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Mesbaöem Sanblatt

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Nr. 193.

Mittwoch, 18. Juli 1934.

82. Jahrgang.

Französische Kritik am Ostpatt.

Barthou, ein Mann der Vergangenheit. Der Stein des Anstoßes. Eine französische Militärkapelle übt die Internationale.

Volle Sicherheit.

as. Berlin, 18. Juli. (Drahtbericht unserer Berliner Abteilung.) Der französische Ministerpräsident Doumergue hat sich gestern in einer Rundfunkrede auch kurz mit der französischen Außenpolitik beschäftigt. Er hat dabei, wie nicht anders zu erwarten war, die verschiedenen Paktpläne seines Außen­ministers gelobt und nochmals betont, daß die volle Sicherheit erreicht werden müsse. In der französischen Öffentlichkeit ist man dagegen mit der Tätigkeit Bar- Ihous nicht so einverstanden. Auf der Linken, aber auch bei den Frontkämpfern, stößt die Paktpolitik auf erhebliche Widerstände und in diesen Kreisen er­klärt man ganz offen, daß Barthou ein Mann der Ver­gangenheit sei, der mit den Mitteln der Vor­krieg s z e i t Politik mache. Auch bei der französi­schen Rechten mehren sich die kritischen Stimmen. Den Stein des Anstoßes bildet hier hauptsächlich die Ein­beziehung Rußlands in den Ostpakt. Man fürchtet von dieser neuen französisch-russischen Verbin­dung ein weiteres Anwachsen der kommuni st i- schen Agitation in Frankreich selbst und be­tont, daß diese Agitation ohnehin nach der Bildung der kommunistisch - sozialistischen Einheitsfront schon sehr umfangreich sei. Man verweist darauf, daß diese Agi­tation sich bereits auf das Militär erstrecke, was daraus hervorgehe, daß man bei mehreren in Frank­reich stationierten Kolonialregimentern umfangreiches kommuni stisches Propagandamaterial gefunden habe. Es heißt auch, daß bei einem Kolonial­infanterie-Regiment bereits Gehör samsver- weigerungen vorgekommen sein sollen. Aber, so fragt man bei der französischen Rechten, wie soll man diese kommunistische Agitation bekämpfen, wenn die Re­gierung selbst in diesem Sinne arbeitet. Man macht der Regierung besonders den Vorwurf, daß sie der Kapelle des 23. Kolonialregiments in Paris den Be­fehl erteilt hat, die Internationale einzuüben, die bei der Beisetzung des russischen Botschafters Dowgalewski erklingen soll. Daraufhin fragen die französischen Rechtsblätter nicht mit Unrecht, was be­deutet die kommunistische Propaganda in den Provinz­garnisonen gegen diekommunistische Propaganda", die die Regierung in Paris betreibt. Wie kann man Sol­daten in der Provinz wegen Aufruhr bestrafen, wenn der französische Generalstab in Paris den Soldaten ein Lied zu spielen befiehlt, dessen letzte Worte lauten: So gelten unsere Kugeln bald dem eigenen General. Man fürchtet aber Auswirkungen des Barthouschen Paktes nicht nur auf innenpolitischem Gebiet, sondern man

verkennt auch nicht, daß durch die Bindungen des Ost Paktes der französische Soldat in Zukunft im Osten an allen gefährdeten Grenzen Wache steht. So stellt selbst derMatin" fest, daß Frankreich durch den Ostpakt in bedeutende Schwierigkeiten ver­wickelt werden könnte. Jede der Sowjetunion gewährte und ebenso jede von ihr angebotene Garantie könne unabsehbare Folgen haben. Offenbar sieht man auch in Paris, wenigstens in einigen Kreisen ein, wie un­möglich es ist, französische Truppen zur Hilfeleistung für Polen gegen Rußland oder rusiische Truppen zur Hilfe­leistung für Deutschland aufmarschieren zu lassen, was nach dem Ostpakt Barthous durchaus im Bereich des Mög­lichen liegen würde. DerMatin" fügt dann noch hin­zu, man darf nicht aus dem Auge verlieren, daß die Sowjetunion nicht ein Staat wie alle anderen sei. Für die Sowjetunion würde jeder Konflikt gleichzeitig ein Mittel zur Revolutionierung bedeuten, und damit zur Zerstörung der Zivili­sation. Man sieht daraus, daß man auch in Frank­reich ein Haar in der rusiischen Suppe findet, wenn auch nicht anzunehmen ist, daß Barthou um dieser Kritik willen auf seine Paktpläne verzichtet, mit denen sich die Herren Diplomaten in der nächsten Zeit noch mehr­fach werden beschäftigen müssen.

