, Fachschulungsvortrag im Apollo-Theater, Moritzstratze. Es nehmen daran teil: Lichtspiel-Theaterbcsitzer im Kreis Wiesbaden und Mainz, Vorführer und Tonsteuerer im Kreis Wiesbaden und Mainz.
hat, 24 Mitglieder an. Der zweite Stamm, der sich 1928 aus der Spar- und Darlehenskasse Frauenstein entwickelt hat, ist die An- und Verkaufsgenossenfchaft. Der Umsatz betrug 1937 204 482 RM. Nachdem im Jahre 1933 durch Gründung der M -i l cha b s a tz g e n o s s e n - schäft auch die Milch genossenschaftlich erfaßt wurde, übernahm die Spar- und Darlehenskasse im Jahre 1936 auch die Erfassung des anfallenden Obstes. Anläßlich des JuMäums- festaktes in der Winzerhalle erstattete der Gen-offenschaftsvorsitzende Eckrich den Jahresbericht der über 200 Mitglieder zählenden Genossenschaft, die im Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von fast 2'/. Millionen RM. erzielte. Nach dem von dem Aufsichtsratsvorsitzenden Franz Wendelin Ott erstatteten Prüfungsbericht wurden Jahresrechnung und Bilanz einstimmig angenommen und Entlastung erteilt. Die satzungsgemäß ausscheidenden Aufsichtsrats- und Vo-- standsmitglie-der wurden wiedergewählt. Oberrevisor 3oh bezeichnete die Genossenschaft als eine der bestorganisierten und geleiteten des Verbandsgebietes. Dem Rendanten PH. A. Ott wurde in Würdigung seiner Verdienste unter gleichzeitiger Aufnahme in den Vorstand der Titel Geschäftsführer, dem Vorsitzenden Eckrich der Titel Direktor zuerkannt. An der Jubiläumsfeier nahmen zahlreiche Ehrengäste teil, wobei nach zahlreichen Ansprachen den noch lebenden drei Gründern der Genossenschaft Josef Haas 1, Philipp Schneider 2 und PH. Zimmermann eine kunstvolle Urkunde überreicht wurde.
JTliisik- und Vortragsabende,
* Die Kirchenchöre Alt-Wiesbadens konzertieren. De: Sonntag-Kantate war für die Wiesbadener Kirchen- chore em erneuter Anlaß, ihr schönes Können zu zeigen. In der Kreuzkrrche fand am Samstag als dem Vorabend eine , besondere Kantate-Feier statt, veranstaltet von den Vereinigten Krrchenchören der Kreuz-, Ring- und Bergkirche unter Leitung von Lehrer Kaiser. (An der Orgel Hans B re n del.) Die Ansprache hielt Pfarrer Keller, der auch verbindende Bibelwortc sprach. Die Chöre sangen be- ^nnte Lieder, teils allein, teils im Wechselgesang mit der Gemeinde. Komvonlsten wie Bach. Schütz. Fritz Dietrich. Seifert waren als auserlesen bevorzugt. L. K u ck r o und Z-.Lietz bewiesen neben der Orgel ihre Violinkunst in Handels Sonate E-dur (1. Satz) und I. S. Vachs Konzert d'Mou (2. Satz). Der Feier wohnte eine zahlreiche Gemeinde andächtig hei. Am Sonntag sangen die Kirchenchöre in den Gottesdiensten durch ausgesuchtes Liedgut für den Tag. In der M a r k t k i r ch e beteiligte sich der Bachchor unter Klrchenmustkdirektor U tz' Leitung durch Darbietung der lliotette von I. S. Bach für 2 Cböre a cappella: „Singet dem Herrn ein neues Lied", die sehr feierlich wirkte.
Reihe auch du dich in die Opferbereitschaft des deutschen Volkes ein.
Angesichts der Leistungen, die die N S. - V o l k s w o hl- fahrt Tag für Tag an der Geiundheitsfübrung unseres Volkes vollbringt, ist es selbstverständliche Pflicht für jeden Volksgenossen, der NS.-Volkswohlfahrt als Mitglied anzugehören und ihr den Betrag zur Verfügung zu stellen, der dem Einkommen entspricht. Große Ausgaben sind noch zu lösen. Jeder muß stolz darauf sein, durch seine Mitgliedschaft zur NSV. mithelfen zu dürfen auf den mannigfachen Arbeitsgebieten der NS.-Volkswohlfahrt. Keiner wird mehr abseits stehen wollen und auch du, Volksgenosse, der du noch nickt Mitglied bist, bast Gelegenheit, dich in die Opfer« gemcinschaft unseres Volkes cinzureihcn und damit deine Einsatzbereitsckaft für das Volksganze auch hier unter Beweis zu stellen. Werde Mitglied der NS.-Volks- woblfahrt!
An der Schwelle des Urlaubs.
Die llrlaubsgrundfätze des Reichstreuhänders.
