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Nr. SS.

Morgen-Ausgabe.

S. Blatt.

Wiesbadener Tagblatt

Mittwoch,

25. Februar 1914.

62. Jahvgana.

Zur Vollendung der grotzen preußischen Ranalbauten.

Im Laufe dieses Sommers sind die großen Bauten der Preußischen Kanalvorlage größtenteils eröffnungsbereit. Hierzu gehören der Berliner Großschiffahrtskanal Berlin- Stettin und vom Mittellandkanal das Stück Bever­gern-Weser, dazu kommt noch der Stichkanal Ditteln-Herne. Für das nächste Jahr ist dann die Vollendung der noch fehlen­den Stücke Minden-Hannover und Stichkanal nach Os nabrück zu erwarten. Der Blick auf die Karte zeigt schon, daß der Mittellandkanal so, wie er jetzt nach den

ziehungen zu dem russischen Militärbevollmächtigten in Wien, dem Obersten Z a n k i e w i t s ch. Als dieser merkte, daß die Behörden den Verrätern auf der Spur waren, floh er Hals über Kopf aus Wien. Von russischer Seite ist dann versucht worden, die Eile des Obersten als harmlos hinzustellen. Wie die Beweisaufnahme in dem Prozeß, der natürlich aus Staatsinteresse unter vollem Ausschluß der Öffentlichkeit ge­führt wurde, ergeben haben soll, fanden sich in der Wohnung des Angeschuldigten verschiedene Dokumente, in denen Mit­glieder einer fremden Macht dem Angeklagten verschiedene Aufträge erteilten. Auch gestohlene Mobilisierungspläne, ge- heimzuhaltende Eisenbahnfahrpläne usw., wurden gefunden. Die Verhandlung gestaltete sich insofern einfach, als der An­geklagte geständig war. Die Todesstrafe wurde verhängt,

Wünschen der ostelbisch - agrarischen Abgeordnetenmehrheit ausgeführt wird, ein Torso ist. Es sind daher auch schon Bestrebungen im Gange, die eine Weiterführung des Kanals nach der Elbe zu bezwecken. Es hat sich für diese Propaganda ein Ausschuß gebildet, welcher Nachweisen will, daß die Fort­führung des Kanals in der Richtung Braunschweig- Magdeburg nicht auf technische Schwierigkeiten stoßen wird und andererseits im Interesse der Erhaltung der Grund­lagen unserer Handelspolitik und vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus erforderlich ist.

Gerichtssaal.

WC. Buchmacher. Der Glasmaler Agnus Arnold von hier, der Gastwirt Heinrich Bremser aus Schlangenbad, der Kaufmann Wilhelm G i e s aus Wiesbaden und^ der Chauffeur Wilhelm Donecker aus Wre-baden sollen ge­meinsam dem Wettvermitteln obgelegen haben, Arnold indem er Rennwetten sammelte, Bremser indem er fern Lokal zur Annahme der Wetten hergab, und die beiden anderen, Ange­stellte von Arnold, indem sie Schlepperdienste berichteten. Die Strafkammer verurteilte Arnold zu 1 Monat Gefang- n i s und 1000 M. Geldstrafe, Bremser zu 1 Woche Gefängnis und 300 M. Geldstrafe, während die beiden anderen mangels Beweis freigesprochen wurden. — Wetten vermittelt haben auch die Kellner Ruff und Kunze von Wiesbaden durch längere Zeit, indem sie zusammen durch die Wwtschaften zogen und sich an Wettlustige heranmachten, ^hr Tagesum­satz soll sich auf 150 bis 200 M. belaufen haben. Sie bezogen davon zusammen 5 Prozent Provision von einem Buchmacher in Luzern, an den sie die Wetten Weitergaben. Die Straf­kammer verurteilte jeden zu 5 Tagen Gefängnis nebst 800 M. Geldstrafe. — Ein besseres Geschäft mit dem Wettvermitteln hat der frühere Reisende Karl Hoch st et ., r gemacht. Er hatte Tagesumsätze von 300 bis 400 M., zeit­weilig auch mehr. Er war der Kriminalpolizei wchrfach anonym denunziert worden. Bei seiner Festnahme machte er den Versuch, eine Anzahl von Wettzetteln verschwinden zu lassen. 155 M. Wettgelder wurden bei ihm beschlagnahmt.

