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Sette 4 ,, M»rge«-A«sgabe, 1. Bl-ttt. Wiesbadener Tagblrrtt.

Tervasibnbau der Täler, wie wir ihn im Reutz- und Krrmler- Achental finden. — In Verhinderung des Vorsitzenden sprach W. Neuendovff dem Redner den Dank der Sektion aus, der sich in lauten Beifallsb^eugungen der zahlreichen Zuhörer­schaft kundtat. (Ohne Gewähr.)

Kus dem vereinsleben.

Oorhsrichte, V «retnsvers«mtmlungen.

* Die zweite Kappensitzung der „Wiesbadener St inner" findet heute Sonntag, ab 6. Uhr 11 Dmn., mt ..Vater Rhein". Blerchstvaße b, statt. .

* Nicht heute L>onntag, sondern nächsten Sonntag, den 25. Januar, abends 8 Uhr 11 Min., findet die erste große Damensitzung des Wiesbadener Karnevalvererns „Ir a r r - h a l l a" mjt darauffolgendem Balle in der festlich dekorierten Turnhalle Hellmundftratze 25 statt, und zwar unter Mitwirkung des Komitees der großen Mtannheimer Karnevalgeiellschaft.

* Zu der Mittwoch. den 11. Febr.. stattfindenden Ätlt- gliederversammlung des Vereins „Frauenbildung — F rauen st u d i u m" sind Anträge bis spätestens zum 28. Jan. der Vorsitzenden Frau A. Reben einzurenhen. vereinsfeste. (Ausnahme frei dir zu 20 Zeile» )

* Der unter dem Protektorat des Kronprinzen Rupprecht

von Bayern stehende „Bayern-Verein" l eierte am Samstags den 10. Januar, den Geburtstag König Ludwigs 111. von Bayern. Der Einladung zu dem Feste ivaren viele Offi­ziere und befreundete Vereine mit Vereinsfabnen gefolgt. Mitwirkende waren der Mannergesangverein „Cacilia", der „Wiesbadener Litherkvanz" und die Konzertsängerninen Frl. K. Gertcke und Frau Feuerstein. Frl. I. v. PfeUschitter hatte die Begleitung am Flügel übernommen. Ferrier wirkten mit Herr H. Bürger vom Mainzer Stadttheater sowie dm Kinder- und Schuhplattlevabteilung des Vereins. Einen feierlichen Eindruck machte der Einmarsch der Vereinsfahnen. welche hinter dem Ehrentisch Aufstellung fanden. Der Männerge- sanciverein „Cacilia" leitete die Feier mit dem Chor „Die Himmel rühmen" non Beethoven mit Orchesterbeglertung stimmungsvoll ein. Der erste Vorsitzende Herr A Müller be­grüßte die zahlreich erschienenen Gäste und brachte ein Hoch auf den Kaiser aus. Die FestteUnehmer stimmten mit am und sangen die Kaiserhymne. Oberleutnant Klein hielt eine kernige Festrede und endete mit einem Hoch auf König Ludwig III. Ein Huldigungsmarfch zu Ehren des Königs, von Frl. I. v. Pfeilschifter komponiert, fand lebhaften Beifall. Ar- das Festgedicht, gesprochen von Frl. A. Diel, schloß sich ern lebendes Bild, die Huldigung darstellend, wobei die kleine E. Lang mit einem stimmungsvollen Gedicht einen Lorbeerkranz auf die Büste des Königs legte. Frl. K. Gericke sang mit hübscher Sopranstimme mehrere Lieder. Frl. I. v. Pfeil- schifter hatte die Begleitung der Soli am Flügel übernommen. Herr Bürger erzielte als Tenor vielen Erfolg und,Frau Feuer­stein hatte den humoristischen Teil mit vielem Geschick durchge- führt. Die Zithervorträge des „Wiesbadener Zitherkranz" be­wiesen eine gute Schulung. Auch die Kindergruppe des Ver­eins und die Plattlerabteilung leisteten Verdienstliches, ebenso der Männergesangverein Cacilia". Der „Radsportklub" führte hübsche Reigen und Kunstfahrten aus. Oberst Rott sprach seine Anerkennung über die Darbietungen aus und brachte ein Hoch auf den Verein aus. Ein animierter Festball, zu dem die Kapelle des Musikvereins aufspielte. hielt die Teilnehmer bis zum frühen Morgen beisammen. F 481

Mitteilungen aus dem GefchSftsieben.

<Für Red-Nion wie B-r!»z un»etant»ettlt4i)

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Gerichtssaal.

