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Serie tev _ 1. saiatt.

feibtgUKg öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen begangen worden ist und lediglich Verhältnisse des Privatlebens betrifft, die das öffent­liche Interesse nicht berührem Dies waren Vorschläge z u Lasten der Presse, aber der Vorentwurf traf auch eine Entscheidung zu ihren Gunsten, indem er den vielange- fochtenrn Begriff des groben Unfugs aufgab. Über den Vor­entwurf ist nunmehr der neue Entwurf in mehrfacher Rich­tung h'.nausgegangen. Im Gegensatz zu dem Verfahren in der Vor ko m Mission, in der sachverständige fehlten, waren in der Straft echtskommission bei der Be­ratung der Vorschriften über die Presse Sachverständige zu- gezogen worden. Über die jetzt beschlossenen Vorschläge, die in den neuen Strafgesetzentwurf werden ausgenommen wer­den, berichtet in der „Deutschen Juristenztg." ein Mitglied der Strafrechtskommission, Ministerialrat vr. Karl Meyer in München. Wir entnehmen seiner fesselnden Darstellung das Folgende: Die Einschränkung des Wahrheitsbeweises bei der Beleidigung hat die Kommission nicht übernommen und da- mit den Wahrheitsbeweis bei der Beleidigung grundsätzlich offen gelassen. Sie hat einen eigenen, in sich abge­schlossenen Tatbestand gegen die öffentliche Erörterung fremder Privatangelegenheiten geschaffen. Der in erster Lesung schon beschlossene, auf die Störung des Friedens des Privatlebens abgestellte Tatbestand wurde in zweiter Lesung geändert. Danach soll mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer über Angelegenheiten des häuslichen oder Familienlebens eines anderen, die das öffent­liche Interesse nicht berühren, eine ehrenrührige Tatsache öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen behauptet oder milteilt. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Der Antrag kann zurückgenommen werden; er mutz sich auf das Verlangen einer Bestrafung wegen dieses Vergehens beschränken. Wird ein solcher Antrag gestellt, so kann Bestrafung wegen Beleidigung nicht mehr be­antragt werden. Eine Beweisaufnahme über die Wahrheit der Behauptung oder Mitteilung ist unzulässig. Durch diese Vorschrift soll dem Betroffenen bei den einschneidenden Folgen, die beleidigende Äußerungen über Familienangelegenheiten für seine ganze Existenz unter Umständen haben können, die Möglichkeit gegeben werden, auch ohne Preisgabe seiner ge­heimsten Angelegenheiten sich Genugtuung vor Gericht zu ver­schaffen, Die Strafrechtskommission hat ferner in 8 184h des Strafgesetzbuches (Anstößige Berichte aus Gerichtsver­handlungen) das Erfordernis des Geeignetseins zur Ärgerniserregung gestrichen. Die Vorschrift ist dahin ge­ändert, daß über den Inhalt einer Gerichtsverhandlung, so weit für sie wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den dieser Verhandlung zugrunde liegenden amtlichen Schrift­stücken Berichte in die Öffentlichkeit nicht gelangen dürfen. Die Bestimmung ist übrigens, weil sie eine Zuwiderhandlung gegen ein staatliches Gebot trifft, in den Abschnitt Angriffe gegen die Staatsgewalt eingestellt worden. In dem Über­tretungstatbestand der Verbreitung falscher beunruhigender Nachrichten gab die Kommission die vom Vorentwurf vorge­schlagene Teilung der subjektiven Verschuldung in „wider besseres Wissen" und „vorsätzlich" auf. Sie hat für den ganzen Tatbestand Wissentlichkeit, die neue Schuldart des direkten Vorsatzes unter Ausschluß des Eventualdolus er­fordert, den eventuellen Vorsatz also für alle Tatbestands­merkmale ausgeschlossen und die Vorschrift dahin gefaßt, „wer wissentlich falsche Nachrichten oder Gerüchte verbreitet, die geeignet sind, in der Bevölkerung Beunruhigung herbeizu­führen". Die Kommission hat schließlich den 8 183 des Strafgesetzbuchs zugunsten der Presse erweitert. Sie hat der Presse den Schutz des 8 193 bei Wahrnehmung berechtigter öffentlicher Interessen zu gebilligt, wenn der Täter sich nachweislich in entschuldbarem gutem Glauben an die Wahr­heit der Äußerung befunden hat. Der in erster Lesung be­schlossene und auch in der Öffentlichkeit angegriffene Zusatz, daß Strafbarkeit eintreten soll, wenn die Äußerung zur Wahrung des Interesses offenbar ungeeignet oder unnötig war, wurde fallen gelassen. Dagegen ist die sachlich gerecht­fertigte Regelung des geltenden Rechtes, daß Strafbarkeit eintritt, insoweit sich aus der Form oder den Umständen, unter denen die Kundgebung geschah, ergibt, daß der Täter in der Absicht der Beleidigung gehandelt hat, hier wie beim Wahr­heitsbeweis beibehalten. Der Aufbau des 8 193 ist bezüglich der Wahrnehmung berechtigter Interessen nun so, daß die Interessenwahrnng im engeren Sinne im zweiten Absatz da­hin zusammengefaßt ist, daß eigene oder den Täter nahe an­gehende fremde Interessen straflos wahrgenommen werden können, berechtigte öffentliche Interessen dann, wenn der

