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Samstage 7. März 1914.
Morgenausgabe.
Nr. 111. » 62. Jahrgang.
5 Erleichterung öe§ Vieöeraufnahmeverfahrens.
Von juristischer Seite wird uns geschrieben:
Der Fall der Witwe Ham m aus Flandersbach, ? te im Jahre 1908 wegen Beihilfe zur Ermordung shres Ehemanns verurteilt wurde, während ein Mörder leibst nicht ermittelt und also auch nicht verurteilt werden konnte, hat erneut die Aufmerksamkeit auf die Schwierigkeiten gelenkt, mit denen die Wiederaus- Nah:n.e eines Verfahrens verknüpft ist. Frau Hamm , hat sechs Jahre im Zuchthaufe gesessen, bis jetzt endlich ' durch angestrengte Bemühungen von verschiedenen Seiten die Wiederaufnahme des Verfahrens durchgesetzt worden ist., Aber dieses halbe Dutzend Jahre stellt, so schrecklich der Gedanke auch ist, daß jemand i 1°. lange Zeit unschuldig leiden soll, durchaus noch 'einen Rekord dar, denn es ist noch in frischer Erinne- , kung, daß es dem Bergmann Schröder, dem sogenannten Kaiserdeputierten, und seinen Genossen, die stiegen Meineids ins Zuchthaus gesteckt worden waren, erst nach 16 Jahren gelang, ihre Rehabilitierung auf »ein Wege des Wiederaufnahmeverfahrens zu bewirken.
Die Strasprozeßordnllng macht die Wiederaufnahme sines durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Verfahrens von dem nachträglichen Bekanntwerden, neuer Tatsachen abhängig, die geeignet sind, jenes Urteil zu erschüttern. Im 8 399 werden zunächst die besonderen Fälle aufgezählt, in denen diese Voraussetzung ohne weiteres als gegeben gilt, nämlich 1. wenn eine in der Hauptverhandlung als echt vorgebrachte Urkunde fälschlich angefertigt oder verfälscht war, 2. wenn ein Zeuge l oder Sachverständiger sich bei seinem Zeugnis oder Gutachten der Verletzung der Eidespslicht schuldig gewacht hat; 3. wenn bei dem Urteil ein Richters Geschworener oder Schösse mitgewirkt hat, der sich in Begehung auf die Sache einer Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern diese Verletzung ' Mit einer im Wege des gerichtlichen Strafverfahrens äit verhängenden öffentlichen Strafe bedroht und nicht ( vom Verurteilten selbst veranlaßt ist: 4. wenn ein zivil- aerichtliches Urteil, aus welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist. In Nr. 5 wird dann ein genereller Grund für die Wiederaufnahme hinzugefügt, der in der , tltegcl in Frage kommt und auch für den Fall der Wrtwe Hamm maßgebend war, nämlich: „Wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht stnd, welche allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes^ eine t geringere Bestrafung zu begründen geeignet sind."
Im Anschluß an den Essener Meineidsprozeß und Ouch jetzt wieder bei den Reichstagsverhandlungen über den Fall der Witwe Hamm ist von den verschiedensten Seiten darauf hingewiesen worden, wie sehr das geltende Recht die Wiederaufnahme eines Verfahrens e r- s ch w e r t, und daß es durchaus angebracht wäre, hierin l Reniedur eintreten zu lassen. Da ist es von Interesse,
»darauf hinzuweisen, was unsere schnellebige Zeit schon
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Münchener Brief.
Ein richtiges Aschermittwochwetter hat eingesetzt, nachdem es an den drei letzten Karnevalstagen Sonne und Wärme 8ab, wie's im Sommer gar nicht mehr vorkommt! Aber man \ soll den blauen Himmel feiern, wenn er da ist, — und es lebte j' ^tunt am Dienstag etwas vom alten, berühmten Faschings- | äug wieder auf. Nicht viel glänzend herausgeputzte Wagen, ?ber einige sehr flotte und lustige, und frohe Stimmung Wann sich von ihnen zum Publikum hin und zurück. Die Militär-Reitschule, die stets am Zug teilnimmt und immer , etwas Neues ersinnt, erschien diesmal als Amazonenschar, Mi Besen ausgerüstet, sonst aber ohne häßliche Übertreibung p "st Typen der „neuen Frau darstellend. Sie nahmen die trotze Freitreppe des Hoftheaters im Galopp, und die frischen, Mnggn Reiter machten sich noch Zeinen Extraspaß, indem sie Ms der Wohnung eines Vorgesetzten, den sie pflichtgemäß besuchen müssen, ebenso wie den König, einfach aus der ersten Istge außen am Haus niederstiegen, statt die langweilige : > j U benutzen! Die Münchener sind auf „ihre" Offiziere
'J "er Equitation von Herzen stolz — und können es auch sein! "7 Natürlich drängten sich iw Februar die Bälle. Die offi- ^ollen, wie z. B. der österreichisch-ungarische, der immer als otns der elegantesten Feste gilt, war lange nicht so gut — in i doppeltem Sinn! — besucht wie sonst. Die bösen Zeiten s Aachen sich doch geltend! Auch von anderen Bällen heißt es, Ä sie weniger Stimmung und infolgedessen weniger Cham- Mgnerumsatz aufgewiesen hätten als in den letzten Jahren.
