Wiesbadener Tagblatt
Seite 6. Nr. 346.
Restau-
Die Bürgersteuer 1936
Der für das Kalernderjahr
Zur Einkommensteuer veranlagte Vürgersteuerpflichtige.
Stufen
RM.
8.
3
15
15
5
4.
5.
2599
6.
7.
8.
Stufen
mit 3 mit 4 mit 5
RM.
mehr als
der
Die Freigrenze beträgt:
monatl. wöchentl.
12.68
2.
10 Kindern
10
120
5
6
7
8
9
Kindern Kindern Kindern Kindern Kindern
4799
6299
8299
12 549
10
40
60
120
15
30
60
5
20
120
5
20
50
3.
4.
RM.
10.40
10
35
50
120
15
30
120
12 549
16 549
20 549
25 549
50 549
75 549
100 549
250 549
500549
Reichs- satz
mit 2 «in- dem
RM
mit 6 Sin. dem RM.
Reichs, satz
ohne Sin. der
RM
mit 1 Sind
RM
mit 2 Sin- dem RM
mit 4 Sin-
Sin, dem RM
mit 1 Sind
RM.
Sin. dem RM
mit 5 Sin- dem
RM
mit 6 Sin- dem
RM.
mit 7 Sin- dem RM.
mit 3 Sin. dem
RM.
mit 7 Sintern
RM.
ohne Sin- der
RM
20
40
55
120
Sin. dem RM
1. Für Ledige
a) geboren nach dem 10. Okt. 1914 (unter 21 Jahren)
b) geboren vor dem 10. Okt. 1914
Bürgerfteuerbetrag (500"/» des Reichssatzes) bei einem BürgerfteuerpOichtigen
5. Für Einzelpersonen mit 1 Kind
2 Kindern
3 Kindern
4 Kindern
5 Kindern
6 Kindern
25
40
120
162.08
183.75
190.25
196.74
203.24
209.73
216.23
222.72
natürlich auch der Retter sehr vorsichtig sein und beim Herankriechen an den Verunglückten ein Brett als Unterlage benützen. Ist die Rettung des Verunglückten gelungen, so bringe diesen in keinen warmen Raum, sondern in ein kaltes Zimmer und verständige den Arzt.
— Gefundene Gegenstände. Im November wurden im ^undburo der Städtischen Verkehrsbetriebe abgeliefert: 14 Schirme; 24 Paar Handschuhe; verschiedene einzelne Handschuhe; 1 Schal; 1 Arbeitshose; Einkaufsnetze; 1 Ledermappe m. Saiten; 1 Aktentasche; 6 Geldbörsen m. kl. Gelds.; 1 Brille mit Etui; 1 Nadel; 1 Nickelkette mit Anhänger; 1 Ring; 1 Füllfederhalter; 1 Fahrradlustpumpe; 1 Karton Binden.
_, — Hohes Alter. Am 20. Dezember feiert Herr Albert Pfisterer, Erbacher Straße 4, seinen 75. Geburtstag.
— 9laff(Mii|<f)e5 Landesmuseum. Am Freitag, 20. Dez., hält Dr. Fill im Hörsaal des Museums einen Lichtbildervortrag über: „Symbiose und Schmarotzertum rm Tierreich".
SBürgerfteuerbetrag (500 % des Reichssatzes) bei einem Bürgersteuerpflichtigen
10
25
40
70
für Steuerpflichtige, die einkommensteuer frei gewesen sind für andere Steuerpflichtige mit einem Einkommen
Hinsichtlich der
Anforderung und Einziehung Bürgersteuer
Burgersteuerpflichtige mit land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Sinn des Reichsbewertungsgesetzes.
16 549
20 549
25 549
50 549
75 54»
100 549
250 549
500 549
RM.
