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Donnerstag, 27. Ium 1935

83. Jahrgang

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P Hitlers sehr genaue und sehr kategorische Erklärung über diesen Punkt zitieren: Londonderry verlas darauf den >w>r 1SRitttfh* hör ^iihrorroho * T)io onnliTrho 9?os

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Fernsprecher-Sammel-Nr. 59631.

Berliner Büro: Bcrlin-WUmersdorf.

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zweiten der 13 Punkte der Führerrede.' Die englische Ne­uerung vertrete, fuhr er fort, immer noch die im Londoner Protokoll vom 3. Februar ausgedrückte Ansicht, die sie

Geschäftszeit: 8 Uhr morgens bis 7 Uhr abends, außer Sonn, und Feiertags.

Erklärungen des Lordsiegelbewahrers.

London, 27. Juni. Im Namen der englischen Regierung erklärte im Oberhaus der Lordsiegelbewahrer London­derry, das deutsch-englische Flottenabkommen sei eine realistische Abma -ch u n g, wie sie auf dem Gebiete der Luftflotten noch nicht zustand'egekommen sei.

Abessinien-Frage befaßt. Muffolini habe die Schaffung eines abessinischen Hafens in Britrsch-Somaliland abgeiehnt. Auf Edens Einwand, daß Italien nach Annahme des englischen Abessinien-Planes in Europa stärker dastehen würde, habe Mussolini erwidert, daß Italien sehr wohl imstande sei, sich am Brenner zu verteidigen. Italien sei also nach An­sicht Mussolinis in der Lage, meint die Verfasserin, zwei Kriege auf einmal führen zu können. In London erwarte man, daß Eden nunmehr in Paris versuchen werde.

friodigung glaubt die Pariser Morgenpresse feststellen zu können daß Edens Verhandlungen in Rom nicht nach seinem Wunsch ausgefallen seien. Eden sei ohne Siegeslorbeeren aus Rom abgereist, schreibt im „Oeuvre" Frau Tabouis, die sich vor allem mit der

an3«genprei|e: Ein Millimeter Höhe der 22 Millimeter breiten Spalte im Anzeigenteil Grund­preis 6 Rpf., der 85 Mtillimeter breiten Spalte im Tertteil 45 Rpf., sonst laut Tarif Nr. 3, Nachlaßstasfel C. — Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plötzen wird keine Gewähr übernommen. — Schluß der Anzeigen-Annahme 10 Uhr vormittags. Größere Anzeigen müssen spätestens einen Tag vor dem Erscheinungstage aufgegeben werben.

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1. daß das Angebot, das uns von Deutschland gemacht wurde, diesem Lande und nicht anderen Ländern ge­macht wurde.

2. daß es von sich aus die Freiheit im Schiffsbau anderen Ländern unberührt läßt,

Er fuhr dann u. a. fort: „Deutschland hatte aus Grün­den, ie es angab, angekündigt, daß es nicht mehr durch den Teil V des Versailler Vertrages gebunden sei. Ich möchte

Arbeitsdienstpslicht.