Japan vermutet Hintergedanken.

Sympathie für die deutsche Stellungnahme.

Tokio, 17. Juli. Die deutsche Stellungnahme gegenüber dem Ostlocarno-Pakt und gegenüber der Ver­suchen, den Völkerbund zum Machtinstrument gewisser Staaten zu machen, wird hier mit Sympathie ausge­nommen. In maßgebenden Kreisen erklärt man, daß Ehrlichkeit niemals zur Vereinsamung führe. Ein mit Ehrlichkeit sich tapfer verteidigendes Volk werde vom Himmel gesegnet.

In Kreisen des Japanischen Außenministeriums ver­heimlicht man nicht die ablehnende Stellungnahme Japans gegenüber den Ostlocarno-Plänen. Man erklärt dort, die Schaffung eines neuen Sicherheitspaktes in Osteuropa sei im Zusammenhang mit der Spannung im Fernen Osten zur Zeit besonders interessant. Es lägen nach japanischer Auffassung gar keine Gründe dasür vor, das gesamte Ost­europa in das Netz eines Sicherheitspaktes einzuspannen, da die Lage in diesem Gebiet vollkommen entspannt sei und überhaupt keine Kriegsgefahr bestehe, abgesehen davon, daß der Viermächtepakt und der Kellogg-Pakt den jetzigen Status quo garantierten. Man glaubt, daß die neuen Verhand­lungen gewisse Hintergedanken hätten, die zur Zeit noch nicht zu erkennen seien.

Schikane der Treuhänder der Dawesanleche.

Unberechtigte Sperrung der verpfändeten Steuern und Zölle.

Maßnahmen der Reichsregierung.

Berlin, 17. Juli. Infolge der bekannten Devisenlage der Reichsbank konnten die am 15. 3uIi fälligen monatlichen Devisen für den Dien st der Dawes- und Poung-Anieihe nicht zur Ver­fügung der Treuhänder gestellt werden. Diese Fälligkeiten machten in RM. 4,22 Mill, für die Dawes- und 6,3 Mill, für die Noung-Anleihe aus. Die Zinszah­lungen an die einzelnen Anleihegläubiger sind bei der Dawes-Anleihe erst am 15. Oktober und bei der Poung- Anleihe am 1. Dezember fällig. Die deutsche Regierung hat sich daher mit den Regierungen der Länder, in denen die Anleihen ausgegeben sind, ins Benehmen gesetzt, um eine Besserung der Devisenlage und der deut­schen Transferfähigkeit Herbeizuführen. Mit England ist bereits eine solche Vereinbarung zustandegekommen.

Um die Sicherstellung des Anleihedienstes, soweit er die Aufbringung der Reichsmarkbeträge für die Devisenzah­lungen betrifft, außer Frage zu stellen, hat die deutsche Re­gierung die fälligen Monatsbeträge für die einzelnen Länderausgaben der Anleihen in Reichsmark aus Sonderkonten bei der Reichsbank am Fälligkeitstage eingezahlt. Außerdem war für die Dawes-Anleihe von den Treuhändern ein Betrag von 4,3 Mill. RM. aus den verpfändeten Einnahme« als Sicherheit bereits für diese Fälligkeit zurückbehalte« worden.