44,72
54.47
30
45
85.73 110.18 134.63 159.08 183.53 190.02
non mehr als
RM
599 2599 4799 6299 8299
— Weihnachtsveranstaltungen im Kurhaus. Das Weihnachtskonzert des Kurorchesters findet am Montag, 23. Dez., 20 Uhr, statt. Die beiden Abend-Konzerte des Kurorchesters am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag stehen . unter. Leitung von Generalmusikdirektor Carl S ch u r i ch t, der auserlesene Programme hierfür ausgegeben hat. Als Solisten in diesen Konzerten wirken der Pianist Albert Hofmann und Konzertmeister Justus Ringelberg mit. Ersterer spielt das Klavier-Konzert von Brahms, letzterer das Violin-Konzert von Tschaikowsky, Der tanzlustigen Welt bietet der für Samstag, 28. Dez., vorgesehene Weihnachtsball willkommene Gelegenheit, Terpsichoren zu huldigen. Auf dem Ball werden wieder eine Anzahl wertvoller Geschenke zur Verlosung gelangen. Das alte Jahr wird mit einer Siloester-Feier in sämtlichen rationsräumen des Kurhauses beschlossen.
jedoch nicht mehr als
RM.
50 000 100000 200 000
Über die Änderung der Bürgerst euer durch Gesetz vom 16. 10. 1935 hat das „Wiesbadener Tagblatt" in Nummer 335 vom 8. Dez. 1935 ausführlich berichtet. Unter Berücksichtigung der Änderungen gelten nunmehr für die Bürgersteuer 1936 folgende Bestimmungen:
Grundsätzlich bürgersteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die am 10. Oktober 1935 im Stadtbezirk Wiesbaden ihren Wohnsitz hatten. Personen, die erst nach dem 10. Oktober 1935 aus dem Ausland zuziehen, werden mit dem Tage des Zuzuges bürgcrsteuerpflichtig.
sich daraus aus § 5 der Verordnung. Die erforderlichen Feststellungen, ob die Voraussetzungen dieser Vorschrift vor- liegen, sind unverzüglich von der vorgesetzten Behörde zu treffen. Der Feststellung zu Grunde zu legen ist der nach dem Berufsbeamtengesetz ausgestellte Fragebogen. Ergeben sich Zweifel über die Frage der jüdischen Abstammung, so ist ein Gutachten der Reichsstelle für Sippenforschung einzuholen Nach getroffener Feststellung ist den jüdischen Beamten ein Bejcheid ,,^m Namen des Reichs" zuzustellen, worin der Rücktritt mit dem gesetzlichen Hinweis vermerkt ist. Ferner l>t '.hm der Pensionsbescheid zuzustellen, der sich für ihn unter Beruckjichtigung der getroffenen Regelung ergibt. Uber die Zurruhesetzung der Beamten der Gemeinden, Gemeinde- verbande und Körperschaften des öffentlichen Rechts entscheidet die allgemein zuständige Stelle, also zum Beispiel bei Gemeindebeamten der Bürgermeister. Der Nachweis der Oirontkampferelgenschaft ist im Zweifelsfalle vom Beamten zu erbringen. Aber die Durchführung ist dem Reichsinnen- minister bis zum 1. Februar 1936 zu berichten.
— Achtung auf reisende Kinder während der Feiertage. Das Zugbegleitpersonal der Reichsbahn ist stets bereit, allein reisende Kinder in jeder Weise zu betreuen. Da jedoch während des überaus starken Verkehrs zu Weihnachten das Personal durch seine Dienstobliegenheiten zu sehr in Anspruch genommen ist, kann es eine Verantwortung für die Be- treuung allein reisender Kinder nicht übernehmen. Trotzdem wird das Personal selbstverständlich auf die Kinder achten.
— Gefahren des Eises. Mit des Winters Schönheiten ziehen auch Gefahren für jung und alt auf. Alljährlich fordert der zugefrorene Weiher oder Bach seine Opfer. Es muh daher immer wieder auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die ein zu frühzeitiges Betreten des Eises mit sich bringt. Nicht eindringlich genug können die Kinder gewarnt werden. Hilfe bringt man im Eise Eingebrochenen durch Zureichen von langen Stangen, flachen Brettern und dergleichen, auch durch ein Seil oder eine Leine, die mit einer Schlinge versehen sein mutz. Bei noch brüchigem Eis muh
Von der Viirgersteuer befreit sind:
1- die Personen, die am 10. Oktober 1935 das 18. Lebensjahr nicht vollendet hatten, also nach dem 10. Oktober 1917 geboren sind;
2. die Personen, denen nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen unter Wahrung der Gegenseitigkeit oder nach besonderen Vereinbarungen mit ausländischen Staaten ein Anspruch auf Befreiung von den persönlichen Steuern zusteht;
Auslandsbeamten und die Inhaber, leitenden Angestellten und Mitglieder des Aufsichtsrates oder Verwaltungsrates eines inländischen Unternehmens, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
die Angehörigen der Wehrmacht, der Landespolizei und des Reichsarbeitsdienstes, wenn sie im Kalenderjahr 1936 weder zur Einkommen- noch Lohnsteuer herangezogen werden;
Blinde, wenn sich der Gesamtbetrag ihrer Jahreseinkünfte im Kalenderjahr 1936 voraussichtlich auf mehr als 4500 RM. helaufen wird;
die Personen, die am Fälligkeitstag versicherungs- mätzige Arbeitslosen- oder Krisenunterstützung beziehen;
6
6
9
12
18
30
30
45
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90
6
9
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24
RM.