Presseball, der sich dadurch auszuzeichnen pflegt, daß alle Mderen Menschen, nur gerade nicht Literaten, hinzugehen 'Tsistgen, sollte eine Glossierung Walhalls bringen. Recht ge- ,.J'rgen war aber nur der Nibelungen-Marsch von Theo ^upprecht, dessen Wagner-Motive in grotesker Weise mit
fast vergessen hat, daß , es noch gar nicht so lange her ist, als die Regierung vielmehr eine weitere Erschwerung des Wiederaufnahmeverfahrens durchzusetzen versuchte. Es sollte dies in der bekanntlich gescheiterten Strafprozeßreform erreicht werden, die in ihrem § 354 eine Abänderung der vorher wiedergegebenen Nr. 5 des 8 399 vorschlug, wonach die „neuen Tatsachen die Unschuld des Angeklagten ergeben oder doch dartun müssen, daß kein begründeter Verdacht mehr vorliegt". Jene Verschärfung stieß damals mit Recht auf entschiedenen Widerspruch, lind es wurde den Regierungsvertretern entgegengehalten, daß die Unschuld des Angeklagten sich in der Regel nur in einem gerichtlichen Verfahren ergeben könne, und daß die Formel von dem begründeten oder nicht begründeten Verdacht wenig greifbar sei.
Im Gegensatz zu der von der Regierung verlangten Erschwerung des Wiederaufnahmeverfahrens wurde schon damals im Reichstag die Forderung einer weiteren Erleichterung vertreten und zugleich darauf hingewiesen, welches hier der springende Punkt sei. Dieser liegt, wie zutreffend hervorgehvben wurde, darin, daß über die Zulassung eines Antrags auf Wiederaufnahme dasselbe Gericht entscheidet, welches das Urteil gefällt hat. Das aber ist unter allen Umständen bedenklich und widerspricht auch der sonst in unseren Rechtsbestimmungen vertretenen Auffassung, wie sie beispielsweise in dem 8 23 der Strafprozeßordnung zum Ausdruck kommt: „Ein Richter, welcher bei einer durch ein Rechtsmittel angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, ist von der Mitwirkung bei der Entscheidung in höherer Instanz kraft Gesetzes ausgeschlossen."
Was für die Rechtsmittel, für die Berufung oder Revision, gilt, sollte füglich für die Nachprüfung im Wiederaufnahmeverfahren Geltung haben. Und in dieser Erwägung schlug oer Abgeordnete Müller- Meiningen damals bei der Beratung der Strasprozeß- reform folgende Bestimmung vor: „K ein Richter, der bereits in einer Sache tätig gewesen ist, darf bei Entscheidungen über deren Wiederaufnahme mit- wirken." Vielleicht wird der Fall Hamm für eine Re- form in diesem Sinne, die ja, wie gezeigt, durchaus dem Geiste unseres Strafprozesses entspricht, Stimmung machen. Das Opfer der Witwe Hamm wäre dann wenigstens nicht umsonst gebracht worden.
Deutsches Reich.
* Die Vermögensentwickclung in Preußen. Nach der
letzten amtlichen Statistik berechnet sich das zur Ergänzungssteuer veranlagte Privatvermögen nach Abzug aller abrechnungsmäßigen Beträge auf 104 Milliarden Mark, hiervon entfallen 65 Milliarden Mark auf die Städte und 30 Milliarden Mark ans die Landgemeinden. Seit der ersten Veranlagung zur Ergänznngssteuer im Jahre 1896 ergibt sich 6.ne Steigerung des Vermögens um 40 Milliarden Mark, so daß also das Privatvermögen jährlich >m Durchschnitt um 2,66 Milliarden Mark gewachsen ist. Da 125 000 Personen mit einem Vermögen bis zu 20 000 M. auf Grund gesetzlicher Bestimmungen von der Ergänzungssteuer befreit sind, und da ferner die Vermögen bis zu 6000 M. der Crgänzungsstener nicht unterliegen, so wird dieses von der Ergänzungssteuer
nicht erfaßte Vermögen auf 12 Milliarden berechnet. Unter weiterer Berechnung sonstiger Vermügensobjekte kann das gesamte Privatvermögen in Preußen auf 145 Milliarden Mark angenommen werden.
