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Mittwoch, 4. März 1914.
Morgen'Ausgabe.
Eine Kühne GesetzeZanwenöung.
Man erinnert sich des berechtigten Aufsehens, das vor einigen Wochen das Vorgehen der Dresdener Staatsanwaltschaft gegen den Generaldirektor und den Direktor einer großen dortigen Zigarettenfabrik sowie gegen eine Reihe von Inhabern und Geschäftsführern anderer Zigarettenfabriken gemacht. hatte. Insoweit es sich bei diesem Vorgehen um die Aufdeckung von Verfehlungen gegen das Wett be wer bsge setz handelt, entzieht sich die Angelegenheit der öffentlichen Erörterung. Da aber das Verfahren ausgesprochenermaßen auch wegen G e h e i m b ü n d e I e i aus 8 128 des Reichsstrafgesetzbuchs in Gang gebracht worden ist, so stellt sich die Frage zur Erörterung, ob eine Beteiligung an einem geheimgehaltenen Trust als Geheim- bündelei strafbar sein rann. Diese Frage wird von einer ersten Autorität, dem Wirklichen Geheimen Rat Dr. Hamm-Bonn, nunmehr aus das entschiedenste verneint. Der Verfasser beschäftigt sich im jüngsten Heft der „Deutschen Juristenzeitung" mit der merkwürdigen Dresdener Angelegenheit. An die Beschuldigung der betreffenden Dresdener Fabrikanten, sie hätten als Mitglieder an einer Verbindung teilgenommen, deren Dasein und Zweck vor der Staatsregierung geheim- gehalten werden soll, knüpft Dr. Hamm die vernichtende Bemerkung: „Die Verfolgung des vorliegenden Falles aus § 128 des Reichsstrafgesetzbnchs gehört zu dem Kühnsten und Originellsten an Gesetzesanwendung, das die Findigkeit der Staatsanwaltschaft bisher zustandegebracht hat." Dies scharfe Urteil wird dann eingehend begründet. Zunächst setzt hiernach der angezogene Paragraph die Teilnahme an einer Verbindung, einer Gemeinschaft voraus, die ihre Mitglieder zu einem besonderen Rechtssubjekt zusammenfaßt. Davon ist hier keine Rede. Die betreffenden deutschen Zigarettenfabriken sollen sich mit den ausländischen Trustunternehmungen nur über die Art ihres Betriebes, insbesondere über die Verkaufspreise, behufs Bekämpfung der Konkurrenz, geeinigt, Kapitalien von ihnen erhalten, Berichte an sie erstattet und sich ihrer Kontrolle unterworfen haben. Das ist nicht die Bildung eines besonderen neuen Unternehmens. sondern nichts weiteres als ein vertragliches Sicheinigen, Unterstützen und Verbinden inländischer und ausländischer Unternehmungen, ohne daß diese sich zu einer Unternehmung zusammenschließen. . Davon abgesehen, handelt es sich aber hier auch um rem wirtschaftliche Unternehmungen, und auf solche beywht sich die angewandte Strafbestimmung überhaupt m-ht. Der 8 128 des Deutschen Strafgesetzbuchs stellt die Zeitnahme an einer Verbindung in zwei Fallen unter Strafe, und zwar Gefängnisstrafe: 1. wenn Dasem,
Verfassung oder Zweck der Verbindung vor der Staats- reaierunq gehenngehalten werden soll; 2. wenn tn oer Verbindung gegen unbekannte Obere Gehorsam oder gegen bekannte Obere unbedingter Gehorsam versprochen wird. Nach den weiteren Ausfuhrungen des Verfassers kann gar kein Zweifel daran sein, daß 8 if» 3 £ dazu Smvn § 129 «uslchNeil'» » B-ibwdum-n «titelt Ion™, Me eine öisentliche, wenn auch Nicht auf politische Ange legenbeiten bezwecken und st a a t s g efährlrch sind.
Rachdruck verboten.
Muffelwild.
Auf der neulichen Geweihausstellung in Berlin erregte ein eigenartiges, in Lebensgröße ausgestopftes Tier Eg - meine Aufmerksamkeit. Daß es ein jagdbares sein «uh, s m selbstverständlich, aber was für eines? Die meisten o r nicht ganz kundigen Beschauer kommen, angesichts der übrigen zahlreichen Trophäen ^ aus unseren afrikanischen Koloßen, Antilaven, Gazellen, «pringbocke u. a„ auch auf eine sijck Erotc" Nur ein verschwindend kleiner Teil der Bciuchcr wußte vorher, daß es sich um einen Vertreter ter W® deutschen Wildart handelt, und zwar um einen >olchen, deye Vorfahren auf fast unzugänglichen Gebirgen lebten, während er selbst dem Niedersachsenlande entstammt. _ .
