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Wiesbadener Tagblatt

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Nr. 179.

Mittwoch, 4. Juli 1934.

82. Jahrgang.

Es wird weiter gearbeitet.

Zahlreiche neue Gesetze vom Reichskabinett verabschiedet. Die Säuberungsaktion war Staatsnotwehr. "

Englische Hetze.

as. Berlin, 4. Zuli. (Drahtbericht unserer Berliner Abteilung.) Das Reichskabinett hat gestern eine große Reihe gesetzgeberischer Vorlagen erledigt. Damit ist nach der überaus raschen Niederwerfung der Röhm- Revolte die sachliche Arbeit wieder in ihre Rechte getreten. Wenn das Ausland hinter die Meldungen von der völligen Niederschlagung der Re­volte teilweise glaubte ein Fragezeichen machen zu muffen, so wird es durch die Arbeit des Kabinetts eines besseren belehrt. Gesetze über Fürsorgemaßnahmen, über die Änderung der Gewerbeordnung, über die» Schaffung eines Reichsforstamtes, um nur einige der gestrigen Beschlüffe herauszugreifen, pflegt man ja nicht gerade im Zustande einer allgemeinen schweren Beun­ruhigung zu fassen. Dann aber hat das Kabinett auch rein formal den Schluß st rich gezogen unter die Revolte vom 3 0. Juni und zwar -durch das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr mnd auf der gleichen Ebene liegt auch die sehr beachtens­werte Anordnung des Führers, daß diejenigen der normalen Justiz übergeben werden, die etwa noch in Verfolg der Aktion gegen die Röhm-Revolte sich eine Gewalttat zu schulden kommen lassen sollten. Damit ist auch formal der Schlußstrich gezogen und die ganzen Maßnahmen vom 30. Juni bis zum 2. Juli werden in dem Gesetz als rechtens anerkannt. Daß das deutsche Volk hinter dieser Maßnahme steht, zeigt sich aus ungezählten Einzelkundgebungen an den I Führer. Das deutsche Volk hätte es nicht verstanden, . wenn diese Revolte nicht mit aller Strenge niederge­schlagen worden wäre, steht es doch ganz auf dem Standpunkt, den gestern der Reichsjustizminister ver­trat, als er erklärte, daß diese Notwehrmaßnahme nicht nur als Recht, sondern als staatsmännische Pflicht zu gelten habe. Sostehtauchdasganzedeutsche Volk zu dem Dank, den der Reichswehr­mini st er gestern dem Führer im Reichs­kabinett ab stattete und zu dem Dank, den der greise Reichspräsident dem Kanzler zollte für sein ent­schlossenes Handeln,durch das dem d e u t s ch e n V o l k 'ein großes Blutvergießen und dem Vaterlande schwere Erschütterungen erspart worden sinb.

Es ist seltsam, daß man sich in England so stellt, als ob man für diese staatsnotwendigen Maßnahmen absolut kein Verständnis hätte, sodaß einige englische Blätter glauben, von einer besonder en deutsch en Einstellung sprechen zu müffen, die im Gegen­satzzur westlichen Zivilisation" stehe und daß diese Blätter dann Parallelen zur Türkei und zum Mittelalter ziehen. Dabei haben die Engländer stets bewiesen, daß sie bei Aufständen und Unruhen nicht gerade mit Standrecht und blutigen Maßnahmen sparen. Wenn ein leider nicht unbeträchtlicher Teil der | englischen Presse in dieser ungeheuerlichen Art gegen Deutschland Stellung nimmt, so liegt, zumal die ersten

Betrachtungen auf einen viel ruhigeren Ton gestimmt waren, die Vermutung nahe, daß hier gewisse Kreise amWerke sind, die es gerade angesichts des bevorstehenden Besuches Barthous in London für zweck­mäßig halten, gegen Deutschland zu Hetzen, um Eng­land in das Fahrwasser Frankreichs zu zwingen. In Frankreich versucht gleichzeitig der T e m p s" mit dem Hinweis auf das grundsätzlich Falsche" des Nationalsozialismus England enger an Frankreich zu ketten, um eine Front zur Verteidigung derherrlichen Demo­kratie" erneut herzustellen. Wenn man in Frank­reich sich neuerdings gegen die Vorgänge in Deutschland wendet, so dürfte wohl das italienische BlattStampa" recht haben, das diesen Meinungswechsel darauf zurück-, führt, daß Frankreich erkennen mußte, wie sehr sich die Position Hitlers noch weiter g e f e st i g t hat. Eine schmerzliche Erkenntnis für Paris, nachdem die französischen Zeitungen immer wieder eine Krise des Hitler-Regimes vorausgesagt hatten. Man wird schließlich auch in Paris und Lon­don auf die Dauer die Augen nicht ver­schließen können. Auch dort wird man davon Kenntnis nehmen müssen, daß die ruhige und sachliche Aufbauarbeit in Deutschland fortgesetzt wird, wie das die gestrige Kabinettssitzung beweist.

Gewalttaten kommen vor die normalen Gerichte.

Ein« Anordnung Adolf Hitlers.

