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KrsilKg. 16. Ianuae 1914.

Morgen- klusgabe.

politische Übersicht.

Die Nationalliberalen und die Straßburger Urteile.

Gegenüber Zuschriften ausrechtsnationalliberalen" Kreisen, die offenbar die Anschauungen derDeutschen Tageszeitung" oder derPost" mit demStandpunkt der nationalliberalen Partei verwechseln, halten wir es für gut, hierher zu setzen, was die parteiamtliche NationalliberaleKorrespondenz" schreibt zu denStraß- öurger Militärgerichtsurteilen in den Anklagen gegen Oberst v. Reuter und Leutnant v. Forstner.

Das, nationalliberale Organ schreibt:Wir wollen nicht näher untersuchen, ob die Urteile vom juristischen Standpunkt aus haltbar sind oder nicht. Nur eines sei festgestellt, daß nämlich über die gesetzlichen Grund­lagen, die im Prozeß gegen den Obersten v. Reuter in Frage' kamen, größte Unklarheit herrscht. Was ist es mit der KabineUsorder von 1820? Die Juristen sind fast durchweg der Meinung, daß sie ihre Gültigkeit ver­loren hat. Das Urteil hingegen stützt sich, wenigstens mittelbar, auf sie. Ein solcher Zustand ist unhaltbar. Er ist ein klassisches Beispiel für die Mißstände, die der bekannte Antrag Schiffer auf Sichtung unseres ge­samten Rechtsstoffes im Auge hat. Wenn es richtig ist, daß eine Kabinettsorder von 1899 auf jene Order von 1820 ausdrücklich Bezug niinmt, dann kann man un­möglich verlangen, daß nun jeder Offizier, der in die in den Orders erwähnte Lage kommt, die Gültigkeit nachprüft. Deshalb ist es auch vollkommen verständlich, wenn der Oberst v. Reuter auf die entsprechende Frage, ob er sich über die Gültigkeit der Order von 1820 Ge­danken gemacht habe, antwortete, er sei kein Jurist: uni so weniger kann gegen ihn darob ein Vorwurf er­hoben werden, als es selbst unter den Juristen Leute gibt, die die Gültigkeit behaupten. Es wird also eine, der ersten Aufgaben nach den Zabern-Prozessen sein, Klarheit zu schaffen darüber, was über die A u s- übung von Polizeirechten durch das Militär A 6 t 6 tt § tff.

über die politischen Ergebnisse der Straßburger Prozesse, die ein grelles Licht auf die Zustände rm Reichsland warfen, wird noch manches zu sagen fern. Es handelt sich hier um überaus ernste Fragen, deren Schwierigkeiten niemand verkennen wird Dre natw- nalliberaie Partei tritt an sie in voller UnabhangrAsrt heran. Es ist eine völlige Verkennung der Tat­sachen, wenn man 'annimmt, die Nationalliberalen hätten durch ihre Abstimmung vom 4. Dezember gegen das Militär und für die Zivilbehörden Partei ergriffen. Jene Abstimmung richtete sich vielmehr, wie das der Abgeordnete Bassermann auch in Stuttgart wieder und in Übereinstimmung nnt ihm namens der Landtags­fraktion der Abgeordnete Dr. Röchling betonte, gegen den Mangel an Initiative, der es verhinderte, die Sache nach ihrem ersten verhältnismäßig gering­fügigen Anstoß im Kei m e zu ersticken, gegen den Mangel an S t a a t s k I u g h e i t, der anden maßgebenden Stellen die Tragweite des Konflikts uoer- sehen ließ, gegen den Mangel an Tatkraft in Wie- derberstellnna' eines einheitlichen Zusammen­

wirkens von Militär- und Zivilgewalt, gegen das Zögernde, dasPflaumenweiche" in der Wiederher­stellung der Ordnung. Diese Beschwerden aber sind durch die Ergebnisse der Straßburger Prozeßverhand­lung nicht widerlegt, sie sind Punkt_ für Punkt bestätigt worden. Deshalb ist es auch ein Irrtum, wenn man meint, die Nationalliberalen hätten nach dem Ergebnis des Straßburger Prozesses ihrerseits irgend etwas gut z u m a ch e n. Eine solche Meinung konnte überhaupt nur bei denen Platz greifen, die entgegen den offenkundigen Tatsachen den Natio­nalliberalen Motive unterschoben haben, wie sie wohl bei den Sozialdemokraten vorhanden gewesen sein mögen. Die Nationalliberalen haben also, wie gesagt, weder ihre damalige Stellungnahme zu bedauern, noch etwas von ihr zurückzunehmen. Andererseits werden sie das Neue, was sich seit den Dezemberverhandlungen im Reichstag ergeben hat, unbefangen würdigen und eventuell auch die notwendigen Konsequenzen ziehen."

