Montag, 18. Juli 1934.
Wiesbadener Tagblatt
Nähe von Wäldern verboten, im Freien offenes Feuer oder Licht anzuzünden, unverwahrtes Feuer oder Licht mit sich zu führen, oder zu rauchen. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die öffentlichen Wege und die zur Errichtung von Zelten und sonstigen Lagerstätten freigegebenen Flächen. Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bestraft.
Burgbeleuchtungen mit zu einem Kurfaktor Wiesbadens aufschwingen möchte, hofft, soweit es das nicht aus eigener Kraft schaffen kann, der Unterstützung aller am Wiederaufbau Wiesbadens Beteiligten sicher zu sein.
Hilfswerk „Mutter und Kind"
Postscheck-Sonderkonto Frankfurt a. M. 67000
Rückkehr der Ferienkinder aus Schlesien.
Die Kinder, die von der NS.-Volkswohlfahrt nach O b e r s ch l e s i e n gesandt worden waren, und die dort mit großer Liebe und Begeisterung ausgenommen, verpflegt und betreut worden sind, treffen am Dienstag, 17. Juli 1934, mit dem fahrplanmäßigen Zuge 13.37 Uhr wieder in Wiesbaden, Hauptbahnhof, ein.
Eine gemeinsamer Marsch mit Geleit wird sie zum Adolf-Hitler-Platz führen, wo Bürgermeister, Kreisleiter P i 6 k a r s k i sie um etwa 14 Uhr begrüßen wird. Dann werden die erholten kleinen Mitbürger wieder ihren Eltern zugeführt.
Nr. 191. Seite 5. •
,C?otf) darf in keiner Weise unter die des U^Erbllchen Urberters gestellt werden. Und gerade auf die hflrf6 ni*7^n»r«.rr<.mmk V dei der llrlaubsfrage an. Man r9qre?'-?aB- f“1 die Hausgehilfin eine irgend- defrrstete Urbeitszert nicht in Betracht kommt. Die Hausgehrmn muß den ganzen Tag über vom frühen dis zum spaten Abend zur Dienstleistung sich zur Verfügung halten. Der häusliche Betrieb verlangt das ein- tach für dresen Beruf. Und dann kommt noch hinzu, daß die Hausgehilfin nur den halben Sonntag dienstfrei hat. Sie wrrd also von ihrem Dienst sogar mehr beansprucht, als viele anderen gewerblichen Arbeitnehmer.
Wiesbaden-Kloppenheim.
75 Jahre Mannergesangverein Kloppenheim. "
Unter dem Protektorat des Herrn Oberbürgermeisters Schulte, Wiesbaden, fand am 14., 15. und 16. Juli die 75jährige Jubelfeier des MEV. 1859 statt, an der sich die Kloppenheimer wie die Einwohner der Nachbarorte zahlreich beteiligten. Die Feier wurde nie Samstagabend mit einer Totenehrung am Ehrendenkmal (16 Mitglieder starben den Tod fürs Vaterland) eingeleitet, dem ein Festzug unter Beteiligung der Orts- und Gastvereine und ein Kommers in dem großen Fe ft zelt folgte. Die Festleitung lag in den Händen der Sangesbrüder Philipp und Heinrich Christ. Schneidige Musikstücke der SA.-Kapelle der Standarte 80, Wiesbaden, unter Leitung von Musikzugführer Karl Wenzel, Wiesbaden-Bierstadt, und der Chor „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre", vorgetragen von den Sängern des Jubelvereins unter Leitung ihres Dirigenten H. Rühl, Wiesbaden, eröfneten den Festakt. Die Begrüßungsansprache des ersten Vorsitzenden, W. Schmidt, zeichnete die Geschichte des Vereins. Oberbürgermeister Schulte brachte Grütze und Glückwünsche des Magistrats, des Regierungspräsidenten, des Oberpräsidenten und überreichte die vom Minister für Kunst und Volksbildung gestiftete silberne Zelterplakette und die von der Stadt Wiesbaden gestiftete große Plakette. In seiner Ansprache führte er