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Nr. et.

Freitag, 6. Februar 1914.

MrsdadkNer Tsgbiair»

Abg. Delsor (Elf.): Wir haben besonderen Anlaß zum Mißtrauen, weil die elsaß-lothringische Regierung auf Drängen von Berlin uns eine Vorlage gemacht hat, durch die uns das Vereinsrecht und die Preßfreiheit beschnitten würde. Die Grenzbevölkerung versteht nicht so viel Deutsch, um einem politischen Vortrag folgen zu können. Die Beteiligung Jugendlicher an der Politik ist eine dringende Forderung. Ich hoffe, daß die Zeit nicht fern ist, wo das Recht auch über dieses Gesetz siegt. (Beifall bei den Elsässern.)

Abg. Hanssen (Däne): Ich bitte Sie, die Resolution in «en ihren Teilen anzunehmen.

Der Sprachenparagraph fördert nur Haß und Unwillen, schadet den Deutschen im Ausland und nützt den Germani- sterungsversuchen nichts.

Abg. Gröber (Zentr.): Das Reichsvereinsgesetz hat zwar eine Vereinheitlichung des Rechts gebracht, besser als die alten einzelnen Gesetze ist es aber nicht. Das alte preußische Vereinsgesetz kannte keinen Sprachenparagraphen, auch bezog sich das Verbot für Jugendliche nur auf Lehrlinge und Schüler. Das alte württembergische Vereinsgesetz war uns viel lieber, da stand wenigstens nichts drin. (Heiterkeit.) Der Abge­ordnete Müller-Meiningen hat zwar gesagt, er freue sich über das Reichsvereinsgesetz, tatsächlich hat er blutige Tränen ge­weint. (Erneute Heiterkeit.) Eine Revision des Voreinsge- setzcs ist besser als die Schaffung eines obersten zuständigen Gerichtshofes. Die Haltung der Berliner Schutzmannschaft war vollkommen loyal, trotzdem hat man diesen Beamten von vornherein die Koalition unmöglich gemacht. Die Behörden sollten froh sein, wenn sich solide Elemente ihrer Beamten zu kameradschaftlichen Vereinen zusammenschlietzen. Daß von manchen Seiten dieses Hauses die Zulassung der Jugendlichen zu politischen Vereinen und Versammlungen abgelehnt wird, ist kein Wunder, die Väter des Vereinsgesetzes wollen ihr Kind nicht verleugnen.

Sic vergessen dabei, daß bas Kind älter, aber auch häß­licher geworden ist.

(Große Heiterkeit.) Lorbeeren haben wir mit dem Vereins­gesetz im Ausland nicht geerntet. Durch den Germanisierungs- zwana wird der Widerspruch erst wach. Es handelt sich hier um ein preußisches Ausnahmegesetz, für das die Liberalen verantwortlich sind. Das Unrecht mutz völlig beseitigt werden. (Beifall im Zentrum.)

Ministerialdirektor Dt. Lewald: Hauptzweck bei Schaffung des Rerchsvereinsgesetzes war die Vereinheitlichung der ein­zelstaatlichen Vereinsgesetze. Daß einzelne Behörden auf die Bestimmungen des Gesetzes pfeifen, mutz ich zurückweisen; das würde bedeuten, daß diese Stellen bewußt rechtswidrig han­deln. Das ist nicht der Fall, wenn auch einzelne Mißgriffe vorgekommen sein mögen. Verhandlungen und Vorträge sind identisch.

Im Gegensatz zu den sozialdemokratischen Jugendvereinen treibt der Jungdeutschlandbnnd keine Politik.

(Lachen bei den Soz.; Bravo! bei den bürgerlichen Parteien.) Er will die Jungen zu guten Deutschen erziehen und ihnen Patriotismus beibringen. Der Erlaß des Berliner Polizei-' Präsidenten steht nicht im Widerspruch mit den Erklärungen der Negierung. Die Schutzmannschaft ist militärisch organi­siert und hat das Recht des Waffengebrauchs. Deshalb ist nicht zu verkennen, daß in diesem Falle besondere Verhältnisse vorliegen, sonst müßte man auch den Gendarmen und dem Militär das Koalitionsrecht geben. (Beifall rechts.)

