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Wesbsöemr äagblatt.

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Tagblatt-H-us" Nr. «SSO-53.

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Zamstagz. 7. Februar 1914.

Morgen - Ausgabe.

Nr. 63. - 62. Jahrgang.

Die Novelle zum Nommunalabgaben-Gesetz.

i-oin preußischen Abgeordnetenhause ist jetzt, wie gemeldet, der schon vorher viel besprochene Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Kommunalabgaben- Gesetzes und des Kreis- und Provinzialabgaben-Gesetzes zugegangen. ^ Die umfangreiche Vorlage behandelt außerordentlich viel Einzelheiten, und ihre Bestim­mungen sind vielfach so kompliziert und von so weit- tragender Bedeutung, daß ein abschließendes Urteil natürlich erst nach dem Gang der parlamentarischen Verhandlungen, insbesondere nach den Kommissions- beratungen gefällt werden kann, die in manche auch vieltelch. vorläufig noch versteckt liegende Finessen des Gesetzes erndringen dürften. Wir wollen uns beute daraus beschränken, die wesentlich st en Bestim­mungen der wichtigen Vorlage anzudeuten, in der Stellungnahme aber uns mit einigen Bemerkungen zu begnügen.

Das Gesetz geht von der Grundlage aus, daß das Kommunalabgaben-Gcsetz von 1893 sich im wesentlichen bewährt habe, daß aber in der Praxis angesichts der großen Veränderungen der Kommunen sich Uneben­heiten herausgestellt hätten, die einer Verbesserung be­dürften. Eine Reihe von Paragraphen dienen zunächst der Vereinfachung und der Anpassung an inzwischen vorgekommene anderweitige gesetzliche Maßnahmen, so­wie der Berücksichtigung veränderter rechtlicher Aus- legungen. In der Begründung wird ferner darauf lsistgewiesen; daß^ die B e I aI u n g der meisten Ge-

Grundstücke, die sie in den Gemeinden haben, zur Grundsteuer herangezogen werden können. Die Motive gehen mit Recht davon aus, daß der Gesetzgeber die Ge­meinden im Genuß der Steuerquelle, die im Grund- nnd Gebändebesttz basiert, nach Möglichkeit zu schützen habe; und es wird darauf hingewiesen, daß in der neueren Zeit in wachsendem Matze große Gemeinden, die Provinzen, Staats- und Reichsbehörden mit Kran­kenhausanlagen, Irrenanstalten, Dienstwohnungen usw. in die Gebiete anderer Gemeinden übersiedeln, denen bisher das Recht nicht gewährt war, hier eine steuerliche Belastung eintreten zu lassen. Hier will der Gesetzentwurf nunmehr eine Änderung zugunsten der Gemeinden einführen.

Außerordentlich lebhafte Erörterungen durste der ß 25 herbeiführen, der von den besonderen Steuern voni Grundbesitz handelt und dabei Aus­nahmen zuläßt für diejenigen Grundstücke, die dauernd l a n d- oder f o r st wirtschaftlichen oder Gärtnerei zwecken zu dienen bestimmt sind und von ihren Eigentümern oder deren Kindern selbst ver­waltet werden. Diese Grundstücke sollen nicht nach dem gemeinen Wert, sondern nach dem Ertragswert besteuert werden, und zwar soll als Ertragswert das F ü n s n n d z w a n z i g f a ch e des R e i n ertrages gel­ten, den die Grundstücke bei ordnungsmäßiger Bewrrt- schastung mst fremden Arbeitskräften nachhaltig ge- währen können; die Regierung will hiermit, wie sie sagt die bodenständige Landwirtschaft vor der Gefahr schützen, daß sie durch Behandlung ihrer Ländereien als Bauplätze zur Umwandlung ihres Besitzes