u. a. aus, daß der Pflege des Volksliedes eine größere Aufmerksamkeit geschenkt werden müße, die Kräfte des deutschen Liedes sollen sich, besonders in der jetzigen Zeit, immer mehr auswirken. Gauvorsitzender Georg Hollingshaus, Biebrich, brachte die Grüße und Glückwünsche des Deutschen Sängerbundes und des Gaues, und überreichte Ehrenurkunde des DSB. und des Gaues und Plaketten. Für die 55 Kreisvereine mit 3000 Sängern brachte der Kreisvorsitzende, Lehrer Karl Schmidt, Wiesbaden, Glückwünsche dar, und überreichte als Angebinde einen Chor. Ortsgruppenleiter für Kloppenheim und Bierstadt, Otto Bierbrauer, übermittelte die Grüße und Glückwünsche der NSDAP. Es folgten dann die Glückwünsche der Vertreter der Orts- und Brudervereine, teilweise unter Überreichung von Chören und Bildern. Der Vorsitzende des Ehrenaus- schuffes, Obst- und Gartenbauinspektor Horn, sprach im Namen des Ehrenausschusses und überreichte ein Ehrengeschenk. Der Vorsitzende und der Festleiter fanden für die Glückwünsche Worte des herzlichsten Dankes. 2m übrigen war der Kommers umrahmt von Musikoorträgen der SA.- Kapelle und Liedervorträgen von „Harmonie", Lindenholz- hausen; „Conkordia", Sonnenberg; Männerquartett Biebrich, von turnerischen Aufführungen u. a. mehr.
Der Sonntag brachte ein großes Sängeriresfen. Nach dem Eintreffen der Sänger begann das Wertungs- singen in der Festhalle. Preisrichter war Freiherr von Droste, Direktor des Hochfchen Konservatoriums, Frankfurt a. M. Am Schluß des Singens erhielt jeder Verein sein Gutachten geschlossen überreicht. Das Wertungssingen wurde mit den Begrüßungschören „Sängerspruch" von Heinz Rühl und ..Germanenzug" von Max Thiede wirkungsvoll vom MGV. „Sängervereinigung Wiesbaden-Erben- heim", unter Leitung von Heinz Rühl (Wiesbaden) vor»
— Anträge Arbeitsloser aus Erlaß der Rundfunkgebühren. Arbeitslose Rundfunkteilnehmer, denen die Rundfunkgebühren erlassen sind, müssen Verlängerung des Ee- buhrenerlasies vor Beginn des Monats, für den der Gebührenerlaß erlangt wird, bei dem Postamt beantragen. Der Antrag muß in der Zeit vom 20. bis 25. des vorher- gehmrden Monats gestellt werden. Sollte ein Arbeitsloser durch Krankheit an der persönlichen Vorlage seines Erneuerungsantrages beim Postamt verhindert sein, so kann ausnahmsweise der Erneuerungsantrag auch von Familienangehörigen und, wenn solche nicht vorhanden sind, auf schriftlichem Wege vorgelegt werden. Die Arbeitslosen müssen, um sich vor Schaden zu bewahren, diese Termine unbedingt genau einhalten.
— Fahrtenmesser auch in der Berufsschule untersagt. Uber das Tragen von Fahrtenmessern in der Berufsschule hat die zuständige preußische Stelle durch Erlaß die Schulbehörden auf die Anordnung verpflichtet, den die Reichs- Eklendführung an die Gliederungen der HI. und des Deutschen Jungvolkes erlassen hat. Diese Anordnung stellte pest, daß sich in letzter Zeit verschiedene Mißstände beim Tragen der Uniformen in der Schule herausgestellt hätten, und daß die Reichsjugendführung daher das Tragen der Dienstkleidung der HI., des 2V„ BdM. und IM. in der Schule untersage. Lediglich das Tragen des Braunhemdes ohne Rangabzeichen, beim BdM. die entsprechende Tracht, sei gestattet. Auf keinen Fall aber dürfe das Fahrtenmesser in die Schule mitgebracht werden.