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Täter, wie erwähnt, sich nachweislich in entschuldbarem gutem Glauben an die Wahrheit der Äußerung befunden hat. Ministerialrat Di% Meyer hebt in der „Deutschen Juristenztg." weiter hervor, daß der Entwurf insbeswrdcre die Straf­drohungen elastischer gestaltet, die Ehrenstrafe, oie Ein­schließung, mehr zngelassen, ihre Anwendung durch eine allge­meine Straszumessungsanweisung sichergestellt und dann vor allem der Geldstrafe ein größeres Anwendungsgebiet ge­geben har. Die Geldstrafe ist mehr nach sozialpolitischen Grundsätzen ausgebaut und viel reichlicher alternativ neben der Freiheitsstrafe angedroht. Der Entwurf hat auch den Richter viel freier gestellt, seine Befugnisse außerordentlich erweitert und ihm ein weites Milderungsrecht gegeben. Der Verfasser erwähnt zwei beachtenswerte Neuerungen. Die Scheidung zwischen strafrechtlichem und autzerstrafrechtlichem Eigentum ist aufgehoben, der Richter ist ermächtigt, bei ent­schuldbarem Rechtsirrtum die Strafe nach seinem Ermessen zu mildern, ja von Strafe überhaupt abzusehen. Dann ist weiter in besonders leichten Fällen dem Richter ein nnbe- schränktes Strafmildernngsrecht gegeben, er kann in solchen Fällen, wo es zugelassen ist, auch von Strafe absehen. Diese Möglichkeit ist in einer großen Anzahl von Vorschriften, dar­unter bei der Beleidigung und namentlich bei allen Über­tretungen, eröffnet.

Deutsches Reich.

