Einzelbild herunterladen
 

Mittwoch, 8. Februar 1935.

-en WWreiWlWos.

Begriff der Betriebsgemeinschaft. Aufgabe der Ehrengerichte

Konstituierung des Reichsehrengerichtshofes. Arbeitsminister Seldte bei seiner Ansprache.

Wiesbaden-Rambach.

Karl

wird die Vortragsreihe: Kun st" fortgesetzt durch F

Aus dem Bereinsleben.

Ott! Na

Der Krieg R a m b

machte noch der Geschäftsführer, Hr. Fraund, über den kommenden Anschluß der deutschen Hau-sb esitzerverbände an die Wirtschaftsoerbände, womit der Hausbesitzerverband auch ein Dezernat in der Handelskammer «vhalten wird/ Uber die Zinssenkung wird der Vorstand allen Mitgliedern in den nächsten Tagen Auskunft zugehen lasten.

Durch das anhaltende feuchte Wetter sind auch hier eine ganz« Reihe Kinder erkrankt. In vielen Klasten der hiesigen Volksschule fehlen bis zu 50 % der schulpflichtigen Kinder.

,. Gefundene Gegenstände. In der Zeit vom 28. Jan.

MS d. " '***** *- -

I. Nastauifcher Kunstoerein. Am Donnerstag, 7. Febr., die Vortragsreihe:Neue Wege deutscher

-.. st" fortgesetzt durch Frl. Dr. Juliane Harms, die an vand zahlreicher Lichtbilder Wer das Thema:Deutsche romantische Malerei" sprechen wird. Beginn 20 Uhr im Vortragsfaal des Landesmuseums.

* Die Ortsgruppe 1879 Wiesbaden der Deutschen Stenographenschaft hatte am 26. Januar ihre Mit­glieder zur Hauptversammlung eingeladen. Ortsgruppen­führer Rücker führte bei der Erstattung des Jahresberichtes aus, daß der Nationalsozialismus auch eine Kurzschrift­form, die Deutsche Kurzschrift (früher Einheitskurzschrift ge­nannt), gebracht hat. Große Leistungen hat die Ortsgruppe aufzuweisen. Sie hat sich an die Spitze des Kreisgebietes Wiesbaden gestellt. Die Ortsgruppe zählt 500 Mitglieder. In über 20 Lehrgängen wöchentlich schulen Unterrichtsleiter der Ortsgruppe alljährlich über 15 000 llnterrichtsteilnehmer. 1934 konnten über 150 Preise errungen werden. Die Kassenoerhältniste zeigten einen guten Stand und wurden mit großer Befriedigung ausgenommen. Den Herren Rücker und Schnütgen wurde vom Reichsführer der Deutschen Stenographenschaft der Ehrenbrief der Deutschen Stenographenschaft mit _ber goldenen Nadel verliehen: außerdem wurde Herr Schnütgen in Anerkennung seiner großen Verdienste zum Ehrenmitglied der Ortsgruppe er­nannt. Frl. Heiland und den Herren Schneider, Fritz, Herr­mann, Haas, Reichart und Hirsch wurde für langjährige Mitgliedschaft die silberne Nadel der Deutschen Steno­graphenschaft verliehen. Ferner sind noch einige Mitglieder für eifrige Werbetätigkeit mit Buchpreisen ausgezeichnet worden. Nach Bekanntgabe der Satzungen der Deutschen Stenographenschaft ist der bisherige Ortsgruppenführer,

w" J^e,6r ?er nach dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit gebildete Reichsehrengerichtshof trat am Dionstagvormittag im festlich geschmückten Hauptsitzungs- Oberverwaltungsgerichts im Berliner Westen'zu seiner ersten Sitzung zusammen. Der Senat setzt sich aus zwei Mitgliedern des Reichsehrengerichts, Reichsgerichts- Sch r a d e r und Reichsgerichtsrat L o s z, zusammen. Der vom Reichsarbeitsministerium berufene Beisitzer ist der wurttembergrsche Wirtschaftsminister Lehnich. Ferner ge- horen dem Senat ein Vertreter aus den Kreisen der Be- rriebsfuhrer und ein weiterer aus den Kreisen der Gefolg- schaftsmitglreder an. 13

Beginn der Verhandlungen sprach

Reichsarbeitsminister Franz Seldte.

