Einzelbild herunterladen
 

«kette L'.

Morgen-Ausgabe, I. Matt«

ZKsdademr TregbLatr.

Freitag, 26. Juni 1914.

Nr. SSI.

Iugendfchutz.

Von Lic. theol. Fresenius, Pfarrer in Diethardt.*)

' Vor einiger Zeit hat an dieser Stelle unser verehrter 'Kollege Herr Pfarrer Hehn (Berlin). über die Frage des Jugendschutzes geschrieben und sich dabei im wesentlichen gegen den bekannten Entwurf eines Gesetzes gegen die Ge­fährdung der Jugend durch Zurschaustellung von Schriften, Abbildungen und Darstellungen ausgesprochen. So Gutes und Treffliches der Aufsatz im einzelnen enthielt, als Ganzes wird ihn doch mancher haben ablehnen müssen. Schmerzlicher noch als dieser Artikel hat mich freilich die Tatsache berührt, daß Hehn als einer der Hauptredner in der Protestversamm- lung aufgetreten ist, die der „Goethebund" am 29. März in Berlin gegen den genannten Gesetzentwurf veranstaltet hatte. Denn dort hat derjenige Liberalismus zum großen Teil das Wort geführt, der unter Freiheit nicht die Gebundenheit des Gewissens an das sittliche Gesetz, sondern Zügellosigkeit und Willkür versteht. Ich kann mich nicht ganz dem Eindruck ent­ziehen, als ob Heyn sich auch in dem angeführten Artikel hier und da durch die Scheingründe hat irreführen lassen, die die Gegner des Gesetzentwurfes gegen diesen ins Feld führen. Aber leider ist es vielfach noch so, daß in irgendeiner Frage nur jemand zu rufen braucht: Die Freiheit ist in Gefahr! oder: Angriff der Reaktion auf die Freiheit!, und sofort

stimmen ihm viele rückhaltsloS bei und meinen, stolz auf ihre mutige Tat fein zu dürfen. So auch hier; kaum war der Entwurf des genannten Gesetzes fertig, da erscholl der Ruf: Die Freiheit der Kunst ist in Gefahr! Die finsterste Reaktion sucht die Kunst zu knebeln! und dieser Ruf schwoll alsbald zu einem tausendstimmigen Donner an. und fand Ausdruck in flammendem Protest gegen die Knechtung der Kunst und in jubelndem Bekenntnis zu ihrer Freiheit. Protest und Be­kenntnis sind gut und berechtigt, und ich bin der letzte, der sie gering wertet. Aber — sie müssen am Platze sein. In solch ernsten Fragen, wie es die vorliegende Frage ist, ist nichts getan mit Stimmungen und Gefühlen, sondern mit Sach­kenntnis und ernstem Willen. Ehe man protestiert, muß man wissen, worum es sich denn eigentlich handelt, und ehe man bekennt, mutz man wissen, wozu man sich bekennt. Da ge­nügen ein paar Schlagworte nicht. Wir sollten es doch nun endlich lernen, nicht gleich ein Gruseln zu spüren, wenn man von Staatsanwalt und Schutzmann spricht und davon, daß sie die Freiheit der Kunst (oder der Wissenschaft, oder, was es sonst gerade ist) bedrohen; nicht gleich auf Grund solch vager Reden uns über Gesinnungsschnüffelei und dergl. zu ent­rüsten, sondern zu sagen: bleibt mir gefälligst mit euren Schlagworten vom Leibe, ich will erst einmal prüfen, worum es sich eigentlich handelt; sehe ich dann wirklich die Freiheit in Gefahr, dann wollen wir ernst und nachdrücklich prote­stieren und für sie arbeiten und kämpfen.