— Jagdgenehmigung. 25 hiesigen Einwohnern wurde, auf ihren gestellten Antrag, nunmehr von der Regierung der nachgesuchte Jagdschein erteilt.
_. — Zum „Tag der 100 000“ wird schon jetzt in allen Einheiten gerüstet. Setzt doch jeder HJ.-Führer alles daran, daß seine Gefolgschaft beim Gebietsaufmarsch in Fr a n k - fur.t a. M. am 25. und 26: August an Haltung und Disziplin, an Leistung und Können beim Lagerleben, bei den Sportwettkämpfen, beim Vorbeimarsch Ehre für die Gesamthaltung der HI. einlegt. Das gibt Arbeit für den Führer wie für den letzten Gefolgsmann, die dennoch nicht den allgemeinen Dienstbetrieb stört. Auch wird schon Pfennig um Pfennig zurückgelegt, denn welcher Hitlerjunge will nicht den Aufmarsch seines Gebietes miterleben, will nicht einer der Hunderttausend sein, die das Riesenzeltlager in der Stadt an der Frankenfurt beziehen und leuchtenden Auges am ReichsjWendführer vorbeimarschieren? Keiner fehlt — aller Losung ist: „Auf zum Tag der 100 000“.
— Wieder drei Sonntage für das Weihnachtsgeschäft freigegeben. In einem Erlaß bestimmt der Reichswirtschaftsminister in seiner Eigenschaft als preußischer Minister für Wirtschaft und Arbeit, daß in diesem Jahre wiederum drei Sonntage für das Weihnachtsgeschäft freigegeben werden sollen. Danach ist in ganz Preußen einheitlich an den Sonntagen: 9., 16. und 23. Dezember 1934 die Offenhaltung der Geschäfte freizugeben. In denjenigen Gegenden, in denen der Sonntag vor Nikolaus, in diesem Jahre der 2. Dez., eine besondere Bedeutung als Verkaufstag besitzt, kann ein Austausch eines der allgemein für den Verkauf freizu-
— Rauchen und Feuer im Walde verboten. Die zahlreichen Waldbrände der letzten Zeit haben den preußischen Ministerpräsidenten Göring veranlaßt, eine Verordnung zum Schutze des Waldes zu erlaßen. Die Verordnung, die mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist, bestimmt, daß im Walde oder in gefährlicher Nähe von Wäldern ohne besondere von dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten ausgestellte schriftliche Erlaubnis und außerhalb der im Erlaubnisschein freigegebenen Flächen, Zelte oder sonstige Lagerstätten nicht errichtet werden dürfen. Ferner ist bis zum 30. September 1934 im Walde und in gefährlicher Nähe von Wäldern verboten, im F: Licht anzuzünden, unverwahrtes
gebenden Sonntage vor Weihnachten gegen diesen Sonntag stattfinden. ' x
— Bei der Arbeit verunglückt. Ein 32 Jahre alter Arbeiter war heute vormittag in einem Hause am Loreley- ring mit Kesselarbeiten beschäftigt. Dabei wurde er von a u s ft rö m c n d en Gasen betäubt und mußte ins Städtische Krankenhaus gebracht werden.
— Sturz in die Tiefe. In einem Hause der Porckstraße werden zur Zeit Dacharbciten ausgeführt. Dabei verlor ein 24 Jahre alter Dachdecker das Gleichgewicht und stürzte von dem Dach des 4 Stockwerke hohen Hauses auf das Straßenpflaster. Das Sanitätsauto brachte den Verunglückten, der den linken Unterarm gebrochen und schwere Rückenverletzungen erlitten hatte, ins Städtische Krankenhaus. Das etwas verzögerte Eintreffen der Sanitätswache an der Unfallsstelle, das von den Anwesenden gerügt wurde, . ist, wie wir hören, darauf zurückzuführen, daß der Alarmruf bei der Sanitätswache zuerst ohne genaue Angabe der Unfallstelle einlief, und dann erst nachgcsorscht würde, wo sich der Unglücksfall zugetragen hatte.
