Einzelbild herunterladen
 

Wiesbadner TsMt.

Verlag Langgasse 21 , r ., fM? Fernruf:

„T-gbl-tt-H-us". UjÖmentlfCO IZ CJM-SQuOSätl. „Tagilatt-H-us" Nr. 6850-53.

Echalter-Halle geöffnet von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, » t Bon 8 Ubr moraens bis 8 Uhr abends, auber SonntaaS.

Bezugs-Preis für beide Ausgaben: 70 Pjg. monatlich, M. 2,— vierteljährlich durch den Verlag Langgaffe 2t, ohne Bringerlohn, M, 3.— vierteljährlich durch alle deutschen Postanstalten, auzscklieÄich Bestellgeld, — Bezugs-Bestellungen nehmen außerdem entgegen: in Wiesbaden die Zweigstelle Bis­marckring 22, sowie di- Ausgabestellen in allen Teilen der Stadt; in Biebrich: die dortigen Aus­gabestellen und in den benachbarten Landorten und im Rheingau die betreffenden Tagblatt-Träger,

„Tagblatt-Haus" Nr. 6850-53.

Bon 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, außer Sonntags.

Anzcigeu-Preis für die Zeile: 18 Pfg, für lokale Anzeigen im „Arbeit-Markt" und „Kleiner Anzeiger" in einheitlicher Satzsorm: 2ü Psg, m davon abweichender Satzaussührung, sowie sür alle übrigen lokalen Anzeige»: R Big, sür alle auswärtigen Anzeigen: t Mk, sür lokale Reklamen; 2 Mk, für auswärtig« Reklamen. Ganze, halbe, drittel und viertel Seiten, durchlausend, nach besonderer Berechnung, — Bei wiederholter Aufnahme unveränderter Anzeigen i» kurzen Zwischenräumen entsprechender Rabatt,

Anzeigen. Annahme: FürdieAbend-Ausg, bistSUHr m m ,7 ’ J '’ ^ gür die Ausnahme von Anzeige» an vorgeschriebenen

mittags; sür die Morgen-Ausg, bis 3 Uhr nachmittags, Berliner Redaktion des Wiesbadener Tagblatts: BerltN-Wilmersdorf, Güntzelstr. 66, Fernspr.: Amt Uhl and 450 u. 451. Tagen und Plätzen wird lein- Gewähr übernommen.

§reitag. 5. Juni 1914.

Morgen-Ausgabe.

Nr. 257. » 62. Jahrgang.

Oie wochenhilfe nach öer NeichZVersicherungzorÄnung.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Mugdan, der be­kanntlich als früherer Reichstagsabgeordneter an dem Zustandekommen der Reichsversicherungsordnung ganz besonders lebhaft beteiligt war, verbreitet sich in der neuen Nummer der „Sozialen Praxis" über die Frage der Wochenhilfe, wie sie sich nach der Reichsversiche­rungsordnung gestaltet.