Wiesbadener Schwurgericht, wc- Meineid. In der gestrigen Schlußsitzung der Tagung standen noch zwei Sachen zur Aburteilung; bei der ersten handelte es sich um einen wissentlichen Meineid. Hinter den Schranken erscheint der Schlosser Wilhelm Schäfer. 20 Jahre alt, noch unbefcholten, in Niederrad ge­baren. zuletzt in Schwanheim wohnhaft. Den Meineid soll er am 28. Oktober vor dem Amtsgericht in Höchst geleistet haben, und zwar in einer A l i m e n t a t i 0 n s k l ag e. Die Geschworenen sprachen den . Angeklagten nicht schuldig, worauf er freigespro chen wur de.

Giftmordprozetz Hopf.

Fünfter Verhandlungstag.

Fortsetzung und Schluß aus der gestrigen Morgen-Ausgabe.)

8. u. H. Frankfurt a. Bk., 16. Januar.

Hopfs bakteriologischen Versuche. Sachverständiger Professor Or. Reißer sagt über die angeblichen bakteriologischen Versuche des Angeklagten aus: Das von dem Angeklagten zugegebene Verbrechen, seiner dritten Frau TyphuSbaztllen eingegeben zu haben, ist das erste derartige Verbrechen in Europa, ja, viel­leicht der ganzen Welt. Es beansprucht deshalb ein besonde­res Interesse. Mir wurden am 25. April 1913 von der Staats­anwaltschaft vier Kulturen übersandt, die bei Hopf gefunden worden waren. Es konnte mit Sicherheit festgeftellt werden, daß eS sich um je eine Typhus-, Starrkrampf-, Cholera- und Dhsenteriekultur handelte. Dadurch ist eine gewisse Beun­ruhigung in der Öffentlichkeit entstanden, weil man glaubt, es sei sehr leicht, solche Kulturen zu erhalten. DaS ist jedoch nicht der Fall. Der Angeklagte hat es auch gar nicht so leicht gehabt, er mutzte die Bakterien- und Bazillenkulturen vom Ausland beziehen. In Deutschland bestehen seit 1904 zwei Ge­setze, die den Verkehr und das Arbeiten mit derartig gefähr­lichen Dingen regeln. Wer mit Bakterien und Bazillen arbeiten will, mutz von der zuständigen Polizeibehörde Er­laubnis dazu haben. Darum hat der Angeklagte die Kulturen von dem Krahlschen Laboratorium in Wien bezogen. Dieses Institut wird gewöhnlich dazu benutzt, sich die unendlich vielen ungiftigen, harmlosen Kulturen zu beschaffen. Es wird äußerst selten Vorkommen, daß sich jemand von dort giftige Kulturen besorgt. Außerdem ist der Verkehr mit Bakterien noch durch internationale Vereinbarungen geregelt. Die An­gaben des Angeklagten über den Zweck des Bezugs der Bakterienkulturen, besonders in dieser Menge, sind völlig unglaubwürdig. Der Angeklagte sagte. aus, er brauche die Bakterien zu wissenschaftlichen Versuchen, ins­besondere zur Färbung. Der Angeklagte hat aber nur gif­tige Bakterien bezogen, obwohl es von derselben Gattung so­wohl gifttge wie ungiftige Arten gibt. Fernes ist es nicht ersichtlich, weshalb der Angeklagte zu seinen Färbeversuchen stets virulente und vollvirulente Kulturen verlangt hat. Denn bei der Färbung muß die Glasplatte mit den Bakterien durch eine Gasflamme gezogen werden, ein Prozeß, der die Bak­terien ja abtötet. Man braucht also zur Färbung keine virulenten., wohl aber frische Kulturen, da ste sich bejser

färben lassen. So viel Bakteriologe ist der Angeklagte, daß er alles dies weiß. Nun sagte der Angeklagte, er wollte die Präparate-verkaufen. Auch das ist völlig unglaub­würdig, denn die Präparate waren, wie jeder Sachver­ständige, der sie gesehen hat, bestätigen kann, so schlecht, daß niemand auch nur 5 Pf. dafür gegeben hätte. Zudem hätte der Angeklagte nichts damit verdienen können, da die Präpa­rate sehr billig sind,, so billig, wie sie der Angeklagte, der die Kulturen zu teuren Preisen beziehen mußte, beim besten Willen nicht Herstellen konnte. Der Angeklagte sagte, er brauchte virulente Kulturen, da er an sich selbst Versuche machen wollte. Er habe Typhusbazillen eingenommen, die jedoch nicht gewirkt hatten. In diesem Falle konnten dem An­geklagten auch virulente, selbst stark virulente, nichts nützen, denn durch das Einnehmen der Bazillen war er ja immun geworden. Er war somit gar nicht mehr in der Lage, als Ver­suchsobjekt zu dienen. Durch seine bakteriologische Ausbildung hat er dies auch ganz genau gewußt. Daß er es gewußt Hai, geht auch aus folgender Tatsache hervor:. Er hat seiner dritten Frau Typhusbakterien gegeben und es erreicht, daß sie an einem schweren Typhus erkrankte. Er erreichte aber seinen Zweck, den Tod der Frau, nicht. Nun wußte er, daß die Frau gegen Typhus immun ist, er bestellte daher jetzr Cholera- und Dysenteriebazillen. Sr wollte ihr nun. diese eingeben, um seinen Zweck nunmehr zu erreichen.

