935.
7 Ausgabe«
Unterhalt» ugsbei!«gs.
Erfcheinmigszeitt
Drahtanschrift: Tagblatt Wiesbabe«.
Größte Auflage aller Tageszeitungen Kroß-Wiesbodens,
Postscheckkonto: Frankfurt a. M. Sir. 7105.
Frrnsprecher-Lammel-Sir. 59681. Balmer Büro: Berlm-WUmersdorf.
Wöchentlich mit einet täglichen
Druck «ti> Verlag:
«. «HÄleaberglche Hofduchboukeni, ^r-gblatt.-E'.
SeschSstszeit: 8 Uhr morgens bis 7 Uhr abends, außer Sonn» nnb Feiertags.
AngeigenprrHe: Ein Milkimeta Höhe der 22 Millimeter breiten Spalte im Anzeigenteil Grundpreis 6 Srf, btt 85 Millimeter breiten Spalte im Tertteil 45 Rpf., sonst laut Preisliste Nr. ck, Nachlatzpaffel C. — Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird ferne Gewähr übernommen. — Schluß der Anzeigen-Annahme 10 Uhr vormittags. Größere Anzeigen müssen spätestens einen Tag oor dem Lrscheinungstage aufgegeben werden.
Beulgspwise: Für eme Bezugszeit van 2 Wochen 94 Rpf., für einen Monat RM. 2.—, ein- Ichiretzltch Traglohn. Durch die Poft bezogen RM. 2.35, zuzüglich 42 Rpf. Bestellgeld, Einzel, nummern 10 Rpf. — Bezugsbestellungen nehmen an: der Verlag, die Ausgabestellen die Träger und alle Postanstalten. — In Fällen höherer Gewalt oder Betriebsstörungen haben die Bezieher tattert Anspruch auf Lieferung des Blattes oder auf Rückzahlung des Bezugspreises.
Nr. 303.
Dienstag, 5. November 1935.
83. Jahrgang.
WirWWrlW mit Polen nbgesWsen.
Em nachbarliches Friedenswerk. — Weitere Festigung der Beziehungen zwischen Deutschland und Polen. — Gegenseitige Meistbegünstigung.
Am 20. November in Kraft.
."e regelte GruMage stellt. Damit ist ~ j dem mühsamen Wege erreicht, de
i eu
Ban regei
i eine neue Etappe auf ..ege erreicht, der aus den Zeiten des deutsch-polnischen Zollkrieges in den erstrebten Zustand I eines geregelten, reibungslosen, stabilisierten und umfangreichen deutsch-polnischen Warenverkehrs führt. Es
Zn i dr ‘
as. Berlin, 5. Noo. (Drahtbericht unserer Berliner ; Abteilung.) Nach langwierigen Verhandlungen ist gestern abend in Warschau ein deutsch-polnischer i Wirtschaftsvertrag unterzeichnet wor- s den, der den gegenseitigen Warenverkehr aus eine ge-
- < ” * -V v44411-^TV4.U l | UJt- ll | Ui/Ll.
iq)™ wäre aber falsch, wollte man die Bedeutung dieses Ver-
-) N« tragswerkes nur nach seinen miitkhaMirfien Veitim-
tragswerkes nur nach feinen wirtschaftlichen Bestimmungen beurteilen. Man darf keinesfalls 'das politische stimmungs mäßige Moment übersehen, wenn jetzt auch auf dem 'wirtschaftlichen Gebiet die Beziehungen beider Staaten enger gestaltet werden. So ist mit diesem Vertrag das n a ch b arliche Friedenswerk weiter ausgebaut worden, das mit dem bekannten Vertragsabkommen vom Januar I »origen Jahres eingeleitet wurde. Schon damals hat k der Führer die Erwartung ausgesprochen, daß nun aber auch die Wirtschaftsbezieh!'.ngen zwischen beiden Län- ' dein eine Ausgestaltung derart erfahren werden, daß • dem Zustand unfruchtbarer Zurückhaltung eine erfolgreiche Zusammenarbeit folgen müsse. Dabei war man i sich auf beiden Seiten darüber klar, daß die wirtschaft- s liche Annäherung nach einem zehnjährigen Kampf nicht p überstürzt erfolgen könne und Dementsprechend ging * man auch schrittweise vor.