Mit Rücksicht darauf, daß das Wettvermittelungsgewerbo sich

bei uns zu einer allgemeinen Gefahr auszuwachsen drohe, wurde der Mann zu 2 Wochen Gefängnis und 800 Mark Geldstrafe verurteilt.

Eine Klage gegen das „Journal d'Alsace". wt>. Stratzburg, 24. Febr. Am 26. d. M., vormittags t> Uhr, wird vor der Strafkammer die auf Antrag des Präsi­denten des Obersten Schulrats gegen den verantwortlichen Redakteur Jung vom „Journal d'Alsace" eingeleitete Offt- zialklaqe wegen Beleidigung der Lehrer aus dem Steintal verhandelt werden. Das „Journal d'Alsace" hatte eine ab­fällige Kritik an der Unterrichtserteilung geübt, in­dem es behauptete, der Unterricht werde im „Unter­es f i z i e r s t 0 n" erteilt. Das Blatt ist erbötig, den Wahrheitsbeweis anzutreten.

Todesstrafe gegen einen Spion, sh Wien, 23. Febr. Der seltene Fall, daß Todesstrafe oeaen Spionage auch im Frieden' verhängt wird, hat sich vor dem bieüa->n Landesgericht ereignet. Dasselbe hat, wie be­reits telegraphisch gemeldet, den früheren Oberleutnant Cedomil Jangdrrc zum Tod durch den Strang verurteilt Der Fall läßt wieder einmal erkennen, in welch gefährlicher Lage sich Österreich-Ungarn während der letzten

Balkankrise namentlich infolge der von Rußland ausgehenden Spionage befand. Damals erfolgte bekanntlich die Aufdeckung des Spions Redl, des Chefs des Generalstabs in Prag, der sick, dann erschoß. Oberleutnant Jandric, auf den man nun ebenfalls aufmerksam wurde, hatte namentlich in den süd­lichen Grenzortcn Spionage getrieben, er stand in engen Be­

weil der Angeklagte seine verbrecherische Tätigkeit zu einer Zeit ausübte, in der das Land durch äußere Feinde bedroht War. Der Bruder des Verurteilten wird sich in einigen Tagen unter der gleichen Anklage vor Gericht zu verant­worten haben. Es ist übrigens Wohl kaum zu erwarten, daß das Urteil ausgeführt werden wird; es dürfte in lebensläng­lichen Kerker umgewandelt werden.

Neues aus aller Welt.

Was für Berliner Läden gezahlt wird. Berlin. 24. Febr. Einige in den letzten Tagen erfolgte Vermietungen von Ge­schäftslokalen an Detailgeschäfte beweisen. daß in den Haupt­geschäftsstraßen Berlins die Mieten noch immer steigen. So ist bei Neuvermietungen in dem Grundstück des Akftenbauver- eins „Unter den Linden" in der Straße Unter den Linden ein Laden, der bis jetzt.8000 M. Miete brachte, für 15 000 M... ein anderer Laden, der 14 000 M. Miete brachte, jetzt , für 26 000 M weiter vermietet worden. Noch erheblichere Miets­steigerungen wurden bei zwei Neuvermietungen in der Leip­ziger Straße erzielt. Der Eckladen Jerusalemer Straße 14, Ecke Leipziger Straße, den jetzt eine Hutftrma innehat und der zurzeit 17 000 M. Miete kostet, ist an eme Schirmfirma zum Mietpreis von 45 000 M.. steigend bis 47 000 M pro Jahr, aus 20 Jahre vermietet worden. In Eckladen Leipziger

Straße 113, Ecke Mauerstraße, ist die Miete für das Geschasts- lokal einer Korsettfirma tarn 17 000 M. auf 45 000 M. pro Jahr bei einem 10jährigen Vertrage erhöht, worden. Diese beiden Eckhäuser, die beide einem Besitzer gehören, sind übrigens die teuersten Grundstücke Berlins. Für Leipziger Straß-', Ecke Jerusalemer Straße, ein nur 7'/- ÖuadvatMlen großes Grund­stück. sind seinerzeit laut „Conf." 68000 M. pro Ouadratrute, für Leipziger Straße 113 über 100 WO M gezahlt worden,

