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Wiesbadener Tagblatt

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Montag, 14. Marz 1938,

Nr. 61

86. Jahrgang

WöchentNch

mit einer täglichen

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Unterhaltungsbeilage. ®eritner ®üro: Berlm-WUmer-dprf.

Der Anschluss ist Tatsache geworden.

Oesterreich ist ein Land des Deutschen Reiches Das Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung wurde zum Reichsgesetz erklärt. Vereidigung der österreichischen Truppen auf den Führer. Gauleiter Bürckel mit der Reorganisation der österreichischen NSDAP, beauftragt. Volksabstimmung am 10. April.

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as. In einem Tempo sondergleichen, man mutz schon sagen, im nationalsozialistischen Tempo, vollziehen sich die Er­eignisse. Der Anschluss Österreichs an das Reich i st Tatsache geworden. Damit ist ein jahrhundertealter Traum, ein Traum, um den manches Blut und zahlreiche Tränen vergossen wurden, in Erfüllung gegangen. Der Nationalsozialismus allein war in der Lage, diesen heissen Wunsch all der Menschen diesseits und jenseits der einstigen Grenze in die Tat umzusetzen. Die ganze deutsche Nation empfindet tief sie Befriedigung unb grösste Dankbarkeit in dieser geschichtlichen Stunde. Tiefste Ve- ftiedigung darüber, dass endlich das geeinte grotzdeutsche Reich eoffen ist und dass sich jetzt dieser historische Akt in so

. !r Zeit vollzog und tief sie Dankbarkeit für den Mann, der diese Tat vollbrachte, den Führer. Ihm jubel­ten in diesen Tagen in Linz und in all den Städten, in denen er sich zeigte, die Deutschen immer und immer wieder zu. Sie verliehen damit dem Gefühl des ganzen deutschen Volkes Ausdruck. Wer diesen Jubel vernommen hat, wer am Laut­sprecher diese geschichtlichen Stunden miterlebte, der kann Äer den Ausgang der Volksabstimmung, die für den 10. April angesetzt ist, nicht im Zweifel sein. Auch das Ausland kann sich nach diesen Tagen und diesen Gescheh­nissen, nach diesem Jubel und dieser Begeisterung, mit der der Führer und die reichsdeutschen Truppen in Österreich be­grüßt wurden, nicht im unklaren darüber sein, wie falsch es bisher die Verhältnisse in Österreich beurteilt hat. Was wollen gegenüber dieser Stimme des bisher unterdrückten Blutes leere Proteste besagen, auf die die sogen, demokra­tischen Länder nicht glaubten verzichten zu können. Auch die sogen, demokratischen Länder sollten statt zu protestieren dem Nationalsozialismus dankbar sein, dass er durch sein ent­schlossenes und schnelles Handeln nicht nur innerhalb dreier Tage die Revolution in Österreich denn das, was sich nach der Schuschniggschen Ankündigung der Wahlkomödie vollzog, war eine Revolution beendet und liquidiert hat. Sie sollten ihm auch danWar dafür sein, dass er mit der Lösung der österreichischen Frage praktisch einen E e - fahrenherd in Mitteleuropa beseitigt hat. Damit hat der Nationalsozialismus erneut einen Beitrag zur

wahren Befriedung Europas beigesteuert, einen Beitrag, der in seiner Bedeutung gar nicht überschätzt werden kann.

Mit besonderer Dankbarkeit verzeichnen wir dabei die Tatsache, dass Mussolini und mit ihm das faschistische Italien volles Verständnis für die geschichtlichen Notwendig­keiten bewiesen haben. Wenn es noch für irgend jemanden in der Welt eines Beweises für die Festigkeit und für die große Bedeutung der Achse Berlin- Rom bedurft hätte, diese historischen Tage hätten den Be­weis erbracht. Die italienische Presse hat betont, dass Italien der natürlichen Entwicklung keine Hindernisse bereite und dass Italien eine geradezu antideutsche Funktion übernommen hätte, wenn sie die Lösung der österreichischen Frage, wie sie

Wien, 13. März. (DNB.) Amtlich wird verlautbart: Heute ist folgendes Bundesverfassungsgesetz verlautbart worden:

Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich.

Auf Grund des Artikels 3 Abf. 2 des Lundesverfassungsgesetzes über außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verfassung BGB. I Nr. 255/1934 hat die Bundesregierung beschlossen:

Artikel 1.

Oesterreich ist ein Land des Deutschen Reiches.

Artikel 2.

Sonntag, den 10. April 1938, findet eine freie und geheime Volksabstimmung der über 20 Jahre alten deutschen Männer und Frauen Oesterreichs über die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich statt.

Artikel 3.

Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Artikel 4.

Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Bundesver- sassungsgesetzes erforderlichen Vorschriften werden durch Ver­ordnung getroffen.

durch die Friedensoerträge gegeben wurde, sich zu eigen ge­macht hätte. Dementsprechend hat Italien gehandelt. Musso­lini hat damit gezeigt, dass er unsere Sehnsucht verstand und er hat durch sein Verstehen die deutsch-italienische Freundschaft erhärtet und vertieft. Mit Recht hat deshalb gestern Eeneralfeldmarschall Göring in seiner Rede bei der Heldengedenkfeier in Berlin betont, dass sich das deutsche Volk erneut dem Duce Italiens in aufrichtiger Dank­barkeit verbunden fühlt. Der Führer hat seinem Dank an den Duce durch sein Telegramm beredten Ausdruck verliehen. Immer mehr zeigt sich, dass die Achse RomBerlin zum Ord­nungsblock Europas geworden ist, der Europa zum wahren und ehrlichen Frieden führt.

Artikel 5.

1» Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft.

2. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Wie«, 13. März 1938.

Seyß-Jnquart. Glaise-Horstenau. Wolff. Hueber. Menghin. Jury. Ncumayer. Reinthaler. Fischböck.

Das verfassungsmäßige Zustandekommen dieses Bundes­verfassungsgesetzes wird beurkundet.

Seyß-Jnquart. Glaise-Horstenau. Wolff. Hueber. Menghin. Jury. Neumayer. Reinthaler. Fischböck.

Zum Reichsgesetz erklärt.

Berlin, 13. März. Reichsminister Dr. Goebbels gab Sonntag abend vor Vertretern der deutschen Presse die folgenden Gesetze und Verfügungen bekannt:

Gesetz über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938.

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1.

Das von der österreichischen Bundesregierung beschlossene Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 wird hiermit deutsches Reichsgesetz; es hat folgenden Wortlaut: (Folgt Wortlaut des oben angeführten Gesetzes.)

Artikel 2.

Das derzeit in Oesterreich geltende Recht bleibt bis auf weiteres in Kraft. Die Einführung des Reichsgesetzes in Oesterreich erfolgt durch den Führer und Reichskanzler oder den von ihm hierzu ermächtigten Reichsminister.

Artikel 3.

Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, im Ein­vernehmen mit den Beteiligten Reichsministern, die zur Durch­führung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Artikel 4.

Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Linz, 13. März 1938.

Der Führer und Reichskanzler: Adolf Hitler.

Der Reichsminister der Luftfahrt: Göring,

Eeneralfeldmarschall.

Der Reichsminister des Innern: Frick.

Der Reichsminister des Auswärtigen: von Ribbentrop.

Der Stellvertreter des Führers: R. Heß.

Der Minister schloß an die Bekanntgabe des Wortlauts dieser Gesetze und Verfügung zündende Worte, in denen et die Größe der Stunde würdigte. Allen Versammelten wurde die Feierlichkeit des für das gesamte deutsche Boll histo­rischen Augenblicks durch die Worte des Ministers in besonderem Maße bewußt.

Das Bundesheer Bestandteil der Wehrmacht.

Liuz, 13. März. Der Führer mtb Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat verfügt:

L Die österreichische Bundesregierung hat soeben durch Gesetz die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Dentsche« Reich beschlossen. Die deutsche Reichsregierung hat durch ein Gesetz vom heutigen Dag diesen Beschluß anerkamtt.

2. Ich verfüge auf Grund dessen: Das österreichische Bundesheer tritt als Bestandteil der deutschen Wehrmacht mit dem heutigen Lage unter meinen Befehl.

3. Mit der vcfehlsführung der mtnmehrigeu deutschen Wehrmacht innerhalb der österreichische« Lm,deS-re«je«Homf-

Das deutsche Österreich.

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Mit seinen 83 8t>8 Quaorallilometer Flacheninhalt ist Onerreich |o groß wie Bayern uno Hessen zusammen. Nach der letzten Volkszählung (22. 3. 1934) waren 6 760 233 Einwohner, darunter 3 248 265 männliche,vorhanden. Während im Deutschen Reich 144 Einwohner auf 1 Quadratkilometer kommen, sind es in Österreich, infolge des ausgedehnten Gebirgscharakters, nur 80. Die grössten Städte sind W i e n (1,9 Mill.); Graz (160 000) und Linz (110000). Von der Gesamtbevolkerung wohnen 60F H in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern und 31,6 % in solchen mit 100000 und mehr. Von Österreichs Bevölkerung sind 31,7% in der Land- und Forst­wirtschaft, 36,9 % in Industrie und Bergbau, 16,2 % in Handel und Verkehr, rund 10 % in öffentlichen Diensten M freien Berufen und der Rest in häuslichen und persönlichen Berufen tätig. Österreichs landwirtschaftliche LWflächc ist 4 336 000 Hektar groß, wovon 1978 000 auf Ackerland und 2 229 000 auf Wiesen und Weiden ent. »ufto (Weltbild-Gliese, K.) _

Das Bundesgesetz über die Wiedervereinigung.