Sette *. Freitag. IS. Dezember
Wiesbadener TagblaLL.
ratifiziert. Deshalb beschleunigt die ungarische Regie, rung trotz der riesigen Hindernisse die Durchführung der Wahlen zur gesetzgebenden Nationalversammlung.
Ungarische Arbeiter für den Wiederaufbau Serbien«.
Br. Budapest, 12. Dez. (Eig. Drahtbericht.) Nach den Waffenstillstandsbedingungen ist Ungarn verpflichtet, eine ent- sprechende Anzahl von Arbeitern nach Serbien zu senden, ^re dort öffentliche Arbeiten verrichten sollen. In den nächsten Tagen werden bereits 30<X> ungarische Arbeiter zuin Wiederaufbau Serbiens dorthin abgehen.
Wiesbadener Nachrichten.
Die Besetzung.
Seit heute movgen ftelht Wiesbaden unter idem Befchlder ' französischen Besatzung. Es sind zunächst die Quartiermacher und eine OffizierSaibordnung, welche die nötigen Maßnahmen zur Einquartierung und Besetzung treffen. Die Offiziere werden, wie wir Höven, in den Hotels Wohnung nehmen, I während di« Mannschaften in den hiesigen Kasernen unter-I gebracht weiden. Inzwischen ist durch den kommandierenden f französischen General folgender Ausruf an die Bsvällerung erlassen urtd am Rathaus angeschlagen worden:
Aufruf!
Die alliierte Militärbehörde übernimmt den OberchefeM ;m Lande. Sie verlangt von allen den strengsten Gehorsam.
Die Gesetze und Verordnungen, die bei Bsginn der Besetzung in Kraft waren, werden durch uns gewährleistet, so weit sie unsere Sicherheit nicht gefährden.
Unter der Aufsicht und der Leitung der MlitärLekwvöen werden die öffentLichen Verwaltungen ausgefordevt, in Tätigkeit zu bleiben.
Die Staats- und Komnrunalkevmtcn sind verpflichtet und -rngchalten, die ihnen übertragenen Ämter getviffenhaft und in ehrlicher Weise auSguülben; die Gepichte werden weiter Recht sprechen.
Die Einwohner haben sich jeder feindseligen Handlung, sei eZ in Wort oder Tat. gegenüber den alliierten ^Behörden zu enthalten. Sie sind verpflichtet, den gesetzmäßig aufec- legten Requisitionen ftolge zu leisten.
Jeder, der eines Verbrechens cder eines- Vergehens überführt wird, sei er Urheber oder Mitschuldiger, wind sofort verhaftet und vor ein Kriegsgericht gestellt.
Jedes Vergeben gegen die der Bevölkerung bekannt-, gegebenen Erlasse sowie jede Gehorsamsverweigerung wer-. den streng bestraft. /
Die Besetzung des Landes durch die alliierten Armeen wird durch diesen Ausruf festgelegt; er bestimmt für jede» seine Pflicht, die darin besteht, an der Wiederaufnahme der örtlichen Verkehrsverhältnisse mit Tatkraft, Ruhe und Disziplin miiguwirken; möge ein jeder sich eifrig daran beteiligen.
Le Marechal de France, '
Höchstkmirmanldicvender,der alliierten Armeen:
Fach.
Auf Befehl des kommondieren>den Generals der Be- iatzungstruppen veröffentlicht.