, Die Reisetasche eines hoben Staatsbeamten mit Ritter- kreuzen und sonstigem wertvollen Inhalt gestohlen. Berlin, 23 Febr. 500 M. Belohnung stnd auf dre W rederherber­schuf fuug einer Reisetasche mit wertvollem Inhalt aus-gesetzt worden, die ein O-ZuMeb am ^MStagabend einem hohen Staatsbeamten kurz vor dem Ausst eigen auf dem Anhalter Bahnhof auf der Fahrt, von Dresden nach Berlin gestohlen hat. In der Tasche, die noch einige Zeit vor der Ankunft des Zuges sin ihrem Platze lag, befanden sich außer wertvollen Papieren, Schecks und Dokumenten Werl- und Schmuckgegenstände von mehreren tausend Mark, ferner das Ritterkreuz des Albrechts- ordens i Klaffe und das Ritterkreuz des Ernestmischen Haus­ordens 1. Klaffe, sowie mehrere unsere hiche Auszeichnungen

einer goldenen Kette, Auf der Reisetasche befindet sich ein Schild mit den Buchstaben E. $- Dieb gehört an­

scheinend zu einer internationalen ^.enbahndrebsgesellschaft.

Unterschlagungen. Breslau, 24. Febr, Der erste Direktor der Jnnunasbank. Boockmann, ist gestern abend wegen des dringenden Verdachtes des Betruges, der Unterschlagung und Urkundenfälschung verhaftet wurden. —. Hamburg. 24..Febr, Die Polizeibehörde verhaftete den hier eingetroffenen Geichäftsleiter der Deutsch Westafrikantschen Handelsgesell­schaft. der als Leiter der westasrikanischen Niederlassung an der Goldküste Unterschlagungen in vohe von 100 000 M. be­sangen hat

, Im Streit erschlagen. Zossen. 24. Sehr. Gestern abend 8 Uhr wurde in Zossen der 29 -zahre alte Arbeiter Roß- teutscher von seinem Stiefvater und 1 einem Stiefbruder im Streit erschlagen. Roßteutscher war aus semeri Stiefvater mit gezücktem Messer eingedrungen. Der^zu Hüse eilende Stief­bruder Jungfer schlug ihn mit der j|M| so unglücklich, daß er sofoft tot zufammenbrach. Jungfer stellte sich fosort der Polizei. Er wurde in Hast genommen

Ter pfiffige Chauffeur. Friedenau, 24, F^, Drei

Männer, welche in einem hiesigen /nonfektionsgeschäft einge­brochen und für 2000 Di, Da>menblusen erbeutet hatten, be­stiegen ein Auto und wiesen den ^haufteur cm, nach Neukölln su fahren. Der Chauffeur schöpfte.Bevracht und fuhr sie bis Zu einer vorübergehendeil Schusmann.-patrouille und ließ dann d,e Leute verhaften. .

- Durch Brunnengele getötet, »crlnt 23 Febr. Durch Brunnengase wurde gestern in der iLwuMherßenbrauerei der Brunnenbauer Schultz getötet. Er war tmt der Reparatur eines etwa 25 Meter tiefen Brunnens beschäftigt und war an einer Leiter hinabgiestiegen, ohne ein Licht Mitzunehmen, um die giftigen Gase des Brunnens festzuiteuen. In einer Tiefe von etwa 5 Metern stürzte er ab und blieb auf entern Badest liegen. Nach vergeblichen Versuchen der Arbeiter der Brauerei, den Besinnungslosen heraufzuholen, wurde die Feuerwehr alar­

miert. Ein Feuerwehrmann, der mit einem Blasebalg dem Verunglückten frische Luft zuführte, drang bis zu Verun­glückten vor und seilte ihn an. Ern Arzt stellte iest, daß keine Rettung mehr möglich war. Die Leiche wurde beschlagnahmt.

KuZ unserem Leserkreise.

(Nicht verwendete Einsendungen können weder zurückgesandt, noch aufbewabrt werden.)