Der Minister erklärte, daß gesetzgeberischer Ausdruck der neuen Anschauungen auf dem Gebiete der Sozialpolitik vor allem das Gesetz zur Ordnung der nationalen

, wurde widerruflich zugleich im Namen des Regierungs­präsidenten in Kastel als Sachverständiger anerkannt. Der Bezirk des Sachverständigen umfaßt di« Kreise Frankfurt a. M., Maintaunus, Obertawnus, Wiesbaden, Rhein- gau, Usingen und Untertaunuskreis, sowie die Kreise Hanau-Stadt, Hanau-Land, Gelnhausen und Schlüchtern.

,-dNeisterprüsung. Bor der zuständigen Prüfungs- rommisiion bestand seine Meisterprüfung im Schreinerhand­werk Paul Vogler, Wiesbaden.

Vorübergehende Schließung des Augusta-Biktoria- Bades. Wie die Städtische Prestestelle mitteilt, bleibt das Augusta-Vittoria-Bad wegen Vornahme von Jnstand- fetzmrgsarbeiten vom 11. Februar ab voraussichtlich auf 14 Tage geschlossen.

I ««7 Ein Autoanhänger macht sich selbständig. Als am Drenstagnachmittag ein Personenkraftwagen aus Bad Schwalbach der Mit einem kleinen Anhänger versehen war, ^^ß^^burgallee entlang fuhr, löste sich in der Nähe der Aüolsshohe plötzlich der Anhänger und sauste in die Allee, ©in radelnder Junge wurde dort von dem rollenden An- toigei gestreift und stürzte zu Baden. Während er mit dem SchreaeN- davonkam, wurde sein Fahrrad beschädigt. Der Autoanhanger konnte dann wieder eingeholt, und am Kraftwagen befestigt werden.

ey.-r .--VZ7. . will ÄO. will.

Fevr. wurden beim Fundbüro des Polizeipräsidiums 'm 62m- gemeldet: Gefunden: 1 Geldschein T wertes: 1 Herren-Armbanduhr: 1 Kneifer ohne r Einfassung: 1 Paar grauwollen« Damenhandschuhe: 1 qold.

, dunkelbraune Hundepeitsche:

1 Rodelschlitten: 1 Damenfahrrad MarkeTafi"; 1 Kinder- SSSxJ!, Autoverdeckstück: 1 Mltorad; 1 braunes Damen­portemonnaie mit geringem Geldbetrag: 1 altes Herren- gartemOnnat« mit geringem Geldbetrag; 1 Fahrrad, enql. F Damen ring mit schwarzem Stein; 1 kleine

Glocke 1 Fahrrad MarkeRoland"; mehrere Schlüssel. .Zugelaufen: 1 Hühnerhund, braun und weiß gefleckt;

1 schwarz« Katze; 1 deutscher Schäferhund, schwarz, RWe; mrtTMfiuIk . braunen Füßen, Rüde; 1 großer

Wolfshund, grau, Rüde.

Die erste Holzversteiaerung im hiesigen Stadt- wald, di« gestern im DistriktEoldsteintal" abachalten wurde, erbrachte ganz außergewöhnliche Ergebniffe. Wurden doch für ein Klafter Buchenscheitholz im Durchschnitt 36 RM. geboten, und für ein Klafter Buchen-Knüppel im Durch- chnitt 27 RM. erzielt.

Wiesbaden-Bierstadt.

Nach längerer Pause hielt der Bierstadter H a u s - und Erundbe sitzerverein im Saale des Gasthaus 3 nm Reben stock" eine Versammlung ab. Der Vorsitzende, M ö b u s, gab eine Bekanntmachung der Nassauischen Brandoersicherungsanstalt bekannt. Zur Verhütung von Brandschäden erklärt sich diese Anstalt bereit, Zuschüsse und Darlehen an Hausbesitzer zu leisten. Es betrifft dies unter anderem di« Errichtung massiver Schornsteine anstelle der alten Steigeschornsteine oder schadhafter anderer Schorn­stein«. Errichtung von Brandmauern oder Instandsetzung veralteter Lichtleitungen, die hauptsächlich noch aus der Kriegszeit stammen. Dis zu einem Betrag von 80 RM. wird ein Zuschuß von 25 % gewährt, und bei höheren Be­trägen kann ein Darlehen gewährt werden. Der Geschäfts­führer, Hr. F r a u n d, gab einen ausführlichen Bericht über die Einheitsbewertung. Besondere Ausführungen wurden noch über den Vollstreckungsschutz und über die Kündigung von Darlohnshypotheken gemacht. Interessante Ausführungen

er- und Militärverein Wies­baden-Rambach hielt am 3. Februar d. I. im Vereins- lokalZum Rebstock" seine diesjährige Generalversammlung ab. Nach dem Jahresbericht des Dereinsführers, Pg. ~ R ö der, vernahm man von Schießleiter, Pg. Karl B

