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7, Dienstag, 6. Januar 1814.

des Nürnberger Stadttheaters, Hofrats Balders, kommen nach

offizieller Mitteilung des Konkursverwalters nur 2 Prozent

l)6ECtlt<s>.

Ermordung eines Lehrers. Queidersbach bei Land­stuhl, 5. Januar. Gestern abend wurde der Lehrer Wesner auf dem Nachhauseweg in der Nähe seiner Wohnung von zwei Männern hinterrücks erschossen. Wesner war 45 Jahre alt und Pater von sechs Kindern.

Grausiger Fund. Graz (Steiermark), 5. Januar. Im Bahnhof von Alefsio übergab ein elegant gekleideter Fremder einem Hoteldiener eine Reisetasche mit dem Bemerken, er werde bald in das Hotel kommen. Da der Fremde sich jedoch nicht wieder blicken ließ, wurde die Tasche geöffnet und darin A" in Verwesung übergegangener abgeschnittener Männer­kopf sowie eine Frauenhand, die zwei wertvolle Brillantringe krug, gefunden. Bisher ist der unbekannte Abgeber noch nicht zu ermitteln gewesen. Man gibt der Ansicht Ausdruck, daß es sich hier wohl um ein Eifersuchtsdrama handle.

Durch einen Felssturz 22 Arbeiter getötet. Tanger, 5- Januar. Bei Rabat in Nordwestmarokko sind durch eine von einem Felsen herabstürzende Steinmasse 22 eingeborene Arbeiter getötet und mehrere andere verletzt worden. Einige “f? herabgestürzten Felsblöcke wiegen über 100 Tonnen. Dre hohe Zahl der Opfer erklärt sich aus dem Umstand, daß große Blöcke auf ein maurisches Cafe fielen, in dem sich zahl­reiche Gäste befanden.

Der Prozeß gegen Oberst v. Reuter,

(Fortsetzung des Drahtberickts in der gestrigen Wend-Ausgabe.1 # Straßburg i. E., 5. Januar. Die weitere Vernehmung des Obersten v. Reuter.

Auffällig sei es z. B. — so sagte Oberst v. Reuter weiter aus —, daß am 9. November ein Major auf seine Frage an einen Gendarmen die Antwort erhalten habe: Wir sollen mcht scharf angreifen, wir haben keinen Befehl dazu. Als dann am 1 0.. Novembe r, abends, zunächst sich eine kleine Menge rn Lärmen und Gebrüll erging, sei kein Schutz- w a n n zur Stelle gewesen. Wenn jetzt, so betonte der An- geklagte, sofort eine energisch eingreifende Polizei zur Stelle gewesen wäre und die Leute auseinandergetrieben hätte, so waren die Weiterungen dieses Abends mit Leichtigkeit ver­mieden worden. Die Kreisdirektion habe die Entfernung der aufreizenden Artikel des „Zaberner Anzeigers" von dem An­schlagbrett viel zu spät angeordnet.

Nach dem Vorkommnis am 10. November

habe er eine Unzahl beleidigender Zuschriften erhellten und dabei die Beobachtung gemacht, daß die Post- behörde merkwürdigerweise z. B. Postkarten, in denen das Verhalten der Offiziere gebilligt und gelobt werde, zurückge­halten habe, während die beleidigenden Schmähkarten unbe- anstandet expediert und zugestellt wurden. Oberst v. Reuter verliest unter Bewegung des Auditoriums einen Brief, in oem folgende Apostrophen Vorkommen: „Elsaß-Lothringen den Elsaß-Lothringern!" „Eruß mit dem Schwobegsindl!" „Die Trikolore wird in Elsaß-Lothringen bald wiederkehren!" Die Franzosen werden Euch und Euren Kaiser wegfegen!" „Vivo 'a France! Nieder mit den Deutschen!" Der Angeklagte be­merkt, er habe den Eindruck gehabt, daß er seitens der Polizei eigentlich zum Narren gehalten wurde und daß es ihr nicht ern,t mit dem Einschreiten war.