Damit sich nun der Leser ein eigenes Urteil über die Frage bilden kann, stelle ich hier das, was ein Gegner des Gesetzes sagt, dem gegenüber, was einer seiner Befürworter urteilt.**')

1. Was ist Sinn und Zweck des Gesetzentwurfes der so­genannten neuen „Lex Heinze"?

Der „Goethebund" sagt: Unter der heuchlerischen Maske des Jugendschutzes soll Kunst, Literatur und Wissenschaft unterdrückt, bezw. schikaniert werden. Das Gesetz ist ein Dokument für unserer Zeiten Schande. Man will den Büttel als Erzieher setzen. — Es ist eine staatliche Bevormundung der Mündigen um der Unmündigen willen . . . e§ ist eine Auslieferung der Jugend an die schlimmsten Feinde der Sitt­lichkeit . . . eine lähmende und entwürdigende Zensur für einen ganzen Stand (Buchhändler) um der Sünden weniger willen . . . „den beliebten Sport unserer Staatsanwälte und Schutzleute (Jagd auf das Nackte) ins allgemeine zu ver­breitern, das ist das Ziel dieses gesetzlichen Wechselbalges".

In Wirklichkeit: Bewahrung unseres öffentlichen Lebens vor gewissenloser Geschäftsspekulation auf die niedrigen In­stinkte. Behütung der Jugend, die solcher Spekulation h,lf- los preisgegeben und auf den Schutz der Staatsgewalt ange­wiesen ist. Unterstützung des häuslichen Erziehungswerkcs,

*) Wir geben die Ausführungen des Herrn Verfassers — um das Thema auch einmal von der Gsnenserte beleuchtet sehen ,u lassen — als eine sicherlich ernste und beachtliche Meinungs- äutzernna wieder, ohne uns jedoch,damit durchweg mit ihnen einverstanden erklären zu wollen. Schriftl.

**) Berat . Offener Brief des Pros. Dr. Brunner an Herrn Dr. Ludwig Fulda. Vorsitzenden des Goethebundes . Hochwacht Nr. 7, S. 161/ff.

dessen Ziele von diesen Gefahren der Öffentlichkeit verhäng­nisvoll bedroht werden.

2. Ist unsere Jugend heute besonders gefährdet, so daß die Staatshilfe ernsetzen mutz?

Der „Goethebund" sägt, daß in den Mängeln der häus­lichen Erziehung eine Gefährdung liegt, daß aber in der Öffentlichkeit die Forderung eines weitergehenden Jugend- schutzes schweren Schaden für Kunst, Literatur und Wissen­schaft mit sich bringt, und daß die Jugend durch die bestehenden Gesetze vor Schmutz und Schund ausreichend geschützt wird. „Der Schrei nach der Polizei ist nichts anderes als eine gräß­liche Bankerotterklärung der Eltern."

In Wirklichkeit: In erschreckendem Matze nimmt die Zersetzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls zu, schwindet die Autorität und steigt die Anmaßung derer, die jugendliche Unreife für ihre. selbstsüchtigen Zwecke ausbeuten wollen. Bei aller Wertschätzung der elterlichen Erziehung mutz doch betont werden, daß auherhälb des Hauses zahlreiche unkontrollier­bare Einflüsse auf die Jugend wirken. Für diese kann im allgemeinen nicht die Familie, sondern nur die Gesamtheit verantwortlich gemacht werden. Daraus ergibt sich die Pflicht- des Staates zur Abwehr solcher Hemmungen der. Er­ziehungsarbeit.

3. Was soll von den Schutzmaßregeln des Gesetzentwurfes betroffen werden?

Der „Goethebund" sagt: Die gesamte Kunst, Literatur und Wissenschaft, „der von Amts wegen der Stempel der Un­züchtigkeit aufgedrückt werden soll". . . . Goethe wird vom Ladentisch verschwinden. . . . Der Verkäufer wird schließlich überhaupt nichts anderes mehr auslegen können als Kinder­lesebücher, Fibeln und Jugendschriften. . . . Das Schaufenster soll aufhören, ein Kulturfaktor zu sein. . . .

In Wirklichkeit: Die überspannten Sensationen des

Kinos, die anstößigen Darbietungen der Rummelplätze und anderer öffentlicher Vergnügungsstätten, die, je stärker erotisch sie gefärbt sind, um so lauter und ausdringlicher Reklame machen; die Mutoskope und figürlichen Darstellungen hinter Schaufenstern und Schaukasten, die raffinierte Ausstellung von Bildern nackter Frauenkörper, die aufreizende Anpreisung pseudo-wissenschaftlicher Sexualschriften und Auslagen anderer, die Phantasie vergiftender Schundliteratur. Von all diesen Dingen hat die Protestversammlung mit keinem Wort gesprochen!