Ohne Rücksicht hieraus haben die drei Treuhänder d:r Dawes-Anleih« gestern der Reichsbank mitge- 1 e' l t daß sie den zurückbehaltenen Betrag von 4,3 Mill. RM. nicht freigeben und ferner ihren

Reichsbank erteilten ständigen Auftrag widerrufen.

Nach diesem Auftrag überwies die Reichsbank alle bei ihr eingezahlten verpfändeten Einnahmen aus den Zöllen, der Tabak-, Bier- und Zuckersteuer und dem Branntwein­monopol automatisch in das Reich zurück, sobald di« Devisen für den Anleihedienst gezahlt waren. An diesen Einnahmen besteht nur für die Dawes-Anleihe ein Faustpfand. Sie machen monatlich bis zu 200 Millionen aus, mitunter mehr, also etwa das fünfzigfache des Monatsdienstes der Dawes- Anleihe aus. Dabei enthält der Monatsdienst der Dawes- Anleihe sehr wesentliche Tilgungsbeträge. Die Treu­händer haben nun das gesamte Aufkommen der verpfändeten Einnahmen gesperrt, ob­wohl diese Einnahmen nur Reichsmarkeinnahmen darstellen und obwohl der am 15. Juli fällige Monatsdienst der Dawes-Anleihe bereits doppelt gesichert war. Ferner sind auch für die oben erwähnte Fälligkeit der Dawes-Anleihe vom 15. Oktober bei der Bank für internationalen Zah­lungsausgleich 50 v. H. bereits in Devisen vorhanden. Das Vorgehen der Treuhänder kann nur als Schi­kane oder als Versuch, einen Druck auszu­üben, gewertet werden. Die Reichsmarkzahlungen sind nicht gefährdet, die Transferierung hängt aber nicht von der Zahlungsfähigkeit Deutschlands allein ab. Durch die Handlungsweise der Treuhänder würde ein wesent­licher Teil der Einnehmender Reichsfinanz­verwaltung seiner Bestimmung entzogen werden. Damit würden lebenswichtige Aufgaben der deut­schen Regierung gefährdet. Um diese Gefahren abzuwenden und das Vorgehen der Treuhänder mit dem allgemeinen Grundsatz, daß schikanöse Ausübung bestehender Vertrags­rechte nicht berechtigt ist, nicht im Einkjang steht, hat die deutsche Regierung die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Einnahmen für ihre Zweckbestimmung sicherzustellen.

flelreineioltW in neue« Bahnen.

85 Prozent des Nahrungsbedarfs der deutschen Be­völkerung werden von der deutschen Landwirtschaft be­liefert. Der Wert der gesamten landwirtschaftlichen Erzeugung wird auf etwa 13 bis 15 Milliarden jährlich beziffert, etwa ein Drittel der erwerbstätigen Bevölke­rung ist in der Landwirtschaft beschäftigt und weiter: von dem Gesamteinfuhrvolumen in Höhe von 4,2 Milliarden entfällt rund ein Viertel auf die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Schon aus diesen wenigen Ziffern ergibt sich die überragende Bedeutung, die die deutsche Landwirtschaft in der Gesamtwirtschaft einnimmt ganz abgesehen von den wichtigen bevölke­rungspolitischen Gesichtspunkten, die gerade bei ihr eine besondere Rolle spielen. Das weitaus wichtigste Teilge­biet der Landwirtschaft ist nun wieder der Getreide- markt, ohne daß sich die Bedeutung der eben er­lassenen Getreidewirtschaftsordnung aus diesen Zu­sammenhängen von selbst ergibt. Das ist besonders der Fall, weil diese Verordnung gewissermaßen nur die für ein Jahr befristete Ausführungsbestimmung des Ge­treidegrundgesetzes darstellt, das eine für die Dauer be­rechnete grundsätzliche Rahmenregelung ist.