Im weiteren Verlause seiner Vernehmung erklärte Oberst t>. Reuter auf Befragen, daß seine Offiziere durchaus besonnen gewesen seien. Leutnant Sch ad t habe ihn ruhig und klar gefragt, ob er berechtigt sei, Leute festzunehmen, worauf er ihm bemerkt habe, daß er dies tun dürfe. Er habe seine Rekruten nach den ersten Veröffentlichungen in der Presse eingehend belehrt, daß sie unter allen Umständen Beschwerden an ihre Vorgesetzten zu richten hätten. Der Inhalt dieser militärischen Instruktion sei am anderen Tage wieder in den Zeitungen gestanden. Unter den instruierten Leuten habe sich stin eigener Pferdebursche, ein Elsässer, befunden. Er habe diesen bestrafen müssen und sei der Auffassung, daß dieser Bursche auch die erste Sache in die Welt gesetzt habe.

Am 28. November sei Leutnant Q u a r i n g gezwungen gewesen, mehrere Personen festznnehmen, weil die Schimpfe- veren und Unruhen auf der Straße kein Ende nahmen und kein Schutzmann zu sehen war.

Er (der Angeklagte) habe die Überzeugung gewonnen, daß er nunmehr für Ruhe sorgen müsse. Er habe sich dazu für be­rechtigt gehalten auf Grund einer Bestimmung vom Jahre -820 über den Waffengebrauch des Militärs. Wegen der Ab­wesenheit der Polizei hätte er das Militär schützen müssen. An: Abend des 28. November, nachdem er bereits die Wache auf dem Schloßplatz habe ins Gewehr treten, laden und trommeln lassen, wäre das Gejohle und Geschrei fortgesetzt worden. Die Menge habe sich mit großer Schnelligkeit ange- sammelt und es sei sehr schwierig gewesen, sie auseinander- öubringen.. Ein Oberlehrer habe einem seiner Zahlmeister an jenem Abend gesagt: „Gott sei Dank, daß endlich die Soldaten eingreifen, damit es Ruhe gibt."

Auf telegraphische Anfrage bei der Kreisdirektivn sei ihm, vcm Angeklagten, erwidert worden, der Kreisdirektor habe sich zu einem Diner nach Straßburg begeben; es sei niemand

da. Der Bürgermeister habe krank zu Bette gelegen. Oberst t), Router deponiert weiter, er habe am Abend des ^8. November amtlich eingegriffen, um zu zeigen, daß man nur mit Ernst den Unruhen ein Ende machen könne, und um die Ziviloerwaltung zu veranlassen, jetzt auch endlich die Ruhe einmal wiederherzustellen. — Auf die Frage, warum Landgerichtsrat Kalisch verhaftet worden sei, erklärte der Oberst, dieser habe der Aufforderung, sich Zu entfernen, nicht Folge geleistet. Die Offiziere hätten den Befehl gehabt, jeden zu verhaften, der sich nicht freiwillig ent­ferne. Obgleich die Unruhen um 6% Uhr begonnen hätten, habe er erst nach 8 Uhr von der Zivilbehörde den Regierungs­amtmann Großmann erreichen können. Dieser sei sehr auf­geregt gewesen und habe angefragt, ob man aus die Menge ließen wolle, worauf er ihm erklärt habe,

er werde nur im Notfall schießen, habe sich für verpflichtet gehalten, nicht nur das Ansehen der Armee, sondern auch die stark erschütterte Autorität der Regierung zu schützen. Die Regierung habe die ganzen Tage über die Zügel am Boden schleifen lassen. Er habe das Ver­sprechen gegeben, nicht schießen zu lassen, wenn Großmann o:e Leute auseinandertreibe. Aus die Frage des Verhand­lungsführers, warum er die Leute nicht aus dem P a n -

Wiesbadeirer Tagblatt. Morgen-Ausgabe, 1 . Matt. Seite 8.

durenkellcr in das Bezirksgefängnis habe überführen lassen, erklärte der Oberst:

„Ich konnte die Leute nicht aus dem Keller lasse», so lange die Straßen voll Menschen wirren; ich mußte eine Revolte befürchten. Ein anderer Raum stand mir nicht zur Verfügung.

