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Berliner Redaktion des Wiesbadener Tagblatts: Berlin-Wilmersdorf, Güntzelstr. 66, Fernspr.: Amt Uhland 450 u. 451.
MiLtn-och. 14. Januar 1914.
Morgen - Kusgabe.
Nr. 21. » 62. IahrgÄNg.
Haö) Sem Stragimrger'Urtetl.
O Berlin, 12. Januar.
l^cdj in dieser Woche wird der Reichstag eine «werte große Debatte über Zaüern im Anschluß an das Straßburger Urteil haben. Es wird bewegte Tage gehen. Der Reichskanzler wird befragt werden, ob er die Rechtsgültigkeit der preußischen Kabinettsorder von 1820 anerkerrnt, auf die sich Oberst von Reuter bei seinem eigenmächtigen Vorgehen stützte. Die Gültigkeit der Kabinettsovder wird, wie man weiß, von den Juristen nahezu einstimmig bestritten. Es wird glaubhaft erzählt, daß Herr v. Bethinann- Hollweg von dem Vorhandensein der veralteten Order und von ihrer erneuten Mitteilung an die militärischen Befehlshaber keine Kenntnis gehabt hat. Die Nachprüfung, ob das Schriftstück noch zu Recht besteht, wird Sache des R c i ch s j u st i za m t s sein müisen. Jedenfalls wird der Reichstag darauf dringen, daß diese wichtige Frage untersucht wird. Daß der Kanzler nichts von der Order gewußt hat, geht auch aus seinen Feststellungen vom Dezember hervor. Er sagte am 3. Dezember: „Zu den Verhaftungen lag eine gesetzliche Befugnis nicht vor, insoweit es sich nicht mit Festnahmen auf frischer Tat gehandelt haben sollte, in welchem Falle allerdings die Festgenommenen sofort an die Polizeiorgane hätten abgegeben werden müssen." Am 4. Dezember fügte der Kanzler hinzu: „Von der Räumung des Schloßplatzes und den Verhaftungen habe ich ausdrücklich gesagt, daß sie im Gesetz keinen Grund finden." Am 12. .Dezember sodann erklärte der verantwortliche Staatsinann: „Ich habe aus
drücklich gesagt, daß van einem gewissen Zeitpunkte ab die militärischen Maßnahmen, soweit die Untersuchung bisher geführt worden ist, eine Überschreitung der gesetzlichen Schranke n bedeuten. Wo bleibt da der Vorwurf, daß ich das Recht nicht gehütet hätte?" Der Reichskanzler hätte so nicht sprechen können, wenn ihm bekannt gewesen wäre, daß sich der Oberst v. Reuter zu seinem Vorgehen berechtigt glaubte, weil die Kabinettsorder von 1820 den militärischen Vorgesetzten die Befugnis zuschreibt, in dringenden Fällen auch ohne Inanspruchnahme durch die bürgerlichen Behörden einzuschreiten. Die fragliche Kabinettsorder ist niemals in der Gesetzsammlung veröffentlicht worden, sie ist durch das Gesetz vom 30. März 1837 ausgehoben worden, sie ist durch die politische V e r f a s s u n g s u r k u n d e vollends hinfällig geworden, falls bis dahin etwa__ noch angenommen werden konnte, daß sie rechtsbeständig sei. Sie ist, wenn das alles noch nicht gelten soll, schon darum in Elsaß-Lothringen nicht anwendbar, weil sie dort niemals eingeführt worden ist. Nun gibt es ja gutgläubige Gemüter, die aus solchen gegebenen Tatsachen den Schluß ziehen (und zu ihnen gehört der Straßburger Strafrechtslehrer Professor Dr. Rehm, der politisch auf nationalliberalem Boden steht), der Ge- richtsherr oder der kommandierende General als höherer Gerichtsherr müsse daraufhin Berufung gegen das Straßburger Urteil einlegen, aber Professor Rehm und
BerMinier-Idyllen.
In dcn Fichtelbergcn, im Januar.
Wie lustig ist daS doch, und sieht aus wie ein Widerspruch. Am Fichtelberg, mitten in der Hellen Pracht der Schneefelder, sieht da ein kleines Wirtshaus. In der engen Gaststube steckt ein Menschenschwarm, das Meer der reinen Höhenluft stößt an.einen Tümpel dicker stickiger Atmosphäre, die der Raum zusammengeballt hält. Feine Leute, die sonst ängstlich korrekt die hohen Gesetze der Form und Etikette befolgen, sitzen auf gewöhnlichen Stühlen und legen die Ellbogen aus gewöhnliche Tische. Keiner klagt über den Qualm von schlechten und besseren Zigarren. Und wenn ein einfacher Mann an ihnen vor- beigeht oder unter ihnen Platz nimmt, so merkt man keinen Unterschied.