Diese Darstellung der Bedeutung des Mißtrauens­votums stimmt durchaus überein mit den wiederholten Versicherungen der anderen liberalen Partei, die sich mit Recht ebenso dagegen verwahrt hat, daß sie mit ihrer Abstimmung und weiteren Stellungnahme gegen das Heer" und für ein Parlamentsheer sich aus­gesprochen habe. Es handelt sich nicht um ein Vor­gehengegen das Heer", sondern es handelt sich um den Schutz von Gesetz und Recht als den Grün d- lagen unserer Verfassung! Dies ist der Tat- b e st a n d, der der Stellungnahme der liberalen Par­teien und der liberalen, auch der unabhängig liberalen Presse, wie das auch von uns immer wieder be­tont worden ist, zugrunde gelegen hat und noch zu­grunde liegt. Wer das nicht einsicht, dem ist nicht zu helfen. Wir wollen aber in diesem Zusammenhang eine weitere nationalliberale Stimme wiedergeben, um solchenRechtsnationalliberalen", die nicht mehr wissen, was liberal ist, zu zeigen, wie eine nationalliberale Be­urteilung des Sachverhalts aussieht, die wirklich n a t i o n a l ist und liberal:

DieKöln. Ztg." schreibt über die Mittwochsverhand- lung der reichsländischen Zweiten Kammer folgendes: Abermals hat man iin elsaß-lothringischen Parlament über das Militär zu Gericht gesessen und abermals hat man Steine und Steinchen zusammengetragen, um den Wall, der sich jählings mitten durch unsere Volks­gemeinschaft gelegt hat, höher und drückender zu machen. Das war sofort die Wirkung der ersten Rede, mit der Unterstaatssekretär Petri die Vorwürfe zurückwies, die Oberst v. Reuter vor dem Kriegsgericht gegen die Staatsanwälte von Zabern erhoben hatte. Es war ge­wiß eine n o t w e n d i g e Z u r u ck w e i s u n g unbe­rechtigter Vorwürfe, urw man konnte seine Freude daran haben, wie ents Wieden und unbe­dingt der Rögierungsvextreter . dem _ Regiments­kommandeur, der blindwütig tu die bürger­liche Rechtsordnung . hr n e r n g est o l p e r t war (sic!), zu Leibe rückte, wre warm er seine eigenen Beamten verteidigte. Man suhlte, dieser Redner trat ein für ein wertvolles nationales Gut, das bei der Attacke von Zabern unter die Räder gekommen war. Aber trat nicht vor wenigen Tagen im nahen

Gift und Gfftwirlmng.

Von Dr. Max Lauen.

Die Gerichtsverhandlung gegen den vielfachen Giftmörder Sovf? die so großes Aufsehen erregt, führt uns die grausige Wirkung dieser heimtückischen Mordwaffe wieder vor Augen und veranlaßt uns, die Geschichte der Giftwirkung und nhre rnoderne wissenschaftliche Erforschung zu verfolgen. Uralt xlt ja die Kenntnis von Pflanzenstoffen, deren Genuß dem Menschen Schaden zufügt, ja sogar ihm den Tod bringen kann. Seit unvordenklichen Zeiten hat inan auch von dieser Wisienschaft Gebrauch gemacht, um vermittels der Gifte, einer Schöpfung böser - Dämonen zum Verderben der Erdenbe­wohner, den Feind aus dem Wege zu räumen. Noch heute be­dienen sich die Wilden gewisser Pflanzen, um ihre Waffen zu vergiften Es sei hier an das Pfeilgift der füdamerikansichen Indianer, das Curare, erinnert, das die Nerven lähmt und di'rch Stilleg'Mg der Atemmuskulatur zur Erstickung fuhrt. Andere Völkerschaften kannten Bakteriengifte, wie z. B. Starr­krampf- oder Fäulnisgifte. Dre alten Germanen verwendeten ebenfalls Waffen, die mrtLuppe", einer Mischung von Sturmhut (Aconitum) und Germer (Veratrum), beE 6j) tet waren. Die Antike kannte uni> schätzte die pflanzlichen Gifte. Besonder der Name des Königs von Kappadocien, Mühn- dates Vl , der von Pompejus bestegt wurde, wird jahrhunderte­lang als der des größten Giftmischers gerühmt. Mithridates, so geht die Überlieferung, soll sich, um den Nachstellungen seiner heimlichen Feinde zu entgehen, durch den Genuß zu­nächst kleiner, dann immer steigender Dosen eine Methode, die mit der modernen aktiven Immunisierung gegen In­fektionskrankheiten eine große Ähnlichkeit hat allmählich so

