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Wiesbadener Tagblatt

Mtwoch, 25. April 1934.

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Hanauer Goldschmiede schenkten dem Führer einen Ehrenschrein.

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geöffnete Kunstwerk mit der Schenkungsinfchrift.

Goldschmiede überreichten dem einen Ehrenschrein aus Sold,

Silber und Platin, der die Ehrenbürger- Urkunde für den Führer enthält. In der linken Tür, die äugen eine Hakenkreuz­fahne trägt, ist ein Eichenkranz mit fliegendem Adler abgebildet. Die innere rechte Tür weist eine herausnehmbare naturgetreu nachgebildete SA.-Standarte aus.

e Unterbringung der Kriegsbeschädigten

< Richtlinien des Reichsarbeitsministers.

Nr. 112. Seite 5.

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Bevölkerung wird gebeten, uns zu helfen, datz wir den von uns übernommenen Pflichten in vollem Matze gerecht wer­den können.

Rechtskräftiges Urteil. In der Strafsache gegen den Epenglermeister Max üuthardt wegen Beleidigung des lruheren Oberstaatsanwalts Porzelt (Wiesbaden) ist jetzt das Urteil rechtskräftig geworden. Die Urteilsformel ist im An­zeigenteil der heutigen Ausgabe veröffentlicht.

Diebstahlschronik. Am 19. 4. wurden mittels Ein­bruchs m eine Wohnung in der Webergasse 100 RM. ge= irohlen. Das Geld bestand aus einem SO-RM.-Schein, zwei -0-RM.-Lcheinen und Silbergeld. In letzter Zeit wurde aus dem Vorraum eines Kellers in der Älbrechtstratze ein viereckiger, gutzeiserner Gasherd gestohlen. Der Gasherd ist x£..maI...4.° Zentimeter grotz und hat zwei Koch- und zwei Warmeoffnungen. Sachdienliche Mitteilungen über Täter und Diebesgut werden auf Zimmer 38 der Kriminal-Polizei erbeten.

.Wer ist der Eigentümer? Bei einem Waldbrand am 22. 4., gegen 14 Uhr, im Stadtwald hinter Rambach, wurden an der Brandstelle eine komplette Aluminiumkoch- guruitur (Spirituskocher, MarkeJuwel"), 1 Thermos- flaiche und eine graublaue Damenjacke (Kletterweste) zurück- gelassen. Personen, die an Hand der beschriebenen Gegen­stände einen Hinweis auf den oder die Eigentümer geben können, werden gebeten, auf Zimmer 36' der Kriminal- Polizei vorzusprechen.

ao Gefundene Gegenstände. In der Zeit vom 16. bis

April d. I. wurden beim Fundbüro des Polizeipräsi­diums abgeliefert, bezw. angemeldet: Gefunden' 1 Doublö-Herrenarmbanduhr,' 1 Geldbetrag in Papier und Münzen; 1 Brille in dunkler Fassung/ 1 Paar lange, chwarzseidene Damenhandschuhe; 1 Brille in dunkler Fassung mit Nickelscheren; 1 Fahrrad, schwarz mit grünen Felgen; 1 Nickel-Herrenuhr; 1 Vorstecknadel mit "Perle; 1 zweiräderiger Handkarren; 1 goldenes Armband mit Platinauflage. Perle und Brillanten; 1 silberne Herrenuhr; 1 Päckchen Motorradwerkzeug; mehrere Schraubenschlüssel; 1 hölzernes Zigarettenetui; 1 Weinzipfel mit Widmung; 1 alte Aktentasche mit Fahrradschlüssel usw.; 1 Fahrrad, »naant schwarz; 1 Fahrrad,Kappler", schwarz mit gelben Felgen; 1 kleines blaues Handtäichchen; 1 Fahrrad, Fürst-Hannover"; 1 brauner Damenhalbschuh; 1 kleine Geldbörse mit geringem Geldbetrag; 1 blaue Schülermütze; 1 Fahrrad,Torpedo", schwarz mit gelben Felgen. Zuge- l auf en: 1 Drahthaarfox, weitz und schwarz, mit braunem ftopf, Hündin; 1 Drahthaarterrier, schwarz und weitz, Hündin; 1 Foxhündin, weitz und braun. Zugeflogen: 3 Kanarienvögel; 1 Brieftaube, blau und schwarz ge­sprenkelt.