Niernden eine bedeutende Steigerung erfahren

hat, während andererseits dem Wachsen der Ausgaben eine Verminderung der Einnahmen durch die Gesetz­gebung aus anderen Gebieten gegenüberstehe; in dieser Hinsicht^ wird an die Entziehung der V e r b r a u ch s - steuern, auf die Beschränkung der steuerlichen Aus­nutzung des Wertzuwachses und an die Aus­dehnung des Kinderprivilegs bei der Einkom­mensteuer erinnert, die gerade in den ärmeren Gemein­den das Einkommensteuersoll in empfindlichem Maße vermindert habe. Infolgedessen will die Regierung den Gemeinden in der Erschließung neuer Einnahme­quellen helfen, sie erklärt aber von vornherein, daß es sich hierbei nur um eine Reihe kleinerer Mittel handeln könne. Hierzu gehört die Befugnis zur Erhebung von B e r w a l t u n g s g e b ü h r e n. die Möglichkeit einer Erhöhung der' M a r k t st a n d s g e I d e r. die Ver­pflichtung der Gesellschaften mit beschrank­ter H a f t u n g zur Zahlung einer G e m e i n d,e- e i n k o m m e n st e u e r und vor allem die Erweiterung des Kreises der g ru n d st e u erp fl i chti g en Liegenschaften. ...

Ter diesen Punkt regelnde 8 24 der Vorlage wird tn der Begründung alsbedeutsamste Neuerung bezeichnet insofern, als er eine Einschränkung des Grnndsteuerprivilegs juristischer. Personen bringt. Vor allem sollen Staat und Reich für die

üi Bauland oder zum Verkauf gezwungen wird. In

sehr ausführlichen Darlegungen versucht die Regierung dies; Befreiung der vor den Toren der Städte liegenden Landwirte und Gärtner von der Grundsteuer nach dem aeineinen Wert, der sich ini allgemeinen als weit höher Herausstellen wird als der Ertragswert, zu begründen. Sie sagt, sie wolle den schaffenden Land­wirt davor bewahren, daß sein Besitz als Bauland ge­wertet und er damit in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wird. Allerdings hat die Regierung selbst sofort eingesehen, daß die Grundstücksspekula­tion sich solcher stenerlich unverhältnismäßig b e - q si n st i g t e n Besitztümer bemächtigen und die Land­wirte als Strohmänner vorschicken könnte. Ge- wisse Bestimmungen des Gesetzes sollen dieser Entwick­lung einen Riegel vorschieben. Ob dies stets möglich sein wird und ob in dem § 25 nicht eure Bevor­zugung agrarischer Kreise liegt die sich nicht Rechtfertigen läßt, über diese Frage wird nmn sich m den Verhandlungen über das Gesetz eingehend zu

unterhalten haben. , 0

Sympathisch berührt der Vorschlag, dre Staats­aufsicht über die GemeiBeabgaben einigermaßen einzuschränken. Die bisher übliche Doppelkontrolle der Gemeindebeschlüsse wird vom Entwurf beseitigt. Weiter­hin ist es erfreulich, daß der Entwurf die Orenze für > die Genehmigung der Z u s ch l a g e zur staatsern- 1 kommensteuer von 10 0 Prozent aus 1 o 0 Pro-

zent hinaufrückt. Er befreit damit eine große Anzahl von Gemeinden von der von ihnen als sehr lästig empfundenen Kontrolle ihres Etats. Die. Hin­aufschiebung der Zuschläge über die 100 Prozent hinaus ist jetzt leider infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse fast überall so notwendig geworden, daß die Genehmi­gung der Staatsaufsicht gleichbedeutend stt mit einer wesentlichen Einschränkung der Selbstver­waltung. Wenn nun hier eine Sicherung und Ausdehnung der Selbstverwaltung in bezug auf die Gestaltung des städtischen Etats stattfinden soll, so ist dies vom modernen Standpunkt und aus dem Geists der Steinschen Städteordnung heraus entschieden zu begrüßen. Im übrigen wird abzu­warten sein, wie sich Herrenhaus und Abgeordneten­haus zu der Vorlage stellen, die sicherlich langwierige Verhandlungen im Gefolge haben wird.

Oie Politik der Woche.

