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Sette 4.
Morgen-Ausgabe, 1. Blatt
Wiesbadener Tagblatt»
nommen. Als Solist für Cello wühle Herr G. Bau« das
Publikum ebenfalls zu gewinnen. Km hübsches Duett bot noch der Verein und auch ein Tenorsolo war bei Herrn Burckardt m besten Händen. Jedenfalls lieferte der Verein rm ganzen recht Anerkennenswertes.
--- Dillenburg, ^1. Jan. In der Stadtverordneten - Versammlung wurde einer Regierungsvorlage aus Befreiung der Lehrer und Lehrerinnen der städtischen Volksschule von der Krankenversicherungspflicht zugestimmr. Einem Antrag auf Überlassung eines Raums in dem Volksschulgebäude zur Rächtigung von „Wandervögeln" kann zurzeit noch nicht entsprochen ■ werden, da der Schulerweiterungsbau noch unvollendet ist. Diesen Touristen sowie den Mitgliedern der „Deutschen Schüler- und Studentenherberge :n Hohenelbe' soll Ermäßigung zum Eintritt in den Wilhelmsturm gewährt werden. In sechs weiteren Positionen machte der Magistrat als Vorbereitung zur Etatsberatung Vorlage von außerordentlichen Bauprojekten: Kanalisierung der Wilhelmstraße, Ausbau der Uferstraße, Herstellung des Bürgersteigs an der Hohl, Errichtung einer Badeanstalt für Volksschüler, bauliche Verbesserungen am Wilhelmsturm, Instandsetzung des Paradeplatzes, Bachüberwölbung der Marbach, Sämtliche Projekte wurden an Kommissionen verwiesen. Aus Antrag der Stadtverordneten Dr. Dönges und Weidenbach wird jedoch einstimmig die Kanalisierung der Marktstraße und der mittleren Hauptstraße und damit deren Pflasterung vor jenen Projekten gewünscht und für die diesjährige Etatsvorlage des Magistrats erwartet.
Aus der Umgebung.
— Koblenz, 23. Jan. Großes Aufsehen erregt hier dre Verhaftung zweier Offiziere, darunter eines Hauptmanns, gegen die ein militärgerichtliches Verfahren schwebt. Es handelt sich um Familiengeschichten, die in bürgerliche Kreise hineinspielen. Eine zivilgerichtliche Verhandlung war bereits vorausgegangen. (Franks. Ztg.)
Neues aus aller wett.
n Ein Kind tum einem Wiesel lebensgefährlich verletzt. Paris. 23 Jan. In Bourbon-Lancy entkam ein für zahm gehaltenes Wiesel aus seinem Käfig, sprang auf ein allein in der Stube tn ferner Wiege liegendes 11/-,jähriges schlafendes Kind und bist ihm die Kehle durch. Das fürchterliche Geschrei des Kindes rref Nachbarn herbei, die die verschloffene Tür gewaltsam . sprengten und das schwerverwundete Kind von dem gierig sein Blut saugenden kleinen Raubtier befreien konnten. Man zweifelt an dem Aufkommen des Kindes
Sieben Millionen Spielschulden. Paris 23 Jan. Der Herzog von Morte-Mart hat vor dem hiesigen bürgerlichen Gericht das Entmündigungsverfahren gegen seinen Sohn, den Pnnzen von^Tonnatz-Charente. eingoleitet, weil er ein unver- best erlich« «vieler ist. Sein Vater hat nach sein« Verheiratung 1907 zum erstenmal 4 Millionen und vor kurzem zum zweitenmÄ weitere 3 Millionen Spielschulden für ihn beglichen. Der Gerichtshof sprach nach Kenntnisnahme von diesen Tatsachen die Entmündigung des Prinzen aus.
Schadenersatzklage eines Tangolehrers gegen einen Erz- bilchof. Paris. 22 Jan. Der Tanzmeisier ..Professor" Stlejon. ein« der Lehrer des Tango, die von d« Mode am meisten begünstigt wurden, hat den kühnen Beschluß gefaßt, den Kardinal-Erzbischof Amete von Paris auf 100000 Fr Schadenersatz zu verklagen, weil er durch seinen bekannten Hirtenbrief den Gläubigen den Tango als schlüpfrigen und unzüchtigen Tanz verboten hat. Der Tanz,Meister «klärt sich durch diesen Hirtenbrief in seinem Erwerb schwer geschädigt da er. der im vergangenen Jahre über 100 000 Fr, mit seinem Tanaounterricht verdiente, nun seine vornehmste und freigebigste Kundschaft rnsolge des kirchlichen Verbots verloren hat
Samstag, A4. Januar 1914.
