Einzelbild herunterladen
 

fchdöfitcr Sanblatt

Druckund »erlag: m..., - Ql- ,A Erscheinungszeit:

. eAeUenberaI&e AofbmhDtiuferri. JtaaMati = furo«« XlSOOTCtttltö) H*® ( ZluSQuDCTl W-rktLali» -aSmittaas.Somstaasvor-u. 1»

7 Ausgaben

Wöchentlich

Werktäglich nachmittags, Samstags -ar- u. nachmittags

L. Schell-nberg'Ich« HafbnchLruckerei,Tagblatt-Halls».

llnterhaltuagsbeilage.

mit einer täglichen

Drahtanschrift: Tagblatt Wiesbaden.

Nr. 169.

Dienstag, 23. Juni 1936,

Sanktionsaufhebung und Völkerbundsreform.

Heule Mi MhenpMW MM

Das Unterhaus setzt die Aussprache fort.

der

Ablehnung des Mitztrauensantrags

Arbeiterpartei sicher. Blum läht über die Außenpolitik abstimmen

Führung des Reichsjuftiz- ist. 2m April 1935 lag das

WOnM MesmO wirb mit Hern lobe bestraft

Fernsprecher-Cammel-Rr. 59631. Berliner Büro: Berlin-Wilmersdorf.

EeschSftszeit: 8 Uhr morgens bis 7 Uhr abends, anher Sonn- und Feiertags.

D e l b o s heute nachmittag in der Kammer abgeben will, haben programmatischen Charakter. Das wird dadurch unterstrichen, daß vorher im Ministerrat diese Erklärung behandelt wird, daß die gleiche Erklärung morgen im Senat vom Ministerpräsidenten Blum ver­lesen und datz schlietzlich die französische Regierung ein Vertrauensvotum von der Kammer erwartet. Da be­kanntlich die eigentliche Regierungserklärung des Kabinetts Blum die Außenpolitik nur kurz streifte, so wird also heute ein Versäumtes nachgeholt und die Außenpolitik der Regierung schärfer umrisien. Der interessanteste Teil ist allerdings durch die Entscheidung, daß die französische Regierung der Aufhebung der Sanktionen zustimmt, vorweggenommen. Man kann wohl annehmen, daß Delbos sich eingehender mit der Reform des Völkerbundes befassen wird, auch wenn dieses Thema in Genf jetzt noch nicht zur Debatte steht. Rach den Artikeln der französischen Presse scheint die Regierung Blum auf diesem Gebiete eine stärkere Aktivität zu planen. Freilich find die Ziele da­bei kaum sonderlich neu. 2m ganzen kommt es den Franzosen auch jetzt wieder darauf an, den Völkerbund als eine Einrichtung zu erhalten, die die Anerkennung der durch die Friedensdiktate geschaffenen Zustände zu garantieren hat. Das alte, seinerzeit gescheiterte Genfer Protokoll vom 2ahre 1924 soll wieder aus der Versenkung hervorgeholt und neu be­lebt werden. 2n diesem Sinne haben sich jedenfalls bis­her die meisten Pariser Blätter geäußert. Die Er­klärungen Delbos' heute nachmittag werden zeigen, ob damit tatsächlich die Ansicht der französischen Regierung wiedergegeben wird.

Belgien für Aufhebung der Sanktionen.

Brüsiel, 23. Juwi. Das Kabinett hat Montagabend eine Sitzung abgehallen. Es wurde beschlossen, in Genf der Aufhebung -der Sanktionen zuzustimmen.