Abg. v. Trvmpzyuski (Pole): Es erfordert das Ehrgefühl des Reichskanzlers, daß er dafür sorgt, daß das Vereinsgesetz so ausgeführt wird, wie er es versprochen hat. Schikanen sollen danach nicht Vorkommen. Nach dem Vorgehen des Grafen Schwerin aber muß man den Beamten jede Nieder­tracht Zutrauen. (Glocke. — Vizepräsident Dove ruft den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.) Das alte preußische Versammlungsrecht war für uns viel günstiger als das jetzige Reichsvereinsgesetz.

Abg. v. Meding (Welfe): Das Bereinsgesetz ist durchaus gut. Aber auch wir leiden unter seiner Auslegung durch unsere Organe.

Abg. Fürst Radziwill (Pole): Nichts spricht mehr gegen das Bereinsgesetz und gegen den Sprachenparagraphen als die Ausführung des Regierungsvertreters. (Sehr richtig!)

Staatssekretär Dr. Delbrück: Abg. v. Trampzynski hat gesagt, ich härte mich an der Debatte nicht beteiligt und diese Enthaltsamkeit gereiche mir zur Ehre, da die Sache eine schlechte sei. (Sehr gut!) Zur Vermeidung von Mißverständ­nissen stelle ich fest, daß die Ausführungen des Ministerial­direktors Dt- Lewald mit mir vereinbart sind und meine volle Zustimmung Indern .

Abg. Dt- Muller-Memingen (Vpt.): Die Polen wußten ganz genau, daß, wenn wir kein Reichsvereinsgesetz haben würden, es zu einer Gesetzgebung in Preußen gekommen wäre.

In den süddeutschen Staaten wird das Gesetz anständig angewandt, wie es uns für das ganze Reich zugesagt worden

ist.

Die Entrüstungsreden, die hier gehalten worden sind, sind

weiter nichts als Wiederholungen alter Reden.

Abg. Gröber (Zentr.): Ich lehne es ab, mir von Herrn Müller-Meiningen ein Zeugnis über meine Fähigkeiten aus­stellen zu lassen. .

Abg. Dt. Müller-Memingen (Vpt.): Für ein Diätengesetz sind auch wir gewesen. Daß es aber in so miserabler Weise ausgeführt wird, das^ rst das Verdienst des Abgeordneten Gröber. (Sehr gut! lrnks.)

Abg. Gröber (Zentr.): Und von diesem miserablen Gesetz macht der Abgeordnete Müller-Meiningen jeden Monat den armen ehmsten Gebrauch. (Schallende Heiterkeit.)

Damit schließt dre Debatte. — Es folgen persönliche Be-

Das^Gehalt des.Staatssekretärs wird bewilligt. Die Abstimmung über dre Resolutionen erfolgt morgen.

Vizepräsident Dt- Wunsche terlt mrt, daß der Abgeordnete v. Halem (Rpt.) sein Mandat niedergelegt hat.

Nächste Sitzung Frer.ag t Uhr pünktlich: Anfragen; Wahl­prüfungen; Fortsetzung der Etat-beratung.

Schluß gegen 6% uyr. ^

Aus der Budgctkommission des Reichstags.

wb. Berlin, 5. Febr. Der Direktor beg Reichsschatzamts Sera teilte in der heutigen Budgetkommission des Reichs­tags mit, daß die Vorarbeiten zur Besoldungsnovelle abge­schlossen seien. Die Novelle weroe bald an den Reichstag ge­langen. — Darauf äußerte sick der Staatssekretär des Rerchs- marineamts v. Tirpitz über dre angeschurttene Frage des Verhältnisses der aktrven Deckofsrzrere zu privaten