Das Großreinemachen in Elsaß-Lothringen hat seinen Anfang genommen, indem der Staatssekretär Zorn v. Bulach durch den bisherigen Oberpräsidialrat Grafen v. Rödern und der Unterstaatssekretär Dr. Petri durch den Geh. Oberregierungsrat Freiherrn v. Stein aus dem Reichsamt des Innern ersetzt wurde, einen geborenen Bayer, der also kein Organ der gefürchtetenVerpreußung" sein kcknn. Während weiter der Zaberner Kreisdirektor Mahl mit seinem Kollegen in Thann wechselte, wurde zugleich durch die Versetzung des Obersten v. Reuter, des Leutnants Freiherr v. Forstner und des Generalmajors von Pelet-Narbonne, der als Vorsitzender des Kriegsgerichts im Reuterprozeß die viel angefochtenen Glückwunschtelegramme abgesandt hatte, dafür Sorge getragen, daß die Parität zwischen Zivil und Militär gewahrt bleibe. Was die Persönlichkeit des neuen Statthalters betrifft, so dauert das Ratespiel noch fort. Jedenfalls ist nach den jüngsten Maßnahmen unver­kennbar eine gewisse Beruhigung in Elsaß-Lothringen eingetreten, und man darf hoffen, daß dies weiter der Fall sein wird.

Jenseits der Vogesen hat man unterdessen als Ersatz für die abflauende Zabernsensation den neuesten Zwischenfall" in Luneville gehabt, der aber keiner war. Es kann übrigens sestgestellt werden, daß die französische Presse mit wenigen unrühmlichen Aus­nahmen die unfreiwillige Landung der beiden deutschen Militärflieger in dem schon mehrmals heimgesuchten Grenzort mit anerkennenswerter Ruhe ausgenommen hat, und die Freilassung der beiden Offiziere wie des Flugzeuges hat sich schneller und glatter vollzogen als vorher die Landung.

Eine verhältnismäßig freundliche Beurteilung haben die deutsch-englischen Beziehungen bei den Verhand­lungen der Budgetkommission des Reichs- tag s über den Marineetat gesunden. Erklärte doch der Staatssekretär des Auswärtigen Herr von

Die Flottenreise nach Westasrika und Südamerika.

in.

Ans den blauen, sonnenbeschienenen Fluten, die eine mittlere Warmbadtemperatur. von zirka 30° Celsius haben, heben sich- umschleiert von Harmattan, deni afrikanischen Höhenrauch, ein weißer Strand, ein grüner Gürtel, Bäume, Kirchtürme, schwarz-weitz-rote Flaggen und Wimpel ein Ostseeband in Palmen Lome, die Hauptstadt von Togo. Und die Anker fallen in deutschen Grund.

Etwas beschwerlich ist die Landung; die an dem auf- steigenden Sande sich schiebende und brechende See brandet mit ungeheurer Gewalt am Strande. Weit über 300 Meter bat man die neue, breite, mit Doppelgleisen versehene Lan- dunasbrücke auf schweren, eisernen Trägern in die See ge- st--eckt- doch liegen die Boote an ihrem Kopf so unruhig, daß es unmöglich ist, eine Treppe zu bauen, auf deren Stufen man binaufgelangen könnte. Ein Förderkorb mit vier Sitzen iirrrn Kran 6 bis 7 Meter hinabaelassen, und nicht

wird von einem Kran 6 bis 7 Meter hinabgelassen, und nicht mehr als vier Mann können auf einmal hinaufgehoben wer­den Aber diese Einrichtung der Firma Woermann arbeitet bnröarraaend Obgleich bei Dunkelwerden der Betrieb einge­stellt werden' mutz, sind in den zwei Tagen unseres Aufent-

battes dort zirka 10 000 Menschen auf diese Weise an und

von Bord bewert worden. Denn das Interesse auch der farbigen Landsleute war enorm. Zeitweise mutzte die Brücke gesperrt werden wegen deS Andranges Staunend standen an Bord die Schwarzen Kopf an Kaps und lauschten Erklärun­gen der Matrosen, deren Phantasie und Wortschatz sich bei solchen Gelegenheiten zur höchsten Blute zu entfalten scheint.

Am zweiten Tag bringt die Eisenbahn hundertfünfzig unserer Offtgtetc und itt» aSttttere der Kolonie,

bereit Größe die von Bayern und Württemberg zusammen

übcrtrifft. Sie folgen einer Einladung der deutschen Kauf­leute, die in gastfreiester Weise ihre Hauser und Garten wäh­rend der ganzen Zeit zur Verfügung stellten (keine Kleinig­keit dort: wen man abends zu Gaste ladt, mutz man die Nacht Herbergen).