Roder, vernahm man von Schießleiter, Pg. Karl Brandt, wie der Schießsport in Zukunft ausgeübt wird. Der Kassen­bericht ergab ein zufriedenstellendes Ergebnis. Der Verein beschloß die Anschaffung der Kyffhäusermütze. Am Samstag, 23. Februar, veranstaltet der Verein im Vereinslokal einen K a mevadfcha ftsa be nd.

, . ~ Reichsrechtliche Regelung des Ahnenpasses. Zu dem - «'-^^"^"itern erhältlichen Ahnenpaß hat nunmehr - RorchsinnenmiMster Dr. Frick eine reichsrechtliche Reae- buma bekanntgegeben. Der Minister sagt u. a., daß der Aer arischen, Abstammung von ein und denselben Personen in vielen Fällen mehrfach gegenüber «wschredenen Stellen geführt werden müsse, und daß der Nachweis erleichtert werde, wenn dabei ein Ahnenpaß S^,E ,sich die notwendigen Feststellungen troffen lassen,' benutzt wird. Im Interesse der Erleichterung der Eintra­gungen rn den Ahnenpaß will der Minister keine Bedenken dagegen geltend machen, daß die Standesbeamten die Rich­tigkeit jeder Eintragung bescheinigen, die mit einem ihnen vorgelegten, ordnungsmäßig ausgestellten Kirchenbuch- oder - Standesregisterauszug übereinstimmen. Dios« Auszüge sollen aber in der Regel nicht, vor mehr als zwei Jahren Der Ahnenpaß diMt ausschließlich zum

-weis der arischen Abstammung. Er ersetzt also nicht die Beibringung von Po r: o nenstands urkunden in anderen Fallen. Die Standesbeamten Haben hierauf besonders hin- zuwoisen, wenn der Ahnenpaß zum ersten Male zur Vor­nahme von, Eintragungen vargelegt wird. Als Gebühr für : lode Bescheinigung bestimmt der Minister einen Betrag von 0,10 RM. Mit der Matzgabe, daß bei jeder Vorlage nicht mehr als höchstens 1 RM. an Gebühren entstehen sollen. ~ Brauchmuster für Lehrverträge. Nach längeren Verhandlungen sind letzt einheitliche Reichsmuster für Lehrvertrage der Kaufmamnslehrlinge und der gewerblichen - Lehrlinge in Nichthandwerksbetrieben sertiggestellt worden Der neue , Lehrvertrag erstrebt ein« vertragliche Regelung aller häufig aufttotenden Streitfragen, um diese von vorn­herein aus der Welt zu schaffen. Besonderen Wert wurde auf eine klare Herausstellung von Weg und Ziel einer ge- gelegt: Die Erziehung und Ausbildung 'taste. Der Einzelregelung wurde eine

Preußisches Staatstheater. Das Flieserschauspiel >5 fngjtaffel Kram m" von H. Geppert kommt am Sonntag im Kleinen Haus in der Inszenierung von Friedrich ^.recht zur Uraufführung. Die Autorin wird der Arn- suhrung beiwohnen. Bühnenbild Lothar Schenck-von Trapp.

Nassauisches Laudesmuseum. Die Führung durch die Sammlung Nassauischer Altertümer mit dem Thema .»Wiesbaden oor 2000 Jahren" war so stark be­sucht, daß nicht alle Teilnehmer den Ausführungen folgen tonnten. Direktor Dr. Kutsch wird deshalb die Führung : am Donnerstag, 7. Lebruar, 20 Uhr, wiederholen.

Nassauischer Kunstverein. Am Donnerstag.