Nr. 39.
Die neue Iaberndebatte im Reichstag.
Gegen den ttanzler und den ttronprinzen.- Umfall des Zentrums. — Rückzug der Nationalliberalen.
Sl Berlin, 23. Jan. (Eig. Drahtbericht) Ein zu Drewiertel besetztes Haus, überfüllte Tribünen. Ein reicher Flor von Staatssekretären, BundesraW- bevollmächtigten und Geheimräten. In der Hofloge der künftige Fürst von Albanien, so sah der äußere Rahmerr bei der neuen Zabern-Debatte aus. Von der Donnerwetterstimmung am 3. und 4. Dezember ist heute nur noch ein wenig Wetterleuchten übrig geblieben. Eigentlich war es nur der Abgeordnete Dr. Frank, der auf das Gebiet der hohen, höchsten und allerhöchsten Politik Übergriff. Alle anderen Redner, der Kanzler voran, waren ängstlich bemüht, die Frage des Tages als eine formaljuristische zu behandeln und das eminent Politische auch der Straßburger Urteile nur leise und schüchtern anzurühren. Die ganze Wucht seiner Anklage richtet Herr Frank gegen die Kamarilla und dagegen, daß der Kronprinz, der künftige deutsche Kaiser, in intimer Freundschaft mit den Verächtern der Verfassung und Staatsstreich- und Kriegshetzern stände. Hier war es, daß es zum erstenmal einen kleinen Sturni gab, einen Sturm begeisterter Zu stimm u n g auf der Linke n, einen Sturm " der Entrüstung auf der Rechten. Auch der Reichskanzler zeigte sich offenbar sehr entrüstet und in der kurzen scharfen Protesterklärung, die er'unmittelbar nach der Frankschen Rede gab, zitterte und bebte er vor Erregung. Der zweite Interpellant Abgeordneter v. Liszt führte von vornherein r u h i g, aber mit schlagenden Ausführungen vor allen Dingen den Nallstveis, daß die Kabinettsorder von 1820 un- 'möglich Gesetzeskraft haben könne, für Preußen nicht und unter keinen Umständen für Elsaß-Lothringen. Auch hätten alle Rechtsmittel eingelegt werden müssen. ,Jm Falle des Obersten v. Reuter sei nicht zum geringsten der ckolug eventualis vorhanden gewesen. «
Die Kanzl er red e, die dann kam, war namentlich in ihrem ersten Teil außerordentlich geschickt, nur nicht immer ganz klar, und daß das ganze Haus sie im ersten Teile mit auffälliger Ruhe anhörte, ist vielleicht auf diesen Mangel an Klarheit zurückzuführen. Herr v. Bethmann-Hollweg unterscheidet zwischen der Kabinettsorder von 1820 und der I n- st r u f t t o n von 1899,_ die auf jene Kabinettsorder Bezug nehme. Die Kabinettsorder sei noch nicht ange
wendet worden. Die Instruktion von 1899, die niemals geheim gewesen sei, habe aber Oberst v. Reuter maß gebend sein müssen. Die dom Kaiser zugssicherte Nach Prüfung der Dienstvorschriften von 1889 sollte beschleunigt werden und dabei auf eine Verein heitlichung für alle militärischen Kontingente hmgewirkt werden. Bor allem bat der Kanzler, nicht langer in der Wunde h eru mz uwüh leit, sondern die Wunde zu heilen. Darum forderte er für Elsaß-Aothringen eine einheitliche und vor allem f e ft e Verwalt» n g. Darum protestierte er aber auch mit Recht ausdrücklich, wie man zugeben muß, gegen die Exzesse des Preußenbundes und die Beschimpfungen der bayerischen Armee, die allerdings int wesentlichen auf Mißverständnisse zuruckgesührt werden müßten. Den Schluß der Kanz- lerrede bildete ein heftiger — wie uns scheinen mag — gar nicht nötiger Vorstoß gegen die Sozial- demokratie, der der Kanzler zu rhrenr heutigen Antrag, insbesondere aber den letzten Urteilen im „Vorwärts" sagte, die Sozialdemokraten möchten sich bei rhrenr Zentralorgan für diese und andere politische Unrichtigkeiten bedanken. Tatsächlich arbeiteten die Sozialdemokraten auf eine Beseitigung der kaiserlichen Kommandogewalt, auf eine Demokratisierung des Heeres hin.
