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ZamstagA 4. Kpril 1914.
Kbend-Kusgabe.
Der Sonntag im deutschen Gesetz,
Das Problem der Sonntagsarbeit hat einen doppelten Charakter: Der Mensch braucht diesen Tag, um
sein religiöses Bedürfnis befriedigen und zugleich, um äch von der Wochenarbeit erholen zu können. Beides,
Sie Sonntagsheiligung und die Sonntagsruhe, ist bei Ser aufregenden und aufreibenden Hast des modernen Gebens auf allen Gebieten besonders nötig und wichtig und es wird nicht zu bestreiten fein, daß, was die eng lische und nordamerikanische Volkssitte zuviel an Sonn tagsstrenge hat, unsere deutsche Volkssitte in bedauer sichern Maße zuwenig ausweist. Es ist aber klar, daß die Gesetzgebung, wenn sie die Sonntagsarbeit ein schränken will, auf die Sonntagssitten und Anschauun gen des Volks Rücksicht zu nehmen hat, so gewiß ,ste andererseits wegweisend vorangehen und erzieherisch wirken soll.
Die mannigfachen Bestrebungen nach besserem Schutz des Sonntags, die auf Michern zurückgehen und sich 1876 zu einem „Internationalen Kongreß für Beobachtung der Sonntagsruhe" verdichteten, fanden einen vorläufigen Abschluß durch das Reichsgesetz vom 1. Juni 1891, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung. Vorher bestanden nur in den Einzelstaaten buntscheckige Polizeiverordnungen zum Schutz der Gottesdienste vor äußeren Störungen, die zudem recht ungenügend durchqeführt waren. Vielfach waren die Laden mit Ausnahme der gottesdienstlichen Stunden den ganzen Sonntag offen gewesen. Nur in wenigen Städten war die Sonntagsruhe durch Ortsstatut geregelt. Dem- aeaenüber bedeutete das Arbeiterschutzgesetz vom ^ahr 1891 einen wesentlichen sozialpolitischen Fortschritt. Die wichigsten Bestimmungen dieses Gesetzes, das , uns ia durch seine praktische Durchführung in Fleisch und Blut übergeqangen ist, sind die 88 105a— i. Nach 8 105b dürfen Industrie-Arbeiter an Sonn- und Festtagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. § 105c zählt einige nötigen und unaufschiebbaren Arbeiten
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laubten Arbeiten bildet einen Vorzug de„- deutschen
Weihnachts-, Oster- und Pftngsttage ubechaupt Nicht im übrigen an Sonn- und Feiertagen mcht langer als 5 Stunden beschäftigt werden. Durch statutarr che Be^ stimmung einer Gemeinde kann diese Beschäftigung für alle oder einzelne Zweige des Handelsgewerv s auf kürzere Zeit eingeschränkt oder ganz unwrsag w dem Für die lebten 4 Wochen vor Weihnachten j« tu einzelne Sonn- oder Festtage, an welchen örtliche^ Ver hältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erford^ sich machen, kann die Polizeibehörde eme V »nttfinden Stunden, während welcher die Beschäftigung starrnnoen
darf, bis auf 10 Stunden zulassen," Sonn
Von der hier gegebenen MöglEeft, völlige onn
tagsruhe i>n Handelsgewerbe emzufuhren haben n^t
wenige größere Städte Gebrauch gemacht, 8-
stadt Dresden, Frankfurt a. M., Königsberg, Leipzig,
München, Offenbach und Stuttgart. Einsicht
Unterdessen ist man oben rind unten zu der r "uwr Xi »i. S°n»ta«sn>b- im In Kontoren dringend einer weiteren Ausdehnung oe darf Der weitgehende Regierungsentwurf von u nicht zur Verabschiedung. Im November 1913 wurde dem Reichstag ein neuer Gesetzentwurf »br d e Neuregelung der Sonntagsruhe, im HandelSgM ^ varaeleat der nach einer zweitägigen ersten, Lesung an Januar 1914 einem Ausschuß von 28 Mitglieder äft i „ ninrde 8 1 dieses Entwürfe besagt: .