Sachverständiger praktischer Arzt Dr. M e h l e r ergänzt sein Gutachten über den Tod der ersten Frau Josepha. Nach Ansicht des Sachverständigen ist der

Tod durch Arsenvergiftung erfolgt.

Daß die Frau Schönheitspillen eingenommen hat, ist durch die Zeugen als unwahrscheinlich bezeichnet worden, aber selbst, wenn die Frau zwei Schachteln Schönheitspillen eingenommen hätte, so wäre dadurch der 'Tod nicht zu erklären. — Vor­sitzender : Angeklagter, haben Sie Ihre Frau vergiftet? — Angeklagter: Nein.

Sachverständiger Dr- Marx erklärt, daß er seinerzeit, eine schwere Vergiftung bei der z w e i t.e n Frau festgestellt habe. Die Art der Vergiftung sei jedoch nicht.ge­nau zu ermitteln gewesen. Es sei wahrscheinlich, daß es sich um eine Arsenvergiftung gehandelt hat, er könne es aber nicht mit Bestimmtheit sagen. — Sanitätsrat Dr. Rüdiger hält Arsenvergiftung bei der ersten und zweiten Frau für vor­liegend. Bei den Eltern des Angeklagten.kann sich der Sach­verständige nicht bestimmt äußern, bei den beiden Kindern auch nicht. Eine Vergiftung sei möglich, aber nicht sicher.

Weitere Sachverständige sprechen sich in ähnlicher Weise aus, doch kommt es auch zu Widersprüchen bei den einzelnen Gutachten. — Dr. Sichel gibt ein Gutachten über den

Geisteszustand des Angeklagten.

Der Angeklagte ist nicht erblich belastet, in der Familie sind keine nervösen Erkrankungen vorgekommen. Er hat in Afrika an Malaria gelitten und Morphium bekommen. Dieses Gift will er später auch noch genommen haben. Er ist aber trotz­dem nicht als Morphinist anzusprechen, da ihm ohne jede Schwierigkeiten im Untersuchungsgefängnis das Morphium entzogen werden konnte. Das gleiche gilt von dem teilweisen Alkoholmißbrauch. Er ist kein Sadist, er kann also auch nicht aus sadistischen Motiven die Verbrechen begangen haben, was übrigens die geistige Zurechnungsfähigkeit nicht aus­schließen wurde. Hopf ist l e d i g l i ch Masochist. Der An-, geklagte mag ein psychologisches Rätsel sein, dafür sprechen sein sonderbares Verhalten dem Kind gegenüber, wie er die hilfsbereite Nachbarin zurückstößt und das Kind unsanft ins Bett wirst, wie er sich dann über das tote Kind wirft und weint, ferner das sonderbare Verhalten am Kran­kenbett der dritten Frau, wie er weint und sich nebenbei ruhig Aufzeichnungen über die Krankheit macht usw. Trotzdem bietet der Angeklagte in Psychologischer Beziehung keine Schwierigkeiten. Er ist der Verhandlung mit Interesse von Anfang bis zu Ende gefolgt, hat versucht, das angehäuftc Be­weismaterial zu entkräften —, das alles spricht für eine geistig robuste Natur, Ein vervenschwacher Mensch wäre zusam- mengebrochen. Hopf hat sich bei der Ausführung der ihm zur Last gelegten Verbrechen also nicht in einem Zustand krankhafter Störung der Geistes­tätigkeit befunden.

Hierauf ist das Beweisthema erschöpft und der Borsitzende erklärt die Beweisaufnahme für geschlossen.

*

Sechster Verhandlungstag.