Ich habe dafür gesorgt, daß die Leute zu essen bekamen. Die V eine h m u n g der Verhafteten dauerte bis %2 Uhr nachts und wurde abgebrochen, um am anderen Morgen fortgesetzt zu werden." Auf die Frage des Verhandlungs- ieiters, warum

Leutnant Schadt in die Häuser eingedrungen

sei, erklärte der Oberst, daß er mit Bezug aus die Demon­strationen am Lokal „Zur Sonne" gesagt habe: Wenn die Schreier nicht aufhören, gehen Sie auch hinein und holen Sie sich die Schreier. Oberst v. Reuter klagt sodann die Zivilver­waltung heftig an, daß sie nicht genügend dafür Sorge ge­tragen hat,^ in Fällen, wo eine Beleidigung von Militär­personen erfolgt sei, die Leute festzuhalten. Die Zivilbehörde sei immer erst eingeschritten, wenn es zu spät gewesen war. Hätte sie mit größerer Schnelligkeit gearbeitet, so wären weitere Tumulte vermieden worden. Aus die Frage des Ver- handlungssührers, ob er sich bewußt sei, vorschriftswidrig ge­handelt zu haben, erklärt v. Reuter: Ich habe noch heute das Gefühl, nach Gesetz und Recht gehandelt zu haben.

Ich würde heute wieder so handeln, denn ich bin dem Kaiser gegenüber verantwortlich.

Aus eine weitere Frage, ob er das gleiche Gefühl noch nach der Rücksprache mit den Juristen gehabt habe, erwiedert Oberst v. Reuter: Die Jurisprudenz konnte für mich in jenem Augenblick nicht maßgebend sein, denn die Richter waren beteiligt und nicht unbefangen. Auf die Frage des Anklagsvertreters Dr. Ossiander, ob er mit dem Regierungs-, amtmann Großmann sich darüber verständigt habe, daß, wenn jener weitere Ansammlungen verhüten würde, er die Exekutivgewalt bei der Zivilverwaltung belassen würde, er­klärt Oberst v. Reuter, das habe er allerdings besprochen. Als aber dann lvenige Zeit später neue Unruhen einsetzten, die von der Zivilverwaltung nicht gedämpft wurden, habe er jedes Vertrauen zu dieser vollständig verloren, denn die Polizei habe trotz wiederholter Versicherungen nicht energisch eingegriffen. Er sei auf seine eigene Initiative angewiesen gewesen.

Angeklagter Leutnant Schadt:

Wir waren völlig schutzlos. Die Bevölkerung höhnte unS und johlende Zurufe wurden uns fortgesetzt entgegengeschleu- dert. Am 26. November habe ich dann einen Schreier fest­nehmen lassen, von dem bekannt war, daß er fortgesetzt Schlägereien mit Militärpersonen habe. Etwa 100 Leute johlten und riesen vor der „Sonne". Am 28. November seien wegen des furchtbaren Gebrülls an der Kanalbrücke 20 Mann ausgerückt, um die Schreier feistzunehmen. Der An­geklagte b e st r e i t e t entschieden, den Zivilisten Kormann geschlagen zu haben, so daß dieser einen Backenzahn verloren hätte. Kormann könne ebenso gut von einem Zivilisten geichlagen worden sein/ Er halte sich als Offizier für zu hochstehend, um sich in Schlägereien einzu- lassen. In das Haus des Beigeordneten Gunz habe sich einer der Schreier, ein Fortbildungsschüler, geflüchtet und die Türe hinter sich zugeschlagen. Er habe einen Polizisten auf­gefordert, das Haus zum Zwecke der Verhaftung des Schreiers öffnen zu lassen, das sei nicht geschehen. Erst dann habe er die Türe ei «schlagen lassen. Zu seinem Vorgehen sei er berechtigt gewesen, weil es sich um eine Verfolgung auf frischer T a t gehandelt habe, zu der er gemäß der mili­tärischen Bestimmung berechtigt sei. Die Polizei habe den Schreier nicht festgenommen, trotz seiner Aufforderung.