Vereinen und betonte, daß in diesen Vereinen auch politische Fragen erörtert würden, und daß bei dieser Sachlage die Teil­nahme von aktiven Deckoffizieren unter keinen Umständen ge­stattet werden könnte. Er nahm Gelegenheit, die Frontdienst­stellen besonders darauf hinzuweisen. — Die Budgetkom­mission hat bei der Beratung des Marineetats die angefor­derten 134 neuen Stellen, nämlich 1 Vizeadmiral, 8 Kapitäne zur See, 15 Fregatten- oder Korvettenkapitäne, 82 Kapitänleutnants, 78 Oberleutnants und Leutnants zur See, und die Zulagen für 6 pensionierte Offiziere genehmigt.

Abgeordnetenhaus.

Eigener Drabtbericht des „Wiesbadener Tagblatts".

$ Berlin, 5. Februar.

Am Ministertisch Justizminister Dt. Beseler.

Vizepräsident Porsch eröffnet um 11.15 Uhr die Sitzung.

Zunächst wird der Abg. Lucas (natl.) zum Mitglied der Staatsschuldenkommtssion wiedergewählt. — Zu Mitgliedern der Statistischen Zentralkommission werden die Wgeordnetcn Dr. Friedberg (natl.). Dt.. Ehlers (Fortfchr. Vpt.) und Hoesch (kons.) gewählt.

Darauf wird die zweite

Beratung des Iustizetats

beim Titel „Ministergehalt" fortgesetzt.

Mg. Kanzow (Fortschr. Vpt.) tritt für eine Besser­stellung der Kanzlisten ein. Der veraltete buveau- kratische Zug der Kanzleiordnurig mutz beseitigt werden. Die Kangleiarbeiten müssen schneller erledigt werden. Auch die in Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter sollten. aufgebessert werden. Die Gerichtssekretäre müssen den Regierungsfekre- tären gleichgestellt werden. Eine Bevorzugung von gewissen Affefforengruppen können wir nicht billigen. Den Aus- Mrungen des Abg. Jtschert Wer den Fall Knittel kann ich mich nur voll anschließen. Parteiunterschiede können hier nicht maßgebend sein. Es maß verlangt werden, daß der Gerichtsvorsitzende den Angeklagten so ruhig, sachlich und vornehm wie möglich behandelt. (Schr richtig! links.) Um so mchr Eindruck wird das Urteil machen. Man wird sagen, es ist objektiv geurteilt worden. Dann haben wir den Wunsch, daß das Urteil, wie es im Krupp-Prozeß geschehen ist, mög­lichst vor der Begründung bekannt gegeben wird.

Auch wir verurteilen den Schmutz in Literatur und Kunst, aber wir können es nicht billigen, daß gegen die Nachbildung von wirklichen Kunstwerken vorgegangen wird. Man kann doch nicht im Ernst behaupten, daß das Nackte in der Kunst unsittlich sei. Dann dürfte ja keine nackte Figur irgendwo ausgestellt werden. Eine nackte Figur, künstlerisch dargestellt, wird bei normalen Menschen keine unsittlichen Empfindungen auslösen. In diesem Sinne hat sich eine Reihe hervor­ragender Künstler und Kunstgelchrter ausgesprochen. Auch der sächsische Kultusminister hat den Wunsch ausgesprochen, daß bei der Revision des Strafgesetzbuches die Interessen der Künstler wahvgenommen werden. Der Generaldirektor der Königlichen Museen, Geheimvat Bode, hat die Herstellung von Postkarten, die Abbildungen von Kunstwerken enthalten, an- geordnet. Was soll man nun dazu sagen, wenn die Staats­anwaltschaft gegen die Verbreitung dieser Postkarten Ein­spruch erhebt. Das ist doch ein Eingriff in die Freiheit der Kunst, den wir nicht billigen können. (Verfall links.)