N Wiesbaden, 13. Dezember 1918. <1
Der Obsvbürgermeister. I
Eine Polizeiverordnung , >
besagt u. a. folgendes: Die deutschen öffentlichen Be
amten üben das ihnen anvertraute Amt weiter aus. Sie versehen die Verwaltung der besetzten Gebiete unter der Leitung und der Kontrolle der französischen Militärbehörden. Jede Person über zwölf Jahre, die sich nach dem i. August 1914 im Armeegebiet niedergelaffen hat oder die nicht gewöhnlich in demselben wohnhaft ist, hat innerhalb zwei Tagen nach dem Anschlag dieser Verordnung mit Legitimationspapieren und allen Urkunden, die ihren Aufenthalt in der Gemeinde rechtfertigen, persönlich auf dem Bürgermeisteramt zu erscheinen. Uber den Verkehr wird u. a. folgendes verordnet: Innerhalb der Gemeinde ist der Verkehr zu Fuß frei von 6 Uhr bis 20 Ubr ld. h. von 6 Uhr morgens vi» 8 Uhr abends). Er ist abseits der Straße untersagt, wenn eS sich nicht um landwirtschaftliche Arbeiten handelt. Außerhalb der Gemeinde darf niemand ohne schriftliche Erlaubnis gehen. Nachts ist jeder Verkehr grundsätzlich zwischen 20 Uhr und 6 Uhr untersagt Jedoch können diese Stunden den Notwendigkeiten der wirtschaftlichen Verhältniffen entsprechend von der Ortsmilitärbehörde auf Antrag der Kommunalverbänüe abgeändert werden. Die öffentliche Zeit ist die französische Zeit. Keine Vereinigung, keine Vorstellung, keine Versammlung irgendwelcher Art darf ohne Erlaubnis der OrtSmilftärbeyörde und ohne vorherige Vorlegung und beglaubigte Annahme des Programms durch dieselbe stuttfinden. Die Besitzer von Brieftauben haben sofort ihren Schlag der Milftärbehörde zu melden und ein Verzeichnis mit Beschreibung der Tauben zu übergeben. Der Verkauf und das Tragen von Waffen und Munition sind untersagt. Der Zutritt zu den Schankwirtschaften, Kaffees und Restaurationen ist der Zivilbevölkerung untersagt von 20 Uhr ab bis 3 Uhr. Die Militärpersonen jeden Dienstgrades können diese Anstalten an nachstehenden Stunden besuchen: von 10,30 Uhr bis 18 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr. Alle Zivilisten haben bei jeder Ge. legenheit und an jedem Ort gegenüber den Offizieren der französischen und alliierten Armeen eine achtungsvolle Haltung anzunehmeu. Die Polizeidiener und die Agenten der öffentlichen Gewalt sowie die Eisenbahnbeamten und Förster haben die Offiziere zu grüßen. — Ohne Rücksicht aus alle Maßnahmen, welche später getroffen werben können (die Festsetzung von Höchstpreisen usw.), sind die Preise aller zum Detzkaus ausgestellten Waren sichtbar anzuzeichnen. Bei Mutmaßung eines Verbrechens oder eines i Vergehens, namentlich gegen die Sicherheit des Heeres, wird, der Urheber der Übertretung verhaftet und vor ein Kriegsgericht gestellt. Die Ortsmilitävbebövde ist befähigt, Strafen bis zu 1 Jahr Zuchthaus und 1000 Franken Geldstrafe, Ausweisung des Übertreters, Schließung der Handels- und Ge-i wervckniiiser zu verhänaen. Berufung kann innerhalb 48 Stunden nach Bekanntgabe der Strafe bei der M.litäcbehörd«, die letztere verhängt hat, eingelegt werden.
Pfarrer Philippi über die Trennung von Kirche und S aat.
Da? Problem der Trennung von Kirche und Staat, wel» HeS der derzeitige preußische Kultusminister Adolf Hoffman« eÄ« dringendste Aufgabe seiner AmtSbefugniffe betrachtet, war der Gegenstand einer von der Deutschen demokratischen Partei ür gestern abend einberr'fenen öffentlichen Dolksver- a m m t u n g. Pfarrer Philippi sprach über di« Dedeu- ung dieser Trennung von Kirche und Staat und erzielte mit einen geistvollen Ausführungen Verständnis und Beifall einer großen Zuhörerschar, die den Saal der „Turngesellschaft" in der Schwälibacher Straße bis aus den letzten Play füllte.
Herr Pfarrer Philippi ging von der Voraussetzung ans, daß es einer Klarstellung der VerhAtniffe zwischen Staat und
Ktocde Säten Säaeäi bedurft hatte, daß dies «der eine Sache des
Gefühls sei, die sich nicht von beute auf morgen durch «inen diktatorischen Erlaß erledigen lasse. Eine historisch« Betrachtung des Verhältnisses der Kirche zum lstaat zeigt unS in vor- reformatorischer Zeit beide nebeneinander als durchaus Äeich- berechtigte Faktoren, die, wenn sie sich auch gelegentlich bis auf den Tod bekämpften, niemals auf den Gedanken der Trennung gekommen wären. Mit Luther kam dann die Zeit der Glaubens- und Gewissensfreiheit, m_ welcher sich die neue .Kirche in den Schutz des Staat? flüchten mußte. ES wunde der Grundsatz, >dah das Waubensbekennt- niS des Landesherr« entscheidend war. In der französischen Revolution wurde die Religion auf 4 Jahre überhaupt abge- schafft und mit dem Konkordat, das Napoleon l. mit dem Papst schloß, kamen Kirche und Staat wieder in ein engeres Ver- bältniS; die Reaktion setzte hierauf ein, und wiederum sahen wir als Folge davon deutlich den Druck nach Vernichtung der inneren Persönlichkeit gegenüber der Überzeugung starker werden. Das Nassau ische Toleranz-Edikt vom Jahr« 1817 verkündete Glaubens- und Gewissensfreiheit. Der Staat identifizierte sich nicht mehr mit einer Kirche, aber er hatte feine privilegierte Kirche.