15 000
50000
100 000
200000
Als ledig gelten Personen, die am Stichtag nicht verheiratet waren, mit Ausnahme der verwitweten oder geschiedenen Personen, die das 50. Lebensjahr überschritten hatten oder zu deren Haushalt am Stichtag oder früher minderjährige Kinder gehört haben. Bei Personen, denen im Falle der Hilfsbedürftigkeit die Sätze der gehobenen Fürsorge zustehen, ist die Freigrenze auf Antrag nach den Richtsätzen der gehobenen Fürsorge zu berechnen.
Die vorgenannte Befreiung fällt jedoch weg für Personen, deren Realvermögen (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Sinne des Reichsbewertungsgesetzes) nach dem Stand vom 1. Jan. 1935 zusammen den Betrag von 8000 RM. übersteigt.
30
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19(95
25.65
31.35
37.05
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37.73
42.75
44.25
45.75
47.25
48.75
50.25
51.75
20
25
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30
30
45
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(über 21 Jahren)
Für verwitwete oder geschiedene Personen, zu deren Haushalt Kinder gehört oder die das fünfzigste
Lebensjahr überschritten haben. 62.85 14.63
Für ein Ehepaar ohne Kinder 88.73 20.63
Für ein Ehepaar
mit 1 Kind 113.18 26.33
2 Kindern 137.63 32.03
3 Kindern
4 Kindern
die Personen, die am Fälligkeitstag laufend öffentliche Fürsorge beziehen;
die Personen, die am Fälligkeitstag eine Zusatzrente nachArtikel 4 des Gesetzes über Änderungen auf dem Gebiet der Reichsversorgung vom 3. Juli 1934, oder Elternrente oder Elternbeihilfe nach §§ 43-49, oder Witwenbeihilfe nach § 40, oder Waiscnbeihilfe nach § 42 des Reichsversorgungsgesetzes beziehen;
9. die Personen, die voraussichtlich im Kalenderjahr 1936 als Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mehr erzielen werden als 150 % — oder wenn sie ledig sind, 130 % — des Betrages, den sie nach dem Familienstand im Falle der Hilfsbedürftigkeit von dem zuständigen Fürsorgeverband, nach den Richtsätzen der allgemeinen Fürsorge als Wohlfahrtsunterstützung in einem Jahr erhalten würden. Dabei sind sowohl' für den Familienstand als auch für die Höhe der Richtsätze die Verhältnifle vom 10. Oktober 1935 maßgebend.
Ohne Rücksicht auf den Familienstand
120
150
250
375
750
1500
2500
5000
10000
bis
RM.
24
30
50
75
150
300
500
1000
2000
Der für das Kalernderjahr 1936 zu erhebende Satz d e r B ü r g e r st e u e r ist, wie für das Vorjahr, auf 500 % des Reichssatzes festgesetzt worden. Die sich hiernach ergebenden Steucrbeträge sind aus nachstehenden Aufstellungen ersichtlich:
werden vier Arten der Einziehung unterschieden:
1- Den Steuerpflichtigen, die in dem Zeitraum, desicn Einkommen zu Grunde gelegt wird, Arbeitslohn nicht bezogen haben, aber mit anderen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt worden sind, werden seitens der Steuerverwaltung besondere Steuerbescheide übersandt, in denen die Höhe der Stuer angegeben ist. Der angeforderte Betrag wird mit je einem Viertel zum 10. Februar, 10. Mai, 10. August und 10. November 1936 fällig.