Delbos vor der Kammer.

as. Berlin, 23. 2uni. (Drahtbericht unserer Berliner Abteilung.) Zwei außenpolitische Aussprachen bringt der heutige Tag und zwar in dem englischen Unter- : Haus und in der französischen Kammer. 2n Eng­land handelt es sich um die Fortführung der Aussprache, die sich an die Rede Edens anschloß. Aus rein technischen Gründen mußte diese Aussprache in der vorigen Woche abgebrochen werden, wobei es für die Regierung nicht sehr vorteilhaft war, datz sie nicht mehr auf die An­griffe Lloyd Georges zu antworten vermochte. Das Wochenende ist von den Sanktionsgegnern und den Sanktionsfreunden zur Einberufung von Propaganda­versammlungen benutzt worden. Wenn sich die Gegner der Regierung aber der Hoffnung hingeben sollten, datz sie wieder, wie nach dem Hoare-Lavalschen Friedens­plan eine große Bewegung entfesseln und die Regierung zur Aufgabe ihrer Pläne zwingen könnte, so sind solche Hoffnungen trügerisch. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß der Mitztrauensantrag der Arbeiterpartei gegen die Regierung Baldwin heute abgelehnt wird. Für den Ministerpräsidenten mag es angenehm sein, datz jetzt wieder die Kreise seiner eigenen Partei, die ihn un­längst scharf angriffen, die sogenannte Wochenend­gesellschaft des Lord Winterton, wieder hinter ihm steht, sodaß in der heutigen Aussprache auch Churchill für die Regierung eintreten wird. Eden hat im übrigen die Situation für das Kabinett noch da­durch erleichtert, datz er auf eine Anfrage der Arbeiter­partei erklärte, England habe nicht die Absicht, in Genf die Anerkennung der Annexion Abesiiniens durch Italien vorzuschlagen oder einem solchen Vorschlag zu­zustimmen. 2m ganzen wird man sagen können, daß Sensationen von der Unterhausaussprache nicht mehr zu erwarten sind.

Die Erklärungen, die der französische Außenminister

Der Verkehr im Hasen von Marseille lahmgelegt

40 Schiffe von Streikenden besetzt.

de la Rocque:

Der letzte Abschnitt vor dem Siege".

Paris, 23. Juni. Der Feuerkreuzler-Führer, Oberst be la Rocque, hat einem Vertreter desEcho de Paris"

Neue Fortschritte im Straftecht

Das Gesetz gegen Kindesentführung.

Von Zeit zu Zeit gehen uns Nachrichten aus anderen Ländern, besonders aus Amerika zu, die über Fälle von Kindesentführung berichten, um von den geängstigten Eltern irgendwelche Geldsummen zu erpressen. Der Fall Lindbergh, der noch in aller Er­innerung ist, war das bezeichnendste Verbrechen dieser Art. 2n Westeuropa sind solche traurigen Erscheinungen der Verwilderung seltener geblieben. 2n Deutschland fehlte bisher ein besonderer Paragraph im Strafgesetz gegen solche Delikte, sie mußten also nach den sonst üb­lichen Bestimmungen gegen Freiheitsberaubung oder ähnlichen Vergehen behandelt werden.^

Kürzlich ist nun aus Bonn ein Fall von Kindes­entführung gemeldet worden. Damit die Verbrecher­zunft sich nicht die Lücke im Strafgesetz zum Vorteil macht, hat die Reichsregierung kurz entschlosien em neues Gesetz erlassen, das rückwirkend am 1. 2 u n i in Kraft getreten ist. Demnach wird derjenige, der zum Zwecke der Erpressung durch List, Drohung und Gewalt ein Kind entführt, oder der Freiheit beraubt, mit dem Tode bestraft. AlsKinder" gelten dabei alle Personen unter 18 2ahren. Durch dieses strenge Gesetz, das im vollen Umfange der Volksmeinung ent­spricht, hat das Deutsche Reich eine Schranke auf­gerichtet, die so leicht niemand zu durchbrechen wagen wird Der Satz, datz die Verhinderung des Verbrechens wichtiger sei als seine Bestrafung, gelangt hier zur An­wendung. Übrigens wurde vor einigen Tagen auch aus einem südamerikanischen Staat gemeldet, datz dort wegen einer Kindesentführung ein Todesurteil ver­kündet wurde, jedoch nur in der Erwartung, datz die Regierung des betreffenden Landes dieses Urteil durch ein Gesetz legalisieren werde. Wie man sieht, wird in Deutschland ohne langwierige Verhandlungen das­jenige Recht geschaffen, das sich aufgrund der Untaten des Verbrechertums von selbst versteht.