4. Was sind die Folgen der Übertretung des Gesetzes?

Ter „Goethebund" beschäftigte sich in den Protestreden

hinsichtlich dieser Frage nur mit Vergleichen aus dem 8 184 des Strafgesetzbuches, betreffend Verfolgung unzüchtiger Schriften und Bildwerke, und rief in den Zuhörern als ganz selbstverständlich die Meinung hervor, daß die unter das neue Gesetz fallenden Gegenstände konfisziert und unbrauchbar ge­macht werden. Da ausschließlich Kunstwerke als Objekte der Strafverfolgung hingestellt wurden, ist in den Zuhörern die Überzeugung gefestigt worden, die schon in der Ankündigung der Protestversammlung. lag, daß „die konfiszierende Hand des ungebildeten Schutzmanns unter der Maske des Jugend­schutzes die Kunst zertrümmere und die Wissenschaft unter­drücke".

In Wirklichkeit: Das neue Gesetz soll der Gewerbeord­nung und nicht dem Strafgesetzbuch eiugegliedert werden. Das hat zur Folge, daß stets nur ein subjektives Verfahren gegen den Übertreter, nicht aber ein objektives gegen die inkrimi- nierteu Gegenstände eingeleitet wird. Diese können also unter keinen Umständen dauernd beschlagnahmt oder ver­nichtet werden. Sie werden einfach aus der Öffentlichkeit, wohin sie nicht gehören, -entfernt und bleiben im übrigen völlig unbehelligt. Betroffen werden ausschließlich gewerbliche In­teressen, künstlerische werden weit mehr geschützt als eventuell gefährdet.

8. Wer gibt den Anstoß zur Strafverfolgung?

Der „Goethebund" findet den angeblich neuen gesetzlichen Begriff des „Argernisgebens" unerhört und sieht in ihm nur einen Ausfluß von Prüderie und Muckerei, wie er überhaupt in d-m Gesetzentwurf einen Erfolg „des vereinten Ansturms der Dunkelmänner" erblickt. Er wittert in dem subjektiven Empfinden der Reaktionäre, dem hier weitester Spielraum

gegeben sei, die größte Gefahr.

In Wirklichkeit: Der Gesetzentwurf sprüht überhaupt nicht von Dingen, die Ärgernis geben, sondern von solchen, die „geeignet sind, Ärgernis wegen sittlicher Gefährdung der Jugend zu geben". Um das festzustellen, bedarf es nicht der Mithilfe irgendwelcher beliebiger Person, sondern das zu­ständige Gericht muß von sich aus, ob nnt oder ohne Zu­ziehung anderer Personen, die Qualität der betreffenden

sprüngliche, gröhsr-e verloren. Wir. fanden das Gericht natür­lich großartig. Der -eine knabberte daran herum wie ein Hund am Knochen, der andere zerknackte seine Schere wm pine Ruß, und -sin Bruder, der in dem Verdacht -stand, beson­ders gern „was Leckeres" zu essen, bot dem Nächstjüngsten das Prachtstück seiner Taschenherrlichkeiten, -ein Prisma von -einem Kronleuchter, für die Überlassung des Sche-r-enrestes. Nach­her -brachte die Inspizierung der Überbleibsel dessen, was die Herren verzehrt, noch manches Interessante. Da sah man deutlich, wie unter -dem rundgchenden Rückenpanzer das Kopf­stück Wie ein Helm hervortrat und wie unter dieser Panze­rung die zehn mit Scheren versehenen- -Fatzpacrr-e ansetzten, das erste mit den mächtigen Hauptscheren. Kopf und Brust sst bei vielen Krebsen, ganz wie 'bei den Spinnen, zur Kopfb-rust, zum Cephalotorax, verschmolzen. Der Hinterleib, -der Schwanz, besteht aus fünf Panzerungen, die insgesamt vier Schwimmsußpaare zeigen und die von der kräftigen, sünstsi- -ligen Schwanzflosse abgeschlossen werden. Ein in Eisen ge­hüllter Ritter kann nicht bester gepanzert sein als solch -e,n -KvebZ. Sein ganzes Innere ist durch die Chitinhulle geschützt und diese ist durch Ablagerung von Kalksalzen noch besonders verstärkt, so daß die Krebstiere den Namen „Muster" sehr wohl verdienen. Viele, wie unser Flußkrebs, haben sogar ein eigenes Kalkreservoir in sich, runv-platte, bläuliche Stsin-e, sogen. „Krsbsaugen", denen man früher alle möglichen Deu­tungen gab, doch sind sie weiter nichts als Vorräte von Kalk, .deren der Krebs, der sich in seiner Jugend ja „alle Nasen -lang" häutet, hei der Häutung verdauend das Nötige .ent­nimmt.