* Nachwirkungen des „Falles Sohst". Wie das „Berl. Tagebl." berichtet, hat Herr v. Etzdorfs, der trotz der bekannten Affäre des Pächters Sohst noch immer Cadiner Generalbevoll­mächtigter ist und kürzlich sogar mit dem Kronenorden 2. Klasse ausgezeichnet wurde, in der letzten Zeit den Ge­danken angeregt, zur Erinnerung an das 23jährige Regie­rungsjubiläum Kaiser Wilhelms und zur Jahrhundertfeier in Cadinen einen Kaiser-Wilhelm-Gedächtnisturm zu errichten. Am Sonntag fand nun die Grundsteinlegung des Gedächtnis­turms statt, für den Herr v. Etzdorfs bisher nicht weniger als % Millionen Mark zusammenzubringen wußte. Die Geber sind meistens reiche Berliner. Die feierliche Grundsteinlegung verlief äußerlich in den üblichen Formen. Herr v. Etzdorfs hatte ursprünglich die Größen des Landkreises Elbing einge­laden, so den Landrat Grafen Posadowsky, den konservativen Abg. Bärecke u. a. Diese aber sagten sämtlich die Beteiligung aus dem Grund ab, weil sie Herrn v. Etzdorffs Verhalten in der Affäre des Pächters Sohst noch nicht vergessen haben. Sic haben, wie erinnerlich, damals in ihrem Protest gegen die vielbesprochene Rede des Kaisers im Deutschen Landwirt­schaftsrat die ganze Schuld an jenen Entstellungen Herrn v. Etzdorfs zugeschrieben. Interessant ist, daß bei der Grund­steinlegung nicht der zuständige Geistliche von Cadinen, son­dern ein anderer Geistlicher die Festrede hielt. Auch bei der Grundsteinlegung einer Kirche, die der Kaiser in Cadinen er­bauen läßt, war der Ortsgeistliche nicht etngeladen worden. Dieser, Pfarrer Graudenz, ist Vorstand des landwirtschaft­lichen Verbands zu Lenzen und hatte als solcher die bekannte Protesterklärung im Fall Sohst unterschrieben.

* Die Abfindung der „arbeitswilligen" Ärzte. Nach der am 23. Dezember in Berlin zwischen den Organisationen der Krankenkassen und Ärzte zustande gekommenen Verein­barung sollen die Ärzte, die von den Krankenkassen während der Vertragsstreitigkeiten von auswärts herangezogen und festangestellt sind, alsbald von der kassenärztlichen Tätigkeit an den Orten gegen eine Abfindung der Ansprüche entbunden werden. In Düsseldorf wurde in den zu diesem Zwecke unter Lei­tung des Regierungspräsidenten geführten Verhandlungen eine Einigung zwischen dem Ärzteverein und dem Kranken- kassenverbande erzielt, wonach die neuaufgenommenen Kassen­ärzte überhaupt nicht in Tätigkeit treten.

* Satzungsänderung des Deutsche« Städtetages. Der Vorstand des Deutschen Städtetages hat beschlossen, der näch­sten Hauptversammlung eine Reihe von Satzungsänderungen zur Annahme zu empfehlen. Hervorzuheben ist, daß fortan auch Städte, welche die Einwohnerzahl von 28 900 erreicht haben, Mitglieder des Deutschen Städtetages werden können. Jedem Mitglied stehen ohne Rücksicht aus seine Einwohnerzahl zwei Stimmen zu; übersteigt der Bevölkerungsstand laut der letzten allgemeinen Volkszählung die Ziffer von 50 000, so erhält das Mitglied eine dritte Stimme. Mitgliedern mit einem Bevölkerungsstand von über 150 000 steht für jedes an­gefangene 100 000 eine weitere Stimme zu. Der Vorstand besteht aus 24 Mitgliedern. Außerdem gehört ihm nach der neuen Fassung der Geschäftsführer des Deutschen Städtetages als stimmberechtigtes Mitglied an. Zum Geschäftsführer des Deutschen Städtetages kann der Vorstand gemäß dem neuen 8 11b bei Zustimmung des Vorstands des Preußischen Städte-

Lä.aötag, ck. Januar 1914. Nr. 8. >

tages auch den Geschäftsführer des Preußischen Städtetages bestellen. Diese Bestellung kann jederzeit zum Ablauf des Kalenderjahres widerrufen werden. Der Beitrag an den Preußischen Städtetag zum Gehalt des Geschäftsführers ist durch Vereinbarung zwischen den Vorständen des Deutschen und des Preußischen Städtetages sestzusetzen.

* Ein Verbot der „Lustigen Blätter". Wie der „Schwäbische Merkur" erfährt, sind die „Lustigen Blätter" wegen ihrer „Z aber n-Nummer" für den Bereich des 13. Armeekorps verboten worden.