Wer infolge des unbeständigen Wetters bisher keinen Mut hatte, sich für die Zeit seines Urlaubs zu entscheiden, der hat sich nun bei Beginn der hochsommerlichen Temperaturen beeilt, sich schnell in die in den Betrieben aus- lieaenden Urlaubslisten einzuzeichnen. Was die gesetzlichen Urlaubsbestimmungen anlangt, so sind zunächst zwei Wünsche des Reichstreuhänders zu unterstreichen: Die Betriebssichrer sollen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten über die Urlaubsgrundsätze hinausgehen. Das heißt, sie sollen bemüht sein, ihren Gefolgschaftsmitgliedern über die Mindestzahl von Urlaubstagen hinaus noch einen zusätzlichen Urlaub zu gewähren, soweit dsts im Rahmen des Betriebes möglich ist Der zweite Wunsch behandelt den Zeitpunkt des Urlaubs: Der Betriebsführer soll den Zeitpunkt des Urlauhs unter möglichster Berücksichtigung der Wünsche des Gefolgschafts- Mitgliedes bestimmen. Außerdem erscheint es ratsam, den Urlaub möglichst zusammenhängend zu geben. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, daß Familienväter ihre Urlaubstage gern in die Zeit der großen Ferien verlegen, um mit ihren Kindern gemeinsame Wanderungen oder Reisen durchführen zu können. Allgemeine Bestimmungen, daß das llrlaubsgeld bei Antritt des Urlaubs zu bezahlen ist, daß das Gefolgschaftsmitglied während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten darf, gelten wie bisher.
Der Urlaub für Jugendliche.
Das am 30. April dieses Jahres erlassene Jugendschutzgesetz, regelt auch das Urlaubsrecht für Jugendliche. Aus diesem Gesetz geht hervor, daß jeder Jugendliche, der länger als drei Monate ohne Unterbrechung des Lehr- oder Arbeitsverhältnisses tätig ist, Anspruch auf Urlaub unter Fortgewährung der Beihilfe oder des Lohnes hat. Neu aufgenommen worden ist die Bestimmung, daß bei Jugendlichen eine Abgeltung des Urlaubsanspruches durch Sonderzahlung nicht erfolgen darf. Schließlich ist der Urlaub nach Möglichleit zusammenhängend in der Zeit der Berufsschulferien oder in der Zeit eines Lagers oder einer Fahrt der Hitlerjugend zu erteilen. Die Mindestdauer des Urlaubs beträgt' für
Jugendliche unter 16 Jahren 15, für Jugendliche über 16 Jahre 12 Werktage. Die Zahl der Urlaubstage erhöht sich auf 18, wenn der Jugendliche mindestens 10 Tage an einem Lager oder einer Fahrt der Hitlerjugend teilnimmt.
Urlaubsanspruch erwachsener Eefolgjchastsmitglieder.
Bei den Gefolgschaftsmitgliedern besteht im ersten Be- triebszugehörigkeitsjahr Urlaubsanspruch nach 6 Monaten. Im zweiten und den darausfolgenden Jahren besteht bei Ausscheiden innerhalb der ersten vier Monate aus dem Verrieb kein Anspruch auf Urlaub, bei späterem Ausscheiden jedoch der volle llrlaubsanspruch. Bei verschuldeter fristloser Entlassung, sowie bei vertragswidriger Auflösung des Arbeits- verhältnifses durch das Gefolgschaftsmitglied, entfällt der llrlaubsanspruch.
Die Dauer des Urlaubs.
Gefolgschaftsmitglieder über 18 Jahre erhalten einen Urlaub von mindestens sechs Arbeitstagen bereits im ersten Jahr ihrer Betriebszugehörigkeit. Die' Urlaubshöhe staffelt sich und erreicht spätestens nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit zwölf Arbeitstage. Darüber hinausgehende Urlaubsgewährung ist anzustreben. Schwerbeschädigte im Sinne des Schwerbeschädigtengesetzes erhalten noch einen jährlichen zusätzlichen Urlaub von drei Arbeitstagen. Auch für die Heimarbeiter ist eine Regelung des Urlaubs erfolgt: Als Urlaubsentgelt erhalten demnach Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende, die allein oder mit nicht mehr als zwei Hilfskräften arbeiten, 2 % des Entgelts, das in der Zeit vom 1. Mai des vergangenen Jahres bis 30. April des laufenden Jahres an sie ausgezahlt worden ist. Für die Dauer des Urlaubs darf Arbeit nicht ausgegeben oder andere Arbeit gegen Entgelt angenommen werden.
Sofern bei kaufmännischen Gefolgschaftsmitgliedern höhere Urlaubszeiten durch Vertrag vereinbart worden sind, als die im Gesetz vorgesehenen Mindestsätze, sind diese den Gefolgschaftsmitgliedern gegenüber zu erfüllen, da sie in diesem Falle einen Teil des Dienstvertrages darstellen.