Den Bankbeamten Kahn habe er festgeyalten, weil ihn letzterer wegen seiner Maßnahmen herausfordernd und höh­nisch angelächelt habe.

Am Schloßplatz seien etwa 80 bis 100 Personen gestanden, die johlten und riefen, als Leutnant v. Forstner kam. — Der erste Zeuge,

Rreisdirektor Mahl

erklärte: Die Unruhen setzten am 7. November ein. Oberst v. Reuter hat sich nicht direkt an mich gewendet, was er hätte tun müssen, weil ich der Vorgesetzte des Bürgermeisters und Vertreter der Landespolizeibehörde bin.

Man hat mich, den Kreisdirektor, ignoriert.

Auf Befragen gibt Zeuge aber zu, daß bereits am 8. Novem­ber ein Brief des Obersten an den. Polizeiwachimeister ge­langt sei, worin der Oberst Mitteilung von den fortgesetzten Beschimpfungen der Offiziere machte und die Polizei ersuchte, die Ordnung auf der Straße herzustellen. Sechs Polizeibe­amte hätten dann später die Straße gesäubert. Am 0. November habe er dem Wachtmeister Döring befohlen, streng durchzugreisen, weil das Militär geschützt werden müsse. Er habe dem Burgernrerster an jenem Sonntag ge-, sagt, heute sind Unruhen und Demonstrationen zu erwarten, es müssen Maßnahmen getroffen tverden; ziehen Sie alle Polizeibeamte mit Einschluß dLr Bannwarte zusammen. Daß Leutnant v. Forstner ün jenem Sonntag die Runde gehabt habe, sei ihm nicht bekannt gewesen. Der Vorsitzende hält dem Kreisdirektor einen Brief entgegen, woraus das Gegenteil heroorgeht. Am 9. November sei ein zweiter Brief des Obersten an die Polizeibehörde gelangt, und ein dritter Brief an den Kreisdirektor, worin der Oberst mitreiltc, wenn die Beschimpfungen und Übergriffe auf die Offiziere nicht

aufhören, dann würde er den Belagerungszustand verhängen. Daraufhin haste er dem Obersten mitgeteilt, daß er znr Verhängung des Belagerungszustandes nicht

berechtigt sei, das ser ja Sache des Kaisers.

Er verspreche ihm dagegen, alles zu tun, um das Militär zu schützen. Den Bürgermeister habe er in diesem Sinne ange­wiesen. Sein eigenes Schreiben habe ihm, dem Kreisdirek­tor, der Oberst zurückgesandt mit dem Bemerken: Sorgen

Sie dafür, daß die' Gendarmen ihre Pflicht tun, über meine Rechte und Pflichten bin ich aufgeklärt. .Während der Un­ruhei- auf den Straßen habe er dem Bürgermeister tele- phoniert, dieser müsse sofort aus die Straße kommen. Er habe die Antwort erhalten, der Bürgermeister sei krank, worauf er sofort den Vertreter des Bürgermeisters verlangt habe. Er sei der Ansicht, die Unruhen wären nicht vorgckom- men, wenn Leutnant v. Forstner nicht die Runde gehabt hätte. Tie Offiziere hätten sich demonstrativ aus der Straße bewegt, -einer habe sogar einen Hund bei sich gehabt. Auch die Patrouillen mit ihren Gewehren hätten aufreizend ge­wirkt. v. Forstner soll, wie inan ihm gesagt haüm Zigaretten rauchend vor seinem Hause aus der Straße aus- und abge­gangen sein. Auf den Vorhalt des Verhandlungsführers, daß ' festgestellt sei, der Kreisdirekior habe der Gendarmerie den