» Wesentlich an dem jetzt abgeschlossenen Vertrage ist, daß er Deutschland die Meistbegünstigung
I bringt, während bisher die deutschen Waren in Polen | vielfach den erheblichen Sätzen der sogenannten zweiten ° Spalte des polnischen Zolltarifs unterlagen. So sind l die deutschen Waren in Polen jetzt konkurrenzfähig ge- B worden und können, namentlich in den Zweigen, in J denen die deutsche Industrie führend ist, ihre über- f legenheit beweisen. Abgesehen hiervon, wird aber auch i der Umfang des Warenverkehrs durch die neuen Ver- | einbarungen wesentlich erweitert. Im ganzen wird sich r also der gegenseitige Warenverkehr so abspielen, daß B Polen an Deutschland Wirtschaftserzeugnisse liefert, in > erster Linie Holz, Holzerzeugnisse und tierische Pro- | dukte, während deutscherseits Qualitäts- i- erzeugniffe der deutschen Veredlungs- und % Maschinenindustrie im Vordergrund stehen,
darunter erstmalig auch in größerem Umfang Kraftfahrzeuge. Ein- wohl durchdachtes Verrech- n u n g s a b k o IN m e n regelt im einzelnen die Bezahlung der gegenseitigen Lieferungen, sodaß also dem eigentlichen Wirtschaftsabkommen zwei weitere Vereinbarungen angefügt sind, nämlich ein Warenabkommen und ein Verrechnungsabkommen. Das gesamte Vertragswerk tritt am 20. November in Kraft. Im Interesse beider Staaten darf und muß man hoffen, daß es sich voll bewährt und daß der deutsch-polnische Warenverkehr sich günstig entwickelt und in den Wirtschaftsbeziehungen beider Staaten wieder die Rolle ein- nehmen wird, die ihm auf Grund der Gegebenheiten zukommen sollte.
Das amtliche Warschauer Kommunique
Warschau, 4. Noo. Ein deutsch-polnischer Wirtschaftsvertrag ist am Montag um 19 llhr in Warschau unterzeichnet worden. Das amtliche Kommunique, darüber lautet:
Am 4. November 1935 ist in Warschau ein deutsch-polnischer Wirtschaftsvertrag unterzeichnet worden, der den gesamten Warenverkehr zwischen den beiden Ländern auf der Grundlage der Meistbegünstigung regelt und eine Erweiterung der Warenumsätze unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftspolitischen Erfordernisse vorsieht. Die Zahlungen für den gegenwärtigen Warenverkehr werden auf dem Verrechnungswege abgewickelt werden.
Um sicherzustellen, daß das vereinbarte Vertragssystem reibungslos arbeitet, werden von beiden Seiten Regie- rungsaus schlisse eingesetzt, die in ständiger enger Fühlungnahme miteinander alle bei der praktischen Auswirkung etwa entstehenden Hemmnisse beseitigen sollen.
Deutscherseits ist der Vertrag von dem deutschen Botschafter von M o l t £ e und dem deutschen Delegationsführer Botschaftsrat Hemmen, polnischerseits von Unterstaatssekretär im polnischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Graf S z e m b e k und dem polnischen Delegationsführer Ministerialdirektor Sokolowski unterzeichnet worden. Der Vertrag, der ratifiziert werden soll, wird am 20. November vorläufig in Kraft gesetzt werden.
Der Abschluß dieses zunächst auf ein Jahr befristeten, aber im Falle der Nichtkündigung automatisch weiterlaufenden Vertrages, der das Ergebnis mehrmonatiger Verhandlungen in Berlin und zuletzt in Warschau darstellt, bedeutet dank der Gewährung der Meistbegünstigung nach dem Zollfriedensprotokoll vom 7. März 1934 einen weiteren Schritt auf dem Wege zur Normalisterung der Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Polen und entspricht daher ber Entwicklung der politischen Beziehungen zwischen diesen beiden Ländern.
| Englische Anleihe für China?
Entrüstungssturm in Japan.
F Tokio, 4. Nov. Die gesamte japanische Presse meldet, daß England China eine Anleihe gewährt habe. K Die Blätter üben an dieser angeblichen Anleihe scharfe Kritik. „Tokio Aschi Schimbun" wirst England vor, das Versprechen, das Leith-Roß in Tokio gegeben habe, gebrochen M zu haben. Leith-Roß habe versprochen, nur in Züsammen-
►. arbeit mit Japan die Frage einer Anleihe an China zu be- k handeln. Zwar habe Leith-Roß kürzlich der japanischen Re- "S, 1» Kierung durch Botschafter Ar losch i einen An leihe plan vor- gelegt, aber 'die Antwort nicht abgekartet und Damit un- k WB aufrichtig gehandelt.