Seiuaipreile: Für eine Bezugszen von 2 Wochen 94 Rpf.. für einen Monat RM. 2.. ein- Ichstetzltch Traglohn. Durch die Post bezogen RM. 2.35, zuzüglich 42 Rps. Bestellgeld, Einzel, nummern 10 Rpf. Bezugsbestellungen nehmen an: der Verlag, die Ausgabestellen, die Träger und alle Postanstalten. In Fällen höherer Gewalt oder Betriebsstörungen haben die Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung des Blattes oder auf Rückzahlung des Bezugspreises.

ameifleepreife: Ein Millimeter Höhe der 22 Millimeter breiten Spalte im, Anzelgenteil Grund, preis 7 Rpf., der 85 Millimeter breiten Spalte im Tertteil 60 Rpf., sonst laut Preisliste Nr. 5, Nachlaststaffel B. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr übernommen. Schlug der Anzeigen-Annahme 9Vi Uhr vormittags. Größere Anzeigen müssen spätestens einen Tag vor dem Erschemnngstage aufgegeben werden.

zur Auflösung seines Verbandes einige Erklärungen abge­geben. Nur die Frauengruppen und die angeschlossenen Hilfsoerbände seien, so meinte Oberst de la Rocque, durch die Regierungsverordnung betroffen. Bor Monaten bereits sei von ihm die .französische Soziale Partei" begründet worden, und fast zur gleichen Zeit hätte eine Anzal' anderen nationalen Bünden, ihre Satzungen ebeNfal ändert, um auf diese Weise einer Auslösung zu enl Von drei seiner Organisationen bestünden für den S blick jedenfalls zwei weiter. Die Regierung werde sich vielleicht genötigt sehen, neue Verordnungen auszugeben. Immerhin habe fie bereits bewiesen, datz sie nicht fähig ist, auf den ersten Wurf hin einen Text auszuarbeiten, der ihren Absichten und Zielen entspräche.

Zur innenpolitischen Lage meinte Oberst de la Rocque, die Feuerkreuzler feien so stark geworden, datz sie nichts mehr zu befürchten hätten. Ohne Armut und Ver­folgung sei noch keine Bewegung zur Macht gekommen oder groß geworden. Die Zeit der Armut liege bereits hinter der Bewegung. Die Zeit der Verfolgung habe begonnen. Eie sei der letzte Abschnitt vor dem Siege, und er danke Blum und Salengro für ihre Arbeit.

Mit diesem Gesetz wird wiederum ein Teil der­jenigen Fragen vorweg gelöst, die später im neuen deutschen Strafrecht zusammengefatzt werden. Wie schon wiederholt ausgeführt wurde, handelt es sich um eine völlige Strafrechtserneuerung, für die seit der Machtergreifung die Vorarbeiten auf neuer Grundlage im Gange sind. Diese große gesetzgeberische Arbeit wird von der Amtlichen Strasrechtskommission geleistet, die unter der Führung des Reichsjustiz­ministers Dr. Gürtner tätig ist. 2m April 1935 lag das Ergebnis der 1. Lesung vor und wurde veröffentlicht. Seitdem hat eine 2. Lesung stattgefunden, über die ebenfalls ein stattlicher Band erschienen ist (Verlag Wahlen in Berlin). Wie der erste Einblick bereits zeigt, sind in den Einzelheiten zahlreiche Änderungen erfolgt. Insbesondere konnten die Beschlüsse des Nürnberger Reichstages für den AbschnittAngriffe auf Rasie und Erbgut" berücksichtigt werden. Ferner hat sich die Kommission eingehend mit der Frage beschäftigt, ob das Recht zum Schutz der Bewegung als ein Dauerrecht zu betrachten sei, oder ob es sich um eine vorübergehende Ordnung handeln solle, die daher in das allgemeine Strafrecht nicht aufzunehmen fei. Die Kommission hat sich für eine möglichst vollkommene Ver­schmelzung des Staats- und Bewegungsschutzes ent«

Ein neues Reichsgesetz.