Mugdan entwickelt zunächst die Bestimmungen, wie sie in den früher geltenden Gesetzen enthalten waren, und fährt dann fort: „Nachdem durch die Novelle zur Gewerbeordnung vom 28. Dezember 1908 in Betrieben, s in denen in der Regel mindestens 10 Arbeiter beschäf­tigt werden, die Beschäftigung der Arbeiterinnen vor und nach ihrer Niederkunft im ganzen auf 8 Wochen untersagt ist, mußte auch die Dauer der Wöch­ner i n ne n u n t e r st ü tz u n g in der Krankerversiche- rung verlängert werden. Nach dem Entwurf der Reichsversicherungsordnung sollten deshalb Wöchnerin­nen, die im letzten Jahre vor der Niederkunft minde­stens 6 Monate hindurch aus Grund der Reichsversiche­rungsordnung oder bei einer knappschaftlichcn Krankenkasse gegen Krankheit versichert gewesen sind, ein Wochengeld in Löhe des Krankengeldes für acht Wochen erhalten, von denen mindestens 6 auf die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen. Diese eine Er­höhung des Wöchnerinnenschutzes bedeutende Vorschrift ist auch Gesetz geworden; aber während sie nach dem Regierungsentwurf für Mitglieder aller Kranken­kassen gelten sollte, gilt sie infolge eines Beschlusses des Reichstags nicht für alle Mitglieder der Land- k r a n k e n k a s s e n. In der zweiten Lesung der Reichsversicherungsordnung wurde beantragt und lei­der angenommen, daß sür Mitglieder der Landkranken­kassen, die nicht der Gewerbeordnung unterstehen, die Satzung die Dauer des Wochengeldbezuges auf min­destens 4 und höchstens 8 Wochen bestimmt. Die hier­durch für den Wochengeldbezug herbeigeführte Aus­nahmestellung der Landarbeiterinnen und Dienstboten — das sind wohl hier die zahlreichsten Personenkreise — ist aus medizinischen und sozialpolitischen Gründen sehr zu bedauern und sie widerspricht auch den Ansichten des Bundesrats, da die Begründung der Reichsversicherungsordnung es ausdrücklich ausspricht, daß die zeitliche Ausdehnung des Wochengeldbezuges auf 8 Wochen allgemein stattfinden müsse, da es unbillig sei, die nichtgewerblichen Arbeiterinnen schlechter zu stellen, obwohl sie Mitglieder der gleichen Krankenkasse sein könnten und die gleichen Beiträge lahlrn müßten."

Zum Aufgang der Kehbockbirsch.

Mit dem 1. Juni ging, wo es nicht schon früher geschah, die Jagd auf de» Rehbock wieder auf. Die verlängerte Schon­zeit ist ihm wohl zu gönnen, in jedem Jahre. Ist es doch immer nur eine kurze Frist vom Ausgang des ■ Winters, der so oft noch einen Nachwinter im Gefolge hat, bis zum Früh­ling. Freilich, im Bndnerland schießen die französischen Ehasseurs, in deren Hände leider eine kurzsichtige Finanz­politik die meisten und besten Jagdreviere gelangen ließ, die Engerlingböcke schon vom 1. April ab, und ihre Landsleute in belle France, wo es Rehe wohl nur noch in Parks gibt, , lassen sich die Delikateste nebst Gratiszugabe der Engerlinge ' wohlschmecken. Die deutschen Weidmänner in Baden ballen dazu die Faust in ohnmächtigem Zorn: der Bund deutscher Jäger in Baden, welcher sich das Ziel gesteckt hat, die früheren herrlichen Wildstände der .Heimat vor dem Bandalismus der Ausländer zu schützen, richtet eine Eingabe nach der anderen an die Regierung, verweist öffentlich auf die große militäri­sche Gefahr, welche in der ständigen Anwesenheit zahlreicher französischer Offiziere liegt, die als Jagdgäste jeden Weg und Steg in den Grenzbezirken auskundschaften. Es bleibt alles beim alten; wie anders würden die Franzosen in gleichem Falle verfahren?

Das Recht zu der vielumstrittenen Verlängerung der Schonzeit ist den Bezirksausschüssen aus guten Gründen ein- kieräumt, die wir alle kennen und anerkennen: Triftige

Gründe haben den Ausschlag bei Entscheid der Frage der Jaqderöffnung gegeben. Die Bezirksausschüsse nahmen ihre Pflegebefohlenen, die Herren Jäger, ein bißchen unter ihre Hut, itellten sie sozusagen ein wenig unter Kuratel, damit — nun damit der Rehböcke ein wenig mehr werden sollten! Denn lvenn sie diese Ansicht nicht gehabt hätten, könnte ja die Wahl ebenso gilt aus den 16, anstatt auf den 30. Mai fallen. Man lvende nicht ein, unser jagendes Publikum sei reif und be- ! ^nrfe keiner Bevormundung. Die große Masse ist sogar noch sehr unreif und bedarf auf absehbare Zeiten auch fernerhin bringend der starken Hand. Hat man etwa die Massenmorde i bergessen, welche die bedingungsweise Freigabe der Rehkitze ! Sur Folge hatte? Wer Zeug« jener Jagdverwüstung gewesen