Ummtitelbar vor der politischen Sommerpause, die für die Innenpolitik auch eine Unterbrechung der Ver­sammln ngstätigkeit und zugleich eine Pause für die Sammeltätigkeit mit sich bringt, hat das Reichs­kabinett gestern eine ganze Reihe wichtiger Gesetze verabschiedet. Besonders bemerkenswert erscheint das Luftschutzgesetz, das den Begriff der Lnftschutzpslicht, die bisher jeder Deutsche freiwillig auf sich nahm, nunmehr gesetzlich verankert und vor allem das Gesetz über den Rei chs arbei tsd i e nst. Bringt dieses Gesetz auch die Arbeitsdienstpslicht, so ändert es an dem Arbeits­dienst selbst doch nicht sonderlich viel. Viele Zehn­tausende sind längst freiwillig durch die Schule des Arbeitsdienstes gegangen und halben die Segnungen dieser Einrichtungen kennen gelernt. Auch haben zahl­reiche Organisationen zur Voraussetzung für die Er­langung von Führerstellen gemacht, daß der Bewerber im Arbeitsdienst tätig war. An die Stelle der bis­herigen Freiwilligkeit tritt nunmehr die Arbeitsdienst­pflicht, von der zum ersten Mal der Jahrgang 1915 erfaßt wird, der jetzt gemeinsam mit dem Jahr­gang 1914 gemustert wird. Während die Angehörigen des Jahrganges 1914 im Herbst zur Wehrmacht einge­zogen werden, wirkt sich für den Jahrgang 1915 zum ersten Mal die Bestimmung des Wehrgesetzes aus, daß jeder Wehrfähige vor feiner Dienstzeit im Heere im Arbeitsdienst tätig gewesen sein muß. Die Aushebung für den Arbeitsdienst und die Zuteilung zu einer bestimmten Arbeitsdienstabteilung erfolgt durch die Meldeämter des Arbeitsdienstes. Die Dauer der Arbeitsdienstpflicht ist auf ein halbes Jahr festgesetzt, die Gesamtstärke des Arbeitsdienstes einschließlich der Stammannschaften auf 200 000 Mann, sodaß in zwei halbjährigen Abteilungen die Gesamtheit der Tauglichen des Jahrganges 1915 erfaßt werden wird. Beachtenswert ist, daß das Gesetz die Arbeitsdienstpflicht für beide Geschlechter bringt. Während aber für die männliche Jugend die Arbeitsdienstpflicht jetzt wirksam wird und die ersten Arbeitsdienftpflichtigen am 1. Oktober eingezogen werden, wird die Verwirklichung der Arbeitsdienstpflicht für das weibliche Geschlecht noch etwas auf sich warten -lasten, zumal hier noch die erforderlichen Bestimmungen getroffen werden müssen. Es -ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, daß die Bestimmungen für die weibliche Jugend noch in diesem Jahre wirksam werden.

Über die Bedeutung des Arbeitsdienstes braucht heute kein Wort mehr gesagt zu werden, weder über die materielle noch über die ethische Bedeutung. „Die Unterschi-edslosigkeit, mit der jeder durch die Schulx der Arbeit und der Kameradschaft hindurchgeht", so sagt hierzu u. a. die RSK., „wird eine der stärksten Säulen sein, auf denen die Erziehungsarbeit zur bedingungslosen nationalen G e- schlo-ssenheit ruht." Durch die neue Tat des Führers, die das von dem Vorkämpfer des national« sozialistischen Arbeitsdienstgedankens, Staatssekretär Hier!, geschaffene Werk krönt, sind nun für den jungen Deutschen drei große Ergiehungsstufen geschaffen: die allgemeine Schulpflicht, die -allgemeine Arbeits­dienstpflicht und die allgemeine Wehrpflicht. Diese drei Stufen wird künftig jeder junge Deutsche zurücklegen -mästen, ehe er als Staatsbürger feinen Platz in der deutschen Ration einnimmt.

Ehrung für Generalfeldmarschall von Mackensen.

j Berlin, 26. Juni. Amtlich wird mitg-eteilt: 2n -der faltigen Kabinettssitzung, der letzten vor einer Kngeren Sommerpause, wurde das Gesetz über den Reichs- «veitsdienst verabschiedet, -wonach alle jungen Deut- jheu verpflichtet sind, im Reichsarbeitsdi-enst zu dienen. Zu­nächst wird die Arbeitsdienstpflicht der männlichen Jugend eingeführt, während die Arbeitsdienstpflicht der weiblichen Jugend einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalten bleibt.

f GesetzMMsse öes ReMMM.

Keichsarbeitsdienstpflicht. — Luftschutzgesetz. — Reichsnaturschutzgesetz

t Angenommen wurde ferner ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, das in erster Linie durch die Gesetzgebung auf anderen Gebieten notwendig geworden war, durch das aber auch Umstellung des Strafrechts auf den Heist des neuen Staates unter Vorwegnahme einiger Ee- fenten der künftigen Gesamtreform weiter vorwärts ge­trieben wird. Insbesondere enthält diese Novelle eine Wesentliche Verschärfung der Strafbestimmungen für die Un- Sht unter Männern. Das Gesetz zur Änderung von Vor­risten des Strafverfahrens und des GerichtsVerfa-hrens- Ktzes bringt die technische Sicherung der Vorschriften -der m Gesetze.