— Motorrad saust gegen Auto. In der Mainzer Straße fuhr am Samstagmittag ein Holländer mit seinem Motorrad gegen die hintere Seite eines Personenautos. Er kam dadurch zu Fall und erlitt Verletzungen am Knie und rechten Bein. Seine Frau, die sich auf dem Soziussitz befand, trug Quetschungen der rechten Brustseite davon. Das Sani- tätsauot brachte die beiden Verunglückten ins Städtische Krankenhaus, aus dem sie jedoch wieder entlassen werden konnten. Sie traten dann sofort die Weiterfahrt an. Den Insassen des Personenautos soll bei dem Unfall kein Schaden zugefügt worden [ein. •
— Mit dem Fahrrad gestürzt. Am Luxemburgplatz verlor ein 19 Jahre alter Drogist heute vormittag die Gewalt über sein Fahrrad und 'stürzte dadurch so heftig zu Boden, daß er eine Gehirnerschütterung und Verletzungen am linken Oberschenkel erlitt. Das Sanitätsauto verbrachte den Verunglückten ins Paulinenstift.
— Auf der Straße zusammengebrocheu. Am Kranzplatz stürzte am Sonntagabend ein 37 Jahre alter Handlungsagent bewußtlos zu Boden. Das Sanitätsauto brachte ihn ins Städtische Krankenhaus.
— Kaminbrand. Die Feuerwehr wurde am Sonntagnachmittag nach der Ludwigftraße 8 gerufen, wo der Kamin in Brand geraten war. Die Wehr leinte ihn ab und entfernte den Ruß in halbstündiger Tätigkeit.
. — Die Meisterprüfung im Eraoeurhandwerk bestand der Graveur Alfred Scheich, Mauergasse 9, vor der zuständigen Meisterprüfungskommiffion unter dem Vorsitz des Ehrenobermeisters K. Stegmüller, Frankfurt ä. M. A. Scheich ist der erste geprüfte Meister im Eraveurfach anr Ort.
— Silberne Hochzeit. Am Dienstag, 17. Juli, feiern die Eheleute Bankbeamter Julius Käthe und Frau Babette, geb. Weber, Frankenstraße 17, das Fest der silbernen Hochzeit. Sie sind 25 Jahre Bezieher des Wiesbadener Tagblatts.
— Wiesbadener Künstler auswärts. Unser einheimischer Pianist Fr. W. Keitel wird am Dienstag, 17. Juli, nachmittags 5% Uhr, im Frankfurter Sender einige Stücke von Chopin zum Vortrage bringen.
Wiesbaden-Biebrich.
Am 17. Juli feiern Eisenbahnschaffner Ludwig Gottlieb und Frau Mina, geb. Simon, Frankfurter Straße 67, das Fest der silbernen Hochzeit.
Wiesbaden-Schierstein.
In der Biebricher Straße in Schierstein stürzte in der Nacht zum Sonntag eine 26 Jahre alte Frau aus Biebrich infolge einer Unebenheit des Bodens mit ihrem Fahrrad auf das Pflaster. Der Fall war so unglücklich, daß die junge Frau das rechte Schlüsselbein brach." Das Sanitätsauto brachte die Verunglückte in das Paulinenstift.
Wiesbaden-Sonnenberg.
Das Ehrenmal, das die Turngemeinde für ihre 28 gefallenen Tunbrüder in der Felsennische der Burg ihr? 28 gefallenen Turnbrüder in der Felsennische der Burg Mitarbeit der Turner feiner Vollendung entgegen. Aus schweren, unbehauenen Sonnenberger Bruchsteinen ist ein Rundbogen fertiggestellt, zu dem Breite Stufenplatten den Aufgang bilden. Die durch ein rohes Geländer abgegrenzte frühere Schuttecke ist soweit gesäubert, daß durch die Anlage eines Dorweges und einer Grünanlage eine würdige Einfassung und Umrahmung geschaffen wird. Somit hat die Turngemeinde nicht nur eine Dankesschuld an ihre gefallenen Turnbrüder abgetragen, sondern auch zur Verschönerung des Landschaftsbildes beigetragen.
