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KrsilKg. 16. Ianuae 1914.
Morgen- klusgabe.
politische Übersicht.
Die Nationalliberalen und die Straßburger Urteile.
Gegenüber Zuschriften aus „rechtsnationalliberalen" Kreisen, die offenbar die Anschauungen der „Deutschen Tageszeitung" oder der „Post" mit demStandpunkt der nationalliberalen Partei verwechseln, halten wir es für gut, hierher zu setzen, was die parteiamtliche „NationalliberaleKorrespondenz" schreibt zu denStraß- öurger Militärgerichtsurteilen in den Anklagen gegen Oberst v. Reuter und Leutnant v. Forstner.
Das, nationalliberale Organ schreibt: „Wir wollen nicht näher untersuchen, ob die Urteile vom juristischen Standpunkt aus haltbar sind oder nicht. Nur eines sei festgestellt, daß nämlich über die gesetzlichen Grundlagen, die im Prozeß gegen den Obersten v. Reuter in Frage' kamen, größte Unklarheit herrscht. Was ist es mit der KabineUsorder von 1820? Die Juristen sind fast durchweg der Meinung, daß sie ihre Gültigkeit verloren hat. Das Urteil hingegen stützt sich, wenigstens mittelbar, auf sie. Ein solcher Zustand ist unhaltbar. Er ist ein klassisches Beispiel für die Mißstände, die der bekannte Antrag Schiffer auf Sichtung unseres gesamten Rechtsstoffes im Auge hat. Wenn es richtig ist, daß eine Kabinettsorder von 1899 auf jene Order von 1820 ausdrücklich Bezug niinmt, dann kann man unmöglich verlangen, daß nun jeder Offizier, der in die in den Orders erwähnte Lage kommt, die Gültigkeit nachprüft. Deshalb ist es auch vollkommen verständlich, wenn der Oberst v. Reuter auf die entsprechende Frage, ob er sich über die Gültigkeit der Order von 1820 Gedanken gemacht habe, antwortete, er sei kein Jurist: uni so weniger kann gegen ihn darob ein Vorwurf erhoben werden, als es selbst unter den Juristen Leute gibt, die die Gültigkeit behaupten. Es wird also eine, der ersten Aufgaben nach den Zabern-Prozessen sein, Klarheit zu schaffen darüber, was über die A u s- übung von Polizeirechten durch das Militär A 6 CÖ t 6 tt § tff.
über die politischen Ergebnisse der Straßburger Prozesse, die ein grelles Licht auf die Zustände rm Reichsland warfen, wird noch manches zu sagen fern. Es handelt sich hier um überaus ernste Fragen, deren Schwierigkeiten niemand verkennen wird Dre natw- nalliberaie Partei tritt an sie in voller UnabhangrAsrt heran. Es ist eine völlige Verkennung der Tatsachen, wenn man 'annimmt, die Nationalliberalen hätten durch ihre Abstimmung vom 4. Dezember gegen das Militär und für die Zivilbehörden Partei ergriffen. Jene Abstimmung richtete sich vielmehr, wie das der Abgeordnete Bassermann auch in Stuttgart wieder und in Übereinstimmung nnt ihm namens der Landtagsfraktion der Abgeordnete Dr. Röchling betonte, gegen den Mangel an Initiative, der es verhinderte, die Sache nach ihrem ersten verhältnismäßig geringfügigen Anstoß im Kei m e zu ersticken, gegen den Mangel an S t a a t s k I u g h e i t, der anden maßgebenden Stellen die Tragweite des Konflikts uoer- sehen ließ, gegen den Mangel an Tatkraft in Wie- derberstellnna' eines einheitlichen Zusammen
wirkens von Militär- und Zivilgewalt, gegen das Zögernde, das „Pflaumenweiche" in der Wiederherstellung der Ordnung. Diese Beschwerden aber sind durch die Ergebnisse der Straßburger Prozeßverhandlung nicht widerlegt, sie sind Punkt_ für Punkt bestätigt worden. Deshalb ist es auch ein Irrtum, wenn man meint, die Nationalliberalen hätten nach dem Ergebnis des Straßburger Prozesses ihrerseits irgend etwas gut z u m a ch e n. Eine solche Meinung konnte überhaupt nur bei denen Platz greifen, die entgegen den offenkundigen Tatsachen den Nationalliberalen Motive unterschoben haben, wie sie wohl bei den Sozialdemokraten vorhanden gewesen sein mögen. Die Nationalliberalen haben also, wie gesagt, weder ihre damalige Stellungnahme zu bedauern, noch etwas von ihr zurückzunehmen. Andererseits werden sie das Neue, was sich seit den Dezemberverhandlungen im Reichstag ergeben hat, unbefangen würdigen und eventuell auch die notwendigen Konsequenzen ziehen."