Justizminister Beseler: Die Kanzleiverhältnisse werden

neu geregelt werden. Es wird für eine gleichmäßige Vertei­lung der Arbeit gesorgt werden. Es ist gewünscht worden, daß Rechtsanwälte zu Richtern ernannt werden. Versuche in dieser Richtung sind bereits gemacht worden. Der Vorsitzende im Knittel-Prozeß hat in der Form geselcht. Es ist aber fest­gestellt worden, daß inhaltlich das von ihm Gesagte auch der Meinung des Gerichts entsprach. Von einer tendenziösen Ent- stellung der Tatsachen durch den Vorsitzenden kann nicht die Rede sein. Bei dem Vorgehen gegen eine göwisie Art der Postkarten soll nicht die Kunst getroffen werden, sondern nur der Mißbrauch, der mit den Abbildungen getrieben wird. (Lachen links.) Bei den zahlreichen Auslagen derartiger Postkarten mit nackten Darstellungen ist das Interesse der Kunst nicht allein maßgebend. Es ist zuzugüben, daß bei ein­zelnen Fällen bei den Verboten von Postkarten zu wert ge­gangen worden ist. Die wchre Kunst wird durch das Verbot des' allzu weiten Postkarienvertriebes hinsichtlich einzelner Kunstwerke nicht geschädigt. (Verfall rechts.)

Abg. Dr. Seyda (Pole): Die Ostnmcknzulagen sind nu? ein Kampfmittel gegen die Polen. Wrr hoffen, daß die Ost­markenzulage in diesem Haus ebenso abgelehnt werden möge, wie es im Reichstag geschehen ist. Das Verernsgesetz wird gegen die Polen rigoros angewandt. Der. ^crnffter hat eine Verfügung erlassen, die sich gegen dre^danrlche Presse richtet. Darin liegt eine Beeinflussung der Richter, gegen die wir ent­schieden Stellung nehmen müssen.

Justizminister Beseler: Die vom Vorredner erwähnte

Verfügung ist an die Staatsanwälte gdrrchwi, dre ausgefordert werden, gegen die gegen Deutschland gerichtete Agitation der Dänen vorzugehen. Die Richter werden Dadurch in keiner Weise beeinflußt. Diese urteilen nur nach Recht und nach ihrer Überzeugung. (Beifall rechts.)

Abg. Viereck (freikons.): Die polnr)che Bevölkerung hat volles Vertrauen zu unseren Richtern. ^Widerspruch bei den Polen.) Die kleineren Amtsgerichte sollten tut Interesse der ländlichen Bevölkerung erhalten werden. Den numerus clausus Lei den Assessoren halten wrr .^(gerechtfertigt, weil es dadurch ermöglicht wird, daß nur wirtlich geeignete Kräfte zum Richterstand zugelassen werden. ^ Referendaren, die man für die Justizkarrierc nicht für geeigne. halt, sollte man recht­zeitig einen Wink geben, daß sie keine Aussicht auf Anstellung haben. Wir werden immer dafür erntreten, daß das Ansehen unserer Justiz unangefochten bleibt. (Veffag rechts.)

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.)t Dre Kriminalität ist in den

letzten Jahren erheblich zurückgegarrgen. In katholischen Gegenden ist sie verhältnismäßig hoch- Das beweist, daß die Bekämpfung der Verbrechen mit der Religion nichts zu tun ha-t. Indem der Staat die Prostitution kontrolliert, macht er sich der Förderung der Kuppelei schuldig. Ein Verbot des Vertriebes von antikonzeptionellen Mitteln würden wir be­klagen. Die Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens muß erleichtert werden, das beweist der Fall der Witwe Hamm aus Landerslüach, die wegen Beihilfe zur Ermordung ihres Ehemanns zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, und zwar auf Grund von Aussagen. des früheren Kriminal­kommissars von Treskow, der jetzt in Beziehung stehen soll zu einem Ehemännerausleiheinstitut. . Der Nachfolger des , Herrn von Meskow. hat die Kombination Treskows als Phantastereien bezeichnet. Gegen di« Auffassung Treskows