Jni^Betrieb >er offenen Verkaufsstellen ist eine Be schäftigung bis ui drei Stunden zulä stg: die hober
Verwaltungsbehörde kann für Orte, rn denen völk?runa aus der Umgegend an Sonn- und Festtagen die offenen Verkaufsstellen aufsucht, eine Beschäftigung
bis zi> 4 Stunden zulassen." . m-sckiästi
An 4 weiteren Sonntagen ist wie seither Bef 1- auna bis zu t0 Stunden erlaubt. Nach 8 2, sind dw Stunden so festzusetzen, daß die Beschäftigten «u Mfuck, des öffentlichen Gottesdienstes nicht gehindert werden 8 3 erlaubt jüdischen Geschäftsleuten, die am Sabbat feiern G Hilfen und Lehrlinge jüdischen Glaubens bis zu 5 Stunden innerhalb der Geschäftsräume zu be-
schästi,gen. einem Kompromiß zu tun,
der^rch da7 Bestreben veranlaßt ist, auch dem Inter- esse der Arbeitgeber möglichst entgegenzukommeu.--.-t
dankenswerten Fortschritt dieses Gcsetzentw.urss gegen
über dem seitherigen Zustand wird man zwar nicht verkennen, aber es ist doch zu bedauern, daß der Schritt nach vorwärts so klein geblieben ist. Jedenfalls ist es zu verstehen, daß die verschiedenen Angestelltenverbanoe hin und her, z. B. in Frankfurt, Mainz und Reutlingen, Protestresolutionen fassen.
Haben diese Tausende von Privatangestellten, die am Sonntagnachmittag bis 3 oder 4 Uhr die Kund schaft zu bedienen haben, nicht ein Recht zu der Frage: Warum haben wir nicht ebensogut frei wie der, Arbeiter, der bei uns kauft? Sind wir etwa Stiefkinder des Vaterlandes, daß man bei uns der sozialen Reformen überdrüssig wird? Ist uns nicht billig,, was den anderen recht ist? — Wer sich teilnehmend in die Lage und Seelenverfassung der Angestellten^ versetzt, der wird derartigen Gedankengängen und Sftmmun gen ibre Berechtigung nicht versagen können.
Erfreulicherweise gewinnt diese Einsicht immer mehr Boden auch unter den Arbeitgebern. 1913 haben sich bei einer Umfrage durch ganz Deutschland 41000 Geschäftsleute für die Vorlage ausgesprochen. Diese Leute sagen sich vernünftigerweise, daß durch die Sonntags ruhe der Warenkonsum sich niemals vermindern,, son dern höchstens verschieben kann und daß der unfchatz bare Segen eines freien Sonntags für sie selbst und ihre Familien wie fiir ihre Angestellten die kleinen Nachteile einzelner bei weitem aufwiegt. Mögen dw berufenen Gesetzgeber und die kaufmännischen Organr sationen sehen, wie am besten Schädigungen der Laden inhaber vermieden werden. Mögen der Städter wie der Landmann jetzt schon mit der schlechten^ Angewöhnung brechen, inanche Einkäufe auf, den Sonntag zu verschieben, auch wo dies durchaus nicht notwendig ist Diese Rücfficht auf den Nebenmenfchen scheint uns ohne besondere Opfer leicht möglich zu sein, wo nur der gute Wille und ein wenig Nächstenliebe vorhanden ist.
Die notwendigen Ausnahmen von der Sonntagsruhe für den Milchhandel, Metzgereien. Bäckereien und den Blumenverkauf werden von keinem Menschen an aefochten. Auch die in 8 3 vorgesehene Ausnahme zu gunsten israelitischer Geschäftsleute erscheint uns mit der Regierung trotz der Bekämpfung durch _ die Hund lungsqehilfen nur billig zu sein, da doch diese durch den Laden- und Kontorschluß am Sgbbat zweifellos gegenüber ihren christlichen Konkurrenten benachteiligt sind.