8 e * * 2h ausgesprochenem Gegensatz zum früheren Rechtszustans sei nunmehr das Schwergewicht der gesamten arbeitsrechtlichen Gestaltung in den einzelnen Betrieb ge- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände ständen nun nicht,mehr in zum Klassenkampf ausgearteten Jnteressen- kampfen einander gegenüber. Das gemeinsame Inter- e ।1 e. f'ei bie Grundlage des sozialen Aus- S 1 ® 1 Deshalb fei der Gesetzgeber zur Ausgestaltung tt" Betonung der Betriebsgemeinschaft gekommen. Diese selbst ser nach den Grundsätzen der gegenseitigen Treue, des Vertrauens und der Kameradschaft ausge- Dichtet. 3

Dieser Stellung der Vetriebsgemeinschaft als des tragenden Pfeilers des sozialen Lebens entspräche es, wenn zu ihrer Verwirklichung und zu ihrem Schutzin grundlegend neuen Eedankengängen, eine eingehend geregelte soziale Ehr engerichtsba rkeit errichtet worden sei. Dadurch sei zum erstenmal das Zusammenleben von Unternehmern und Be- tmebsangehörigen auf den Begriff der sozialen Ehre abgestellt worden. Hiernach handele im Arbeitsleben nur derjenige ehrenhaft, der die ihm je nach seiner Stellung innerhalb der Betriebsgemeinschaft obliegenden Pflichten gewissenhaft erfülle und sich durch sein Verhalten der Achtung würdig erweise, die sich aus seiner Stellung ergebe, der im steten Bewußtsein seiner Verantwortung sich dem Dienst des Betriebes widme und dem Gemeinwohl unterordne.

Aus der hohen Einschätzung der sozialen Ehre ergebe sich die hohe Aufgabe der Ehrengerichte. Diese hatten rücksichtslos alle diejenigen aus der Gemeinschaft der Schaffenden auszumerzen, und durch Strafen zu brand­marken,, die den Geboten der Ehre zuwiderhandelten. Gleichzeitig hätten die Ehrengerichte eine wichtige Er­ziehungsarbeit zu leisten.

Zur Durchführung des sozialen Ehrengerichtsverfahrens hab« das Gesetz besondere Ehrengerichte vorgesehen, die sich aus richterlichen Beamten, Betriebsführern und Ber- trauensmännern zusammensetzen. Während als erste In st an j für jeden Bezirk eines Treuhänders ein Ehren­gericht gebildet worden fei, schwebe Wer allen Ehrengerich­ten als endgültige Berufungsinstanz der Reichsehre n- g e r i ch t s h o f in seiner besonderen Zusammensetzung von zwei richterlichen Mitgliedern, je einem Betriebsfuhrer und einem Vertrauensmann, sowie einer von der Reichsregierung

bestimmten Persönlichkeit. Die praktische Anwendung der gesetzlichen Vorschriften auf die vorkommenden Einzelfälle gebe den Gerichten Gelegenheit, den neuen sozialen An­schauungen Ausdruck zu verleihen. Hierbei sei nun der Reichsehrengerichtshof berufen, aus der Praxis her­aus Richtlinien für die Anwendung der neuen Vestim- mungen zu geben. Wie alle obersten Gerichtshöfe, so habe auch der Reichsehrengerichtshof für die Einheitlichkeit d e r R e ch t s s p r e ch u n g auf diesem Gebiet, sowie für grundsätzliche Auslegung der Bestimmungen und für eine sinngemäße Fortbildung des Rechtes Sorge zu tragen. Bei der weittragenden Bedeutung, unserer neuen Sozialordnung und im Hinblick auf den großen volkserzieherischen Einfluß, den der Reichsehrengerichtshof durch feine Entscheidungen auszuüben vermöge, fei ihm eine außerordentliche Be­deutung und Verantwortung zugewiesen.

Anschließend nahm Reichsgerichtsrat Schrader die Vereidigung der Beisitzer vor.

Rr. 36. Seite 5.

Wambel vorangestellt, in der es heißt, daß das Lehr- : Verhältnis em besonderes Vertrauensverhältnis ist, das auf wr Grundpflicht gegenseitiger Treue beruht. Der Muster- 7 lehrvertrag enthält eine General klansel, die den Lehrherrn zur gründlichen und planmäßigen Ausbildung und Über­wachung des Lehrlings verpflichtet. Er enthält gleichzeitig Bestimmungen, die die Lehrlingszüchtereien ausschalten und em Verbot der Beschäftigung mit reinen Hilfsarbeiter- aulgaben. An der Entschädigung, die dem Charakter einer : Crziehllngsbeihilse tragen soll, wird festgehalten. Die Zahl der Urlaubs tage ist nicht allgemein geregelt, sondern im Muster für die Kaufmanwslehrlinge in Form einer Empfehlung enthalten, die einen Urlaub von zwölf bis zwanzig Arbeitstagen Vorsicht.