Beim breiten Kachelofen hockt das Quartett der ländlichen Musikanten. Eine alte' Mutter in weißem Haar spielt die Harfe, ein Blinder, runzelig und ergraut, dessen Gesicht keine Regung hat, begleitet neben ihr auf der Gitarre, der Mann »nt der Geige vorn an der Ofenecke neigt, wenn er fidelt. den kantigen Kopf mit dem langen grauen Bart nach vorn, und die Hand am Griffbrett, die schon mit steifer Bewegung arbeitet, liegt fast auf seinem Knie. Zwischen den Alten aber sieht man ein junges stilles Mädchen als Singende, dessen blonde Flechten in Kranzform um den Kopf geregt sind. Einer der feinen Herren tritt zu den ländlichen Musikanten und musiziert in ihrem Kreis abwechselnd auf der Gitarre oder Mandoline.
Wer van dcn Gästen den Wunsch bat, daß ein bestimmtes Lied gespielt werden soll, legt einen Groschen in den Teller, der auf dem Mnsikantenttsch steht, und sagt dem Alten mit der Geige ein Wort. Dieser nickt ein paarmal, daß der Bart sich aus der Brust biegt; aber auch er will seinen Genuß, und so langt er schnell nach der kurzen Pfeife, pafft einige Wolken
anberc, bie gleicher Zuversicht sind, werden lange w a r t en müssen, bis sie erleben, was sie erhoffen. Der Straßburger Prozeß i st aus und seine Fortsetzung, wenn auch natürlich in anderer Weise, kann er n u r im Reichstag finden. Man muß wiederholen, es stehen schwere Zeiten bevor. U m sonst bemühen sich die Konservativen, die Telegramme des Geri ch t s- Vorsitzende n an die Herren v. Oldenburg-Januschau und v. Jagow als ha r m l o s e F r e u n d l i ch k e i t e n auszugeben, wie sie zwischen Bekannten ausgetauscht zu werden pflegen. Diese Telegramme zeigen im Verein mit den sonstigen Anzeichen einer gewitterschwülen Lage, wessen man sich von dem Erstarken des militärischen Geistes weiterhin zu versehen hat. In diesen schwierigen Verhältnissen also soll sich eine Regierung zurechtfinden, von der man ja gern glaubt, daß sie sich den gefährlichen Ansprüchen einer immer unverhüllter hcrvortretenden Militärpartei widersetzen möchte, von der man aber nicht glaubt, daß sie die erforderliche Kraft dazu haben wird. Der Straßburger Prozeß hat es brennend deutlich gemacht, daß die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers, die sich nach der Verfassung anscheinend auf das ganze Gebiet der staatlichen Tätigkeit erstreckt, eine gefährliche Schranke an der Auslegung der an sich ja gleichfalls rechtsbesiändigen obersten Kommandogewalt findet. Es wird die Aufgabe sein müssen, V e r- fassung und Koinmandogewalt so in Einklang-zu bringen, daß keine Störungen der Verantwortlichkeit durch Verordnungen und Maßnahmen erfolgen können, die sich der Kontrolle nicht bloß der Volksvertretung, sondern auch des ersten Beamten im Reiche tatsächlich entziehen. Wie dieser Einklang jedoch hergestellt werden soll, das ist leichter gesagt als getan, weil sich gerade nach den Vorgängen int Elsaß alle militärischen Überlieferungen gegen eine Neuordnung auflehnen werden, von der, allerdings zu Unrecht, behauptet wird, daß sie unbefugte Eingriffe in die Rechte des obersten Kriegsherrn beabsichtige. Andererseits ist der heutige Zustand so u n h a l t b a r, daß ruhig angenommen werden kann, der Reichskanzler stehe mit seiner Überzeugung aus der Seite derjenigen, die aus diesem Gebiete endlich einmal klares Recht durchgeführt wissen wollen. Es kann doch keine Rede davon sein, daß die Reichstagsmehrheit das Volksheer durch ein Parlamentsheer zu ersetzen bestrebt sei. Als Herr von Bethmann-Hollweg am Samstag im Herrenhause diesen Gegensatz prägte, machte er vor dem Grafen Jork eine Verbeugung, die vielleicht taktisch klug war, aber was damit gesagt werden sollte, das versteht man nicht recht. Auf unser Heer sind wir in allen bürgerlichen Parteien so stolz, daß wir nur wünschen, es möge diesen Charakter frei von jeder Beimengung durch Elemente bewahren, die die Gefahr eines Zwiespalts in sich bergen, und dazu gehört die Zurückdrängung eines einseitigen militärischen Geistes ebenso, wie es dem Reichskanzler angemessen erschien, die Bekämpfung vermeintlicher Gelüste nach einem „Parlamentsheer" zu betonen. Worauf es m entscheidender Weise ankommt, das wird am besten verdeutlicht durch den im
vor sich hin, lehnt wie aus Stern gehauen an der Ofenecke, während schwere Gedanken mit den spielenden Figuren des Rauchs fortstreifen und verschtvrnden.