Der Kanzler hatte offenbar mit dieser Attacke auf die Sozialdemokratie und seinen patriotischen Worten sich ber der äußersten Rechten wieder anzubiedern versucht, aber diese Herren blieben kalt und unge- rührt. Mitten in der patriotischen Rede hatte der Kanzler übrigens der Presse, und zwar nicht nur der sozialdemokratischen, sondern auch der bürgerlich-radialen, den Vorwurf gemacht, sie beziehe die Waffen ihrer Opposition aus dem Au s lau d e, nachdem sie selbst zuvor diese Waffen dem Ausland geliefert hatte. Das -ist eine unerhörte, sachlich völlig f a l sch e und unbegründete Behauptung, die auf das entschiedenste zurllckgewiesen werden muß. Trotz des minder geschickten Abganges fand die Kanzlerrede wenigstens bei den beiden ersten Rednern, die nach ihm kamen, einen ganz anderen Resonanzboden als neulich.
Herr F e h r e n b a ch vom Zentrum war in seiner Redeweise v i e l g e l i n d e r als bei der ersten Zabern- Debatte und gab zu, daß die Z i v i l g e w a l t im Elsaß nicht auf der Höhe gewesen sei lind daß zum mmdesten nicht allein das Militär an dem Konflikt die Schuld trage; vielleicht sollte es kein „Umfall" sein, aber zum mindesteii hatte man doch den Eindruck, daß heute Herr Fehrenbach in den badischen Oppositionswein viel königlich-preußischen Essig gegossen halte.
Auch die B a f s e r m a n n s ch e Rede war lange nicht so scharf wie neulich. Der nationallibe- rale Parteiführer versicherte, was man übrigens auch von der Fortschrittlichen Volkspartei für sich in Anspruch nehmen wird, daß von den immer bewilligungsfreudigen Nationalliberalen von einer Gegner s ch a f t gegen das M i l i t ä r n i ch t die Rede sein könne und daß das Mißtrauensvotum sich weder gegen das Heer, noch gegen die Regierung gerichtet habe. Nur an jenem Unglückstage seien die Zivilbehörden nicht zeitig und energisch genug eingetreten.
Des Herrn Grafen Westarp Rede hatte dann frei- sich etwas Fanfarenhastes an sich. Es war eine schroffe Verteidigung der konservativen Hetz- volitik und zugleich eine deutliche Ab schritte- lung des Preußen Kunde s, von dem nun mit einem Male auch die Konservativen nichts mehr wissen wollen. Eine kleine Spitze gegen den Reichskanzler konnte sich der Herr Graf nicht versagen. Er fand, daß auch die heutige Kritik des Preußenbundes über die zulässigen Grenzen hinausgegangen sei.
Dann rief noch unter jubelnder Heiterkeit des ganzen Hauses Herr Schultz von der Reichspartei den Reichskanzler zu einer Nachprüfung der elsaß-lothringischen Verfassung auf und der Antisemit Herzog brach auch seinerseits eine Lanze für die Armee, der in den Reichslanden übel mitgespielt worden sei.
Herrn Ledebour, der nun in der siebten Stunde
an
die Reihe kommen sollte, war es zu spät. So
er
hielt noch Naumann das Wort. Er beklaate zunächst, daß im Reichstag kein Vertreter der elsässischen Regierung das Wort genommen. Dem Obersten von Reuter und den Seinen gebühre das Verdienst, daß sie den Elsastern erst das Bewußtsein ihrer staatsbürgerlichen Interessen ^emgepaukt haben. Indessen fürchtete er, daß die angekundrgten Refornien nichts anderes sein würdeii als eine rückwärts drehende Maschine. Tatsächlich habe es in Zabern nur so aus dem Wald herausgehallt, wre man hinein- gcrufen habe, und in ganz Süddeutschland wäre es in demselben Falle genau so gegangen. Allein durch Paragraphen, durch juristische 'Deduktionen und Kompetenzstreitigkeiten lasse sich ^ie ganze Frage, nicht beantworten. Es sei eine S e e I e n f r a g e und die Hauptsache sei Achtung vor dem Mensch e n, auch wenn er nur ein Z i v i l i st, auch wenii cs nur ein Elsaster ist.