Diese Darstellung der Bedeutung des Mißtrauensvotums stimmt durchaus überein mit den wiederholten Versicherungen der anderen liberalen Partei, die sich mit Recht ebenso dagegen verwahrt hat, daß sie mit ihrer Abstimmung und weiteren Stellungnahme „gegen das Heer" und für ein Parlamentsheer sich ausgesprochen habe. Es handelt sich nicht um ein Vorgehen „gegen das Heer", sondern es handelt sich um den Schutz von Gesetz und Recht als den Grün d- lagen unserer Verfassung! Dies ist der Tat- b e st a n d, der der Stellungnahme der liberalen Parteien und der liberalen, auch der unabhängig liberalen Presse, wie das auch von uns immer wieder betont worden ist, zugrunde gelegen hat und noch zugrunde liegt. Wer das nicht einsicht, dem ist nicht zu helfen. Wir wollen aber in diesem Zusammenhang eine weitere nationalliberale Stimme wiedergeben, um solchen „Rechtsnationalliberalen", die nicht mehr wissen, was liberal ist, zu zeigen, wie eine nationalliberale Beurteilung des Sachverhalts aussieht, die wirklich n a t i o n a l ist und liberal:
Die „Köln. Ztg." schreibt über die Mittwochsverhand- lung der reichsländischen Zweiten Kammer folgendes: „Abermals hat man iin elsaß-lothringischen Parlament über das Militär zu Gericht gesessen und abermals hat man Steine und Steinchen zusammengetragen, um den Wall, der sich jählings mitten durch unsere Volksgemeinschaft gelegt hat, höher und drückender zu machen. Das war sofort die Wirkung der ersten Rede, mit der Unterstaatssekretär Petri die Vorwürfe zurückwies, die Oberst v. Reuter vor dem Kriegsgericht gegen die Staatsanwälte von Zabern erhoben hatte. Es war gewiß eine n o t w e n d i g e Z u r u ck w e i s u n g unberechtigter Vorwürfe, urw man konnte seine Freude daran haben, wie ents Wieden und unbedingt der Rögierungsvextreter . dem _ Regimentskommandeur, der blindwütig tu die bürgerliche Rechtsordnung . hr n e r n g est o l p e r t war (sic!), zu Leibe rückte, wre warm er seine eigenen Beamten verteidigte. Man suhlte, dieser Redner trat ein für ein wertvolles nationales Gut, das bei der Attacke von Zabern unter die Räder gekommen war. Aber trat nicht vor wenigen Tagen im nahen
Gift und Gfftwirlmng.
Von Dr. Max Lauen.
Die Gerichtsverhandlung gegen den vielfachen Giftmörder Sovf? die so großes Aufsehen erregt, führt uns die grausige Wirkung dieser heimtückischen Mordwaffe wieder vor Augen und veranlaßt uns, die Geschichte der Giftwirkung und nhre rnoderne wissenschaftliche Erforschung zu verfolgen. Uralt xlt ja die Kenntnis von Pflanzenstoffen, deren Genuß dem Menschen Schaden zufügt, ja sogar ihm den Tod bringen kann. Seit unvordenklichen Zeiten hat inan auch von dieser Wisienschaft Gebrauch gemacht, um vermittels der Gifte, einer Schöpfung böser - Dämonen zum Verderben der Erdenbewohner, den Feind aus dem Wege zu räumen. Noch heute bedienen sich die Wilden gewisser Pflanzen, um ihre Waffen zu vergiften Es sei hier an das Pfeilgift der füdamerikansichen Indianer, das Curare, erinnert, das die Nerven lähmt und di'rch Stilleg'Mg der Atemmuskulatur zur Erstickung fuhrt. Andere Völkerschaften kannten Bakteriengifte, wie z. B. Starrkrampf- oder Fäulnisgifte. Dre alten Germanen verwendeten ebenfalls Waffen, die mrt „Luppe", einer Mischung von Sturmhut (Aconitum) und Germer (Veratrum), beE 6‘j) tet waren. Die Antike kannte uni> schätzte die pflanzlichen Gifte. Besonder der Name des Königs von Kappadocien, Mühn- dates Vl , der von Pompejus bestegt wurde, wird jahrhundertelang als der des größten Giftmischers gerühmt. Mithridates, so geht die Überlieferung, soll sich, um den Nachstellungen seiner heimlichen Feinde zu entgehen, durch den Genuß zunächst kleiner, dann immer steigender Dosen — eine Methode, die mit der modernen aktiven Immunisierung gegen Infektionskrankheiten eine große Ähnlichkeit hat — allmählich so