Berlin, 3. Juli. Der Führer hat folgende Anordnung erlaffen:

Die Maßnahmen zur Niederschlagung der Röhm-Revolte sind am L Juli 1934 nachts abge­schlossen worden.

Wer sich auf eigene F a u st, gleich aus welcher Ab­sicht, im Verfolg dieser Aktion eine Gewalttat zu Schulden kommenläßt, wird der normalen Justiz zur Ab­urteilung übergeben.

gez. Adolf Hitler. -

Der Führer beim Reichspräsidenten in Neudeck.

Der Dank Hindenburgs.

Neudcck, 3. Juli. Reichskanzler Adolf Hitler erstattete heute hier dem Reichspräsidenten von Hindenburg aus­führlichen Bericht über die am Sonntagabend abge­schlossene Aktion gegen die Hoch- und Landesverräter.

Reichspräsident von Hindenburg benutzte diese Gelegen­heit, um auch persönlich dem Reichskanzler seinen Dank für das entschloßene Handeln auszusprechen, durch das dem deutschen Volk großes Blutvergießen und dem Vaterlande schwere Erschütterungen erspart worden sind.

Spezialttuppe für die französischen Ostbefestigungen.

Pvtain vor dem Heeresausschutz der Kammer.

Paris, 3. Juli. Kriegsminister Marschall Pötain berichtete am Dienstag in Anwesenheit des Chef des großen Ceneralstabes, General Gamelin, vor dem Heeresaus- schuß der Kammer über die kommenden Schwierig- keiren bei der Rekrutierung infolge des Ceburtenausfalles während des Krieges, der sich jetzt bemerkbar machen werde. Marschall Petain war der Ansicht, daß man eine Heraufsetzung der Militär­dienstzeit umgehen könne, vorausgesetzt, dag in den 2 a h r e n 1935 b i s 1940 30 000 Mann für eine

Spezi al truppe einberufen würden, die die Ver­teidigungswerke im Osten besetzen solle. Diese Verteidi­gungswerke brauchten eine besonders geschulte Truppe, die man entweder auf dem Wege der Anwerbung oder der Ver­längerung der Dienstzeit der Berufssoldaten einstellen könne. Die Staffelung der Einberufung, so wie sie früher einmal von der Kammer ins Auge gefaßt worden sei, ent­spreche nicht mehr den augenblicklichen Verhältniffen. Er Sei überzeugt, daß mit der Rekrutierung der von ihm ge­orderten 30000 Manntrotz der Aufrüstung Deutschlands" keine Gefahr bestehe. Es sei auch nicht notwendig, hierfür besondere Kredite zur Verfügung zu stellen. Die Kammer brauche nicht einmal ein besonderes Gesetz zu verabschieden. Der Heeresausschutz stimmte mit Ausnahme der sozialistischen Mitglieder dem Vorschlag zu und verabschiedete in erster Linie einen Gesetzesvorschlag, der es dem Krieasminister erlaubt, die Schwefelsäure­

werke von Sorgues und von Port-de-Bouc auf 30 Jahre zu mieten. Er ernannte ferner einen Unterausschutz, der sich mit einem Unterausschutz des Luft- fahrtausschuffes über die Fragen des Schutzes gegen Gas­angriffe verständigen soll.

Der litauische Kampf gegen das Deutschtum.

Weitere Entlaffungeu von Beamten im Memelgebiet.

Memel, 3. Juli. Das neu ernannte Landesdirektorium Reizgys setzt die mit seinem Amtsantritt eingeleiteten Entlassungen von Beamten weiter fort. Am Montag wur­den nachstehende höhere Beamte des Memelgebietes entlassen und ihre Stellen neu besetzt:

Kreistierarzt Dr. Schlimm- Heidekrug, Kreistierarzt Dr. Endrulat -Pogegen sowie drei Gerichtsrefe- rentiere. An Stell« von Stadtschulrat Meyer ist der neuernannte Schulrat Si maitis getreten. Außerdem sind zahlreiche Amtsvorsteher entlaßen und ihre Stellen neu be­setzt worden. Die Zahl der Entlaßenen ist noch nicht be­kannt.

Die Entlaßungen werden damit begründet, dag die Betroffenen antistaatlichen Organisatio­nen angehört haben fallen und der litauischen Sprache nicht mächtig sind. Bei Schulrat Meyer wird als Grund angegeben, daß gegen ihn ein Verfahren wegen Spionage zu Gunsten eines fremden Staates schwebe. Bei diesem Verfahren handelt es sich um den Fall Beckers aus der Zeit des Böttcher-Konfliktes. Meyer war tiamals bekanntlich 6 Monate lang verhaftet.

Das Getreidewirtschaftsgesetz.