So ungemein artenreich die Welt der Krebstiere ist, so verschieden ist sie -auch m den Formen. Welch ein Unterschied Zwischen unserem Edelkrebs und dem, wie die meisten Kruster, winzigen Hüpferling unserer Tümpel, zwischen „Karpfenlaus" und Languste, zwischen unserer Kellerassel, auch einem Kre-bs- tier, und dem lustigen Rmgelkrebschen Gammerus pulex. Uni) selbst unter sehr ähnlich geformten, wie z. B. unserem ^lußkrpbs unp. dem Hummer, zeigen sich fast unbegreifliche Verschiedenheiten. So kann man die oben -ausseschlüpften

Larven des Flußkrebses sofort als Krebschen erkennen, wähnend der Laie die Larve des Hummers für alles andere eher als für einen Krebs halten würde.

Von. den fünf größeren Krebsarten der europäischen Süßwasserfauna hat unser Edelkrebs das schmackhafteste Fleisch, das bei allen Krebsen ein wenig schwer verdaulich ist. Er war früher außerordentlich verbreitet, bis ihn die Krebs­pest fast ganz vernichtete. Zu Ende der siebeuziger Fahre trat sie zuerst in den Gewässern Frankreichs und Belgiens auf. Ihr Erreger, der 1898 von Hofer in München entdeckte Krebs- bazillus, Bacillus pestis Astaci, der bei den Weiß fischen auch

,,'Schuppen-sträubung" verursacht, wandert ostwärts durch fast alle Gewässer und traf zu Anfang der 90er Jahre in Ruß­land ein. Die Befallenen ermatten, krabbeln hochbemig über den Boden des -verseuchten Wassers, schleudern oft in Zuckungen ihre Extremitäten von sich und sterben im Starr­krampf. Nur ein gemeiner Kerl auS dem Osten, der rufsisch- -galizische SumpfLvebs, hat sich als ziemlich widerstandsfähig ,gegen die Krankheit gezeigt, und da er dreimal so fruchtbar ist als unser Astacns fluviatilis nobilis, so verdrängt er -jenen immer mehr. Größer als der Edelkrebs, aber mit viel schmaleren Scheren und von viel schlechterem Geschmack, auch mit vielen scharfen Warzen ausgestattet, würde er, zudem von gewissenlosen Händlern über den grünen Klee an-gepriesen, in Europa bald das „Prä" haben, hätten die Fischerei-Vereine nicht rechtzeitig Front gegen ihn gemacht und bekämpften sie ihn nicht'auch durch de.n wackeren, großen Cambcrus, den bei -uns eingesührten Flußkrebs Nordamerikas.

Wer -vor befreundetem Gourmands mit einem Kre-os- gericht Staat machen will, der sorge schon aus nationalen Gründen dafür, daß nicht die schab,(gen russisch-galizischen Sumpfkrebfe, sondern möglichst unsere Edelkrebse serviert werden. Sie fangen an, sich allgemach von den Schrecken der Krebspest zu erholen und beginnen wieder, nachts auf dem Grunde klarer Gewässer auf Raub auszuziehen, sich schlecht und recht von Schnecken, Würmern, toten Fröschen und Fischen, soweit sie noch nicht verwest, zu ernähren, denn sie sind keine Aasfresser.