S. u. H. Frankfurt a. M., 17. Januar.

Die heutige Verhandlung begann mit der Formulie­rung d e r S ch u l d f r a g e n. In den Anklagen wegen des Todes von HopfsVater, Hopfs unehelichem Kind, HopssKind aus zweiter Ehe und von Hopfs Mutter lauten die Schuld- fragen auf Mord oder Mordversuch. Gegenüber seiner e r st e n Frau lautete die Schuldfrage auf' Mord oder Mordversuch oder auf Beibringung von Giften, durch die der Tod der betreffenden Person herbeigeführt wurde. (§ 229 des Strafgesetzbuchs.) Rur auf Mordversuch lauten die Schuldftagen in den Fällen von Hopfs zweiter und dritter Fra u.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. B lume plädierte zuerst zu dem allgemeinen Teil der Anklage, rhm folgte das Plädoyer des Staatsanwalts Dr. Keller, der zu den einzelnen Un­klagepunkten sprach. Die Staatanwaltschaft beantragte, den Angeklagten wegen fünf Morde: an Vater und Mutter, an beiden Kmdern und der ersten Frau sowie wegen Mordver­suchs an den beiden .anderen Ehefrauen schuldig zu sprechen, während der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Sinzheim er den Antrag stellte, die Fragen nach Mordl und Mordversuch an Vater und Mutter gänzlich zu verneinen, ebenso die Fragen nach Mord und Mordversuch an den beiden Kindern. Der Verteidiger bat, die drei Fragen nach Mordversuch zu bejahen. Aus Antrag des Verteidigers wurde noch bezüglich der ersten Frau eine Frage aus dem § 229 be§ Strafgesetz­buchs ausgenommen, der lautet: „Wer vorsätzlich einem an­deren. um ^dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder am.d.e re Stof f e b «i b r i n g t, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren bestraft. Ist durch die Handlung eine schwere Körper­verletzung verursacht worden, so ist auf. Zuchthaus nicht unter fünf Jahren und, wenn durch die Handlung der Tod verur­sacht worden, auf Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder auf lebenslängliches Zuchthaus zu erkennen."

Der Spruch der Geschworene,,.

Die Geschworenen verneinten die Frage nach Mord und Mordversuch an Vater und Mutter, ebenso die Frage nach Mord an den z w e i K i n d e r n. Bejaht wurde dagegen die Schuldftagen nach M 0 r d an der ersten Frau und nach Mordversuch an der zweiten und dritten Frau sowie an den beiden Kindern.

Somttag, 18. Januar 1914. ,. 9h*

Das Urteil.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten dem Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß wegen Mords an der ersten Frau zum Tode und wegen Mordversuchs in drei Füllen zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren sowie zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und zur Stellung unter Polizeiaufsicht

Der Angeklagte blieb bei der Verlesung des Wahr, spruchs der Geschworenen vollkommen, ruhig. Selbst als er hörte, daß er wegen Mords an der ersten Frau schuldig gesprochen wurde, verlor er seine stoische Ruhe nicht. Ebenso ruhig, und ohne daß sein Gesicht um eine Nuance blasser wurde, hörte er das Urteil rn.

*

Staatsanwalt Dr. Blume führte in seinem Plädoyer aus, daß dieser Prozeß der sensationellste sei, der je :n Deutschland geführt wurde. Der Giftmord sei .die. f e i g.st e Art des Mordes, und Hopf habe nur aus schnöder Hab­gier und mit raffinierter Überlegung alles aus dem Wege geschasst, um Geld zu bekommest. Er habe auch nicht in einem einzigen Fall im Affekt gehandelt und sei vollständig zurechnungsfähig. Hvps sei kein Mensch mehr, son­dern ein Unmensch. Dieser gemeingefährliche Schädling muffe aus der menschlichen Gesellschaft aus gerottet werden. Niemand würde ihm eine Trän« nachweinen.