Seer wnö fflotfc.

Die kommandiereuden Generale. Das deutsche Heer zählt entsprechend der Zahl der Armeekorps jetzt 25 komman­dierende Generale, davon entfallen 19 auf Preußen, 3 ans Bayern, 2 auf Sachsen und 1 auf Württemberg. Der älteste ist Freiherr v» Höningen, gen. v. Huene, des t4. Armeekorps. Er ist General der Infanterie seit dem September 1907, der jüngste ist der Führer des 1. Armeekorps, v. Francois, der noch Generalleutnant ist. Sieht man nach, aus welchen Waffengattungen die Generale hervorgegangen sind, so ent­stammen die meisten — 19 — der Infanterie, 3 der Kavallerie, 2 der Artillerie (v. Scholtz, 20. A.-K., Frhr. v. Horn, 3. Bayer. A.-K.) und einer den Pionieren (10. v. Mudra). Seit langer Zeit ist es das erstemal, daß ein Offizier der Pionierwafse diese höchste aktive Kommandostelle erreicht. Ein Fußartillerist ist nicht vertreten. Offiziere im Range - kommandierender Generale sind der Chef des Generalstabs, des Militärkabi­netts, die Generalinspekteure oder Inspekteure der Feld­artillerie; des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens, der Präses des Reichs-Militärgerichts und der württembergrsche und der sächsische Kriegsminister.

Schiffsnachrichten. Eingetroffen: S. M. S. „Bremen" am 80. Dezember in Veracruz.

Ausland.

Österreich-Ungarn.

Der ungarische Thronfolger und die deutsche Sprache in Siebenbürgen. Letzthin hat sich in Wien ein kleiner Vorfall zugetragen, der unter nationalem Gesichtspunkt oerdient, be­merkt zu werden. Der Thronfolger Erzherzog Franz Ferdi­nand besichtigte die „Deutsche Heimat-Ausstellung". In der srebenbürgisch-sächsischen Abteilung knüpfte er nach den Mit­teilungen des „Vereins für das Deutschtum im Ausland" ein Gespräch mit der Leiterin dieser Abteilung, Frau Pfarrer Reimesch, an, die durch ihre Bestrebungen zur Neubelebung der eigenartigen siebenbürgisch-sächsischen Bauernftickereikunst sich verdient macht. Hierbei stellte der Thronfolger die be­merkenswerte Frage: „Wie steht's denn bei Ihnen mit der Pflege der deutschen Sprache?" Auf die Antwort: „Die wer­den wir stets Hochhalten!" erwiderte er lebhaft: „So ist es in der Ordnung!"

Ministerpräsident Graf Stürgkh leicht erkrankt. Wien,

1. Januar. Der Ministerpräsident Graf St ü r g kh ist I e i ch t erkrankt. Infolgedessen ließ er sich bei der gestrigen Audienz beim Kaiser durch den Minister des Innern Heinold vertreten. Das Befinden des Ministerpräsidenten gibt aber zu keinerlei Besorgnissen Anlaß.

Eine große Lokalbahnvorlage. Wien, 1. Januar. Die Regierung hat im Abgeordnetenhaus eine Lokalbahn- v o r l a g e eingebracht, die 94 neue Bahnlinien mit einer Ge­samtlänge von 2100 Kilometer mit einem Anlagekapital von rund 437 Millionen Kronen enthält. Die Gesamtsumme für die zu gewährende Staatsbeihilfe würde ungefähr 287 Millio­nen betragen. Die Sicherstellung der Bahnen soll von der Regierung innerhalb 15 Jahren durchgeführt sein.

Frankreich.