Der etwas verlorenen und abseits gelegenen Burgecke scheint man von behördlicher Seite in letzter Zeit ebenfalls ganz besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Nachdem der jahrelang verwahrloste Schulhof nun tadellos in Ordnung gebracht wurde, hat man, nachdem dem beantragten und immer wieder als notwendig und dringend geforderten Schulanbau noch die letzte Zustimmung fehlt,, die äußere Erneuerung des Schulgebäudes der Burgschule in Angriff genommen. Man ist bei der heute bekannt gründlichen Arbeit nicht bei einem neuen Anstrich stehen geblieben, sondern will endlich einmal die Zeugen einer schon mehr als eigentümlich anmutenden, jedem architektonischen Schönheits- und Formempfinden ins Gesicht schlagenden Bauweise radikal beseitigen. Die Eckchen und Türmchen, die angSblich dem Burgcharakter, in Wirklichkeit aber einem Spielbaukastencharakter entsprechen, werden verschwinden und mit ihnen die störenden Unterbrechungen durch die rote Backsteinmauerung. Nach den Ferien wird sich die Schule ..gemausert" haben, was aber trotzdem die maßgebenden Stellen, besonders auch die Partei, nicht abhalten wird, den Schulanbau als letzte befriedigende Lösung weiter zu verfolgen und seine Verwirklichung zu erstreben, zumal die Talschule weder den gesundheitlichen, schulischen und hygienischen Anforderungen der heutigen Zeit entspricht.
Bliebe als letzter Wunsch die Abtragung des Spitz- kippels als Vollendung und Krönung der gesamten Anlagen hinter der Burg. Nicht nur, daß das Landschaftsbild nicht zu seinen Ungunsten, sondern wie man nach der bisherigen Abtragung allseitig feststellen härt, zu seinen Gunsten verändert wurde, sondern die Stätte, die eine Dorfgemeinschaft als gemeinschaftsbildenden Faktor für Kundgebungen, Zusammenkünfte, sportliche Betätigung, Freilichtaufführungen usw. besonders heute dringend braucht, wäre inmitten des Dorfes in her wunderbaren Lage zu Füßen der Burg und im Anblick des ganzen Dorfes wie geschaffen. Sonnenberg, das sich auch durch [eine [o glänzend durchgeführten
— Dre Richtzahl der Großhandelspreise. Die Richtzahl der Großhandelspreise stellt sich für den 11. Juli auf 98,8; jte hat sich gegenüber der Vorwoche (98,1) um 0,7 % erhöht. Die Richtzahlen der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 97,6 (plus 1,7), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 91,5 (plus 0,3), industrielle Fertigwaren 114,9 (plus 0,1).
— Für die Rosentage hatte sich auch Wiesbaden festlich gerüstet, galt es doch, am Samstag und Sonntag für das Hilfswerk „Mutter und Kind" zu werben. Auf den §aupt= Plätzen der Stadt waren große Stände errichtet, wo man die Königin der Blumen kaufen konnte. Unermüdlich eilten rauen unö Mädchen durch die Straßen und boten Rosen ait. weiße, gelbe und rote Exemplare von auserlesener Schönheit. Aber auch die Kinder warben für die schöne Veranstaltung. Ein langer Zug von Kückengruppen aus der ganzen Stadt und den Vororten in den schmucken, weißen Kleidern mit rotem Mieder und Rosenkränzchen im Haar bewegten sich am Samstag und Sonntag durch die Haupt- ltraßen unter Vorantritt der Kapelle des Arbeitsdienstes. An der Theaterkolonnade fang die Kinderschar dann verschiedene Lieder. Von einem Kindevsprechchor hörte man »Du. sollst an Deutschlands Zukunft glauben", und andere Gruppen erfreuten mit graziösen Tänzen. Diese trefflichen Darbietungen fanden den reichen Beifall der Anwesenden. Zwischen den einzelnen Vorführungen konzertierte die schneidige Kapelle des Arbeitsdienstes. So gab cs am Sonntagabend wohl kaum einen Bewohner in Wiesbaden, den nicht eine Rose schmückte, diese schönste Blume, die außer der Freude, die sie dem Käufer bereitete, noch zum Hilfswerk „Mutter und Kind" beitrug.