Spott und SpleL

zr. Pariser Sechstagerennen. Der letzte Teil des dritten Tages brachte das.Aufgeben des noch in der Spitzengruppe, be­findlichen Belgiers van Bever. Sein freiwerdender Partner Vanhouwae.rt bildete m>: Troussclier eine neue Mannschaft. Die mit vier Berluftründen das Rennen fortsetzte. Bei einer durch Verri-Crupel'ändt, sowie Engel und Perchicot veran- laßterx Jagd fiel das Paar Beyl-Germain weitere zwei Runden zurück. Zu Beginn, des vierten TagcO bemühten sich Vanhouwaert-Trousselier wiederholt vergeblich, von dem ver­lorenen Terrain etwa auszuholen. Hourlier, der am zweiten Tage bedenkliche Schwächen zeigte, hat sich wieder ganz gut erholt. Die deutsche Mannschaft. Rütt-Lorenz befindet sich glänzend auf dem Posten. Beide haben sich bisher wenig an den zahlreichen Prämienkämpfen beteiligt, um ihre Kräfte für den schwereren zweiten Teil des Rennens zu schonen, so' daß sie jetzt im Pariser Wettmarkt mit lhst:! die Favoriten­stellung einnehmen. In der 76. Stunde waren von der Spitzengruppe 2408 Kilometer gefahren. Um 8 Uhr morgens (82. Std.) gaben die Belgier Vandevelde-Depauw auf. 11 Ubr mittags erfolgte ein heftiger Durchbrucksversuch der. Mann­schaft Engel-Berthet, der aber von Fogler-Goullet vereitelt werden konnte. Um 12 Uhr mittags (86. Std.) hatte das Feld unter Führung von Lorenz 2665 Kilometer bedeckt, Nachmittags wurden verschiedene Prämien ausgetragen, so daß das Tempo recht lebhaft wurde. Gegen 4 Uhr erfolgte plötzlich ein neuer, heftiger Durchbruchsverfuch von Engel- Berthet, der auch von Erfolg gekrönt war, so daß nunmehr wieder 11 Paare in der Spitzengruppe liegen, die in der 90, Stunde 2764,5 Kilometer zurückgelegt hatten.

"Mssport. . - Sonntagbormiitag findet auf der Eisbahn Kurhausweiher Konzert statt.

* Die Rodelbahn an der Hallgartcr Zange ist, wie uns mitgeteilt wird, auf der Waldstrecke bis zum Waldesränd ae-> fahrlos fahrbar.

OeMcher RsichZtag.

Sozialpolitische GeneralöebaLts.

# Berlin, 17. Jan. (Erg. Drahtberrcht) Der Staatssekretär des Innern hat sich heute für einige. Wochen häuslich im Reichstag eingerichtet. Mit seinem Etat hat man heute die Z w e i t e L e s u n g d e s Reichshaushalts begonnen. Mit dem gewaltigen Umfang des Ressorts hat man eine Art Kontingentie- rung vorgenommen: Man begann mit. einer sozial-oft- tischen Debatte und wird eilte wirtschaftspökitische fol­gen lassen. Die ganze Sitzung dauerte übrigens nur 3 Stunden und 2 y 2 , Stunden davon sprach Mein der sozialdemokratische Abgeordnete Schmidt- Berlin. Er verlangte'ein Verbot der Heimarbeit in der ZÄbchk- industrie, intensiveren Avheiterschutz im Baugewerbe und der Binnenschiffahrt, eine Ausgestaltung des Koa- litonsrechtes usw. und wandte sich , besonders . scharf gegen den Zentralverband deutscher Industrieller, der sich nun auch schon als Gegengewicht gegen Ullstein und Masse —. mit Hilfe des Reichskanzlers den Seherischen „Lokalanzerger" zu kaufen gesucht habe. Der Volksparteiler Doormann faßte sich wesentlich kürzer. Er stellte mit Genugtuung fest, daß in der Frage des § 1,00g sich nunmehr auch die maßgebenden .Handwerkerkreise zu den Anschauungen der Volkspartei bekehrt hätten und setzte sich in Beantwortung der Frage, ob unsere Sozialpolitik schon zuweit oder noch nicht weit genug gehe, für eine „S 0 z i-a l p 0 l i t i.k der mittlerem Linie", ein. Die. Landkvanken- kassen sind.nach des.Redners Meinung unter nicht ge­rade günstigen Ausprzign ins Leben, gerufen worden. Schon bald nam 2 Uhr machte man Feierabend.

' *

§itzungsberrch1.

Eigener DrähiberiHt des „Wiesbadener Ta-MattS^.

G Berlin, 17. Januar.

Am Bundesratstisch: Dr- Delbrück

Präsident I>. Kaempf eröffnet die Sitzung um 11,17 Uhr.

Zunächst werden die Gesuche um Erteilung der Ge­nehmigung. zur Erhebung der^ Anklage gegen die Abgg. Schiffer-Borken (Zentr.), Davidsohn (Soz.) und Behrens (Wirtsch. Vgg.) entsprechend dem Kommissionsantrag abgelehnt, obwohl Abg. Schiffer-Borken (Zentr.) bittet, aus persönlichen Gründen die Genehmigung für seine Angelegen­heit zu erteilen.

Es folgt die zweite Beratung des

Etats des Reichsamts das Innern.

Zur Geschäftsordnung schlägt Ilbg- Gothein (Vpt.) bar, um eine Zerstückelung der Materie zu vermeiden, zunächst die sozialpolitischen Fragen und dann die wirtschaftspofittschen zu verhandeln.

Abg. Gröber (Zentr.) ist mit einer derarttgen Trenmmg