Aber eins scheint uns bei den öffentlichen Erörterungen dieses Gegenstands nicht hinreichend giüvertet zu werden. Es handelt sich bei der Frage der -Sonntagsruhe durchaus nicht bloß um ein geschäftliches Problem, bei dessen Lösung man es den Standesvereinen überlassen könnte, eine mittlere Linie , für ihre entgegen- gesetzten Interessen zu suchen — die Interessen beider Gruppen sind übrigens gerade in dieser Frage weithin gemeinsam - es handelt sich, vielmehr unseres Er- achtens um eine Kultmfrage rm ermnenten Sinn, um die Frage, ob „das Volk der Dichter und Denker seinen ererbten Idealismus für die Zukunft so weft zurückschrauben wird daß die klingenden Werte iin üb"r Bari stehen die Gemutswerte aber immer J „ wo* * ftaaefink Dr. Rfttelmeyer-Nürnberg
bat recht- Wer für Sonntagsruhe kämpft, kämpft direkt um deutsches Nervenleben, deutsches Familien iS' YÄ» d°- Weiter,
(efretär Anton Erkelenz: „Wenn iE ein ..ednnke wie
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™? tei T thaJ £ f bei uns schon verächtlich ein Krämer.
Und dock ist die Volkssitte bei diesem
klua RechnendenVolk stark genug gewesen, um völlige klug reoynenoe ^ ^ wobei außerdem ftder
Dpruch aus einen halben Handlungsgehilfe dort Anw ^ ^ Rechnung, man
v?rdien7 in 7 Tagen'mehr als in 6, und die Meinung, man könne bei dem intensiven modernen Betrieb ohne Verkauf am Sonntag nicht auskommen. Ware nur dann Eg, wenn die Woche now einen 8. Tag hatte. Der freie Sonntag ist unentbchrlm!als Atkinnulator von Arbeits- und Seelenkrast, welche beim Durchschnitts- Menschen eben aerade noch ^ sunt nächsten Rasttag St Ist nicht gerade der Geschäftsmann in der Gefahr, den Erwerb ^siir den einzigen und höchsten Zweck rf' r AiVpll «nd seines Lebens anzusehen? Der Sonntag als Tag innerer Sammlung soll itzm inmitten seiner Vielgeschästigkeit und oes Wem cl-, der Glucksgüter die bleibenden und ewigen Werte vermitteln. Dabei läqe es in der strengen Konsequenz dieser Gedanken. daß die Wohltat der Sonntagsruhe auch den
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Betrieben, die bis jetzt nach 8 1051 vom Sonntagsschutzgesetz ausgenommen sind, in einem die :Bedürfnifse der Gesamtheit und den besonderen Charakter dieser Er- werbszweige berücksichtigenden Matz zugänglich gemacht würde.
Gewiß kann man mit Gesetzen nicht alles machen. Das Volk schasst sich seine Sitten selbst, gerade auch auf dem Gebiet der Sonntagsruhe und der Sonntags- Heiligung. Aufgabe des einzelnen ist es, durch das eigene Beispiel an der Verminderung der Feld-, Haus- und Handarbeit mitzuhelfen. Aber Möglichkeiten öffnen, Vorbedingungen schaffen und aus Zwangslagen heraushelfen, das kann und soll der Gesetzgeber. Und hier steht nicht bloß die leibliche und seelische Gesundheit unseres kaufmännischen Nachwuchses, sondern überhaupt die öffentliche Wertung des Sonntags und der in ihm verborgenen sittlichen und religiösen Kräfte auf dem Spiel.
„Saure Wochen, frohe Feste!" empfiehlt der Altmeister von Weimar. An „sauren Wochen" fehlt es weder den Angestellten im Handelsgswerbe noch denen, auf deren Schulter das Risiko und die Verantwortung lastet. Um aber „frohe Feste", wirkliche Lichtblicke des Lebens, feiern zu können, dazu braucht der Mensch einen Tag, an dem er „ledig aller Pflicht" sich selber gehört und seinen Angebörigen und Freunden, da er in den heiligen Räumen des Gotteshauses, in der trauten Sftlle seines Zimmers oder im -weiten Dome der Schöpfung neue Kraft und Treue, Ausdauer und Geduld schöpfen kann für die Kämpfe des Lebens.