Die „Rvte Woche". Dem „Vorwärts" ist die vertrauliche Mitteilung zugegangen, daß die preußische Regierung Anweisung gegeben habe, die „Rote Woche" so viel als möglich zu erschweren. Die Regierungspräsidenten haben für die angekündigte sozialdemokratische Demonstration durch einen Geheimerlaß Anweisung gegeben, die Gendarmen und Polizeibehörden sofort zu beauftragen, in der „Roten Woche" alle Plakate der Sozialdemokratie, die in Wirtschaften ausgehängt werden sollten, sofort zu konfiszieren und über die Aushänger eine Strafe zu verhängen.
* Postscheckgesctz und Gewerbestand. Bekanntlich finden im Reichstag in den nächsten Tagen Beratungen über das Postscheckgesetz statt. Hierzu schreibt der Hansabund, daß gegenüber den in diesen Tagen veröffentlichten Anträgen, welche Änderungsvorschläge zu den Beschlüssen der Postscheck- Kommission bezwecken, vom Standpunkt der Interessen von Industrie, Handel und Gewerbe noch besondere Wünsche zu äußern sind. Bei Einzahlungen mittels Zahlkarte sollte statt der in Aussicht genommenen Grenze von 25 M. für eine Gebühr von 6 Pf. vor allem im Interesse des Mittelstandes eine solche Grenze bis 600 M. gesetzt werden, wie dies auch seinerzeit das Direktorium des Hansabnndes in Vorschlag gebracht hatte. Des weiteren weist der Hansabund auf die Wünsche weiter Kreise des Gewerbestandes hin, wonach die Überweisungsgebühr von einem Postscheckkonto auf ein anderes auf 3 Pf. herabgesetzt oder aufgehoben werden möchte. Ferner erscheint es mit Rücksicht auf die besondere Stellung, welche der Gesetzentwurf dem Herrn Reichskanzler in der Frage des Postscheckverkehrs einräumen will, geboten, daß in diesen Fällen mit Rücksicht auf die Wünsche des Verkehrs die Anhörung eines im Gesetz vorzusehenden Beirats aus den Kreisen der Interessenten erfolge. Außerdem muß auch die Tatsache zur Sprache gebracht werden, daß in den Hansastädten und auch im Osten des Reichs Wünsche auf Vermehrung der Postscheckämter geäußert würden und daß in den Kreisen der Überseedeutschen auch auf eine Ausdehnung des Postscheckverkehrs in den Kolonien Gewicht gelegt wird.
* Jahresversammlung des Verbandes Deutscher Diplom- Ingenieure. In der am 1. März 1914 im Motivhaus zu Charlottenburg abgehaltenen Jahresversammlung erstattete den Geschäftsbericht des Vorstandes Patentanwalt Dipl.-Jng. Dr. Alexander Lang, Berlin-Charlottenburg. Demnach' beträgt die Zahl der Mitglieder zurzeit etwa 4000 und die Zahl der Bezirksvereine 88. Die W o h l f a h r t s e i n r i ch - tungen des Verbandes, Rechtsauskunftsstelle und Stellennachweis, haben sich günstig entwickelt, insbesondere ist die Hilfskasse durch Überweisung bedeutender Beiträge seitens vermögender Verbandsmitglieder und Körperschaften großzügig ausgestattet worden. Auch die literarischen Unternehmungen, die Verbandszeitschrift und die „Schriften" des Verbandes, sind weiter ausgebaut worden. Von den zahlreichen Fragen, die den Verband im verflossenen Jahre beschäftigt haben, sind zu nennen: Die Sachverständigen-Frage, die Stellung der Diplom-Ingenieure in den Kommunalverwaltungen, die Baumeistertitelfrage, der numerus clausus für Regierungsbaumeister, die Regelung des Zivil-Jngenieur- Berufes, die Ehrengerichtsbarkeit, die Herausgabe einer Gebührenordnung für Diplom-Ingenieure, die Reform des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichengesetzes, der