©§ ist ein Muffelbock. gelegentlich der letzten Hofjagd m der Göhrde am 31. Oktober v. I. vom Kaiser zur Strecke gebracht und vom Hoskon,ervator Otto Bock in Berlin ausge- z-'ichnet konserviert. Wenn man dem Laien erklärt, daß der Mustel ein ridjttg gehendes Schaf ist, schüttelt er ungläubig den Kopf „Wo ist die Wolle? Ich sehe sie nicht!" Allerdings das nlattanliegendc Haar, ,m Sommerkleid fast so kurz wie beim roten Rehbock. die schlanke Figur und die ganze, naturgetreu wiedergegebene Haltung läßt nichts vom Schas- bock erkennen. Nur die gewundenen Hörner beweisen die Abstammung übrigens werden diese von sogenannten Ge- whrtcn mit linrecht als „Gehörn" bezeichnet. Charakteristisch für ein solches, wie es der Rehbock trägt, ist, daß sein Träger es alljährlich abwirft und erneuert. Das Horn dagegen wach,, immer weiter. Korrekt müßten daher eigentlich die Gems- krickeln als Hörner bezeichnet werden. In der Weidmanns-
Was die Fassung betrifft, braucht nur unterstrichen zu werden, daß Dasein. Verfassung und Zweck der Verbindung vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll, wie die Bezeichnung der Vorsteher als Obere, denen Gehorsam versprochen wird. Das Patzt alles keinesfalls auf wirtschaftliche Vereinigungen, die vor der Konkurrenz geheim gehalten werden. wenn sie auch dadurch Zugleich der Regierung verborgen bleiben. Zutreffend bemerkt Exzellenz Hamm weiter: „Wenn sich die Trusts als wirtschaftlich gefährlich Herausstellen wegen Ruinierung der Einzelunternehmungen und der die Konsumenten schädigenden Erhöhung der Preise, ist es Sache der Gesetzgebung, durch besonders strafrechtliche oder zivilrechtliche Bestimmungen die Bildung von Trusts zu verhindern. Den Trusts und gar den embryonenartigen Vorformen der Trusts durch Anwendung von Straf gesehen ent- gegenzutreten, welche für Verbindungen bestimmt sind, die in staatsgefährlicher Weise eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezwecken, beweist ohne Frage eine schneidige Hand, aber die Hand führt — ein hölzernes Schwert." So Exzellenz Hamm in der „Deutschen Juristcnzeitung". Man darf nach diesen zwingend klaren Darlegungen be- gierig darauf sein, was aus der Anklage gegen die Dresdener Fabrikanten herauskommen wird und ob sic überhaupt aufrecht erhalten werden soll.. Kommt es aber zur öffentlichen Verhandlung, so ist wohl kein Zweifel daran, daß glatter Freispruch wird erfolgen müssen. Über die wirtschaftliche Seite der Angelegenheit ist hier nichts zu sagen. Vielleicht liegt dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft eine an sich billige n s w e r t e Tendenz zugrunde, aber daraus kann es nicht ankommen, wo ausschließlich die rechtliche Seite der Sache zur Erörterung steht.
Deutsches Reich«
* Von Kardinal Kopps Sterbelager. Die „Schles. Volksztg." meldet: Die Teilnahme an dem Befinden des Kardinals Fürstbischofs Dr. v. K o p p ist allgemein. Unausgesetzt laufen Anfragen ein. besonders von den österreichisch-ungarischen Kirchenfürsten. Das fürstbischöfliche Generalvikariat hat folgende Verordnung erlassen: Nach den jüngsten Nachrichten aus Troppau erscheint der Zustand des Kardinals sehr bedenklich. Der Diözesanklerus wolle allen heiligen Messen eine oratio pro infinno einlegen und nach derselben drei Paternoster und Ave Maria mit den Gläubigen beten.
* Die Kosten für die badische Gesandtschaft in München bewilligt. Die Zweite Kammer des badischen Landtags hat in ihrer gestrigen Vormittagssitzung die Kosten für die Wiederherstellung " der Münchener Gesandtschaft gegen die Stimmen der Fortschrittler und der Sozialdemokraten bewilligt.