2. Von den Steuerpflichtigen, die eine Steuerkarte erhalten, also den Arbeitnehmern, wird die Bürgersteuer 1936 auf der Steuerkarte für 1936 angefordert, und zwar die Steuer für das gesamte Arbeitseinkommen. Der Arbeitnehmer hat seine Steuerkarte dem Arbeitgeber abzuliefern. Dieser zieht die Bürgersteuer ab, wie folgt :
Bei Lohnempfängern, deren Arbeitslohn für Zeiträume [von mehr als einer Woche gezahlt.wird, in 12 Teilbeträgen bei den Lohnzahlungen, die jeweils auf den 10. der Monate Januar bis Dezember 1936 folgen.
Donnerstag, 19. Dezember igze
Bei Lohnempfängern, deren Arbeitslohn sg71 räume von nicht mehr als einer Woche gezahlt md 24 Teilbeträgen bei den Lohnzahlungen, die jeweii? den 10. und 24. der Monate Januar bis November 5 den 10. und 28. des Monats Dezember 1936 folgen. 1
Die einbehaltenen Beträge sind, soweit die Ctes forderung von der Stadt Wiesbaden ausgegangen ist jJ der Arbeitgeber an die Städtische Steuerkasse, *3 (Postscheckkonto der Stadt Wiesbaden Nr. 2680 j furt a. M.) abzuführen; für Lohnzahlungen in der M 1. bis 15. des Kalendermonats bis zum 20. des M monats; für Lohnzahlungen in der Zeit vom 16. I Schluß eines Kalendermonats, bis zum 5. des fow Kalendermonats. (Beträgt die bis zum 20. eines Sa!« monats abzuführende Summe weniger als 200 braucht sie ebenfalls erst bis zum 5. des folgenden M monats abgeführt zu werden.)
Für die Bürgersteuer, die von auswärtigen Eewt» angefordert worden ist, sind sämtliche innerhalbi Kalendermonats einbehaltenen Vürgersteuerbeträge ij erst bis zum 5. des folgenden Kalendermonats an bji: wärtige Gemeinden abzuführen.
Bei der Abführung hat der Arbeitgeber das ihm zuständigen Kasse mitgeteilte Kassenzeichen und die Zadl Arbeitnehmer, auf die sich die gezahlte Summe verteilt zugeben.
Die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung) durch die Außenbeamten nachgeprüft. Der Arbeitgeber den Gesamtbetrag der angeforderten Bürgersteuer mit Bezeichnung „Bürgersteuersoll 1936“ in dem nach den! schriften über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für Arbeitnehmer zu führenden Lohnkonto vorzutragen. W ferner die einzuhaltenen Teilbeträge in dieses Lo« jeweils gesondert einzutragen und dieses Lohnkonto sow, Belege über die Abführung der Bürgersteuer bis zu« lauf des dritten auf die Lohnzahlung folgenden KM jahres aufzubewahren. Der Arbeitgeber haftet die von' ihm einzubehaltenen Beträge. Willkürliche | einbarungen, die im Hinblick auf die Bürgersteuer W maßgebende Lohnzahlung einen besonders niedrigen i und bei früheren oder späteren Lohnzahlungen einen | gleich hierfür vorsehen, sind nicht zulässig. Für die KH steuerbeträge, die durch solche Vereinbarungen auch haftet der Arbeitgeber ebenfalls. Der Außendienst wich derartige Vereinbarungen besonders achten.
Wenn der Arbeitslohn ganz oder teilweise aus 6i bezügen besteht und der Barlohn zur Deckung der $« steuer nicht ausreicht, so hat der Arbeitnehmer dem At geber den zur Deckung der Bürgersteuer erforderlichen trag zu zahlen. Unterläßt das der Arbeitnehmer, so hch Arbeitgeber die Bürgersteuer abzuführen; er kann einen sprechenden Teil der Sachbezüge nach seinem Ermesse« rückbehalten.