Naumanns Rede, eine rhetorische Glanzleistung, wie sie der Reichstag seit Jahren kaum erlebte/ war Won g roßeni Eindruck. So gab es am Schluß der Sitzung, die^bis dahin reichlich stimmuiigslos gewesen war, wenigstens noch einen Lichtblick. Der 'Reichs- kanfter hatte die Naumannsche Rede, leider nicht mehr gehört. Für ihn hatte offenbar bereits die — „schlaflose Nacht" angebrochen. Herr Ledebour aber war während der Naumannschen Rede doch wieder anderen Sinnes geworden und bestieg um 7 Uhr mit einem dicken Manuskriptbündel bewaffnet mm doch noch die Rednertribüne. Es. war die übliche Hetzrede. Nur diesmal vor völlig leeren Bänken.
Sitzungsbericht.
Fortsetzung des Drahtberichts in d« gestrigen Abend-AuSgave.
Mg. Dr. v. Lifzt-Glogau <vp.)
führt zur Begründung der fortschrittlichen Interpellation auS: Wir haben nicht die Absicht, die letzte Zabern-Debatte zu erneuern. Wir haben keinen Anlatz, von unseren damaligen Ausführungen etwas zurückzunehmen. Unsere heutige Haltung iväre genau so wie damals. Die ganzen ungeheuerlichen Zustände sind hervorgerufen worden durch lächerliche Geringfügigkeiten, die mit Leichtigkeit hätten beseitigt werden können. Charakteristisch ist die Haltung der beiden elsaß-lothringischen Kammern. Die Angriffe des Herrenhauses auf den Reichstag hat der Präsident mit würdigen Worten zurückgewiesen. Ebenso bedauerlich wie diese Angriffe ist die Kundgebung deS Preutzentages, der wieder die Mainlinie gezogen hat, der einen Gegensatz hervor- rief zwischen dem deutschen Norden und Süden, der die Erinnerung, an den großen Krieg vergällte und vergiftete. Das sind die Folgen des Versehens der Militärbehörde, die den kleinen Leutnant nicht rechtzeitig zurechigewiesen hatte. Der schwerste Fehler war aber, daß der Kriegsgerichtsherr auf Einlegung der Rechtsmittel verzichtet hat. Oberst v. Reuter, ist vom Staatsanwalt darauf aufmerksam gemacht worden, daß sein Vorgehen ungesetzlich war. Dennoch ist er vorgegangen. Das Volk versteht nicht, weshalb nicht die Entscheidung des Reichsmilitärgerichts angerufen worden ist. Nun zu der Frage, ob die Kabinettsorder von 1820 gültig ist. Wenn militärische Vorgesetzte mit Zivilpersonen zu tun haben, so gelten nicht die Militärdienstvorschriften, sondern das in den betreffenden Orten geltende Recht, also für Elsaß-Lothringen das R e i ch s r e ch t, bezw. das Reichsstrafgesetzbuch. In den Kreisen unserer Offiziere ist leider die Ansicht verbreitet, daß für sie andere Vorschriften über die Notwehr gelten als für die Zivilp«sonen. So wert nicht besondere Gesetze und Ausnahmebestimmungen bestehen, hat das Militär nicht das Recht, in die Befugnisse der Zivilverwaltung selbständig einzugreifen, wenn es sich um Unterdrückung von inneren Unruhen handelt. Das «gibt der klare Wortlaut der Reichsgesetzgebung,, die für das Reichsland Gültigkeit hat. Es wird auch dem Obersten v. Reuter recht schwer geworden sein, die alte Kabinettsorder auszugraben. Ich habe sie nur mühselig herausgefunden.
Sehr charakteristisch ist es für die Verhältnisse unseres Militärrechts, daß Bestimmungen angewendet werden, di» niemand mehr kennt.