* Die Zahl der Ärzte in Deutschland beträgt im Jahre 1913 nach dem von Geheimrat Schwalbe herausgegebenen „Reichsmedizinalkalender für Deutschland auf das Jahr 1914" 34136. Nach dem Statistischen ^zahrduch sür das Deutsche Reick für 1913 war die Einwohnerzahl Deutschlands um die Mitte dieses Jahres 66 835 000, somit kommen auf 10 000 Einwohner 5.11 Arzte. Im Vorjahr waren es 33 527 Ärzte oder 5.06 auf 10 000 Einwohner. Die Zahl der medizinischen Approbationen ist im Jahre 1911/12 wieder beträchtlich ge-
sprache ist man sich beim Muffelwild noch nicht ganz einig. Einzelne nennen den Kopfschmuck Krickeln — aus bayerisch, deutsch Krücken — wie bei Gemsen, die anderen wollen nur die Bezeichnung „Schnecke" gelten lassen.
Durch eine königliche Verordnung vom 22. Januar 1912 ist das Muffelwild für Preußen unter die lagdbaren Tiere ausgenommen und durch gesetzliche Schonzeiten geschützt. Andere Länder, wie Hessen-Darmstadt und Anhalt, haben sich angeschiossen. In der Provinz Hannover wurde das Muffelwild zuerst in der Göhrde eingebürgert und ist vor kurzem auch im hannoverschen Teile de§ Sollings. Obcrförsterei Neuhaus, die Einbürgerung in die Wege geleitet.
Die Felsgebirge der Inseln Sardinien und Korsika sind die Heimat der Mufflons, früher sollen sie u. a. auch ,n Griechenland und Spanien vorgekommen, fpäter _ aber ausgerottet sein. Zurzeit finden sich die Mustwns auf Sardinien und Korsika noch in größeren Nudeln, und mancher deutscher Jäger hat sich von dort schon prächtige Trophäen in Gestalt der schön gewundenen, steinbackartigen Gehörne geholt. Ans alten Berichten erfahren wir, daß dm WNc Phase früher außer-, ordentlich häufig waren. Bisweilen wurden auf einer ein. zigen, im .großen Stile betriebenen Treibjagd vier- bis fünfhundert Stück erlegt. Die ausführlichsten Nachrichten rühren von einem Geistlichen her, dem Abt Kettr. der. wie noch heute mancher seiner Konfratres in Bayern, ein gewaltiger Jäger vor dem §ierrn war. Wie er berichtet, gehörte es ;chon Ende des 18. Fahrbunderts zu den glückl'chlten Jagdereignissen, wenn man einmal hundert dieser Wild,chafe erlegte; heute ist man mit bescheideneren Strecken zufrieden. Das Wild fand sich schon damals nicht in allen Gebirgen Sardiniens, sondern nur aus einzelnen Bergzügen, und auch hier nur aus
Nr. rvS. * 62. Jahrgang.
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stiegen, und zwar um 185, also erheblich mehr als in, Vorjahr, in dem die Zunahme 102 betrug. Die Zahl der medizinischen Vorprüfungen nimmt seit sechs Jahren ungemein rasch zu; während diese 1906/07 1038 betrug, ist sie 1907/08 auf 1335, 1908/09 auf 1461/1909/10 auf 1713, 1910/11 auf 1858 und 1911/12 sogar auf 2005 angestiegen; unter der letzteren Ziffer sind 101 Ausländer. Es ist also im Jahre 1916 ein Zugang von etwa 2000 jungen Ärzten zu erwarten. Die Zahl der Medizinstudierenden ist immer noch in Zunahme begriffen. Sie betrug im Sommerhalbjahr 1912 13 380, im Winterhalbjahr 1912 13904, im Sommerhalbjahr 1913 14 750. Reichsländer waren zum Studium der Medizin an deutschen Universitäten 2060, bezw. 2278, bezw. 2164. Die meisten Ausländer sind Russen. Die Zahl der Ärztinnen nimmt in Deutschland beträchtlich zu, sie beträgt jetzt 195 und war in den Jahren 1908 55, 1909 69, 1910 102, 1911 118,. 1912 151. Sie suchen mit Vorliebe die Großstädte auf; nach dem Reichsmedizinalkalender hielten sich 1913 138 Ärztinnen (= 70,8 v. H.) in ihnen aus. Die Zahl der weiblichen Medizinstudierenden nimmt in Deutschland von Jahr zu Jahr zu; ihre Zahl (mit Einrechnung der Ausländerinnen) war im Sommerhalbjahr 1911 510, im Winterhalbjahr 1911 566. im Sommer- halbjahr 1912 622, im Winterhalbjahr 1912 683, im Sommerhalbjahr 1913 773. Besondere Beachtung verdient die Entwicklung des Spezialistentums. Dieses blüht hauptsächlich in den Großstädten, doch fehlt es auch in den Mittelstädten nirgends an Spezialärzten. Eine große Zahl von Ärzten, die für sich ein Spezialfach in Anspruch nehmen, übt allerdings nebenbei allgemeine Praxis aus, wenn auch mehr und mehr die Anschauung durchdringt, daß nur die Ärzte, die auf letztere verzichten, ein Anrecht auf den Namen Spezialarzt haben. Unter den Spezialärzten stehen die Gynäkologen der Zahl nach weitaus an erster Stelle. Vereinigt man die Chirurgen mit den Ärzten, die Chirurgie in Verbindung mit Gynäkologie und Orthopädie ausüben. so kommen sie an Zahl gleich nach den Gynäkologen, dann folgen die Augenärzte, die Ohren-, Nasen- und Kehlkopfärzte, endlich die Spezialärzte für Haut- und Harnleiden uyd die Kinderärzte. Eine genaue Reihenfolge läßt sich nicht aufstellen, da sehr viele Spezialärzte mehrere Spezialfächer zugleich betreiben.