Deutscher Reich.
Hof- und Personal-Nachrichten. Der Kronprinz trifft heute über Danzig in Zoppot ein, wo die Kronprinzessin seit zehn Tagen weilt. Die Rückkehr des Kronprinzenpaares erfolgt am Dienstag.
Die bereits angekündigte Ernennung des bisherigen Generalkonsuls in London, Wirkl. Geh. Legationsrats Dr. Johannes zum Direktor im Auswärtigen Amt. wird numnehr amtlich bekannt gegeben.
* Der Aufenthalt des Kaisers auf Korfu. Der Kaiser und das Gefolge sowie die köniigbiche Familie verweilten geistern nachmittag bei den Ausgrabungen, erst bei Garitza, dann im Park von Monrepos.
Kein Besuch des Herzogs von Cumberland in Braun- schweig. Entgegen den Meldungen aus Gmunden, wonach ein Besuch des cumberländischen Herzogspaares in Braunschweig demnächst bevarsteht, erfahren die „L. R. N." aus zn- verläffiger Quelle, daß nur der Besuch der Herzogin T h Y r a in nächster Zeit in Braunschweig erfolgen wird. Der Herzog von Cumberland wird zunächst nicht nach Brauu- schweig kommen. Die Gründe dafür sind nach der „Braun- schiveig. Landesztg." höfischer Art. Es ist nicht Gepflogenheit, daß ein Fürst eineni anderen deutschen Fürsten einen Besuch abstattet, bevor nicht dieser nach seinem Regierungsantritt den offiziellen Besuch des Reichsoberhauptes empfangen hat.
* ®er Sohn des Obrrhvspredigers Dr>,ander in das Zivilkabinett berufen. Alfred Dryander, der einzige Sohn des Oberhofpredigers Dr. Dryander, ist in das ZivMabinett berufen worden. Er war zuletzt im Reichsamt des Innern beschäftigt und zuvor L a n d r a t in Hadersleben an der dänischen Grenze.
* Anlegung von Bersicherungskapitalien in Staats- papieren. Angesichts des verschiedentlich aufgetauchten Planes, die Versicherungsgesellschaften, insbesondere die Lebensversicherungsgesellschaften, zur Anlage eines bestimmten Teiles ihres Vermögens in Staatspapieren gesetzlich zu verpflichten, hat sich der Deutsche Handelstag, einer Anregung der Handelskammer zu Braunschweig folgend, mit der Anfrage an die Reichsregierung gewandt, ob amtlich Derartiges beabsichtigt werde. Darauf hat der Staatssekretär des Innern jetzt folgenden Bescheid erteilt: „Die Frage der Heranziehung der Versicherungsgesellschaften zur Anlage, eines Teils ihres Vermögens in Reichs- und Staatspapieren hat einer Prüfung unterlegen. Endgültige Entscheidungen sind jedoch noch nicht getroffen."
* Eine Statistik über die Getreidebestände. Der Bundesrat hat nach der „N. pol. Korresp." in seiner isitzung vom 2 April dem Entwurf eines Gesetzes über statistische Auf- n'ahluen der Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Ge- jreidemüllerei zugestimmt. Das Gesetz, das dem Reichstag alsbald zugehen wird, gibt dem Bundesrat dm Vollmacht, statistische Aufnahmen solcher Vorräte für den Umfang des Reiches anzuordnen. Solche allgemeinen Aufnahmen werden zunächst in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vorgenommen. Später dürfen sie Nur alle vier Jahre stattfinden.
* Keine Jesuitenniederlaffung in Oberfranken. Zu der Nachricht, daß ein von Dr. Heim angekauftes Gut in Krrsch- letten bei Bamberg als, Erholungsheim sm Je,urten dienen soll und daß Dr. Heim lediglich die Mittelsperson gewesen sei/teilt Dr. Heim den „RegenSb. N. Nachr." mit, daß a» ein- solche Absicht überhaupt nicht zu denken sei Das Gu wäre verhältnismäßig «ein, und man ginge mit der Absicht