Auch wenn diese Kabinettsorder noch gültig ist, so hat Oberst v. Reuter doch g e s etz w i dr i g gehandelt. Es handelt sich bei dem Vorgehen um eine Kette von Gesetzwidrigkeiten, von gewaltsamen Durchführungen von Gesetzwidrigkeiten. Das sind unerträgliche Zustände. (Lebhaftes Sehr richtig!) Das Ansehen der Militärbehörde in Elsaß-Lochringen hat zweifel- los nicht zugenommen. (Sehr richtig!) Bei der Angliede- rung Elsaß-Lothringens an Deutschland hat man den Fehler gemacht, daß man es nicht einem anderen Staate einverleibte od« einen selbständigen Bundesstaat daraus gemacht hat. Das letztere ist auch heute noch nröglich. Wir haben ernen Gesetzentwurf eingebracht, der die Grenze zwischen den Befugnissen der Militär- und der Zivilverwaltung sestsetzen soll. Dabei sind wir an die äußerste Grenze gegangen um dre militärischen Befugnisse nicht zu beschneiden. In der .Kommission kann er weiter ausgebaut werden. Wir wollen daß unser He« ein Volks he er im wahrsten Sinne des Wortes ist. Dem Preußentag sprechen wir das Recht ab, Retter des Preußengeistes zu sein, der Preußengeist ist viel besser.
Die Einheit zwischen Nord und Süd, zwischen Militär und Zivil bald herzustellen, das ist der Zweck unserer Interpellation und unseres Antrages. (Lebhafter Beifall bei den Fort, schrittlern.)
Zur Beantwortung der Interpellation nimmt das Wort
Reichskanzler Dr. v. Vethmann-Hollweg:
Meine Herren! Ich knüpfe zunächst an die Ausführungen des letzten Herrn Vorredners an, daß Klarheit twrü'Mf bestehen muß, in welchem Falle das Militär bei Unruhen u- zugreisen hat. Das Militär hat daran ein gleiches Jnter-ssto Ter Grundsatz, daß das Militär regelmäßig erst vM- Requisition der Zivilbehörden «inzugreifen hat, fß verfassungsmäßiges Recht, soviel ich sehe, a«r Bundesstaaten. Daß es ausnahmsweise einer Reqm- sitioü nicht bedarf, ist von der preußischen Verfaffuugsurkunde ausdrücklich und prinzipiell anerkannt ivorden, denn sonst hätte sie sich nicht ein besonderes Gesetz dar»« vor- behalten können. Dieses Gesetz.ist tatsächlich nicht erlassen. Es entsteht die Frage, ob aus dem Fehlen dieses Gesetzes geschloffen werden muß, daß Militär niemals unter keinen Umständen eingreifen darf, wenn es an einer Requirierung der Zivilbchörde fehlt. Meine Herren! Bon den im Reichsgesetz vorgesehenen Fallen der Selbsthilfe und Selbstverteidigung brauche ich nicht zu sprechen, überall, wo die Voraussetzungen der Notwehr und des Notstandes im Sinne des Strafgesetzbuches und oes Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegen, ist es unbestritten, daß das Militär ebenst,, gut wie j e d e r a n d e r e berechtigt ist, alle zur Wwenduna eines Angriffes, zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Handlungen innerhalb der durch das Gesetz gezogenen Grenzen vorzunehmcn. Ferner .kann ich natürlich ausscheiden die gesetzlich geregelten Falle des Kriegs- und des Belagerungs- zustandes. Das jetzt ein Punkt, den Herr Abgeordnete von Liszt selbst öeruhrt hak, daß dem Militär auch ohne besonderes Gesetz das Recht zugestanden werde, selbständig ein- zugreifen, wenn es sich um Beseitigung von Hindernissen handelt, die sich ihm bei Ausführung der st a a t»« hoheitlichen Funktionen, bei militärischen Übunge» und auf Posten usw. entgegenstellen. Die Berechtigung daxa folgt aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und da, meine Herren, wird dem Militär das Recht zugestanden werden müssen, auch ohne Requirierung der Zivilbehörden selbständig cinzugreisen, wenn die .Zivilbehörde überwältigt oder aus. anderen Gründen au st er stände ist, die Requirierung zu erlassen. Dieses Recht, das auch im Staatsrech! ausdrücklich anerkannt ist, beruht auf dem Gedanken, daß der Staat seine Existenz selbst in Frage stellen würde, wenn er auf dieses Recht verzichten wollte, zur Überwindung ein« dem Bestand des- Staates, der Grundlage des Staatswesens drohenden Gefahr mit allen Kräften entgegenzutreten und zu seinem eigenen.Schutz die ihm zur Verfügung stehende Kraft' der bewaffneten Macht. auzuwenden. Meine Herren! glaube, daß ich hiermit ganz klar die Lage umschrieben Hab»,'