— Die ArbeitervcrsiÄcrung in Europa. Die drei großen Zweige der sozialen Versicherung, tne Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung, umfassen in keinem Lande einen so großen Versicherungskreis wie in Deutschland. Der Anteil der Bevölkerung an der Krankenversicherung stellt sich in Deutschland ans 30 Prozent, in Österreich auf 12, in Ungarn auf 4, in Italien auf 3, in Frankreich auf 12, in Belgien auf 6, in Norwegen auf 14, in Schweden auf 11, in Dänemark auf 25. in Holland aus 8, in Luxemburg auf 15, in der Schweiz aus 21 Prozent. Ebenso marschiert Deutschland in der Unfallversicherung an der Spitze, die bei uns 38 Prozent der Gesamübevölkerung umfaßt, während z. B. in England 29, in Österreich 13 Prozent und in anderen Ländern meist noch ein niedrigerer Satz in Frage kommt. Auch bei der Invaliden-.und Altersversicherung steht Deutschland mit 24 Prozent obenan. Ebenso tritt bei den Leistungen die überragende Bedeutung der sozialen Versicherung in Deutschland hervor. Im Durchschnitt entfallen aus einen Erkrankten in Deutschland 63,2 M„ in Österreich 31,2 M„ in Ungarn 44,8 M„ in Italien 32 M„ in Frankreich 40 M„ in Belgien 36 M„ in Luxemburg 42.4 M. An Unfallentschädigungen sind gezahlt im Jahre 1911 in Deutschland 166,6 Millionen Mark, im Jahre 1910 in Österreich 28,4 Millionen, im Jahre 1909 in Frankreich 1,3 Millionen, in Holland 5,1 Millionen, im Jahre 1910 in Luxemburg 317 000 M. Bei der Invaliden- und Altersversicherung stellten sich die Leistungen im Jahre 1911
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den höchsten, oft für Menschen unzugänglichen Schroffeln. Noch mehr wie die verbesserten Gewehre hätte der ungemein strenge Winter von 1830 das „Muffeltier", wie es früher von deutschen Forschern benamset wurde, so arg zusammenschmelzen lassen.
Wenn auch von den Wildschafen das kleinste, ist der Muffel doch ein sehr stattlicher Bursche; der stärkste Schnucken- bock in der Heide, sein Vetter von der Arche Noah her, verschwindet dagegen. Die Hörner erreichen, der Krümmung nach gemessen, die stattliche Länge von 25 Zentimeter und ein Gewicht von 4 bis 6 Kilogramm. Die Höhe des Tieres betragt am Widerrist 70 Zentimeter. Ein leidlich guter Back überschreitet schon das Gewicht von 60 Pfund.
Die Muffel äsen harte Gräser, z. B. den in der Heide häufigen, von allem anderen Wild verschmähten „Bocksbart". Heide- und Bickbeerkraut, Ginster, Laub und in der Not Fichtenspitzen; im Herbst werden begierig Eicheln und Bucheneckern ausgenommen. Wesentlich ist die Beobachtung, daß das reiniblütige Muffelwild niemals schält. Wasser gebraucht es nicht, wie mit Sicherheit festgestellt ist; für trockene Herd- slächen auch eine schätzenswerte Eigenschaft. Am Tage Et es sich am liebsten in Schonungen nieder. Alle deutschen Mittelgebirge eignen sich zur Einbürgerung, besonders aber der Harz und der Thüringer Wald. Auch die gemilchten Heidewaldungen im Hannoverlande sagen ihm styf 3 U ! die Äsungsverhältnisse sind hier denen auf Sardinien und Korsika sehr ähnlich, aber weit günstiger.
In der Göhrde lagen die Verhältnisse schwierig, weil dort kein Zuchtgatter und kein Verwilderungsgehcge zur Verfügung standen. Es mußten daher die angekommenen Muffel gleich ausgelassen werden. Dabei zeigte es sich, daß, wenn