Ein durstiges Land, besonders in dieser Jahreszeit! Aber

wo es dem Fleiß oder der Kunst gelungen ist, etwas Feuchtig­keit anzubringen, da sprießen die schönsten Pflanzungen von Ölpalmen, Baumwolle, Bananen. Und es fehlt nicht an Fleiß und Kunst. . , .

An den Bahnhöfen in Lome und aus ieder Etappe der Eisenbahnfahrt Hunderte von aufgeregten Deutsch sprechen- den Eingeborenen. Malerische Trachten meist sind Männer und Frauen nur vom Gürtel ab bekleidet. Der Anblick ist vielfach nicht gerade schön. Aber man gewöhnt sich schnell daran. Im übrigen tragen dieFeineren Blusen aus bun­tem Kattun. Das ist noch weniger schon. Gut, daß bei uns zu Hause nicht dieses Klima herrscht- Indes das Kleid ist Nebensache; auf die Gesinnung des M^wchen kommt es an. And damit hat Deutschland in Togo Gluck gehabt. Eingekeilt zwischen den höchst kriegerischen Aschantr und Dahomeyleuten haben die friedlichen Ewe, der vorwiegende Volksstamm von Togo, unter räuberischen Einfällen m^er Nachbarn, unter Verwüstungen und Wegnahme ihrer grauen, lange Zeit seufzen müssen. Jetzt sind sie geschuht, das wissen sie zu schätzen und sind dankbar dafür. Der Admiral wurde in Assa- hun, dem Reiseziel im Innern, mit Freudenschüssen und einem Willkommengeheul, Getrommel und Gepfeife empfan- gen, daß cs schwer war, die Fassung zu erhalten. Die Einge­borenentänze, ihm und den Offizieren und Mannschaften zu Ehren, wollten nicht enden. Sie lassen zwar jede Ästhetik und Anmut vermissen; doch rühren sie durch die Begeisterung und den guten Willen.

Der Gouverneur, dieser deutsche Herzog, den Tatendrang und Eisenenergie aus geruhigem Leben in der Heimat hin-

ausgerissen zu Reisefahrten voll harter Entbehrungen und zu

gefährlichen Erkundungsuniernehmungen, fuhr mit uns im Auto durch ein Stück seines Landes. Auf das Hupensignal hin strömt es in den entlegensten Dörfern zusammen, etwas schüchtern erst denn hier macht das Auto noch Eindruck bald aber voller Zutrauen. Auf hundert Meter Entfernung nimmt jeder Schwarze den Hut ab vor den Weißen.

Es war dienlich und gut, daß die Division hier ankerte. Von mancher Seite ward berichtet, daß viele von der schwarzen Intelligenz Zweifel geäußert hätten, ob die Deutschen über­haupt größere Schiffe hätten; die hätten wohl nur die Eng­länder und Franzosen. Und die Kunde von den deutschen Riesenschiffen flog mit Windeseile durch das ganze Land.

Der Empfang durch unsere Landsleute und die Abschieds- worte des Gouverneurs haben uns erkennen lassen, wieviel per Kolonie unser Besuch wert war; dankerfüllten Herzens sind wir geschieden.

Nach zwei Tagen heißer, heißer Seefahrt laufen wir in

die Buchi^ von Viktoria ein; nördlich von der Mündung des

inde

Kamerunflusses öffnet sie sich dem bewurwernden Blick wohl einer der schönsten Plätze dieser Erde. Zwei über und über bewaldete Inseln bewachen ihren Eingang. Ringsum er- hebcu sich mit üppigster Vegetation dicht am Ufer sanft ge­schwungene Hügel. Im Hintergründe der Bucht steigt das Gelände sanfter an, von dorther grüßen die freundlichen, tveiß- loten Häuser der Europäerniederlassung. Links am Strande ein weißes Kirchlein der Baseler Mission, daneben die Arbeits­und Bahnhofsanlagen der Weftafrikanischen Pflanzungsge- sellschaft Viktoria, am Fuße freundlicher Berge, über denen j tt türmender Ferne das Massiv des großen Kamernnberges herüberdroht.

Ein ganz zauberhafter Anblick nachts, wenn im hellen Mondschein über den dunklen Rändern der Bucht weiße Wol- kenfehen an den Wänden schweben und oben in erhabener

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