Angenommen wurde ein Luftschutzgesetz, durch los die Stellung des Staates im Luftschutz und die Pflicht ter Bevölkerung im Luftschutz geregelt werden, ferner ein Wesetz über das Deschlußverfahren in Rechtsange- legenh eiten der evangelischen Kirche, durch das der Reichsmin-ifter des Innern in Zweifelsfällen in das «rfahren eingeschaltet wird. Einige Änderungen des Ge­setzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, durch das eine Beschleunigung des Verfahrens herbeigeführt

3. daß ein Bestehen auf vorheriger Beratung mit anderen Ländern den endgültigen Verlust des Abkommens be­deutet haben würde mit unschätzbaren Ergebnisten für die Machtstellung zur See dieser Länder, also ta-t-säch- lich für den Frieden der ganzen Welt.

Wenn man Frankreichs Flottenstärke mit 50 v. H. der englischen ansetze, gewähre das Abkommen Frankreich eine Überlegenheit von 43 v. H. über die -deutsche Flotte.

Londonderry wandte sich dann den technischen Fragen zu, um darzuleg-en, was sie für Verpflichtungen England in -bezug auf seine Sicherheit zur See auferlegen und erklärte zum Schluß: „Wir werden in Zukunft unsere Anstrengungen fortsetzen, um ein allgemeines Abkommen über qualitative Rüstungsbeschränkung zu erzielen auf der Grundlage, die be­reits angekündigt worden ist, oder zum mindesten auf der niedrigsten Grundlage, für die eine allgemeine Zustimmung erlangt werden kann.

lbrigens in Strefa neu bekräftigt habe. Aber, erklärte er, wir -find ein praktisches Volks und wir haben den praktischen Tatsachen der Lage ins Gesicht zu sehen. Deutschland erhöht seine Flottenstärke bereits über die Ver- ^wgsgrenze hinaus, und wir glauben, daß die beste Methode zur Förderung der im Londoner Protokoll erwähnten allge- weinen Regelung nicht darin besteht, in einen weiteren Ab- Sfjnitt des Wettrüstens einzutreten, sondern sich durch eine E gung mit Deutschland zu bemühen, die Aus- Wrfangen der von Deutschland angekündigten Entscheidung -jit begrenzen. Für alle, die an eine Rüstungsbegren- hung glauben, sei es.von größter Wichtigkeit, die wachsenden itffern einzuschränken. $ie|e letzte Gelegenheit, eine Begren­zung der Seerüstungen herbeizuführen, zu versäumen, würde bedeutet haben, zu verhindern den fatalen RüstungsWettbe­werb zur See zwischen Deutschland und England für alle teiten zu beseitigen, der so viel dazu beigetragen habe, die tmosphäre vor einem Vierteljahrhundert zu vergiften. Aber >5 sei ein großer Fehler anzunehmen, daß England durch die Annahme dieses Abkommens mit Deutschland irgend etwas Setan habe, um den anderen Seemächten vorzugreisen. Es würde Großbritannien niemals in den Sinn kommen, von anderen Ländern zu verlangen, etwas zu unterlaßen, was las Ziel hätte, die Beschränkung der Rüstungen zu fördern. — Lord Londonderry erklärte weiter, daß die franzö - zische Regierung gemeinsam mit den anderen Signa- iarmächten des Washingtoner Vertrages am 7. Juni über die - Grundlinien des Abkommens unterrichtet worden sei. -- Die französische Ansicht sei auch von der britischen Regierung entgegengenommen worden, bevor das Abkommen abge­schlossen worden sei. Jedoch erschien ihre Kritik nicht einen solchen Charakter zu tragen, daß wir gerechtfertigt gewesen -wären, mit unserer Zustimmung zu einem Abkommen zuriick- luhaiten, das in unseren Augen eine solche Bedeutung für «n Frieden der Welt hatte. Ich muß aber stärkstens be=

Schwierigkeiten der Zusammenarbeit.