Ei» SUvesterscherz des „Matin". Paris, 1. Januar. Einen guten Silvesterschcrz hat sich der „Matin" mit dem Magistrat der Stadt Paris erlaubt. Das Budget der Stadt Paris war bis gestern noch nicht angenommen. Das Gesetz verlangt aber, daß es mindestens bis zum 31. Dezeinber nachts 12 Uhr vom Magistrat genehmigt sein muß.^ Es fand infolgedessen gestern eine Nachtsitzung des Pariser Magistrats statt. Da jedoch vorauszusehen war, daß die Debatte sich sehr in die Länge ziehen würde, so hat der „Matin" einen Gerichtsvollzieher beauftragt, der Sitzung beizuwohnen und festzustellen, wenn die Abstimmung über das Budget erfolgen würde. Tatsächlich erfolgte die Ab- stimmung erst 10 Minuten nach 12 Jahr, also 10 Minuten nach der vorgeschriebenen Zeit. Der Gerichtsvollzieher nahm darüber ein Protokoll aus, und es hängt jetzt von dem guten Willen des „Matin" ab, ob die Abstimmung des Magistra-

oder zurückhalten: ihren Schabernack sollten wir doch spüren Gegen 6 Uhr morgens, als es noch stockfinster war, nahm sie ihre Kraft gegen einen kleinen Punkt des Schiffes zusammen, stieß gegen das starke Glas eines runden Seitensensterchens und schlug es in Scherben! Ausgerechnet vorn im Lazarett natürlich. Unter dem Fenster hing ein schönes Lazarett­schlingerbett, zwischen zwei Bolzen aufgehängt, damit es die Schlingerbewegungen des Schiffes nicht mitmacht. Darin lag Fan Maar und schlummerte friedlich der Genesung von einer Halsentzündung entgegen. Mit einem furchtbaren Schlage fuhr ihm die wütende Nordsee ins Gesicht. Ein eimerdicker Strähl Nordseewasser auf den Leib! Hui, wie gesund er auf. springen konnte! In zehn Sekunden war der große schöne Lazarettraum einen halben Meter hoch voll Nordseewasser, und immer mehr drängte hinein. — Da hieß es, schnell han­deln! — Die Schott-Tür dicht und ein paar Hängematten zu. nächst in das Loch hinein, dann war auch schon der Zimmer­mann der Wache da, und in 15 Minuten war das Loch, das Frau Nordsee triumphierend hiueingeschlagen hatte, fest ge­dichtet.

Aber wachgerüttelt war das ganze Schiff! Es gab hrer und da Kleinigkeiten sestzuzurren, Instruktionen zu erteilen, Boote höher zu nehmen und der gierigen See zu entzieben und dergleichen mehr. Es galt vor allem für die Nichtseeleute unter den Rekruten, die Zähne zusammenzubeißen! — Mit entsetzlicher Öde in Kopf und Leib, die Kehle zuzedrückt, alle Glieder gelähmt von der Seekrankheit, mußten sie in den Heizraum hinunter und Schaufel aus Schaufel in die Gluten der Feuerungen werfen, bei heftig schlingerndem Schiff, das die Ungewohnten nicht festen Fuß fassen ließ, und in schlechter heißer Luft —, da hieß es sich durchkämpfen! Aber ruhig und bestimmt halfen die Vorgesetzten den Neulingen und brachten sie mit Zusvruch und Nachdruck dazu, den Kopf oben zu be­halten. Sie wissen aus langer Erfahrung, daß Konzentration der Kräfte und Gedanken aus den Dienst noch immer das einzige beste Mittel gegen die Seekrankheit ist.