Morgen-Ausgabe, 1. Blatt. _ Seite 5.

sprechen zahlreiche Indizien. Deshalb ist es Pflicht der Justiz­

verwaltung, die Witwe Hamm aus der Hast zu entlassen und das Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten, denn hier liegt unzweifelhaft ein Justizmord vor. Inwieweit die Staats- raison über die Gerechtigkeit gestellt wird, beweist der Fall von Pelet-Narbonne, der beispielsweise dartut, wie man nach oben schauen und nach der Sonne schielen muß, um hoch­zukommen. (Pfuirufe rechts.) So jagen auch die Richter nach Orden und Ehrenzeichen, weil sie das Mittel zu höherer Be­förderung sind. Daß wir eine Klassenjustiz haben, wird von niemand mehr bezweifelt. (Lachen rechts.)

Das Bereinsgesetz wird gegenüber den Arbeiterorganisa­tionen willkürlich angewendet.

Der Prozeß Knittel ist das typische Beispiel eines politischen Prozesses. Bei der Gegenüberstellung des Urteils im Kölner Polizeiprozeß mit dem Urteil gegen den Direktor Eccius im Krupp-Prozeß muß man doch ein leibhaftes Befremden über die Höhe der Strafe aussprechen. (Unruhe rechts.) Von der Haltung der bürgerlichen Presse in dieser Frage kann man nur sagen: Welche Wendung durch Gottbergs Fügung!

(Lebh-afte Pfuirufe rechts. Vizepräsident Dr. Porsch rügt den letzten Ausdruck, der eine Travestie eines bekannten Ausdrucks darstelle.) Es fehlt nur noch, daß Brand, der Beamte Krupps, freigesprochen wird. Wenn man damit die harten Strafen gegen Streikbrecher vergleicht, so ist der Vorwurf einer Klassenjustiz durchaus begründet. Die Schwurgerichte find der Klassenjustiz ebenso ausgesetzt, wie die Zivilgerichte. Man kann daher von BoWgerichten nur in demselben Sinne sprechen, wie man hier von einer Volkskammer sprechen kann. Ich schließe meine Ausführungen (Bravo! und Rufe rechts: Eine währe Erlösung!) mit dem Hinweise darauf, daß die Klassenjustiz eine sog. Krankheit ist, die wir energisch be­kämpfen werden. (Beifall bei den Soz. Zischen rechts.)

Justizminister Dt. Beseler: Ich bin außerstande, auf

alle Einzelheiten, die der Vorredner eingebracht hat, einzu­gehen. Seine Vorwürfe gegen die Justizverwaltung sind ui> begründt.

Die Justizverwaltung denkt gar nicht daran, ans die Richter irgendeinen Einfluss auszuüben.

Den Fall der Witwe Hamm hat das Schwurgericht sechs Tage lang geprüft. Das Wi^rerarffncchmeversahren ist abgelehnt worden, um allen Einsprüchen und Einwendungen gerecht zu werden. Wie kann da der Vorredner von Ungerechtigkeiten und Justizmord sprechen. Bezüglich des Krupp-Prozesses ist von einen, Panama gesprochen worden. Es ist aber schließ­lich außerordentlich wenig übrig geblieben im Vergleich zu dem, was der Vorredner anfänglich behauptet hat. Die Aus­führungen des Vorredners machen den Eindruck, als ob ihm die Felle weggeschwommen sind. (Heiterkeit und Zurufe bei den Soz.: Korruption; Widerspruch rechts.) Der Vorredner hat auch den Herrn Minister v. Dallwitz angegriffen, der nicht hier ist. (Sehr richtig rechts!) Das schlimmste aber, was der Vorredner gesagt hat, tour gegen den General v. Pelet-Nar- bonne gerichtet und diesen schweren Vorwurf mutz ich aufs allerentschiedenste zurückweisen.