giftfest gemacht haben, daß er jedem Gifte widerstand; ja, als er freiwillig durch Gift aus dem Leben scheiden wollte, miß­lang ihm der Versuch, und er mutzte ^zum Schwerte greifen. Auf Mithridates geht auch ein a-s Allheilmittel das ganze Mittelalter bis in die Neuzeit hinein verwandtes Gemisch, das Antidot des Mithridates oder Theriak, zurück. Es stellt eine Komposition von 64 Kräutern dar, unter denen Feld­thymian, Bärwurz, Klee, Anis, Fenchel, Eppich, Ervenmehl Vorkommen, alles Substanzen, denen man heute kaum noch eine medikamentöse Wirkung zuerkennen kann.

Auch die Vorstellungen, die in früheren Zeiten über die Art der Wirksamkeit verbreitet waren, vermögen wir nicht mehr zu teilen. Schleichende Gifte in dem Sinne, daß sie, heimlich beigebracht, allmählich, ohne daß der Vergiftete es merkt, seine Widerstandskraft schwächen und ihn langsam töten, gibt es nicht. Denn die metallischen Gifte, wie Blei, Quecksilber und Phosphor, die m der modernen Industrie so häufig zu chronischen Vergiftungserscheinungen führen, koMren für kriminelle Zwecke nicht in Betracht. Noch weniger Glauben zu schenken ist jenen Giften, die ihre Wirkung schon entfalten sollten, wenn das Objekt des Anschlages sie an seinem Körper, etwa als Ring am Finger, trug. Immerhin muß aber zugestanden werden, daß die Giftmischerei in Europa im Mittelalter und in den darauf folgenden Jahrhiinderten es zu einer üppigen Blüte gebracht hat. Um berühmtesten aus jenen Zeiten ist ioohl das Gift der Borgia und das Gift der römischen Giftmischerin Tofana, die aqua tofana, die über hundert Menschen das Leben kostete.

Natürlich hat auch die Kenntnis noch so vieler giftiger Substanzen niemals zu einer Kenntnis der besonderen Wirk­samkeit eines einzelnen Giftes führen können. Die Lehre von den Giften, die Toxikologie, hat erst in dem Augenblick

Ne. 25. 62. Iahegang.

Gerichtssaal auch der Oberst v. Reuter ein für ein hohes nationales Gut mit derselben Entschiedenheit der Überzeugung, ja mit derselben hinreißenden Leiden­schaft? Das ist das ungeheure Tragische an dem Konflikt dieses politischen Winters, daß er die höchsten Vertreter unserer höchsten nationalen Werte öffentlich gegeneinander streiten läßt, nicht nur mit Entschiedenheit, sondern so­gar mit Zorn und Bitterkeit. Wo ist der natio­nale S ch u tz g e i st, der wieder e i n t, was zusam­mengehört und n i e hätte getrennt werden dürfen? Rief nicht ein Elsässer vor dem Kriegstribunal aus:Nur unser Kaiser kann uns helfen!"?

So, wie gesagt, die nationalliberaleKölnische Zeitung". Wir haben dieser Beurteilung nichts hinzu­zusetzen; sie ist diejenige aller derer, die in Liesen Wochen häßlichen Streites und schwerer Sorge sich nicht einseitig haben verhetzen lassen die konser­vative Hetze war ebenso schlimm und ekelhaft wie die sozialdemokratische! und die das Gefühl für Gerechtigkeit bewahrt haben. Es geht gar nicht für oder gegen das Militär, sondern es geht gegen den Riß in unserer irationalen Gesamtheit!

Reichstag und Herrenhaus.