Mugdan bezeichnet aber trotzdem die Bestim­mung der Reichs-Versicherungsordnung Wer den Wochen­geldbezug bei den . Landkrankenkassen als, einen großen Fortschritt gegenüber dem Zustande vor jenem Gesetz. Nach dem Krankenversicherungsgesetz hatten nämlich die Gemeindekrankenversicherungen nicht die Berechtigung, den vielen Tausenden bei ihnen versicherten weiblichen Personen auch nur die geringste Wöchnerinnenunterstützung zu gewähren, so daß diese Personen, zumeist Landarbeiterinnen und Dienstboten, doch durch die Reichsversicherungsordnung weit besser gestellt werden. Die Leistung des Wochen­geldes ist, wie Mugdan weiter darlegt, bte einzige Unterstützung, welche die Krankenkassen den Wöchnerin­nen gewähren müssen. Alle übrigen Unterstützun­gen sind fakultative Leistungen der Kranken­kassen und bedürfen zu ihrer Gewährung zumeist einer Satzungsbestimmung. Es kann auf diese Weise u. a. Hebammendienst und ärztliche Geburtshilfe zugebilligt werden; ferner kann den Wöchnerinnen ein Still­geld bis zur Höhe des halben Krankengeldes und bis zum Ablauf der 12. Woche nach der Niederkunft zuge­standen werden. Es wird sich erst im nächsten Jahre übersehen lassen, wie weit die Krankenkassen von dieser an sich wünschenswerten Satzungsbefugnis Gebrauch machen werden. Mugdan bedauert sehr, daß nur wenige Krankenkassen bisher ein Stillgeld gegeben haben; er bedauert dies in einer Zeit des Geburten­rückganges, wo alles getan werden müsse, um die Kindersterblichkeit zu vermindern. Die Still­gelder würden viele junge Mütter in den Stand setzen, ihrer vornehmsten mütterlichen Pflicht sich zu wid­men und der gewerblichen Tätigkeit sür diese Zeit zu entsagen. Mugdan macht ferner darauf aufmerksam, daß die Kassensatzungen a u ch den versicherungs­freien Ehefrauen der Versicherten alle Leistun­gen der Wochenbeihilfe gewähren können. Aber auch von dieser Bestimmung scheinen die Kassen nur sehr wenig Gebrauch zu machen. Nicht alle Kassen­verwaltungen, auch nicht alle Versicherten, selbst nicht alle weiblichen Versicherten, sind einsichtig genug, um zu erkennen, daß ein genügender Mutter- und Säug­lingsschutz eine Beitragserhöhung lohnt. Abgeordneter Dr. Mugdan hat vollkommen recht, wenn er ausführt, ein ausreichender Mutter- und Säuglingsschutz liege im allgemeinen Interesse und er sichere am besten die Zukunft unseres Vaterlandes; deshalb soll­ten Staat und G e in e i n d e nicht. davor zurück­schrecken, den Krankenkassen für Einrichtung eines solchen ausgedehnten Mutter- und Säuglingsschutzes aus ihren Mitteln einen Zuschuß zu geben. Das wäre ein hoffnungsvoller Weg zur Steuerung des Ge­burtenrückganges und zur Verminderung der Armen­lasten.

ist, die unsere Rehstände binnen kürzester Frist an den Rand des Verderbens brachte, der kann von irgendwelcher in den breiten Schichten des jagenden Publikums herrschenden Ein­sicht nicht sprechen. Jenes Armutszeugnis, welches sich seiner­zeit die große Masse des jagenden Publikums beim Kitzab­schuß mit der größten Unbefangenheit ausstellte, ist heute noch nicht vergessen, und daher haben die Bezirksausschüsse nicht nur das Recht, sondern direkt die moralische Pflicht, so lange wie irgend angängig schirmend ihre Hand über die Rehstände zu strecken. Sicher ist freilich, daß sie für dieses rationelle Bestreben meistens Undank ernten und daß immer wieder der Versuch unternommen werden wird, die einmal gefällte Entscheidung auf irgend eine Art rückgängig zu machen,