* Försterverhältnisse. Dem Herrn Jagdpächter wird mancher Gemeindeförster Dank wissen, daß er sich unserer Sache so warm angenommen hat. Es ist nun einmal, so: iert Jahren wenden wir uns an die zuständigen Stellen und doch geht die Sache nicht vorwärts. Im November v. I. tagte eme Konferenz in Wiesbaden. wobei die mahgebenoen Körper­schaften vertreten waren. Wie man erfuhr, waren fast samt liche Instanzen für eine Aufbesserung der Gehälter nach ren rheinischen Sätzen, d. h. 1200 M. Anfangsgehalt, steigend von 3 zu 3 Jahren um 200 M. bis zum Höchstgehalt von 2500 M. Es sind nun schon wieder Monate verflossen, aber man Hort und sieht nichts von einer Aufbesserung. Wer ist schuld daran, daß die Sache so langsam vorangeht? Es fragt uch nun, ist eine Aufbesserung im rheinischen Sinn ausreichend ui enter Zeit, wo die Lebenshaltung so teuer ist,,, Bekanntlich fordern die rheinischen Gemeindeförster die Gehalter der Königlichen Förster und letztere strebten das ihrem Stande zuwmmende Einkommen der Assistenten an, und auch mit Recht. Betrachten wir uns doch mal den gewöhnlichen Arbeiter von heute. Von meinen Holzhauermeistern verdient einer, „wahrend der Sommermonate als Maurer arbeitend, ca. 2500 DL, dazu kommt noch sein Arbeitsverdienst als Holzhauerm-uster über Winter mit ca. 500 M., zusammen 3000 M. Der andere Holz- hauermeister ist Stukkateur von Beruf und verdient noch mehr. Dies nur nebenbei ails Vergleich für die heutige Zeit. Sie tiefstehend fühlt sich da der Gemeindeförster ln seinem vevant- wortungsreichen Berus, den er doch hat. Und welche Gefühle beschleichen ihn wenn er sich sagen muß: an den zuständigen Stellen ist dies alles bekannt und „niemand scheint ©tue zu haben Der Herr Jagdpächter erwähnt das Höchstgehalt von 1800 M. Ja, wieviel Geirieindeförster haben denn dieses? Alt und grau können sie werden, bis sie in den Genuß des Höchstgehaltes kommen, Er kommt dann auf Unnorm und Kindererziehung zu svrechen, Vor einigen Jahren verfugte der Herr Minister, daß die Förster im Wald dre Umform zu tragen hatten Wer gibt dem Förster aber etwas an Dienstaufwand dafür? Und wie sieht es erst mit der Kindererztehung aus! Vielfach ist es dem Förster noch nicht einmal möglich, den sohn dem Beruf des Vaters folgen zu lassen, denn dre Annahme der Lehrlinge ist sehr eingeschränkt worden. Alis wohin mit den Söhnen? Der gewöhnliche Arbeiter ist eher in der L<me, seine Kinder etwas Gründliches lernen zu lassen, als der Ge­meindeförster, der auf dem Land sitzt und keine Versetzungs­möglichkeit kennt. Der Herr Jagdpachter hat recht: der Stmz und das Standesbewutztsein des Gemeindeforsiers haben ihn lange Zeit zurückgehalten. seine Verhältnisse der Lffentlichkeit preiszugeben, immer hoffend, daß dre zuständigen Stellen für Abhilfe sorgen. Aber Jah-e sind vergangen, ohne daß etwas Nennenswertes geschieht, die Not wird immer großer und so ist er gezwungen, die Mitwelt über seine Lage aufzuklären. Wie lange wird eine durchgreifende Regelung noch auf sich warten lassen und wird sie auch so ausfallen. daß keine Lücken bleiben? M.. Gemeindeförster.

Briefkasten.

(Die Schriftleitung de» Wiesbadener TagblattS beantwortet nur schriftliche Anfragen im Briefkasten, und zwar ahne NecktSoerbindlichlcit. Besprechung!» können nickt aewäbrt werden >

R. S Reservisten oder Landwehrleute erhalten für die Dauer einer Übung an Unterstützung für die Ehefrau 80 Proz., für jedes Kind 10 Proz.. jedoch nicht mehr als 60 Proz. des ortsüblichen Tagelohnes, der hier 3 M. 50 Pf. beträgt. Ist der Betreffende der alleinige Ernährer seiner Eltern und unter­stützungsbedürftiger Geschwister, so erhalten diese je 10 Proz.