Sobald ein volkstümliches Lied aus dem Gebirge erklingt, trugen alle die feinen Leute rn der Wirtsstube. Selbst das vornehme schlanke Fräulein dort am Fenster, das enge Kniehosen trägt nird vorhin mit langen graziösen Beinen durch die Reihe der Tische schritt, öffnet den zierlichen Mund und stimmt mrt ein. Und dann zu denken, daß oben an den Bergwänden schneeüberhäuft Tannen swhen, die silbern lautlos inS Unendliche hinaufsinncn, daß der Berg eines der kleinen übermütigen Geschöpfe, die lachend durchs Leben springen, von seinem weißen Wintermantel abschüttelte, und daß in über ihn stürzenden Lawinen der Schneetod seinen Tanz nnsführcn sollte —, dies erregt ein leises Klingen tm Gemüt. Man will nicht hören und hört doch, wie plötzlich ein tiefer Trauerlaut im fröhlichsten Sang klagend tont, als habe ein Echo sich verirrt.
Ach, es ist so wunderbar, daß eine verqualmte dumpfe Wirtsstube gegensätzliche Elemente zu harmonischen Gemeinschaften verbindet. Da sitzen sie so eng beieinander, die feinen Geschlechter, können sich nicht rühren, und mögen' doch nicht ausstehen von den gewöhnlichen Stühlen und Tischen, weil es dort so nett ist, ein Schälchen Kaffee zu trinken, Kuchen zu eisen, Bilder der Schneelandschaft in. den düsteren Raum der Stube zu malen. Einmal singt d:e SlJte mit der Harfe ein Solotied. Ein Lied vom Herzen, das auch einst jung war und wußte, was Liebe bedeutet. Ein Lied der Erinnerung. Und wie sic endet, dröhnen die Wände vom Beifall der Gäste. Alle, die an den Dingen der Kunst und Gesellschaft zu tüfteln wissen, sic urteilen hier nicht, sie huldigen nur freimütig dem bescheidenen Volksgeist, der sich in der matten kleinen Stimme einer alten runzeligen Frau offenbart. Dergleichen erlebt man gern inmitten der hellen Schneefelder.
Reichstag immer noch nicht erledigten nationalliberalen Antrag: „1. Die Verbündeten Regierungen zur Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wonach bie Reichsverfassung in der Richtung geändert wirb, baß die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers für bie gesamte Regierungstätigkeit des Kaiser s ausdrücklich festgestellt wird. 2. Die Verbündeten Regierungen um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, worin die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers vor einem Staatsgerichtshofe geregelt wird." Wenn dieser Antrag inzwischen Gesetz geworben wäre, bann würbe die Möglichkeit gegeben sein, bie Frage der Rechtsgültigkeit der Kabinettsovder von 1820 in der Weise zu beantworten, daß der Reichskanzler, wofern er die Verantwortung für bas Vorgehen bes Obersten v. Reuter übernehmen wollte, seine Auffassung vor einem Staatsgerichtshof zu, vertreten hätte, daß sich also eine Handhabe bieten würde, um die Kommandogewalt und bie verfassungsmäßige Verantwortlichkeit des Kanzlers auf ihre Verträglichkeit miteinander zu untersuchen. Aber der Antrag ist ja nicht Gesetz, und wir befürchten, er wirb es sobald nicht werben.
Deutsches Reich.