modernen Tanzweisen und Couplets durchsetzt waren. Im übrigen zogen die Götter des'Nordens höchst ehrbar daher, und obgleich eine Menge Witz an die modernen Walküren- kostume usw. gewendet war, abgesehen von prächtiger Ausstattung, so fehlte doch rechter Humor. Man sieht, auch Parodien, wie hier wohl Offenbachs, sind nicht leicht nachzuahmen. Jetzt beginnt die „Seisong" der Privatgesellschaften — der Münchener hat das lobenswerte Prinzip, kein Fremdwort für das zu nehmen, was deutsch gut ausgedrückt Worden kann, siehe Seisong! —, und nur der Rahmen wechselt. Die Toiletten der Damen sehen in diesem Jahr alle leb- Ech Fasching aus. Aber in anderen Städten wird'z wohl nicht besser sein! Daß wir deshalb, wie kürzlich eine berühmte sangerin in einer Zeitung ernsthaft vorschlug, reumütig zum Antoinettes, am besten auch zu ihrer weißen o SUrückkehren sollen, ist eine phantastische Idee. Keine Zeit läßt es sich gefallen, daß ihr willkürlich Moden aufge- pfropft werden und ein Zurückschrauben zu einer Tracht, die ' UI Ai- Mutige Lebensweise eine Lächerlichkeit wäre, das wäre "ochl törichter als die augenblickliche Modetorheit der engen, geschlitzten Röcke, Deutschen Frauen läge Wohl auch "gjn "anderes Ideal als das der leichtfertigen, wenn auch unglücklichen französische Fürstin näher: Königin Luise und ihre Tracht, die m anmutig und dabei verständig genug war! g][$ er un § oletbt doch jede veraltete Mode eine Maskerade —. un f, j, er Fapching ist vorbei. Von diesem Gesichtspunkt aus läßt sich auch ^ eine neue Kunst betrachten, die sich „Bewegungskunst- werk" nennt. Über den seltsamen Ausdruck braucht man nicht erst zu streiten — was er deckt, ist nämlich noch eigentüm- ticher. Ein „Bewegungskunstwerk" entsteht, wenn man tanzt 77,,ohne Musik! Ein Herr Franzose Laban hat diese neue Offenbarung importiert, natürlich in Schwabing, das noch immer ein fruchtbarer Boden für neue Inspirationen ist. -llcan tanzt — zwei junge Damen, dann und wann ein Herr
— ohne musikalischen Rhythmus, ganz nach Willkür, angefeuert durch ein Wort,, wie z. B. 1 + 1 = 2. Nicht einmal das Taktschlagen der alten Griechen mit dem Holzschuh ist mehr nötig, eine Vorstellung wie diese: 1 ch 1 genügt! — Dafür hört man das Schnaufen der atemlosen Tänzerinnen und muß hart mit sich kämpfen, um den Unglücklichen nicht durch das sanfte Pfeifen einer Walzermelodie ihr heißes, nutzloses Bestreben zu erleichtern; aber wie unkünstlerisch wäre das! Musik macht allemal Lärm, den verachten Ästheten; und wer nicht fühlt, daß dort siegreich der Beweis, daß 1 ch 1 — 2 sei, geliefert wird, dem ist nicht zu helfen. Gelingen könnte das Experiment wohl dann erst, wenn man taube Menschen, die keine Musik entbehren, zu diesem Genuß schickte; aber vermutlich verlangen auch sie von einer Pantomime wenigstens Rhythmus!, Nur der Anti-Lärmverein könnte wohl ganz befriedigt sein. Emen vollen Erfolg dagegen trug Uvette Guilbert davon, die mrt einer Begleitung von sechs Tänzerinnen, einer Engländerin, die französisch sang, einem Pianisten und einem Flötenspieler, an zwei Abenden im Schauspielhaus anftrat. Frau Dvette scheint zu fürchten, daß sie allein rem Publikum nicht mehr genügt; das ist ein Irrtum: ihre Kun>t ist unvergänglich. Und wieder mußte sie ihre alten Zugaben, vor allem „La glue", machen.
Iw übrigen war die Theaterauslese des Monats nicht glänzend. Hermann Bahrs „Phantom" traf im Residenz- Theater dasselbe Schicksal wie überall: freundliche Aufnahme und rasches Verschwinden wie ein Phantom! Mehr Beifall harte der Autor mit einem Vortrag, den er am Abend nach der Erstausführung seiner diesjährigen Komödie über das »Frauenstimmrecht" im bayerischen Verein für Frauenstimmrecht hielt. Mag man auch nicht alles gutheißen, was er sagt, — er nennt z. B. die englischen Suffragetten Renaissancemenschen, die Tugenden wiederbringen, die unserer Zeit verloren sind (Heroismus und Opferfreudigkeit ffc