Gegenstände unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Bestim- mung prüfen.

Professor Dr. Brunner schließt seinen offenen Brief fm- gendcrmaßen: „Diese Gesetzesvorlage ist der Niederschlag langjähriger Wünsche, Bitten und Bemühungen aus weiten Kreisen der Bevölkerung, seitens verschiedener Bundesregie­rungen und Parlamente, insbesondere des Reichstags; sie ist ein wahrlich sehr bescheidenes Ergebnis der Hoffnungen, die im Kampfe gegen die Schundliteratur auftauchten. Sie haben kein Recht, die Tausende und aber Tausende ernster deutscher Männer und Frauen, die dieses Gesetz als eine teilweise Hilfe in ihrer schweren Sorge um das geistige und sittliche Wohl ihrer Kinder begrüßen, der Gesinnungsheuchelei zu bezich­tigen. . . . Mit den zahlreich eingestreuten billigen Spässen über den Schutzmann rind dergl. haben Sie dem Ansehen ihres Bundes mit deni stolzen Namen nicht gedient. Sie dürfen nach dieser äußerlich und inhaltlich wenig imposanten Versammlung wahrlich nicht den Anspruch erheben, Wort­führer der Kulturträger unseres Volkes zu sein."

So weit diese Gegenüberstellung. Ich füge zum Schluß

— indem ich mich ioeiterer eigener Ausführungen zur Sache enthalte, denen man vielleicht den Vorwurf der Befangenheit machen könnte, von der ich mich freilich frei weiß — folgende Betrachtungen eines Künstlers selbst hinzu, die m. E. trefflich deutlich machen, um was es sich hier handelt. Wer sie auf­merksam liest, der merkt, was es mit dem Schlagwort von der Freiheit der Kunst und Wissenschaft und Ähnlichem aus sich hat, der erkennt den Unterschied zwischen Freiheit und Willkür, zwischen sachlicher Erkenntnis und gefühlsmäßigem Protest. Der wird ein- für allemal von der Lust geheilt sein, ohne weiteres in den Ruf einzustimmeu, die Reaktion bedrohe die Freiheit der Kunst und Wissenschaft.

Der bekannte Dichter und Schriftsteller Dr. Richard Schaukal schreibt über „Erotik und Öffentlichkeit" das Folgende: „Jeder vernünftige Mensch, auch der Künstler, wird und muß zugeben, daß Erotik, gang abgesehen von ihrem ästhetischen Wert, Ärgernis erregen kann. Dies hängt davon ab, wie sie auftritt. Im öffentlichen Schaufenster, im allge­mein zugänglichen Raum, hat die Erotik nicht das Recht, sich auszulebeu. Das Moment der Wehrlosigkeit ist da in Be­tracht zu ziehen. Wenn sich ein junger Mensch aus freren Stücken vom Spekulanten mit Erotik bedienen läßt, ist das seine und seiner Eltern Sache. Wenn aber der Spekulant durch mehr oder weniger verhüllte Propaganda für seinen anrüchigen Artikel wirbt, so ist das sicherlich nicht zu dulden.

— Und wie kommt der Vater, der sein Kind in eine unver­fängliche Bilderautzstellung führt, wie kommt er dazu, wegen schädlicher Überraschungen für sein harmloses Kind zu er­röten ^ Wie kommen heikler, als es modern ist, empfindende Kinder dazu, in der Öffentlichkeit peinlichen Anbietungen ausgeseht zu sein? Wer sein Kind für reif dazu halt, mag es in Galerien führen, wo die freie Sinnlichkeit der großen Kunst unbeschränkt waltet. Aber ins Schaufenster der Buch-, Kunst- und Papierhandlungen (und der Zigarren- und Frrseurladen, ergänzen wir. Fr.) gehören sinnliche Darstellungen nrcht, denn die Straße führt auch die Unreifen daran vorbei. Und daß man bei einigem Verantwortlichkeitsgefühl heute kaum mehr in Begleitung Heranwachsender, gar Mädchen, ohne sich mit hastiger Scheu der Ungefährdetheit zu vergewissern, in eine Bilderausstellung gehen kann, ist nicht etwa als Fortschritt künstlerischer Auffassung zu deuten, sondern bloß als Keckheit festzustellen. Es ist doch erst höchstens 20 Jahre her, daß man überall mit Darbietungen sich spreizt, die sich die größten Künstler sinnenfroher Art verwehrt hatten. Gefühle sind