Die llrlaubsgrundsätze sind jetzt für alle im Erwerbsleben stehenden Personen so klar umrissen, daß sich Differenzen und Zweifel, wie sie in früheren Zeiten häufig bestanden, eigentlich kaum noch ergeben können.
Gärten und Felder brauchen Regen.
Die Wasferstände sehen mehr und mehr zurück.
Der Gewitterregen am Sonntagabend und die leichten Regenfälle, die in der Nacht zum Montag über dem Maingau niedergingen, haben gerade ausgereicht, die Erdoberfläche anzufeuchten. ohne dem durch die wochenlange Trockenheit aus- gedörrten Boden genügend Nässe zu bringen. Ein Landregen, der mindestens einen vollen Tag anhält, wäre notwendig, um den durstenden Fluren ausreichend Feuchtigkeit zu bringen. So brauchen die Kartoffeln dringend Regen zum Keimen, auch für die beginnende Pflanzzeit der Rüben ist eine gewisse Feuchtigkeit des Bodens unbedingt nötig. Die Wiesen sind im Wachstum zurück, die Gräser blreben niedrig und das besonders wertvolle Untergras steht dünn und wächst nur langsam heran. r, „ „, .
Ungewöhnlich niedrig ist der Wasserstand des Rheines, was zu einer erheblichen Verzögerung der Transporte und zu Verspätungen in der Personenschiffahrt führt. Das Wasser des Rheins ist auf weiten Strecken fo zurückgegangen, daß Zick zu beiden Seiten der Ufer breite Sand- und Schlaminbänke gebildet haben. Leider gehen bei dem niedrigen Wasserstand zahlreiche Jungfische zugrunde, die in Tümpeln zurückbleiben und dort durch den Wassermangel ersticken. Der Altrhein zwischen Mannheim und Oppenheim mit seinen verschiedenen Armen und Buchten hat so wenig Wasser, daß man fast überall durchwaten kann.
Das trockene Wetter hat aber auch die Wälder ausgedörrt, so daß überall erhöhte Waldbrandgefahr besteht. Rauchen und Feueranmachen in den Wäldern wird deshalb schwer bestraft. In vielen Revieren machen die Förster besondere Streifen, um etwa entstehende Brände int Keim ersticken zu können. Für die jungen Baumbestände ist die Trockenheit ebenfalls schädlich, denn die oberen Schichten des Bodens sind ganz ausgetrocknet und jüngere Bäume wurzeln keineswegs so tief, daß sie Feuchtigkeit aus den Schichten ansaugen können, die noch mehr Nässe besitzen oder vom Erund- wasser erreicht werden. Viele Forstämter sind in den letzten Tagen dazu übergegangen, mit Gieß- und Jauchefässern Wasser zu den Baumschulen und Pflanzgärten äff fahren, um wenigstens die jüngsten Bäumchen, die gegen Sonne und Trockenheit am empfindlichsten sind, durch künstliche Bewicherung am Leben zu erhalten.
Ein Schwerverbrecher
wegen Totschlags, Tötungsversuchs und 45 Diebstählen angeklagt.
Frankfurt a. M., 17. Mai. Vor dem Schwurgericht begann am Dienstag die Verhandlung gegen den 25jäbrtgen Oswald Koscheike. der des Totschlags an dem Bauarbeiter Robert Bender in der Brückenstraße in Frankfurt a. M. des Vergehens gegen das Schußwaffengesetz, des Tötungsversuchs an der Frau eines Bäckermeisters in Sprendlingen und des Diebstahls in '45 Fällen angeklagt ist. Der Angeklagte stammt aus Gelsenkirchen. Mit 15 Jahren wurde er zum ersten Male straffällig, hatte aber das Glück, verschiedentlich Bewährungsfrist zu erhalten. Schließlich kam er: tn Fürsorgeerziehung. aus der er zweimal entwich. Kmckeike hat insgesamt acht Vorstrafen, als höchste eine, mit einem jqbr und vier Wochen Gefängnis. Die Mehrzahl der Vorstrafen erhielt er wegen Diebereien, gelegentlich ist er auch wegen Nötigung und Bettelns bestraft. Als er festgenommen werden sollte, kam es zu einer abenteuerlichen flucht über Mauern und Dächer, die ihn in eine Schulklasse führte. Dort trat er dem Beamten mit erhobenem Stock gegenüber.. Seit Januar 1936 führte der Angelegte eine Serie von Diebstählen und Einbrüchen aus, wobei er teilweise Wanen mit sich führte. In der Hauptsache drang er nachts in Wirtichaften, Lebensmittelgeschäfte und landwirtschaftliche Betriebe in Nord- deutschland. Oberhessen und der Frankfurter Gegend ein und erbeutete Lebensmittel, Kleidungsstücke und Bargeld. Häufig bestahl er ferne früheren Arbeitgeber und mitunter war die Beute recht ansehnlich.