Zukünftiger Hausbesitzer am Rondell. Bei einem Hans- kauf sind an den Staat die Stempelgebühr und die Gerichts- kosten. an die Stadt die Umsatzsteuer vom Werte des Grund­stücks mit iVz Proz. zu bezahlen. Die Wertzuwachssteuer hat der Verkäufer zu tragen, falls nicht Gegenteiliges vertraglich festgesetzt ist. Die Grundsteuer beträgt 2 °/qo-

K. Bh. Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit zehn Jahren keine Nachricht von dem Leben des Verschollenen ein- gegangen ist. Sie darf nicht vor dem Schluffe des Jahres er­folgen, in welchem, der Verschollene das 31, Lebensjahr vollendet haben würde. Ein Verschollener, der das 70. Lebensjahr vollendet haben würde, kann für tot erklärt werden, wenn seit 5 Jahren keine Nachricht von seinem Leben eingegangen ist Der Zeitraum von 10 oder 5 Jahren beginnt mit dem Schluffe des letzten Jahres, in welchem der Verschollene den vorhandenen Nachrichten zufolge noch gelebt hat. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verschollene den letzten inländischen Wohnsitz hatte. ,

A H. 100. Ein Klafter frisches Buchenholz wiegt etwa 50 und ein Klafter Eichenholz etwa 56 Zentner. ,

K S 17. Aus unserem Leserkreis wird uns mttgeteilt, daß die Sparkasse des Amtes Bracke! bei Dortmund 4 Pmz. Zinsen gewährt. Auch die städtische Sparkasse m Btebrrch am Rhein vergütet, wie sie uns mitteilt. 4 Proz. für Spar­einlagen mit sährlicker Kündigung. ..... m

Frau B M. Dazu bat die Vermreterm kein Recht, Wenden Sie sich an das zuständige PoKzeirevier oder dir

Polizeibti oin datentamrelegenheiten gibt das Bureau des Gewerbevereins. L>ermannstr<ss)e 13, sachgemäße Auskunft I K Wie wir hören, haben Sre als früheres Mttglted der Kasse deren Statut in Händen und können sich aus diesem Ihre Froae selbst bemttworten. , .

@ 1024. 1. Ja. 2. Zur Aufnahme tn dre Tierärztliche Hockschule m Berlin ist das Zeugnis der Reise eines Gymna­siums oder Realgymnasiums oder einer Oberreolschule er-

^ Der Vermieter muß ungebühftiche Störungen von

dem Mieter fern halten, und zwar nach dem Gnmdfatz. daß der Vermieter dem, Mieter den vertraasmäßigen Gebrauch der Wobnuna gewährleisten muß. Damit sind natüRich nur Stömmgen gemeint, die das Maß dessen übersteigen, was unter Berücksichtigung der Art und Lage der Wohnung vom Mieter geduldet werden muß. Der Mieter einer Billenetaae kann, ein größeres Maß von Ruhe beansvruchen als der Mieter eines großen Hauses inmitten der Stadt Der Ve"mieter muß, wenn er von solchen Störungen ersäbrt, den Störenftied. sei es ein Mieter oder ein Ditter. zur Unterlassung der Störung auf­fordern Eftorderlichenfalls muß er gerichtlich gegen ihn bor­gehen, ihn verklagen. .. , -

H. B.. Steinaesse. Geschäftsemvfehlungen sind vom Brief­kasten ausgcMgssen, Durch Nachfrage in einem Spezialge­schäft dürfte die Adresse einer solchen Fabrik leicht zu er­fahren sein. <

E S. über die Nobelpreise und die Preisträger werben wir demnächst einen Artikel peröffentlichen, ^ „

Kavallerist. Genau sind wir darüber nicht informrert, es ist anzunehmen, daß die Beförderungsaussichten bei TumiatLN gleich günstige sind. Das Gewicht darf in der Regel bek der schweren Kavallerie lKurassieren und Ulanen) und rettender Artillerie 70, bei der leichten Kavallerie 65 Kilogramm Nicht

uber^igm, ^ Aasten des Einiährigenjahres bei der

Artillerie sind wenn der Einsährige bei bei bescheidenen Ansprüchen auf etwa 4000 M. zu veranschlagerr. C F. B. Gesetzliche Bestimmungen gestehen darüber ntcht. Blutsauger 98. Artfremdes Blut wirkt nicht blutbildend.