* Moor- unb Ödlandkultivierung 1914. Entsprechend den ministeriellen Anweisungen soll die Moor- und Ödlandkultivierung im Jahre 1914 in besonders kräftiger Weise gefördert werden. Zur Errichtung von ländlichen Stellen mittleren und kleineren Umfangs auf staatlichen Moorflächen werden im neuen Staatshaushaltsetat 70 000 M. mehr als bisher angefordert, so daß im ganzen 280 000 M. zur Verfügung stehen würden. Es handelt sich hier um die in Hannover und Ostpreußen belegenen fiskalischen Moorflächen (Marcardmoor, Kehdinger Moor, Königsmoor, Augstumal- und Rupkalwener Moor, Großes Moosbruch). Dann soll vor allem die Urbarmachung der staatlichen Hochmoore zunächst für Zwecke der Viehweide, für die in der Kreditvorlage für Moorkultivierung 12 Millionen ansgeworfen sind, möglichst beschleunigt werden. Beabsichtigt ist, im Frühjahr 1914 bereits 700 Stück Jungvieh zur Weide auf dem Wiesmoor zuzulassen. Im abgelaufenen Jahre haben auf einer kultivierten Fläche dieses Moores das etwa 7500 Hektar groß ist, schon 300 Stück Jungvieh als Pen- sionsvieh geweidet. Als ein Beweis dafür, wie sehr die Herrichtung der Moorflächen für Viehweiden einem Bedürfnis entspricht, ist die Tatsache anzusehen, daß bereits über 1000 Stück Jungvieh zur Weide gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung angemeldet wurden. Beabsichtigt ist, die zunächst zur Weide nmgestalteten Flächen der Hochmoore später als kultiviertes fiskalisches Land an Ansiedler zu vergeben, zu welchem Zweck die Fläche bereits jetzt in Kolonate eingeteilt ist.
* Dritte Deutsche Wohnungskonferenz. Zugunsten des soeben beim Landtag eingebrachten preußischen Wohnungs- gesetzentwurfs veranstaltet der Deutsche Verein für Wohnungsreform am 23. Januar d. I. in Berlin eine Dclegierten- versammlung der Organisationen und Freunde der Woh- nungsreform, die sogenannte Dritte Deutsche Wohnnngs- konferen.z. Die Herren Geheimer Oberbaurat Dr.-Jng. Stubben (Berlin-Grunewald), Dr. Altenrath (Berlin), 'Abteilungsvorsteher in der Zentralstelle für Volkswohlfahrt, und
Das vornehme schlanke Fräulein in den Kniehosen verabschiedet sich; ihr Geldstück klingt auf dem Teller der Musikanten. Sie lächelt und grüßt mit einem Nicken,
Gäste schauen dieser Gestalt nach. Und nun schlägt die Tü>- hmter ihr zu. Aver die Erscheinung lockt keine Verwunderung mehr.-Was vor Jahren noch verhöhnt war, ist alltäglicher Brauch geworden, und die Frau, die heute im Rockkleid ins winterliche Gebirge kommt, erregt eher Aufsehen als das ijrautem m Mannskleidung, das auf den Schneeböhen die yerrichast hat. Heinrich Greter.
Nus Dunst und Leben.
TO^r beube Kunst und Musik. Die Wiener Komponistin Matylwe b. Kr alt k hat eine romantische Oper „Am for- vollendet. Das Vorspiel und der erste Akt werden am Eanuar in einer Künzertaufführung in Leipzig zu Ge- bor gebracht werden. Die Komponistin hat sich bereits einen ^ rateil gemacht durch mehrere Kammermusikwerke, Balladen, blum »"Mb" Sieber ' durch eine Märchenoper „Weiß-
. . Wissenschaft und Technik. Tie Akademie der Wissenschaften in Petersburg wählte Professor Emil Fischer ist Berlin zum Ehrenmitglied sowie die Professoren Max P l a n k (Berlin), Karl E n g l e r (Karlsruhe), Wilhelm B r a n c a (Berlin) und Hugo v. S e e l i g c r, Direktor der Sternwarte in München, zu korrespondierenden Mitgliedern.
In Lyon wird vom 27. bis zum 31. Juli unter dem Vorsitz von Professor Renant der siebente internationale Kongreß für medizinische Elekürologie und Radiologie stattsinden. Im Anschluß daran wird eine Ausstellung von diesbezüglichen Apparaten veranstaltet. Ein Preis von 1000 Franken, so teilt die „Franks. Ztg." mit, ist für den besten der ausgestellten Apparate ausgesetzt.