Völlig überschattet von den großen innenpolitischen Ereignissen dieser Tage sind inzwischen aus dem Gebiet der Landwirtschaft politische Entscheidun­gen von allergrößter Bedeutung gefallen Entscheidungen, die sich nicht etwa auf die Lösung gegenwärtig besonders dringender Probleme beschrän­ken, sondern die überhaupt für die praktische Gestaltung nationalsozialistischer Landwirtschaftspolitik von dauerndem Wert sind. Es handelt sich um das. wie es sich anspruchslos nennt Gesetz zur Ordnung der Ge­treidewirtschaft, das in nur acht Paragraphen funda­mentale Erkenntnisse einer neuen Landwirtschaftspolitik gesetzlich erfaßt, und diesen Erkenntnissen dadurch prak­tische Wirkungsmöglichkeiten gibt. Auf eine Zeit von vielen Jahren hinaus, deren Ende man nicht im min­desten bestimmen könnte, wird jetzt eine Neuregelung in der Getreidewirtschaft vorgenommen, die in entschei­denden Punkten sich an gewisse Übergangsbestimmun­gen des letzten Jahres anlehnt, in vielem aber weit darüber hinausgeht.

Der Reichsbauernführer und Reichsminister für Er­nährung und Landwirtschaft, Darrö, der vor rund einem Jahr sein Amt antrat, war seinerzeit durch die Ver­hältnisse gezwungen, sich bei der großen Aufgabe der Landwirtschaftsreform zunächst mit Übergangsmaß­nahmen zu begnügen, die nur m Wenigem dem eigent­lichen Ideal einer nationalsozialistischen Landwirt­schaftsführung entsprachen. Es ergab sich aber aus der ganzen Situation, daß damals nur ein sehr langsames und vorsichtiges Verfahren gewählt werden konnte, da man auf die nun einmal bestehenden Verhältnisse weit­gehende Rücksicht nehmen mußte, wenn nicht aus über­eilten Aktionen und Beschlüssen schwerer Schaden für die ganze Landwirtschaft entstehen sollte. Das Wich­tigste war einmal die organisatorische Auf­gabe, die mit der Errichtung des Reichsnährstandes gelöst wurde, und in Verbindung damit erließ die Re­gierung das Gesetz über den Zusammenschluß der Mühlen und den Getreidefestpreis. Damals befand man sich allerdings bereits in der Auswertung der Getreideernte, sodaß für das Wirtschaftsjahr 1933/34 Übergangsmatznahmen getroffen werden mußten. Diese Übergangszeit ist nunmehr abgelaufen, und an den Beginn der neuen Periode ist das Grund­gesetz über die Getreidewirtschaft getreten. Man muß im übrigen bedenken, daß schon die erwähnte Über­gangsregelung der Landwirtschaft eine große Hilfe brachte, denn es war nach den besonders guten Ernten der letzten beiden Jahre naheliegend, daß wegen des Überangebots die Preise rapide fallen würden. Dem ist durch die Festsetzung von Mindestpreisen ein Riegel vorgeschoben worden, und aus den überschüffigen Vor­räten wurde eine Reserve gebildet, die jetzt bei der weniger guten Ernte, die zu erwarten ist, von hohem Nutzen sein wird. Von diesen Gesichtspunkten aus­gehend, daß auf eine Reihe guter Erntejahre mit großer Wahrscheinlichkeit zum mindesten ein weniger gutes folgen wird, hat seinerzeit Reichsminister DarrS mancherlei an ihn herangetretenen Anregungen abge­lehnt, die auf eine wesentliche Verkleinerung der An­baufläche für Getreide hinausliefen.

Wenn jetzt über die provisorische Lösung vom vori­gen Jahre hinaus eine grundsätzliche R e g e - lang vorgenommen wird, so wird sie in ihren prakti­schen Auswirkungen sich schon bei der Verwert u n g der diesjährigen Ernte bemerkbar machen. Die wesentlichsten Vorschriften des Gesetzes zur Ordnung der Getreidewirtschaft bestehen in den weitgehenden Er­mächtigungen für den Reichslandwirtschaftsminister. Er kann nach diesem Gesetz oorschreiben, in welcher Weise und in welchem Umfange Erzeuger von Roggen und Weizen solches Getreide für Zwecke der menschlichen Er­nährung zu festgesetzten Preisen abliefern dürfen oder müssen. Weiter wird bestimmt, daß die Gesamtmenge an Brotgetreide, deren Ablieferung zur Erhaltung des Bedarfes für die menschliche Ernährung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes notwendig ist, für Roggen und Weizen getrennt festgestellt wird. Die Liefermenge soll aus bestimmten Liefergebieten auf die Erzeuger ver­teilt werden. Es ist somit in Zukunft eine Regelung der Verhältnisse auf dem Landwirtschaftsmarkt auch in soweit getroffen, als die Verkaufsbeziehungen vom Er­zeuger zum Verbraucher genau geregelt werden. Eine wesentliche Ergänzung dazu bildet die Ermächtigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, Vorschriften über die Ausmahlung von Getreide zu er­laßen und auch im Einvernehmen mit dem Reichs­minister des Innern für die Herstellung von Backwaren herauszugeben. , . , v z .

Schließlich ist abgesehen von den dann folgenden Strafbestimmungen die Ermächtigung zu der Vor­schrift zu erwähnen, daß Getreide und Eetreideerzeug- nisse nur durch eine von dem Reichsminifter bestimmte