X> 1-S: Auf Grund der Presseberichte sind die leitenden Ve- 1 MU amten Des Auswärtigen Amtes und des Finanzministeriums " /VW zu einer Konserenz zusammengetreten. Sie besprachen die / M Auswirkungen, die eine englische Anleihe an China auf —Japan und Die chinesisch-japanischen Beziehungen haben E- könnten. Wie die Agentur Rengo berichtet, hat Vizeautzen- | Minister Cchigemitsu erklärt, daß das Vorgehen Eng- ,, W lands gegen alle Abmachungen verstoße, und Daß England für alle finanziellen Verwicklungen, dte sich ••■Jfc aus der neuen Silberpolitik Chinas ergeben könnten, die ssejr Verantwortung trage. Der -Finanzminister hat Presie- Vertretern gegenüber erlärt, daß dieser englische Schritt be- stimmte wirtschaftliche und politische Pläne er« | kennen laste. England werde nach der Festigung ber Ser« hältnisse in Europa alle wirtschaftlichen Kräfte auf den x Fernen Osten konzentrieren.
W Die währungspolitischen Maßnahmen der chinesischen Regierung.
—■*. Schanghai, 4. Nov. Die chinesischen Finanzkreise setzen
iW ä 'hr volles Vertrauen in die neuen währungspolitischen Matz- ifrtiWjnahmen Der Regierung. Die Börse blieb ruhig und W/ die Spekulation hielt sich zurück. Die Wechselkurse erfuhren
keine Veränderung, während die Staatspapiere wieder anzogen. /
Die chinesische Regierung beabsichtigt im Intereste der breiten Maste das Kleingeldsystem zu vereinheitlichen. Der britische Botschafter hat, um die neue Währungspolitik zu unterstützen, unter Androhung von Freiheits- und Geldstrafen allen britischen Staatsbürgern verboten, Zahlungen in Silber zu leisten.
Botschafter Tschiangtsoping neuer Leiter des chinesischen Autzenamtes.
Schanghai, 4. Nov. „The Evening Shanghai Post" bestätigt am Montag eine Meldung, wonach der chinesische Botschafter in Tokio, Tschiangtsoping, die Aufforderung erhalten habe, das Außenamt zu übernehmen. Der Botschafter ist am Montag in Schanghai eingetroffen und bringt eine Reihe von neuen japanischen Vorschlägen für eine enge Zusammenarbeit mit China mit. Er befindet sich in Begleitung des Sohnes von Wangtschingwai, der seine Teutschlandreise abgebrochen hat.
Botschafter Tschiangtsoping war früher Gesandter der chinesischen Republik in Berlin.
Japanische Haussuchungen und Verhaftungen in Peiping.
Peipiag, 4. Nov. Die Japaner haben nunmehr begonnen, auch in Peiping Haussuchungen und Verhaftungen vorzunehmen. Am Samstag wurde das Privatbüro Des Leiters der Telephonverwaltung durchsucht; der Leiter der Verwaltung ist seither verschwunden. Am Montagvormittag wurde Der ehemalige Führer der Provinzialtruppen von Honan, Lihsiching, von Japanern aus seiner Wohnung geholt, später aber den chinesischen Behörden übergeben. In beiden Fällen trugen die Japaner Zi v,i l k le id u n g; ihre Namen finb nicht bekannt.
Was geschieht in Memel?
Zum Zusammentritt des 5. memelländischen Landtags.
Am Mittwoch, Den 6. November, tritt der am 29. und 30. September gewählte 5. memelländische Landtag zusammen. Schon die Wahl dieses Termins zeigt, daß Litauen aus Der schweren Wahlnieder- lage, Die es mit seiner Gewaltpolitik im Memelland erlitt, nichts gelernt hat. Nach Dem Memelftatut mnß nämlich der Landtag 14 Tage nach Der Wahl zusammen- treten. Die Litauer haben diese Bestimmung sehr „großzügig" ausgelegt und verstehen die Worte „nach Der Wahl" dahin, Daß nicht nur die Verkündung des amtlichen Wahlergebnisses, sondern auch noch Die Erledigung des letzten Wahleinspruches abgewartet werden muß. Dabei hätten die Litauer nmso mehr Anlaß, sich mit Der Einberufung Des neuen Landtages zu beeilen, als ja praktisch seit dem 5. Mai 1934 der Landtag ausgeschaltet war und zwar durch die bekannten Kunststücke Der litauischen Behörden.