Hohes Alter. Frau Witwe Z i m m e r, Römerberg 9, begeht heute ihren 70. Geburtstag und ist seit 30 Jahren Be­zieher des Wiesbadener Tagblatts.

Kundgebung in der Stadthalle. Im Anschluß an die Feierlichkeiten zur Einführung des Landesbischofs findet am Donnerstagabend in der Stadthalle eine Volkskundgebung statt mit Ansprachen des Reichsbischofs und des Landes­bischofs. Für die Kundgebung wird ein Unkostenbeitraa von 30 P. erhoben, Arbeitslose 20 Pf. Karten sind an der Tages- kaffe des Kurhauses und am gleichen Abend im Paulinen- schlötzchen erhältlich.

Die Mode der Frau im Sommer." Unter diesem Motto findet heute, nachmittags und abends, im Palast-Hotel ein Ai o d e r e i g e n mit Gesang, Tanz und besonderen Über- rmchungen statt. Berliner und Wiesbadener Firmen werden ihre Erzeugnisse auf dem Gebiete der deutschen Mode vor­fuhren.

Nassauisches Landestheater. Wegen Erkrankung des Herrn Falkner gelangen am Freitag in St.-R. V im Kleinen Haus" nicht dieThoma-Einakter", sondern Kleine Ehekomödie" zur Aufführung. (Anfang 20 Uhr ffinbe etwa 22 Uhr.) Die für dieThoma-Einakter ge­losten Eintrittskarten behalten auch fürKleine Ehe- komüdie" ihre Gültigkeit.

k . _Kurhaus. Die junge Münchener Klaviervirtuosin Ro,l «chrnid ist die Solistin des Fest-Konzertes, das heute aus Anlatz der Einführung des Herrn Landesbischofs im Kurhause stattfindet. Generalmusikdirektor Elmendorfs der Leiter des Konzertes, bringt als Uraufführung 5 Orgel- Choräle aus Opus 3 von Gottfried Müller; an der Orgel Kirchenmusikdirektor Kurt Utz. Ferner gelangt von Bach Toccata" und Fuge in D-Moll, instrumentiert von Carl Hermann Pillney, zum ersten Male zur Ausführung. Den «chlutz des Konzertes/bildet die 5. Sinfonie von Beet- hoveu. Die VeranstaltungTurnen Gymnastik Tanz" am oamstag dieser Woche im Großen Saal des Kurhauses" wird die Vielseitigkeit der Körperbewegung, vor allem auf dem Gebiete der Gymnastik, der Frau zeigen, und gleichzeitig durch die Erkenntnis der leichten Erlern­barkeit werben. Denn die Entwicklungslinie von der ein­fachen und zweckdienlichen Körperschulung bis zur Höchst­leistung des systematisch geübten Frauenkörpers zeigt den logischen und für jeden gangbaren Weg. Die Freude bei dieser Bewegung im Turnen, in der Gymnastik und beim Tanz mag aber außerordentlich bartun, wie unerschlossen all die sind, die in der Hast der Alltäglichkeit über ihren Körper hinwegleben, ohne sich seiner wundervollen Fähig­keiten bewußt zu werden.

gegen den nicht bei ihr versicherten Krastwagenbesitzer einen Schadenersatzanspruch in Höhe des durch seine Fahrlässigkeit verursachten Schadens. Bisher hat die Nassauische Brand- verpcherungsanstalt von diesem Recht nur sehr schonend Ge­brauch gemacht. Mit Rücksicht darauf, daß solche Fahr­lässigkeiten ihre Versicherungsnehmer und das gesamte Volksvermögen bedrohen, und gegen die von ihr verfolgten Ziele der Brandverhütung verstoßen, wird sie in Zukunft jebem einzelnen Falle nachgehen müssen. Wer sich also vor Schaden und Strafe schützen will, der benutze nur bau- polizeilich genehmigte Unter st ellräume für Kraftwagen., Dies gilt ganz besonders für die Kraft- roagenbei itze r, beim neben ber Beschädigung oder dem Verlust feines Kraftwagens trifft ihn auch noch die Haftung für den Brandschaden an dem Gebäude, der in die vielen Tausende gehen kann.