Befehl erteilt, nicht scharf einzugreifen, erklärte dieser: das treffe nicht zu. Anklagevertreter Ossiander macht den Zeugen auf einen Widerspruch mit seinen Aussagen in der Voruntersuchung aufmerksam. Er habe an jenem Sonntag der Gendarmerie gesagt, sie solle mit Rücksicht aus die vielen Frauen und Kinder nicht zu scharf Vorgehen, die Bürger überhaupt nicht allzu scharf ansaffen. Der Kreisdirekior bestreitet, daß er den Gendarmen zu einem solchen Vorgehen geraten habe. Auch der Verhandlungsführer erklärt, es würde durch Zeugen bestätigt werden, daß die Anweisung, nicht scharf vorzugehen, erteilt worden sei. Auf eine weitere An­frage des Verhandlungsführers verneint der Kreisdirektor, daß ihm am Abend des 8. November die Mitteilung gemacht worden sei, daß die Menge vor der Wohnung des Leutnants v. Forstner demonstriere und die Fenster eingeschlagen habe. Er wüßte sich nicht zu erinnern, wann man ihm mitgeteilt hätte, daß die Leutnants v. Forstner und Voigt mit Steinen beworfen würden. Auf eine Frage des Anklagevertreters, warum der Herr Kreisdirektor nach den Krawallen am Mittag des^ 9. November nicht zum Obersten gekommen sei, erklärte dieser, dazu hatte ich keinen Anlaß.

Als Vertreter der Zivilbehörde bin ich gleichberechtigt. Der Kreisdirektor erklärt weiter: Als auf der Straße Gendarmen zu Pferd die Leute auseinandertrieben, habe er das nicht gebilligt, weil dadurch die Unruhen nur größer ge­worden seien. Als er am 11. November die Jagdgesellschaft des Statthalters begrüßt habe, da habe ihn der Oberst im Kasernenton angefahren und gefragt, warum er nicht zu ihm gekommen sei. Exzellenz Unterstaatssekretär v. Mandel habe zu dem kommandierenden General v. Deimling gesagt, der Kreisdirektor genießt, obwohl er ein Elsässer ist, das volle Ver­trauen der Regierung. — Oberst v. Reuter verteidigt .sich gegen den Vorwurf, daß er den Kreisdirektor angesahren habe und stellt fest, die Zivilverwaltung bedürfe nicht der Auf­forderung des Militärs, die Ordnung auf der Straße herzu­stellen. Sie habe von selbst dafür Sorge zu tragen. Er habe jedesmal um die Wiederherstellung der Ordnung bitten müssen, er habe dem Kreisdirektor gegenüber geäußert, man sagt, wir sind nicht gut miteinander. Es wäre mir lieber gewesen, wenn Sie zu mir gekommen wären. Zu einem Kompetenzkonflikt hätte es nicht zu kommen brauchen. — Darauf erklärte der Kreisdirekior: Der kaiserliche Statthalter hat mir verboten, zum Obersten zu gehen, wenn dieser etwas wolle, dann solle er zu mir, dem Kreisdirekior, kommen. Am 12. November sei der Kreisdirektor von dem Oberstleutnant Sonntag, dem Regimentsführer, bei Beur­laubung des Obersten in Kenntnis gesetzt worden, daß vor dem Hause des „Zaberner Anzeigers" auf einem Brett ein Hetzartikel angebracht sei, der häßliche Äußerungen über den Obersten enthalte. Er bitte ihn, den Verleger znr Beseitigung des Plakats zu veranlassen. Gemäß den Bestimmungen des Plakatgesetzes sei er hierzu nicht berechtigt gewesen. Er habe durch das Entgegenkommen des Verlegers die Fortnahme des Hetzartikels erreicht. Am Mittwoch, den 26. November, sei ihm abends mitgeteilt worden, daß Offiziere wieder belästigt würden. Als er aus der Straße den Leutnant Schadt er­sucht habe, die Patrouillen zurückzuziehen, habe ihm dieser erklärt, er könne das nicht, er sei beleidigt worden. Am 28. November, abends %:7 Uhr, sei er nach Straßburg zu einem Diner beim Unterstaatssekretär v. Mandel gefahren. Gerade, als er das Haus des Unterstaatssekretärs betreten habe, sei ihm ein Telegramm des Zeitungsverlegers G i l l i o t ubergeben worden, den man verhaftet hätte und der ihn um Schutz bat.