Paris, 27. Juni. Die Aufmerksamkeit der Pariser Presse richtet sich auf die Fortsetzung der Besprechungen zwi­schen Laval und (Eben. 3m „Echo de Paris" meint Pertinax, die Antwort der britischen Regierung auf die von Laval über Eden nach London gerichteten Anfragen werde nicht befriedigend ausfallen. Eden werde Laval am Frei­tag diese Antwort überbringen. Weder Baldwin noch Sir Samuel Hoare hätten ihre Auflassung über das deutsch-eng­lische Flottenabkommen im Grunde geändert. Laval habe trotz der Lehre vom 18. Juni bisher gezögert, seine Hand­lungsfreiheit wieder zu nehmen. Wenn die aus London vor­liegenden Informationen zuträfen, bleibe ihm aber keine an­dere Wahl. In diesem Falle könne es auch in Zukunft eine gewisse Annäherung zwischen Frankreich und England geben, aber es sei nutzlos, von Zusammenarbeit zu sprechen.

„Oeuvre" schreibt, Baldwin habe zwar die Untei-Ibarfeit der in der Londoner Erklärung vom Februar angeführten und m Stresa bestätigten Punkte anerkannt, aber trotzdem klar den Wunsch seiner Regierung zum Ausdruck gebracht, sich für die Zukunft das Recht zu sichern, keine Unterhaltung über eine juristische oder praktische Frage abzulehnen, die zur Aufrechterhaltung des Fristens in Europa beitragen

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und bestehende llnklarheiten beseitigt werden, ein Gesetz zur Vereinheitlichung der Fibeikommiß-Auf- l ö s u n g und eine Änderung des Besoldungsgesetzes, durch das die bereits im Haushaltsplan 1935 enthaltenen neuen Ämter und Amtsbezeichnungen in die Reichsbesoldungsord­nung aufgenommen werden, um die ordnungsgemäße Be­setzung der neuen Stellen zu ermöglichen.

Verabschiedet wurde weiterhin ein Gesetz über die Über- führung von Angehörigen der Landespolizei in die Wehrmacht und ein Gesetz über die Entziehung des Rechts zum Führen einer Dienstbezeichnung der Wehrmacht, durch das all -denen diese Berechtigung entzogen wird, -die durch ihr Verhalten -sich des Führens der früheren Dien-stbezeich- nu-ng als unwürdig erwiesen haben. Durch das Gesetz über den Eüter-Fernverkehr mit Kraftwagen soll die Befriedung des Wettbewerbs zwischen den Eisenbahnen und den Bahnen des Güterfernverkehrs erreicht werden.

Das Gesetz zur Ergänzung der Kleingarten - und Kleinpacht-Landordnung dient der Beseitigung der in vielen Wohntau-ben-Gebieten bestehenden Rechts­unsicherheit und der Gegensätze zwischen Verpächtern und Laubenbesitzern.

Angenommen wurde schließlich ein Reichsnatur- s chutzge se tz, das den Schutz uNd die Pflege der heimat­lichen Natur in all ihren Erscheinungen zum Gegenstand hat sowie ein Gesetz über die ülbgaben'befretung einer Dota­tion an den Generalfeldmarschall August v. Mackensen. Nach dem Willen des Führers und Reichskanzlers soll dem Dank -des -deutschen Volkes an den ruhmvollen Heerführer unvergänglicher Ausdruck verliehen werden. Das preußische Innenministerium hat daher beschlossen, die preußische Do­mäne Brüssow im Kreise Prenzlau dem Führer und Reichs­kanzler für eine Übereignung an den Generalfeldmarschall v. Mackensen zur Verfügung zu stellen.

könne. Die Folgen eines derartigen Entschlusses feien von außerordentlicher Tragweite.

„Petit Parisien" sieht die Hauptschwierigkeit bei der neuen Unterhaltung zwischen (Eben und Laval darin, wie man über den Luft'pakt- unbeschadet der übrigen Programm­punkte verhandeln könne.

Entspannung zwischen Paris und Rom.

Pariser Blätter über den Besuch Edens in Rom.

Paris, 27. Juni. Mit einem leisen Unterton der De-

W MW, fonito Einigung mit DeuWM

Oberhaus-Aussprache über das deutsch-englische Flotten-Abkommen.

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