Es handelt sich bei diesem Gesetz und der aus ihr hervorgegangenen Verordnung um die erste praktische und völlig konsequente Durchführung n a t i o n a I s o z i a l i st i s ch e r Grundsätze in der Agrarpolitik, wie sie bisher aus begreiflichen Gründen und Rücksichtnahme auf nun einmal gegebene Verhältnisse so schnell und so umfassend noch nicht an­gewendet werden konnte. Es ist selbstverständlich, daß mit dieser Neuregelung jetzt auch auf dem Gebiet des gesamten Getreidemarktes die freie Wirtschaft im ur­sprünglichen Sinne dieses Wortes aufhört zu existieren. Man hat sich im nationalsozialistischen Deutschland auf den Standpunkt gestellt, daß die Versorgung des deut­schen Volkes eine so überaus wichtige Angelegenheit ist, daß dieses Wirtschaftsgebiet soweit irgend möglich von allen spekulativen Einflüssen freigemacht und eine feste Organisationsform gefunden wird, die alle Verwal­tungskörper unter der Aufsicht des Staates den Eesamt- verkehr des Getreides vom Erzeuger über den Vermitt­ler, Verarbeiter und Händler zum Verbraucher in feste Bahnen lenkt. Diese Organisationsform ist die Haupt­oereinigung der deutschen Getreidewirtschaft, die sich wieder in 19 Getreidewirtschaftsverbände gliedert. Man har dabei an den maßgebenden Stellen peinlichst eine starre Schematisierung vermieden. Das jetzt zur Ver­wendung kommende System zeichnet sich vielmehr durch eine starke Elastizität aus, die den örtlich und zeitlicy verschiedenen Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Er­zeuger- und Verbraucherschaft Rechnung trägt. So wird z. B. eine auf sehr genaue Erhebungen beruhende aus­gleichende und kontrollierende Tätigkeit zwischen even­tuellen Uberschuß- und Bedarfsgebieten einsetzen, und es ist sehr wohl möglich, daß im Rahmen dieser Aktion gewisse Überschüsse auf das Reich übergehen, die sich dann in die sogenannte nationale Reserve einreihen würden. Man muß bedenken, daß die vorjährige. Ernte eine Rekordernte war, und daß diesmal im Durchschnitt mit einem Minderertrag der gesamten Ge­treidewirtschaft von etwa 22 bis 23 Prozent zu rech­nen ist.

Es ist selbstverständlich, daß in diesem planvollen System der Getreidewirtschaft ein besonderer Werk auch der Preisregulierung beizumessen war. Die Grundbestimmungen über den Festpreis für die gesamte Getreidewirtschaft und zwar Festpreis nicht nur als Mindestpreis wie bisher, sondern auch als Höchstpreis sind bereits in dem Getreidegrundgesetz festgelegt wor­den. In der sehr ausführlichen eigentlichen Verord­nung sind nun auch die genauen ziffernmäßigen An­gaben über diese Festpreise enthalten, die gestaffelt in eine ganze Reihe von Preisgruppen sich nach den regional verschiedenen Verhältnissen im Reiche richten. Selbstverständlich hat die außerordentlich bedrängte Tevisenlage des.Reiches mit dazu beigetragen, daß man mit möglichster Schnelligkeit ein festes System der Getreidewirtschaft aufstellte, in dem eine Fehlleitung von Getreide und eine falsche Behandlung des Preisproblems vermieden werden. Es wird zu prüfen sein, welcher Teil der immer noch hohen land­wirtschaftlichen Einfuhr durch Eigenerzeugung ersetzt werden kann. Schätzungen des Konjunkturforschungs­instituts zeigen, daß die Hälfte der eingeführten Nah­rung?- und Futtermittel auch im Jnlande erzeugt wer­den können, und daß im übrigen bei einigermaßen guten Erträgen der Getreide- und Futtermittelernte die Eigenernährung bei einem großen Teil der landwirt­schaftlichen Produktion gesichert ist, vor allem auch bei dem Getreide, dessen zweckmäßige Verteilung auf die ge­samte deutsche Bevölkerung der Zweck der jetzt erlasse­nen Verordnung ist.