Mg. Kloppenburg (Däne): Die Justiz muß Vertrauen

im Volke haben. Das Volk muß die Überzeugung hacken, daß alle Staatsbürger vor dem Gesetze gleich sind. Die Dänen in Nordschleswig haben kein Vertrauen zur Regierung, denn man sucht durch ein Ausnahmegesetz uns zu verdrängen und zu vernichten. Wenn Sie uns bekämpfen, so nehmen wir den Kampf im Vertrauen auf unsere gereckte Sache auf.

Hieraus wird die Sitzung um %5 Uhr geschlossen. Weiterberatung morgen Freitag 11 Uhr.

Letzte Orahtberichte.

Preußisches Landcsökonomiekollegium.

# Berlin, 5. Febr. (Eig. Drahtbericht) In der heutigen Versammlung des Landesökonomiekollegiums hielt als Ant­wort auf die bereits mitgeteilte Anffage des Landwirtschafts­ministers der Vorsitzende Graf v. Schwerin-Löwitz eine kurze Rede, in der er der Hoffnung Ausdruck gab, der Land- ivirffchaftsminister, der in seltenem Maße das Vertrauen der gesamten deutschen Landwirtschaft genieße, möge noch recht lange auf seinem Posten verharren. Da Herr v. Schorlemer bekanntlich in der letzten Zeit wiederholt als Kandidat für alle möglichen anderen Ämter genannt worden ist, sieht man in diesen Worten des Grafen v. Schwerin-Löwitz eine poli­tische Pointe. In den darauffolgenden sachlichen Ver­handlungen wurde zunächst die Förderung des Wohnungs­baus auf dem Lande besprochen. Referent war Ritter­gutsbesitzer v. Klitzing. Die von ihm vorgelegte Reso­lution oerlangt vom Landwirtschaftsminister die Einberufung einer besonderen Sachverständigenkonferenz zur Beratung aller einschlägigen Verhältnisse. Landwirtschaftsminister v. Schorlemer, der ebenfalls in die Debatte eingriff, führte aus, in den Städten sei man mit dem Wohnungsbau dem Bedürfnis vorausgeeilt, auf dem Lande hinter dem Bedürfnis zurückgeblieben. Die schwierigste Frage sei die Kapitalsbe­schaffung. Schließlich wurde ein Antrag des Grafen Rantzau angenommen, der eine Kommission berufen will, speziell zur Prüfung der Fragen, wie größere Mittel zur Förderung ves Baues von Landarbeiterwohnungen flüssig zu machen

1eie ”‘ Bundesratsbeschlüsse.

w b. Berlin, 5. Febr. Der Bundesrat stimmte der Vor­lage zu, betr. Änderung der Bestimmungen über die Samm­lung der Saatenstandsanbau- und Erntenachrichten, und über­wies den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes, betr. die gemeinsamen Rechte der Besitzer an Schuldverschreibungen, sowie die Vorlage, betr. Änderung der Bestimmungen über die Seeschiffahrtsstatistik, den zuständigen Ausschüssen. Über die Besetzung der Stelle des Senatspräsidenten beim Reichs­gericht und der Stelle eines Reichsgerichtsrats wurde Be­schluß gefaßt. Der Kameruner Schiffahrtsgesellschaft wurden die Rechtsbefugnisse verliehen. Die Vorlage, betr. die Prägung von 20 Millionen Silbermünzen, wurde ange­nommen.

Zurücknahme der militärischen Beleidigungsklage in Zabern.

- wb. Straßburg, 5. Febr. Wie wir zuverlässig er- fahren, sind bis jetzt lediglich die bei der Staats­anwaltschaft in Zabern anhängigen Beleidigungs­klagen von Militärpersonen zurückgezogen worden, vor­nehmlich wohl deshalb, weil nach befriedigender Klärung des Sachverhalts eine erneute Aufrollung aller einzelnen Fragen nicht im Interesse einer anzu­strebenden Verständigung und Beruhigung liegen kann. Eine Zurückziehung der Klagen. gegen die Redakteure Kaestle vom „Elsässer" und Deviller von