So leicht wie früher in der ersten Maiwoche, wo das Reh­wild, heruntergekommen durch den harten Winter, kaum sich Zeit nehmend, im Rande der Dickung erst zu sichern, schon am Nachmittage in Sprüngen flüchtig auf die Wiesen kam, um begierig das eben sprossende junge Gras zu äsen, weil der knurrende Magen sich nicht länger beschwichtigen ließ, in den Kiefernstangen aber kein grünes Blatt oder Halm zu finden war, so leicht geht die Sache diesmal nicht; das haben wir neulich schon in Revieren zu spüren bekommen, wo die Bock­jagd zu Pfingsten aufging und mit dem Abschuß nicht ge­zögert werden durfte, der lieben Nachbarn wegen. Die Jagd ist jetzt, noch vierzehn Tage später, noch bedeutend schwieriger, vor allem, was die „guten", die alten und starken Böcke an­langt. Das ist ja auch der Zweck der Übung, deshalb ist die Schonzeit ja gerade verlängert. Reviere mit vielem, sogar sehr vielem Rehwild gibt es in Menge, aber die starken, zur Zucht am besten geeigneten Böcke fehlen, weil sie, mit wenigen Ausnahmen, vor der Zeit abgeschossen wurden, aus Unkennt­nis auch in Revieren, die sonst eine pflegliche Behandlung des Rehstandes genossen. Man würde heute lange nach einem solchen suchen müssen, wo das Zahlenverhältnis zwischen Böcken und Ricken so ist, wie cs sein sollte, also eins zu zwei, höchstens zu vier. Jeder wollte nur gute Böcke schießen, richtiger gesagt, solche mit starken, gut ausgelegten und schön gepalten Gehörnen schießen; in welcher Verfassung sie sonst waren, darauf kam es absolut nicht an, das wurde ja ge­nügend oft unverhohlen öffentlich in Fachblättern von Ver-

politische Übersicht.

Noch einmal öie Sitzengebliebenen.

Auch der revisionistische Reichstagsabgeordnete Edmund Fischer ist ein Gegner der sozialdemokratischen Demon­stration des Sitzenbleibens beim Kaiserhoch. Er läßt sich in den „Sozialistischen Monatsheften", ähnlich wie Abgeordneter Heine, wie folgt aus: „Durch Demonstrationen, wie durch das Sitzenbleiben beim Kaiserhoch im Reichstag, ändert die Sozial­demokratie nichts an der Macht oder an der Dauer der monarchischen Form. Solche Kundgebungen wirken nicht einmal agitatorisch, mit der Zeit werden sie langweilig und wirken dann lächerlich. Jedenfalls aber bilden die Scheu vor dem Verkehr mit dem durch die Verfassung bestimmten Prä­sidenten des Reichs und die zwecklosen Demonstrationen gegen den Monarchen ein großes Hindernis sür die Mitarbeit an der staatlichen Verwaltung, somit auch für ein Zusammenarbeiten mit den liberalen Parteien und^ für die Reformierung der Staatsmaschinerie in demokratischer Richtung. . . . Eine solche Kundgebung könnte nur einen Sinn haben, wenn die Sozialdemokratie die Absicht hätte, augenblicklich oder in nächster Zeit eine Aktion für die Besei­tigung der Monarchie zu unternehmen. Daran denkt selbst­verständlich kein Mensch in der Sozialdemokratie, denn das wäre ja Wahnsinn." — Abg. Fischer erinnert daran, daß auf den sozialdemokratischen Parteitagen auch bürgerliche Journalisten aufstehen, wenn am Schluß stehend die Arbeiter­marseillaise gesungen wird: „Diese Journalisten sind keines­wegs Gäste des Parteitages, sondern gehören zu ihm, wie die Journalisten zum Parlament gehören. Sie betrachten das Aufstehen als eine Sache des Anstandes, und anders würde es auch im Volke nicht aufgefaßt werden, wenn die Sozialdemokraten im Reichstag sich beim Kaiserhoch ebenso benähmen." — Auch gegen diese Ausführungen wird sich ver­nünftigerweise kaum etwas einwenden lassen, aber die Köpfe der orthodoxen Sozialdemokratie sind eben anders konstruiert wie die anderer Leute, und so werden auch solche Ausführun­gen vermutlich bei der Sozialdemokratie nicht ohne weiteres aus fruchtbaren Boden fallen.