Versuche mit gebührenpflichtigen Verwarnungen. ^r pr?u6ftche Innenminister hat jetzt in einem Runderlaß Durchführungsbestimmungen für gebührenpflichtige Verwar­nungen bei polizeilichen Übertretungen ge- troffen. Durch die Verordnung des preußischen Staats« mmtiteriums vom 12. April ist für diese Verwarnungen eme Gebühr in Hohe von 1 RM. eingeführt worden. Wie das BdZ.-Buro meldet, sollen vorerst nur in den Regie­rungsbezirken Düsseldorf, Magdeburg, Breslau und Schles­wig sowie in der Stabt Berlin gebührenpflichtige Verwar­nungen erteilt werden. Die Erfahrungen, die durch diesen Verjuch gefummelt werden, sollen dann für ganz Preußen ausgewertet werden. Die Erteilung gebührenpflichtiger Verwarnungen kommt in Frage für die Ahndung von Übertretungen im Sinne des Strafgesetz- b uches und für die N i ch t b e f o l g u n g von P o l i z e'i- verorbnungen, unb zwar nur für solche, bie ihrer Art und ihrem Charakter nach leichterer Art siub. Die Be­rechtigung,, gebührenpflichtige Verwarnungen zu erteilen, soll zunächst nur solchen Beamten übertragen werden die u°ch ihrem Alter, ihrer Ausbildung und ihrem Charakter volle Gewahr dafür bieten, baß sie die Maßnahme zuver­lässig durchfuhren. Soweit verkehrspolizeiliche Übertretun­gen in Frage kommen, weist der Minister daraus hin, daß die mit der Verkehrsregelung betrauten Beamten nicht in ber Lage sein werden, den Einzelfällen die notwendige Auf­merksamkeit zu widmen. Es werde daher Sache der Ver­kehrsstreifen und der für solche Zwecke besonders einzu­setzenden Polizeibeamten sein, gebührenpflichtige Verwar­nungen zu erteilen. Bei der Erteilung der Verwarnung wird die Gebühr sofort an Ort und Stelle gegen Emp'- fangsbescheinigung erhoben. Wenn bie zu ver- warnenbe Person nicht in ber Lage ist, an Ort unb Stelle M bezahlen, ist ihr bie schriftliche Verwarnung in Verbin­dung mit einer Aufforderung auszuhänbigen, bie Gebühr innerhalb einer bestimmten Frist an eine bestimmte Stelle Ist. zahlen, andernfalls eine Strafanzeige erstattet werben wurde. Uber die mit ber gebührenpflichtigen Verwarnung gemachten Erfahrungen soll dem Minister" bis Ende Juni eingehend berichtet werden.

80 Kilometer in der Kurve immer eine Fahrlässig­keit. Eine für alle Kraftfahrer sehr interessante Entschei­dung bat neuerdings das Reichsgericht in ber Urteilsver­kündung eines Verkehrsunfall-Prözesses gefällt. Der ange« schuldigte Fahrer ist nämlich mit 80 Kilometer in die Kurve gegangen. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, daß selbst bas Vorhandensein tadelloser neuer Bremsen für den Fahrer keine Entlastung bedeute, baß vielmehr dasHin­eingehen in eine Kurve mit 80 Kilometer immer eine Fahrlässigkeit" ist. Der Urteilsspruch des Reichsgerichts ist umso bemerkenswerter als bisher keine einheitliche Aust faffung übet die zulässige Kilometerzahl in der Kurve be­steht. Die Meinungen darüber schwankten zwischen 40 und 80 Kilometer, wobei besonders immer als mit ausschlag­gebend die Beschaffenheit der Kurve, das Wetter, die Be­reifung und vor allem auch die Beschaffenheit des Wagens angeführt wurde.

Schutz der Vogelbrut vor wildernden Katzen. Der Tierichutzverein teilt uns mit: Aus allen Teilen Wiesbadens mehren sich die Klagen, daß in bet jetzt beginnenben Brut- jeit w i Ibe rnbe Katzen in den Gärten beobachtet Wer­bern bie unsere Vogelwelt nicht nur beunruhigen, sondern auch dezimieren. Wir weisen nochmals auf die verschärften gesetzlichen Bestimmungen hin, wonach jede auf Vögel wil- bernbe Katze abgeschossen werden darf. Die Katze ist durch- aus em liebenswertes Tier und hat Anspruch auf den Schutz oes Menfchen. aber sie ist nun einmal von bet Natur mit -^b^.ustinkten bedacht, baruni hat der vernunftbegabte ^.cenich die unbebingte Pflicht, dafür zu sorgen, daß diese vnstinkie nch nicht zum Schaden unserer herrlichen gefieder­ten sänget auswitken können. An alle Katzenhalter geht zie bringende Mahnung: Haltet eure Katzen, besonders