Wiesb aden-Biebrich.

k Mit Zustimmung des Herrn Oberbürgermeisters wird ' der Weg westlich des Schloßparkes zwischen der Tannen- ; bergstrahe und RheingaustraßeAm Parkfeld", benannt.

Wiesbaden-Sonnenberg.

Am Samstagabend hielt derVerein zur Zucht und Pflege der Kleintiere" imNassauer Hof" (Bef. Jung) seine Jahres ha uptoer'a m m l ung ab. Der Ver- t einsführer Etz erstattete einen ausführlichen Bericht über l me Verein Stäti gkei t des l etzten Jahres, das in züchte rischer Hinsicht sehr günstig gewesen war. Zahlreiche Züchter hatten 7 auf Ausstellungen große Erfolge errungen. Di« Vereins- E Geschäfte waren in 10 Versammlungen und 4 Vorftands- ; sitzungen erledigt worden. Die Kassenverhältnisse sind in Lrdnung. Der Verein beschloß die Beteiligung an einer Versicherung gegen Diebstahl. Dem Vereinsführer Etz wurde l das Vertrauen ausgesprochen. Es wurde beschlossen, am ? April eine Werbeschau und am Sonntag vor Toten- t stnntag eine Lokalausstellung abzuhalten.

Wiesbadener Zagblatt

MeitslnWer Seldte

Die erste Verhandlung.

Die drei ersten Fälle, mit denen sich das Reichsehren­gericht der Arbeit am Dienstag zu beschäftigen hatte, be­trafen Verstöße gegen die soziale Ehre, die in den zuständigen Treuhänder-Bezirken Ostpreußens und Pommerns zur Verurteilung der verantwortlichen Betriebs­führer geführt hatten. Beschwerdeführer im ersten Fall war ein Gutsinspektor, der durch seine gehässige Nörgeleien und erkränkenden Schimpfereien schnell die ganze Gefolg­schaft gegen sich aufbrachte und den Arbeitsfrioden in «mpfinÄlicher Weis« störte. Schließlich ließ er sich sogar zu groben Mißhandlungen gegenüber einem Eefolg- schaftsmann hinreißen. Nun mußte der Treuhänder ein­greifen und dos Ehrengericht in Königsberg erkannte auf Entfernung des Angeklagten von seinem Arbeitsplatz. Dieses Urteil wurde unter Zurück­weisung der vom Angeklagten eingelegten Berufung jetzt auch vom Neichsohrengericht bestätigt.

Der zweite Fall betraf einen ostpreußischen Gutsbesitzer, dem vom sozialen Ehrengericht in Königsberg die Betriebs­führer-Eigenschaft auf die Dauer von sechs Monaten abge­sprochen worden war, weil er den auf dem Gut wohnenden Gefolgschaftsleuten unzulängliche Wohnungen zur Verfügung gestellt und trotz wiederholter Aufforderung die nistwendigen Ausbesserungen nicht hat vornehmen lassen. Hier hielt das Reichsehrengericht dem Beschwerdeführer weitgehendst sein vorgerücktes Lebensalter und die wirt­schaftlichen Schwierigkeiten zugute und erkannte dement­sprechend in Abänderung des ergangenen Urteils lediglich auf einen Verweis.

. 2m letzten Fall handelte es sich um einen jugendlichen Filialleiter eines, Betriebes in Stettin, dem feine beruf­lichen Erfolge offenbar in den Kopf gestiegen waren. Er hattesich den im Geschäft tätigen weiblichen Angestellten gegenüber in höchstem Grade anstößig benommen und sie ehrkränkend behandelt. Das Ehrengericht für das Wirt­schaftsgebiet Pommern in Stettin hat daraufhin gegen ihn auf Entfernung von seinem Arbeitsplatz erkannt. Dieses Urteil wurde vom Reichsehrengericht abgeändert und gegen den Beschwerdeführer lediglich eine Geld straf« von 2 0 0 R M. verhängt.

?