Berlin, 22. Juni. Die Reichsregierung hat am 22. Juni 1936 ein Gesetz über den erpresserischen Kindesraub erlassen, bas vom Führer und Reichskanzler sowie dem Reichsminister der Justiz, Dr. Gürtner, unterzeichnet ist. Das Gesetz droht denjenigen, der in Erpressungsabsicht ein fremdes Kind durch List, Drohung ober Gewalt entführt und sonst der Freiheit beraubt, mit dem Tode. Als Kind gilt der Minderjährige unter 18 Jahren.

Die Offiziere verlassen die Schiffe.

Paris, 23. Juni. In Marseille hat sich der Streik der . Seeleute in den späten Abendstunden des Montags weiter ausgedehnt und umfaßt unter Einschluß der Schlepper- und Fischerbootsmatrosen bereits 5000 eingeschriebene Strei- konde. Die Zahl der französischen Schiffe, die von den Streitenden besetzt sind, beträgt bereits 40. Es haben am Montag den Marseiller Hafen überhaupt nur noch vier Schiffe verlassen können, da nach und nach alle Schlepper vom Streik erfaßt worden sind.

Das Syndikat der Handelsmarine von Makfeilte hat an l die Regierung eine Entschließung abgesandt, in der auf dicke Zwischenfälle int Marseiller Hafen und besonders auf die Besetzung der Schiffe durch die Streikenden unter Hissung der roten Fahne hingewiesen wird., 3n der Entschließung I heißt es u. a.:Diese Zwischenfälle sind umso schwerwiegen- . der, als sie sich an Bord von Handelsschiffen ereignen, die wertvolle Helfer unserer ganzen Handelsmarine sind." Zum Schluß verlangt das Syndikat der Handelsmarine, daß die Regierung die notwendigen Anordnungen treffen und die Verantwortung übernehmen möge.

Wie derMatin" hierzu weiter meldet, hätten vielfach i Offiziere der bestreikten und besetzten Schiffe versucht, sich dem Hissen der roten Fahne an dem Hauptmast Hier Schiffe . zu widersetzen, aber sie hätten sich dem geschlossenen Wider- stand der Mannschaft gegenübergesehen, die sogar zu Ge­waltmaßnahmen bereit gewesen sei.

Auch in dem nordfranzösischen Hafen Rouen, wo über 800 Matrosen die Arbeit niedergelegt haben, liegen nun 30 j. Schiffe an den Kais fest und sind von den Streikenden be­setzt worden.

Wie derJour" zu dem Streik der Matrosen der Han- | delsmarine in Marseille mitteilt, haben die Offiziere der unter dem Zeichen der roten Fahne besetzten Schiffe sich ent­schlossen, die Schiffe zu verlassen, weil die Vertreter der Streikenden eine von den Offizieren vorgebrachte Eini- »ungsformel nicht angenommen haben.

fl von ls ge- chehen. itugen-

schieden.

Für Ehrenhändel ist grundsätzlich die Straf­losigkeit in Aussicht genommen. Staatssekretär Dr. Freisler erinnert sich dabei an die Ehrenord­nungen der Wehrmacht, der SS. und SA., durch die praktisch die Antwort aus die Duellfrage erteilt sei. Andererseits wird festgestellt, daß niemand als ehrlos gelten darf, der die Wahrung seiner Ehre auf andere Weise als durch den Zweikampf mit der Waffe für rich­tig hält. Es wird die Anregung zur Schaffung einer Reichsehrenordnung gegeben, die allen anerkannten öffentlichen Gesellschaften das Recht geben soll, die Träger des Verfahrens zur Wahrung der Ehre ihrer Mitglieder zu sein. Die NSDAP, und ihre ange-

Doutschland sind bisher Fälle dieses Verbrechens verschwin­dend gering gewesen. Bor wenigen Tagen hat sich jedoch ein Fall ereignet, der Anlaß gibt, mit energischen gesetz­geberischen Maßnahmen vorzugehen. Durch das neue Gesetz soll dieses llbel an der Wurzel ausgerottet werben.

Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Ium 1936 ii Kraft.

Postscheckkonto: Frankfurt a. M. Nr. 7405.

84. Jahrgang,