Tatsachen. „

Es gibt Grenzen: nicht für die Kunst, ivohl aber für ihre Schaustellung. Der Künstler darf, was er kann. Der Aus­steller aber darf nicht, was er will. Denn er schließt kernen Vertrag darüber mit dem einzelnen, der sich's daraufhin 'ge­fallen lassen muß, sondern er überfüllt die wehrlose Gesamt­heit. Ein redlicher Erzieher wird dem ihm anvertrauten kost­baren Gut der Kinderseele nicht ohne weiteres Bücher und Zeitungen überantworten. Aber das freche Plakat, dem Ge­schäftsgeist des Kunsthändlers entsprossen, der seinen Laden verführerisch gestaltet, dürfte die Seele des sonst so sorglich behüteten Kindes schädigen? Nein. Es ist verwerflich, werl ohne künstlerische Note getan und der nüchternen Zeit wider­sprechend, wenn man heute z. B. an öffentlichen Bauwerken mit der Nacktheit um jeden Preis Kunst treibt. Das künst­lerisch Notwendige, Gewordene, das überlebende hat sein nicht zu schmälendes Vorrecht. Keinem klaren Menschen wird die einem historischen Stil gemäße Skulptur moralische Be­denken schaffen. Aber das unvermittelte Neue, das aus dem

1

Aus Kunst und Leben.

* Ein elsäffischcs Museum in Nancy. Soeben ist in Nancy das „Elsässische Museum" eröffnet worden, das auf Betreiberi des M. Deutsch de la Meurthe mit Unterstützung der Han­delskammer und zahlreicher französischer und elsässischer Per­sönlichkeiten geschaffen worden ist. Die „Maison Msacienne ist ein kleines Haus, das ursprünglich in Zützendors stand und als ein wahres Juwel des elsässischen Hausbaues aus dein 18. Jahrhundert gelten kann. Das alte Bauwerk, das durch die Schönheit, die Anmut und die Einfachheit seiner Archi- tektirr entzückt, befindet sich nunmehr bereits fünf Jahre in Nancy; es wurde seinerzeit in Zützendorf sorgsam Stück uw Stück abgebrochen und zur Ausstellung in Nancy wieder auf- gebaut. Mit seinen zierlichen Balkons und dem reizvoll ab­fallenden Dache, mit der schön geschnitzten Tür und den kleinen mit holzgeschnitzten Pilastern geschmückten Fenstern erregte es von Anfang an das Entzücken der Kenner. Natürlich hat dies elsässische Haus auch seine Geschichte; es trägt noch heute die Namen seiner ersten Besitzer, Harg Reb und Marguerite Stoltz, und an der Eingangstür haben sich auch spätere glück­liche Bewohner verewigt, Jakob, Moritz und Anna Marewitz- Schon damals bei der Ausstellung im Jahre 1909 entstand der Plan, dieses Juwel elsässischer ländlicher Baukunst. in Nancy zu erhalten, und daraus entwickelte sich das Projekt eines ständischen elsässischen Museums. Das nötige Kapita wurde herbeigebracht, und nun enthält dieses elsässische Haus von Nancy eine hübsche Sammlung von Möbeln, Geräten und Reliquien aus dem Elsaß des 18. Jahrhunderts. Da sieh man Spinnräder und Weberrahmen, am Kamin stehen Bier- krüge, man sieht die schönen holzgeschnitzten Betten, die ern- fachen Stühle, Sessel und Bänke, alte Pendeluhren und die mannigfachen Geräte, die ein Haus wohnlich und gemüt­lich machen. Mit Stolz aber weisen die Franzosen daraus hin, daß nun gleich Stratzburg auch Nancy sein eigenes „Elsässisches Haus" hat, das die Erinnerung an die Ver­gangenheit und an die Kultur des Elsaß' künftigen Geschlech­tern vor Augen führen wird.

!