Gänzlich unpolitisch.

O Berlin, 4. Juni.

Im Bochumer Prozeß gegen den Alten Bergarbeiterver­band haben die Herren Hu« und Genossen versichert, der Verband sei politisch neutral und habe keinerlei Be­ziehungen zur Sozialdemokratie. Wenn Reichstagswahlen stattfänden, so prüfe der Verband nur, wer von den Kandi­daten die besonderen Interessen der Bergarbeiter am besten vertrete. Diese Aussage hat allgemeines Kopfschütteln er­regt und ruft jetzt nachträglich eine Erörterung in der Presse hervor. Es wird an den 'Beschluß des Mannheimer Partei­tages von 1806 erinnert. „Um bei Aktionen", so heißt es in der Entschließung, „die die Interessen der Gewerkschaf- t e n und der Partei gleichmäßig berühren, ein einheitliches Vorgehen herbeizuführen, sollen die Zentralleitungen der . .-"■■■. >. ...

tretern dieser Art Weidmänner betont. Gehörne wollten sie haben, Trophäen zum Renommieren, nicht bloße Erinnerungs­zeichen an die mehr oder minder schwierige Erlegung mit allen Nebenumständen, wie sie jenes noch nach Dezennien in uns wachruft. Die Konsequenzen ergaben sich von selbst: nur dem starken, begehrenswerten Bock galt die Jagd. Der geringe hatte kein Interesse, man ließ ihn sogar absichtlich laufen, wo er bequem vor die Büchse kam, um sich Birsch oder Ansitz, dem anderen geltend, nicht selbst zu verderben. Einzelne Schlauberger wußten sich mit Geschick und Vorsicht bis in die Brunstzeit hinein dnrchzudrücken und sorgten sür wenigstens einige gute Nachkommenschaft, die Hauptarbeit unreifer» Spießbücken oder gar Kümmerern überlassend, die als erste die Kugel hätten haben müssen, um sie unschädlich zu machen. So mußte naturgemäß infolge der fehlerhaften Zuchtwahl die Zucht, wenn man sich auch bei freilebenden Tieren dieses Ausdruckes bedienen kann, da dem Jäger bei letzteren doch nur eine indirekte Mitwirkung, durch das Eingreifen mit der Büchse, zufällt — zurückgehen. Sie ging zurück, rapide. Weshalb haben unsere Böcke in Hannover die schlechtesten Ge­hörne, man kann ruhig sagen: im ganzen Deutschen Reich? Die Geweihausstellungen in Berlin beweisen es! Weshalb sind sie so gering an Wildbret? Es liegt nicht ausschließlich an der „Rasse", wie irrtümlich oft angenommen oder auch als Entschuldigung für den nur nach dem Grundsatz des Egoisten, der sich nicht um die Zukunft kümmert, vorge- nommenen rücksichtlosen Abschluß angeführt wird, sondern an der großen Leichtigkeit des Erlegens auch der älteren und vorsichtigeren Böcke in unseren Heiderevieren, so lange die Felder noch keine Deckung bieten, also während der früheren Maijagd. Die Einführung der weittragenden, kleinkalibrigen Büchsen mit Zielfernrohren und allen Hilfsmitteln, z. B. dem stark an das photographische Atelier erinnernden dreibeinigen Stativ als Auflage beim Zielen, welche auch dem als Jäger völlig unerfahrenen Laien einen Erfolg ermöglichten, hat dabei wesentlich mitgesprochen.

Wenn jetzt, wie es den Anschein hat, immer allgemeiner der Junianfang als richtiger Termin für den Beginn der Rehbockbrrich angenommen wird, bessern sich die Aussichten für die Zukunft auch für uns. Dann gleichen die Vegetations- Verhältnisse, dem Wilde Schutz vor den Augen, auch den durch