In öeJ Vrutzeit, im Hause, mit der rohen Unsitte, Katzen nachts aus dem Hause zu lassen, muß unbedingt ein gemacht werden, dadurch wird die Hauskatze zur Wildkatze erzogen und ihrer eigentlichen Bestimmungen als Haustier entfremdet. Wir find gezwungen, in Zukunft mit auet gebotenen Strenge gegen alle wildernden Katzen unb ihre Besitzet oorzugehen, denn außer dem Verlust ihres -tietes haben sie auch mit Schadenersatzforderungen zu rechnen, die wir unnachfichtlich betreiben werden. Wit sind ^.teuhaubet für alle Tlergattungen, aber in ganz besonde­rem Mage hat die Vogelwelt Anspruch auf unseren Schutz öas wird feder vernünftige Mensch und vor allem jeder Tierfreund verstehen. Alle Beobachtungen, die in bieier Be^ung gemacht »erben bitten wir umgehend unserer Geschaitsstelle, Michelsberg Nr. la, zu melden. Die gan-e

/Abfall. Hilssbibliothekar Johannes Sommer Ste «nh3h»r»eI)«e Nassauischen Landesbibliothek $ entern durch sein gefälliges Wesen roar» verschied nach kurzer Krankheit im

H^Kti/nkenhaus im Alter von 68 Iahten. Sommer, Jftt i* is Xi«wx»L . e,' gab gemeinsam

^let bte Herborner Matrikeln heraus, und ^emng an /et.Neukatalogisietung Der (,ro-Rcn «e, Wkt Landesblbliothek mitgearbeitet.

6,®T!5c§nu85,,riifutt9 kür Kellner in Wiesbaden. «e,sbetr,ebsgruppenleitungNahrung unb Genuß" E^Xl??er Ngchkriegszeit entstanbene' Unsitte, nach fe Volksgenossen im Gaststätten-

nahmen, mußte zwangsläufig WI Jt.cbergang dieses Berufszweiges führen Es ist anzunehmen, baß bet" Kellnerberuf ohne We Vorbildung ausgeübt werben kann. Ganz abge= im ben vierseitigen, technischen Kenntnissen, muß ein ^euner auch ein guter Psychologe sein, wenn er seiner gewachsen sein will. Die zur Ausbil- Mnes Berufes notmenbigen Eignungen kann sich ein MGer nur in einer ordentlichen Lehrzeit M Da augenblicklich Tansenbe den Kellnerberuf «Mang ohne Betufsvotbilbung ausüben, wäre es Ri eine Harte, sie auf die Straße zu setzen. Andeter- fctfs5i.aU5 riatlon al sozialistischen Erwägungen heraus st.'/fkuicrben bag der Beruf des Kellners durch die st X.T vorKeblldetet Volksgenossen an Qualität * CI Kreisfachschaftswart des Gaststättengewerbes ^Wlgebessen veranlaßt, eine SBcrufseignungsprüfung ^-^^^ktigten Kellner durchzuführen, die '''^.absolviert haben. So wurden g111 unb Marz b. I. IN Wiesbaden 122 Kellner einer « u^5mUf'2-qs. un^r^n.' Die Prüfungskom- ke»nCI Lausitz des Pg. Elauninger setzte sich benHerreii: Schaefer. Dr. Gramer, Ketterer, sistz/^ st^iKgelmann, Wuianz, Küblet, Schäfer unb ^.Als Ptufungstaume würben zur Verfügung L., /Kurhaus-Restaurant. HotelViktoria", Metro- M '. Palast-Hotel, HotelVier Jahreszeiten" Restau- ^er Engel." Von den 122 Prüflingen bestanden ^ungsptufung, während sich 47 den Anforderungen M"L nicht gewachsen zeigten. Es ist auch Damit fca erbracht, daß unter nationalsozialistischer jä/L1 Qualitätsarbeit in jedem Gewerbe

-oebeutung beigelegt wird.