giftfest gemacht haben, daß er jedem Gifte widerstand; ja, als er freiwillig durch Gift aus dem Leben scheiden wollte, mißlang ihm der Versuch, und er mutzte ^zum Schwerte greifen. Auf Mithridates geht auch ein a-s Allheilmittel das ganze Mittelalter bis in die Neuzeit hinein verwandtes Gemisch, das Antidot des Mithridates oder Theriak, zurück. Es stellt eine Komposition von 64 Kräutern dar, unter denen Feldthymian, Bärwurz, Klee, Anis, Fenchel, Eppich, Ervenmehl Vorkommen, alles Substanzen, denen man heute kaum noch eine medikamentöse Wirkung zuerkennen kann.
Auch die Vorstellungen, die in früheren Zeiten über die Art der Wirksamkeit verbreitet waren, vermögen wir nicht mehr zu teilen. Schleichende Gifte in dem Sinne, daß sie, heimlich beigebracht, allmählich, ohne daß der Vergiftete es merkt, seine Widerstandskraft schwächen und ihn langsam töten, gibt es nicht. Denn die metallischen Gifte, wie Blei, Quecksilber und Phosphor, die m der modernen Industrie so häufig zu chronischen Vergiftungserscheinungen führen, koMren für kriminelle Zwecke nicht in Betracht. Noch weniger Glauben zu schenken ist jenen Giften, die ihre Wirkung schon entfalten sollten, wenn das Objekt des Anschlages sie an seinem Körper, etwa als Ring am Finger, trug. Immerhin muß aber zugestanden werden, daß die Giftmischerei in Europa im Mittelalter und in den darauf folgenden Jahrhiinderten es zu einer üppigen Blüte gebracht hat. Um berühmtesten aus jenen Zeiten ist ioohl das Gift der Borgia und das Gift der römischen Giftmischerin Tofana, die aqua tofana, die über hundert Menschen das Leben kostete.
Natürlich hat auch die Kenntnis noch so vieler giftiger Substanzen niemals zu einer Kenntnis der besonderen Wirksamkeit eines einzelnen Giftes führen können. Die Lehre von den Giften, die Toxikologie, hat erst in dem Augenblick
Ne. 25. ♦ 62. Iahegang.
Gerichtssaal auch der Oberst v. Reuter ein für ein hohes nationales Gut mit derselben Entschiedenheit der Überzeugung, ja mit derselben hinreißenden Leidenschaft? Das ist das ungeheure Tragische an dem Konflikt dieses politischen Winters, daß er die höchsten Vertreter unserer höchsten nationalen Werte öffentlich gegeneinander streiten läßt, nicht nur mit Entschiedenheit, sondern sogar mit Zorn und Bitterkeit. Wo ist der nationale S ch u tz g e i st, der wieder e i n t, was zusammengehört und n i e hätte getrennt werden dürfen? Rief nicht ein Elsässer vor dem Kriegstribunal aus: „Nur unser Kaiser kann uns helfen!"?
So, wie gesagt, die nationalliberale „Kölnische Zeitung". Wir haben dieser Beurteilung nichts hinzuzusetzen; sie ist diejenige aller derer, die in Liesen Wochen häßlichen Streites und schwerer Sorge sich nicht einseitig haben verhetzen lassen — die konservative Hetze war ebenso schlimm und ekelhaft wie die sozialdemokratische! — und die das Gefühl für Gerechtigkeit bewahrt haben. Es geht gar nicht für oder gegen das Militär, sondern es geht gegen den Riß in unserer irationalen Gesamtheit!
Reichstag und Herrenhaus.