Über die Zurückweisung der junkerlichen Anmaßung des Herrenhauses gegenüber dem Reichstag durch den Reichstagsprästdenten Kaempf schreibt dieLiberale Korrespondenz" ganz mit Recht:Mit Recht wurde die -dreiste Behauptung, der Reichstag habe es an natio­naler Gesinnung fehlen lassen, als Beleidigung des­selben aufgefaßt und -dementsprechend gerügt. Es ist ja auch geradezu unerhört, wenn einem Reichstag, der so ungeheure Summen für die vaterländi­sche R ü st u n g bewilligt und den oberen Klassen der Bevölkerung das scharfe Opfer des Wchrbeitra-ges z-u- gemutet hat, von einer anderen gesetzgebenden Körper­schaft derMangel nationaler Gesinnung" öffentlich vorgcworfen wird. Dankbarkeit ist ein Wort, bas man im politischen Leben nur selten anwenden soll; wenn ein Ausdruck der Dankbarkeit jemals ange­bracht gewesen wäre, so wäre es hier gegenüber der Tat des Reichstages der Fall gewesen. Statt dessen mußte man ein Auftreten des angeblich sovornehmen" Herrenhauses erleben, das an lllnsachlichkeit und Un­dankbarkeit nicht gut übertroffen werden kann. Die Erklärung des Präsidenten Dr. Kaempf war eine poli­tische Notwendigkeit. Und als solche wurde sic von der Linken, aber auch vom Zentrum, mit Lebhaftig­keit begrüßt. Es ist unerläßlich, daß der Reichstag gegenüber den immer krasseren und zielbewußteren An­griffen der reaktionären Kreise seine staatsrechtliche Stellung wahrt und die Beleidiger dieser obersten Volksinstitution in ihre Schranken zurückweist. Der Reichstag als gesetzgebender Faktor des Deutschen Reiches ist es seiner Würde und seiner Be­deutung schuldig, sich nicht von dem übermütigen Parla­ment der preußischen Granden herabsetzen zu lassen. Das deutsche Volk kann dem Präsidenten Kaempf dank­bar sein dafür, daß er zur rechten Stunde die rechten Worte gefunden hat, um die Schmähungen des Reichs­parlaments abzuwehren und dadurch zu dokumentieren,

festen Boden unter die Füße bekommen, als man aufhörte das Gift als etwas Einheitliches, Absolutes, Mystisches zu be­trachten, sondern auch auf dies Gebiet die neue beobachtende, und experimentierende Methodik der Naturwissenschaften an- wandte. Man gewöhnte sich daran, Gift gleichviel, ob es aus Pflanzön oder Mineralien stammte, als chemische Substanz anzusehen und seine Wirkung auf den Organismus sich als eine chemische Reaktion vorzustellen. Aber trotz der großen Fortschritte, die die Toxikologie gemacht hat, und trotz der vollständigen Übersicht über die einzelnen Arten der Gifte, die es gibt, gelingt es nur schwer, eine kurze, klare und scharf umschriebene Erklärung für den BegriffGift" zu geben. Man wird zunächst daran denken, daß das Gemeinsame aller Gifte ihre schädliche Wirkung auf den Organismus sei. Diese Begriffsbestimmung aber ist aus der einen Seite zu weit. Siedendes Wasser, Glassplitter, Stecknadeln schädigen zwar den Körper, aber es sind doch keine Gifte, ebensowenig wie tierische Schmarotzer, z. B. Bandwürmer, welche die Ernäh­rung untergraben. Eher spielt schon der Quantitätsbegriff eine Rolle; aber auch nicht in dem Sinne, daß jede Substanz von einer bestimmten Menge an giftig würde, daß Wasser A. B., in großen Mengen getrunken, wegen seiner mcchanisch- schädigenden Wirkung auf Herz und Kreislauf den Charakter eines GisteS erhielte. Gifte entfalten ihre Wirksamkeit schon in verhältnismäßig geringer Menge. So ist die tödliche Dosis des Atropins, des Tollkirschengiftes, 130 Milligramm, bei Aconitin, dem Gifte des Sturmhutes, nur 4 Milligramm. Aber diese Menge ist eigentlich nur relativ klein. Kommt doch die Wirkung des Aconitins so zustande, daß es, an ein Paar Ganglienzellen im Kopfmark herangelangt, diese erst reizt und dann lähmt. Die Masse der Ganglienzellen, die angegriffen werden, stehen dabei in gar keinem auffälligen