Dann kam der englische Kanal mit feuchtkaltem Winde, hellgrünem Wasser und dichten Nebelschwaden, die die Um­risse der Doverfelsen nur ahnen ließen, und es kam di« Biscaya, der offene, große Ozean, die Sonne kam, das blaue Wasser und die leichte Brise; der Atlantik nahm uns au) seinen Buckel mit langer, riesiger Dünung. Das behagte den Schiffen. Mit majestätisch-würdevollen Bewegungen gingen sie auf das einladende Wogenspiel des Ozeans ein, recht wohl schienen sie sich zu fühlen. Und das behagte auch den Leuten. Es war ja aus einmal Sommer. Warm! Trocken! Sonne! Und schimmernde Nächte mit einem Vollmondschein und einem Sternenhimmel, wie wenige ihn gesehen hatten in ihrem Leben. Bis in die späte Nacht hinein standen schwatzend und träumend Matrosen und Heizer an der Ree­ling und staunten in die Rächte hinein, die schön waren wie iln Märchen. Auf der Brücke dem wachhabenden Offizier, ans dem Achterdeck den jungen Leutnants und Fähnrichen ging es nicht anders wie vorn den Leuten: Auch hier eine tiefe, wonnige Freude an der Weite der Natur, an der Größe des Ozeans, an den vielen neuen Reizen der „großen Fahrt". Das war freilich etivas anderes, als immer um Helgoland herum zu tosen, tagaus, taget» Gefechtsübungen, Nacht­übungen, Schießübungen zu erledigen, um dann einige, spär­liche Ruhetage in Wilhelmshaven zuzubringen. Dies hier war dach endlich Seefahrt.

„Nur die Dummen fahren zur See?" Nein, — dies Spottworü aus dem entbehrungsreichen Milieu des Nordsee­dienstes hätte heute jeder mit Entrüstung zurückgelviesen. — „Wem Gott will rechte Gunst erweisen, den schickt er auf die <veite See."

Auch Stolz machte sich unter den Leuten breit. Schlechtes Weiter auf hoher See hatten sie ja nun auch, kennen gelernt und siegreich überwunden. Mit diesem Hochgefühl blicken sie jetzt freudig dem ersten Hafen der Reise, den Kanarischen Inseln entgegen, die für kurzen Aufenthalt angelaufen werden. W. T. B.

Neues von Ernst v. Wildrnbrnch.

Was ist uns jetzt noch Ernst v. Wildenbruch? Liest man, was die Kritiker dex Gegenwart über den Dichter schreiben, dem die großen Taten der vaterländischen Geschichte Zentrcck- sonne seines menschlichen und künstlerischen Fühlens gewesen sind, man möchte antworten: sehr wenig, vielleicht nichts. Wer gewohnt ist, jede Wandlung des Geschmackurteils als Fort­schritt und Aufwärtsbewegung aufzufassen, der wird ja von selbst dieses Verdikt als unumstößlich ansehen. Und doch läßt uns jeher Tag wieder eine andere Wandlung erleben, Rückkehr zu Idealen vergangener Epochen, die mit einemmal dem, der müde geworden ist vom Allerneuesten, in strahlender Neuheit erscheinen. War doch Klopstock für den modernen Menschen schon ganz abgetan; daß der veraltete seraphische Dichter noch in der Schule traktiert !vird, hat man als lächerliche Rück­ständigkeit angesehen, nun entdeckt einer unserer ganz moder­nen Kritiker auf einmal, freilich durch einen prachtvollen künstlerischen Neudruck fasziniert, wieder den großen Lyriker. Und wer weiß, ob nicht Wildenbruchs historische Dramen, wenn Reinhardt sich ihrer in pomphaften Massenaufführungen annimmt, eine ganz sensationelle Auferstehung feiern. Jeden­falls, der Historiker, der große Epochen unserer Geschmacks­bildung überschaut, von höherer Warte aus urteilt, als der Moderezensent, muß Wildenbruch zu den Dichtern rechnen, die nicht nur für einige Jahre das Fühlen ihrer Zeit stark und leidenschaftlich aussprachen, sondern ihre Spuren für immer in den großen Weg der Literaturentwicklung ein« gruben.

Von solcher Überzeugung mußte auch der Biograph deS Dichters erfüllt sein, der nun mit dem ersten Band seiner umfangreichen Lebensbeschreibung in die Öffentlichkeit tritt. (Ernst v. Wildenbruch von Berth old L ' tz m a n n. Erster Band, 1845 bis 1885. Mit 11 Bildnissen Berit«, G. Grotesche Verlagsbuchhandlung.) Roch als Student durfte Litzmann aus nächster Nähe, in enger Freundschaft mit dem