Über die Zurückweisung der junkerlichen Anmaßung des Herrenhauses gegenüber dem Reichstag durch den Reichstagsprästdenten Kaempf schreibt die „Liberale Korrespondenz" ganz mit Recht: „Mit Recht wurde die -dreiste Behauptung, der Reichstag habe es an nationaler Gesinnung fehlen lassen, als Beleidigung desselben aufgefaßt und -dementsprechend gerügt. Es ist ja auch geradezu unerhört, wenn einem Reichstag, der so ungeheure Summen für die vaterländische R ü st u n g bewilligt und den oberen Klassen der Bevölkerung das scharfe Opfer des Wchrbeitra-ges z-u- gemutet hat, von einer anderen gesetzgebenden Körperschaft der „Mangel nationaler Gesinnung" öffentlich vorgcworfen wird. Dankbarkeit ist ein Wort, bas man im politischen Leben nur selten anwenden soll; wenn ein Ausdruck der Dankbarkeit jemals angebracht gewesen wäre, so wäre es hier gegenüber der Tat des Reichstages der Fall gewesen. Statt dessen mußte man ein Auftreten des angeblich so „vornehmen" Herrenhauses erleben, das an lllnsachlichkeit und Undankbarkeit nicht gut übertroffen werden kann. Die Erklärung des Präsidenten Dr. Kaempf war eine politische Notwendigkeit. Und als solche wurde sic von der Linken, aber auch vom Zentrum, mit Lebhaftigkeit begrüßt. Es ist unerläßlich, daß der Reichstag gegenüber den immer krasseren und zielbewußteren Angriffen der reaktionären Kreise seine staatsrechtliche Stellung wahrt und die Beleidiger dieser obersten Volksinstitution in ihre Schranken zurückweist. Der Reichstag als gesetzgebender Faktor des Deutschen Reiches ist es seiner Würde und seiner Bedeutung schuldig, sich nicht von dem übermütigen Parlament der preußischen Granden herabsetzen zu lassen. Das deutsche Volk kann dem Präsidenten Kaempf dankbar sein dafür, daß er zur rechten Stunde die rechten Worte gefunden hat, um die Schmähungen des Reichsparlaments abzuwehren und dadurch zu dokumentieren,
festen Boden unter die Füße bekommen, als man aufhörte das Gift als etwas Einheitliches, Absolutes, Mystisches zu betrachten, sondern auch auf dies Gebiet die neue beobachtende, und experimentierende Methodik der Naturwissenschaften an- wandte. Man gewöhnte sich daran, Gift gleichviel, ob es aus Pflanzön oder Mineralien stammte, als chemische Substanz anzusehen und seine Wirkung auf den Organismus sich als eine chemische Reaktion vorzustellen. Aber trotz der großen Fortschritte, die die Toxikologie gemacht hat, und trotz der vollständigen Übersicht über die einzelnen Arten der Gifte, die es gibt, gelingt es nur schwer, eine kurze, klare und scharf umschriebene Erklärung für den Begriff „Gift" zu geben. Man wird zunächst daran denken, daß das Gemeinsame aller Gifte ihre schädliche Wirkung auf den Organismus sei. Diese Begriffsbestimmung aber ist aus der einen Seite zu weit. Siedendes Wasser, Glassplitter, Stecknadeln schädigen zwar den Körper, aber es sind doch keine Gifte, ebensowenig wie tierische Schmarotzer, z. B. Bandwürmer, welche die Ernährung untergraben. Eher spielt schon der Quantitätsbegriff eine Rolle; aber auch nicht in dem Sinne, daß jede Substanz von einer bestimmten Menge an giftig würde, daß Wasser A. B., in großen Mengen getrunken, wegen seiner mcchanisch- schädigenden Wirkung auf Herz und Kreislauf den Charakter eines GisteS erhielte. Gifte entfalten ihre Wirksamkeit schon in verhältnismäßig geringer Menge. So ist die tödliche Dosis des Atropins, des Tollkirschengiftes, 130 Milligramm, bei Aconitin, dem Gifte des Sturmhutes, nur 4 Milligramm. Aber diese Menge ist eigentlich nur relativ klein. Kommt doch die Wirkung des Aconitins so zustande, daß es, an ein Paar Ganglienzellen im Kopfmark herangelangt, diese erst reizt und dann lähmt. Die Masse der Ganglienzellen, die angegriffen werden, stehen dabei in gar keinem auffälligen