Im neuen Landtag sitzen 24 Vertreter der memellänDischen Einheitsliste, für die, trotz aller Schikanen und trotz allen Terrors bei der Wahl, 81,17 Prozent aller Stimmen abgegeben wurden, and nur 5 Litauer. Die Zusammensetzung des neuen Landtages ist also dieselbe geblieben, wie die des vorigen wobei bemerkenswert ist, daß von den fünf litauischen Abgeordneten nur einer Memelländer ist, während Die übrigen vier Den aus Groß-Litauen eingewanderten Kreisen entstammen. Wenn Kowno irgendeine Lehre aus der Wahl zieht und wenn es seine Zuficherungen, Die es den Garantiemächten gab, daß es nämlich die Bestimmungen Des Memelstatuts loyal einhalten würde, nicht zur Lügen werden lasten will, dann muß zunächst nach dem Zusammentritt Des Landtages ein Direktorium gebildet werden, das, wie es das Statut vorschreibt, das Vertrauen Des Landtages besitzt. Hier muß also Die erste Probe auf das Exempel gemacht werden, wobei man Hinzusetzen kann, Daß die Aussichten nicht sehr günstig sind, bemühen sich Doch die den litauischen Gewalthabern nahestehenden Blätter den Deutschen schon jetzt einzureden, Daß sie auf ein dem Gouverneur genehmes Kompromiß eingehen müßten. Die Machtverteilung im Landtag ist so klar und eindeutig, daß die Memelländer keinerlei Anlaß haben, unerbetene Ratschläge zu befolgen. Auch hinsichtlich Des Direktoriums besteht ja schon seit Ende Juni vorigen Jahres ein unmöglicher Zustand, wurde damals doch im völligen Widerspruch zum Memelstatut ein Direktorium von dem litauischen Gouverneur eingesetzt, das nicht das Vertrauen des Landtages genoß. Nun genügt allerdings Die Bildung eines dem Memelftatut entsprechenden Direktoriums allein nicht, vielmehr muß dieses Direktorium auch „dirigieren" können, Das heißt, die beiden Eckpfeiler Der Autonomie, Das Direktorium und der Landtag, dürfen unter keinen Umständen in ihrer Tätigkeit behindert oder gar willkürlich aus- oder umgeschaltet werden. Naturgemäß ist es auch einem statutgemäßen Direktorium nicht möglich, seine Aufgaben zu erfüllen, wenn es nicht die Unterstützung der litauischen Regierung genießt. So müssen unter allen Umständen von den Litauern alle diejenigen Gesetze und Maßnahmen rückgängig gemacht werden, die nicht dem Statut entsprechen, das heißt, es mästen alle litauischen Sondergesetze aufgehoben werden, die zum Zwecke Der Einschränkung der autonomen Rechte des Memelgebiets erlassen wurden, wie etwa das Volks- und Staatsschutzgesetz usw.
Bis heute liegen leider keinerlei Anzeichen dafür vor, daß die litauische Politik im Mem e l- gebiet eine Änderung erfahren wird. Vielmehr gibt es zu Denken, daß erst Ende vorigen Monats die Besetzung Des schon Anfang des Jahres geplanten sogenannten Statutgerichtes erfolgte, und zwar die Besetzung durch vier Kownoer Richter und nur einem Memelländer, der aber natürlich auch Stocklitauer ist. In dieser Zusammensetzung wird das Statutgericht, Das zuständig fein soll für alle Streitfragen, Die zwischen den litauischen Zentralbehörden und dem autonomen memelländischen Behörden entstehen, Entscheidungen stets in dem von Kowno gewünschten Sinne fällen. Man hat nicht mit Unrecht gesagt, daß die Litauer sich mit diesem Statutgericht vorsorglich einen Hebel geschaffen haben, mit Dem sie den neuen Landtag und das auf Grund des Wahlergebnisses zu bildende neue Direktorium jederzeit aus den Angeln heben können. Es ist dabei besonders bedeutsam, Daß das Gericht für seine Urteilsfällung an keine Frist gebunden ist, sondern je nach Den politischen Bedürfwisten und nach der Lage der Dinge eine Entscheidung monate-, wenn nicht jahrelang verzögern kann. Es braucht kaum betont zu werden, daß dieses ganze Statutgericht, das so kurz vor dem Zusammentritt des Landtages endgültig gebildet wurde, ein Unding ist. Auch Litauen kann nicht Richter in eigener Sache sein. Der Artikel 17 des Wemelstaätt»