Kann der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur führung der Bürgersteuer nicht rechtzeitig nachkomwes hat er dies bis zum Ablauf der Zahlungsfrist der Ä scheu Steuerverwaltung anzuzeigen. Unterläßt er diese zeige innerhalb der Frist, während deren die AbM hätte vorgenommen werden müssen, so begeht er eine) bare Steuerzuwiderhandlung.
Die Fälle, in denen die auf der Steuerkarte angef« Bürgersteuer mit einem ermäßigten Betrag oder gar einzubehalten ist, sind in Abschnitt IH aus Seite! Steuerkarte geregelt. Das weitere geht aus dem Med hervor, das den Arbeitgebern übersandt wird. 2n dem) der Nichteinhaltung nach Ziffer HI hat der Arbeit«« selbst den Teilbetrag an die Steuerkasfe abzuführen, j nicht einer der oben genannten Befreiungsgründe gen ist. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die an einem K keitstag nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnij standen haben.
Diejenigen Steuerpflichtigen, denen für das Süd einkommen die Bürgersteuer auf der Steuerkarte angeffl wird und die neben dem Arbeitslohn im Kalenderjahr) Einkünfte von mehr als 300 RM. bezogen haben erhi einen zusätzlichen Steuerbescheid wenn ins der sonstigen Einkünfte das Gesamteinkommen in eine W Staffel der Bürgersteuer fällt. Während es für diese Eh bezüglich der auf der Steuerkarte anaeforderten VeträÄ den oben unter Ziffer 2 genannten Terminen bleibt,« durch den zusätzlichen Steuerbescheid angeforderte Betq zur Hälfte zum 10. Februar und 10. Mai 1936 zu entiäj
Dem verbleibenden Rest der Steuerpflichtigen wÄ Steuerbescheid übersandt, in dem die Höhe der Steuch gegeben ist. Der angeforderte Betrag wird mit je i Viertel zum 10. Februar, 10. Mai, 10. August und 10J vember 1936 fällig.
Als Rechtsmittel sind den Beteiligten gegeben
1. gegen die Willenskundgebung, durch die ein beA ter Betrag als Bürgersteuer erstmalig angefordert 1 und gegen einen Bescheid, durch den über einen Erstatt antrag entschieden wird, der Einspruch; über ihn entfl der Oberbürgermeister;
2. gegen die Einsp ruchsentscheiduna des Ober« mersters die Berufung; über sie entscheidet das gericht;
3. gegen die Verufungsentscheidung des FinanzÄ die Rechtsbeschwerde; über sie entscheidet der ReichsfinSH
Auf das Rechtsmittelverfahren finden die Vors« der Reichsabgabenverordnung Anwendung.
Weitere Auskünfte werden von der für die BürgeW zuständigen Abteilung der Steueroerwaltunq (Nj trage 22, Erdgeschoß) erteilt.
Großzügige Förderung des Kleinwohnungsba^ , — Mainz, 17. Dez. Mitten im Gebiet der 38* petze, nur wenige Minuten vom Bahnhof Ä Bischofsheim entfernt, am Knie der Rüsselsheimer Pd zialstraße, soll ein großes Bauprogramm ausgeführt 1 den. Ein neuer Stadtteil soll hier aus dem i gestampft werden. Durch den Kreisleiter von Mainz, I bürgermeister Barth, wurde das Projekt gefördert. Z Bischofsheimer Volksbank erklärte sich bereit, gleich die! 30 Häuser zu finanzieren und der Staat gab das Gg nachdem Landesbauernführer Dr. Wagner keine SeM gegen die Hergabe hatte, zu einem sehr tragbaren Preis Nach dem ersten Bauabschnitt, der die Schaff««« 30 Eigenheimen vorsieht, werden die Arbeiten weitergg Das ganze Eigenheimgelände soll bis auf 420 EigenN gebracht werden. Die Häuser werden einheitlich gebaitfj ledes Haus soll schlüsselfertig 7750 RM. kosten. 2000| Eigenkapital muß der Bewerber besitzen, den Rest dm Bank und Industrie auf. Bei einem Eigenkapitalz 2000 RM. hat der Eigenheimbesitzer monatlich einschlR Amortsiation 28.75 RM. und bei einem Eigenkapirchj nur 1000 RM. 33.75 RM. aufzubringen. In den 9 Tagen des neuen Jahres will man mit den SchachtaH beginnen.