— Verbilligte Ferienkarten für das Lnft- und Sonnenbad Unter den Eichen. Trotz der allgemeinen Besserung der Wirtschaftslage wird es auch in diesem Lahre noch nicht allzuvielen möglich fein, sich die Annehmlichkeiten einer längeren Erholungsreise oder den Besuch eines Luftkurortes zu gestatten. Eine kaum zu übertreffende Erholungsmöglichkeit ohne Risiko bedeutet eine Ferienkarte für das Luft- und Sonnenbad Unter den Eichen, die selbst bei kühlen ja Regenwetter zum Besten der Gesundheit täglich ausgenützt werden kann, wenn man selbstverständlich unter solchen Umständen auch etwas kürzere Zeit luftbaden wird. Daneben bleibt die Möglichkeit, die Vorteile des eigenen Heimes mit» genießen zu können. Noch die wenigsten Wiesbadener kennen ihr so herrliches Luft- und Sonnenbad Unter den Eichen. Die es aber kennen, schätzen es [o hoch, daß sie fast jede freie Minute dort zubringen. Das Bad ist ihnen zur unentbehrlichen Erholungsstätte geworden, sei es morgens früh oder abends spät. Abgesehen von den im Luftbad besonders «gepflegten Bewegungsspielen, ersetzt die sich dort von selbst ergebende zwanglose Geselligkeit vielen älteren Herren den Stammtisch, den Frauen das Kränzchen (im Frauenpark nachmittags regelmäßig Turnstunde). Der Besuch des Luft- und Sonnenbades kann vielen die Brücke sein für den ersten Schritt zu einer durchgreifenden natürlichen Körperpflege. Das Bad ist von morgens früh bis zum Eintritt der Dunkelheit geöffnet. Eine Ferienkarte, besser allerdings eine Sommerkarte, bilden einen Freibrief auf Gesundheit und Wohlbefinden im kommenden Winter.
— Fahrpreisermäßigung für SA.- und SS.-Männer bei der Kraftpost. Der Reichspostminister hat verfügt, daß Angehörige der SS. und SA., aktive SA., SA.-Reserve I, NSK. fowie Stäbe, Stämme und aufgestellte Einheiten der SA.- Reserve II eine 50prozentige Fahrgeldermäßigung bei Benutzung der regelmäßigen Kraftposten genießen. Diese Vergünstigung soll eintreten bei Fahrten 'im Dienst der SA. und SS., bei Besuchsfahrten zwischen dem Standort und dem ständigen Wohnort der Ehefrau bzw. der Eltern und bei Fahrten zur Erholung in Erholungsstätten, wenn die Erholungsbedürftigkeit vom Arzte bescheinigt ist, wenn ferner die SA. oder SS. die Entsendung 'vornimmt und außerdem der Erholungsbedürftige kostenlos oder zu ermäßigten Preisen untergebracht und behandelt wird. Die Gewährung der genannten Fahrpreisermäßigung ist außerdem an die Vorlegung von Ausweisen gebunden. Es muß für jede Fahrt und jeden Reifenden ein „Antrag auf Fahrpreisermäßigung für Angehörige der SA. oder SS" des zuständigen Sturmbannführers ober des zuständigen Unter» verbandsführers der SA.-Reserve II vorgelegt werden. Vorläufig kann hierzu das für die Benutzung der Reichsbahn vorgesehene Formblatt verwendet werden. Beim Lösen des Fahrscheines ist mit dem Antrag der SA.- ober SS.-Aus- weis vorzuzeigen. Die ganze Regelung gilt widerruflich.