^ftichsverbanb der beeidigten und öffentlich bestellten s^ungen Deutschlands, E. B., im Deutschen Rechts- April sand in Leipzig eine Tagung der ^^^kuhter des RSD. statt, in welcher der Reichs- lEi ii revemcyer die Umbildung und Neu- I? sachverständigen wesens, insbesondere bie ein« Zeilir q des Zulassungswesens und bie Schäftung ^"taitaTtei für die sämtlichen im Deutschen Reich ffifil sachverständigen eingehend erörterte. Der fc VQ. in Zukunft dem Bund Nationalsozialistischer Os/"it!t n ,tdNSD2.) organisch cingcgliebert ist, t beauftragt, die Überführung der Sachver-

ia Reichsfach schäft für bas Sachverständigen- Deutschen Rechtsfront oorzunehmen.

fc- M®Pto8tn nut in baupolizeilich genehmigten - '.stellen. Die Nassauische Braiidver- a n st al t teilt folgendes mit: In F. hatte

Eg*e!i5enn eine Scheune zum Unterstellen eines "gemietet. Naturgemäß entsprach die Scheune

EeL Dr volyeieerorbnunfl über die Einstellung von Kpn mar deshalb auch bei der Baupolizei nicht »i g^uehmigt. Eines Tages entstand durch den u -orand, wodurch die Scheune zerstört wurde. 065 Gerichts wurden sowohl die Ha usbe- wie auch der Kraftwagenbesitzer wegen «her |tirtunq in Tateinheit mit Übertretung 8«l.Q°"ung zu einer Geldstrafe verurteilt. Damit KL, Iebenfalls für den Kraftwagenbesitzer noch M b.-äle Brandoersicherungsanstalt ist zwar tetanc-lahtlässiger Brandstiftung seinem Stouff,,nTe? burch Aahlung ber Branbentschäbigung k «uioau ber z-cheune zu ermöglichen; sie hat aber

M seine Schule im Sinne der behördlichen Vorschriften M Volksgemeinschaft arbeitet und auch nach außen das chen genießt, das einer deutschen Volkserziehungsanstalt ihr:. Dieser verantwortungsvollen Aufgabe könne gerecht werden, wenn ihm die Leitung der Schule K Umfange unter alleiniger Verantwortung " USterAufI,e?un3 früherer Bestimmungen sitragt ber Minister daher die zuständigen Behörden die ^mu"3en über die Schulleitung neu aufzustcllen unter Aang ber oom Minister gegebenen Grundsätze

Grundsätze unterstreichen bie Verantwortlichkeit des toters zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und ü-ltun« der Anweifungen bzw. der Arbeit der Schule im I Staatsgebanfens. Der

Reiter bat sich durch Besuch des Unterrichtes davon zu lagert daß die Lehrkräfte entsprechende Arbeit leisten A? tragt jeder Lehrer für seine Arbeit die

ijon l i ch e Verantwortung. Er hat sich der hohen zebe würdig zu zeigen, an verantwortungsvoller Stelle sieher zur n a 11o n a l soz i a l i st i s ch e n S t a a ts- rititung ui^ Gestalter ber deutschen Zu-

?;UrLCJrt"' Versetzung der Schüler in eine höhere 6 erfo.gt nach Anhbren aller in der Klasse untertitfiten« und bedarf der Zichim-

nbes abulS schöpfe xigerti; ckungi-z ig «] hn 68i: lolkq icht«Z > Ff." erspiel' zeitui«

Lei der Arbeitsunterbringung von Krieasbe- Uiifallbefchädigte n auf Grund ÄmVjnna?tD n9e|e|eS. lind Zweifel entstanden, in tem Umfange die verschiedenen Personengruppen denen des Gesetzes zukommt, zu berücksichtigen sind. Michsarbeitsminister hat deshalb den Sozialministern J M'jbes Richtlinien übermittelt, in denen festgestellt sglich-1 L^Vur Hnterbringung in erster Linie die Schwer- ®eta^t Jommen. Für bie Auswahl im Ein« fe wirb ^"uptsachlich ihre Eignung für den betreffenden entfcheldend fein. Allgemein ist darauf zu k Untergruppen der Kriegsbeschädigten und E«erhähnineURnnr ^rrucksichtigung ihres" zahlen- W Verhaltnifses herangezogen werden. Dabei ist den Mmen zur verstärkten Arbeitsvermittlung Kriegsbe- Or ^"üßte Aufmerksamkeit zuzuwenden.

M betrachtet der neue Staat die Sorge für die Ovier h??^'neEhrenpflicht der Volk?gTe- Tinr»f-n5V deshalb nicht zu billigen, wenn sie PMrdm^rUn0 bes Schwerbeschädigtengesetzes benach-