In Zabern herrsche ein Aufruhr.

t/lung gemacht und ihn gebeten, nach Hause fahren zu dürfen. Ezellenz v. Mandel habe erklärt, bleiben Sie hier. Sie können letzt doch nichts ändern. Hierauf habe er nocy Telegramme u. a. vom Bürgermeister und von dem Regierungsamtmann Großmann erhalten die

Rrickisri? i * en -Ä U,t “ n t e ” in ^bern unterrichteten. Rerchsersenbahnprastdent Frrtsch stellte mir dann einen

Extrazug zur Verfügung. Als ich Exzellenz v. Mandel ?ragte, ob ich das Angebot annehmen und gehen sollte, er­klärte dimer: Nein!

Es tverden die Aufrufe des Bürgermeisters vom 11. bis 29. November verlesen. Oberst v. Reuter be­mängelt in diesen, daß sie keinerlei Aufforderung an die Be­völkerung enthalten hätten. die Offiziere nicht zu belästigen. Der Kreisdirekior erklärt weiter, er habe doch auch kein zu starkes Polizeiaufgebot aus die Straße stellen können, man wurde ihn sonst für einen Angstmeier gehalten haben. Oberst v. Reuter verwahrt sich schließlich noch dagegen, daß seine Offiziere ostentativ ausgetreten wären. Die Be­völkerung könne nicht verlangen, daß die) Offiziere sich ver­stecken. Diese hätten ein gutes Gewissen. Daraufhin wird die Verhandlung um %2 Uhr unterbrochen.

w. Straßburg ,. E., 5. Januar. Die Verhandlung nehmen ganz zweifellos mindestens vier Tage in Anspruch.

Letzte vrahtberichte.

Ein aufsehenerregender Spionagefall.

b „(Pr.), o. Januar. (Eig. Drahtbm

Dagbl. .) Im Laufe der letzten fette; wurden m Königsberg eine Anzahl voi Personen unter Spionagevevdacht verhaftet. Es so! «me umfangreiche, schon seit Jahren ge Friedene Spionage vorliegen. Die in Haft ge nonnnenen Personen erhielten von Rutzlanb am mre Anweisungen und lieferten dorthin ihre Berichte Als .einer der ersten wurde ein Angestellter der Landes Versicherungsanstalt in Hast genommen. Wie verlautet soll er früher jahrelang beim Militär einen Vertrauens­posten bekleidet haben und dirrch einen Russen zun L a nd e s v e r r a t verleitet worden fein. Ale einer der Hauptbeteiligten an der Spionage wird eir bei einein Königsberger Konsulat Angestellter bezeich. net. Diesem ist jedoch gelungen, sich durch die Fluchs in Sicherheit zu bringen.

Das Kronprinzentelegramm.

A Straßburg, 5. Januar. (Eig. Drahtber. d. „Wiesb. Tagbl.".) Das Telegramm des Kronprinzen an den Obersten v. Reuter wird in hiesigen politischen Kreisen sehr e r n st b e s p r o ch e n, denn es zeigt — so erklärt, lnan hier — wie weit der Thronerbe in das