Die Frage der Trennung ist für den Staat besonders heikel gegenüber der katholischen K i r ch e, die als starke Organisation für sich den Anspruch erhebt, als ein Gottesstaat gegenüber dem Menschenstaat, diesem übergeordnet, zu gelten. Die evangelische Kirche ist anlehnungsbedürftiger an den Staat. Wenn man ober jetzt versuchen wolle, durch «inen einfachen Schnitt diese beiden organisch miteinander verwachsenen Wesen zu trennen, so würden ganz gewaltige Störungen die Folge sein. Eine solche Trennung kann nur durch einen AuSeinandersetzungSprozeß unter dem Gesichtspunkt der Wahrhaftigkeit erfolgen. Die Kirche hat bisher von ihren Mitgliedern, von staatlichen Unterstützungen und — so absurd es klingt — der Gleichgültigkeit der Masse gelebt. Die unkirchliche Masse hätte, wenn sie sich am Kirchenleben beteiligte, jederzeit die Majorität Bekommen. Die Ursachen der Unkirchlichkeit der Moffen -liegen in der materialistffchen
t eilt, bei den Gebildeten in dem Widerspruch gegen di« alte vrmel des Bekenntnisses, mit der sie sich innerlich nicht mehr einverstanden fühlen, bei den Sozialdemokraten in der ®= neigung gegen die Kirche wegen ihrer engen Verbindung als Landeskirche mit dem sogenannten Klaffenstaat begrüß-- Dazu kommt, daß >der Staat sich nicht gehalten hat an die ihm zugewiesenen Grenzen, sondern darüber hinausgegriffen hat in die innersten Befugnisse der Kirche Redner weist daher auf die Dekenntmspflicht der Offiziere, den Eidzwang der Dissidenten sowie den Religionsunterricht der' Dissidentenkinder hin und beleuchtet hierauf die Verhältnisse in Amerika, Frankreich und Belgien nach Durchführung der Trennung. Auf die Verhältnisse hei uns zurückkommend, betonte der Redner, daß die «dem okratische Partei auf ihr Programm nicht die Trennung von Kirche und Staat gesetzt habe, sondern jedem einzelnen volle Bewegungsfreiheit überlasse. Di; Fassung dürfe nicht lauten: Trennung, sondern Reform
der Verhältnisse zwischen Kirche und Staat. Unbedingt fallen müßten die kirchlichen Privilegien und eine Gleichstellung aller Religionkgem einschvfteu erfolgen. Den großen Krcherrgemei-nschafteu müsse dann das Stlbstbsstim- munasrccht gegeben werden, und diesen Reiigionsgemeinschaf- ten sollte der Staat nach der Auffassung des Redners feinen wirffchaftlichen Arm leihen. Die Errungenschaften der Republik müßten auch auf die Kirchenverfassung übergreifen und mir der Beteiligung am kirchlichen Loben auch die Religiosität im Volk heben, denn, so schloß -der Redner, die Religion muß dem Volk um des Volkes willen erhalten bleiben.
Der Vortragende stellte hierauf die nachstehenden Leitsätze zur Diskussion:
1. Ter demokratische Grundsatz der Glaubens- und Religionsfreiheit sowie der Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetz fordert eine Reform des Verhältnisses von Staat und Kirche im Sinn der Aushebung kirchlicher Vorrechte, ohne darum notwendig zur Trennung von Kirche und Staat zu führen.
2. Wir wissen, daß die Arbeit der Kirche, di« sich in der Pflege der religiösen und sittlichen Kräfte der deutschen Volksseele betätigt, auch künftig unentbehrlich ist. Diese Arbeit schädigen öder gor unmöglich, machen, hieße Staat, Volk und Familie im Kern gefährden.
L. Es wäre darum" unverantwortlich, eine Trennung von Staat und Kirche auf dem Wey d«S einfachen Regierungser- lafles über die Köpfe der Beteiligten hinweg diktatorisch an- zu ordnen.
4. Die Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche soll sich nickt feindlich-, sondern friedlich-schiedkich vollziehen und der Kirche «ine mebrjährige Frist lassen, sich wirtschaftlich und verfassungsmäßig neu zu ordnen.
In der Aussprache präzisierten die Herren Pfarrer Beckmann, Pfarrer Eder (von der altkatholischen Gemeinde) und Direktor H ö f e r ihren Standpunkt. Rektor B r e i de n ste i n schlug der Versammlung die Annahme nachstehender Resolution vor: .Die Versammlung erhebt
energisch Einspruch gegen die das religiöse Gefühl verletzende und die höchsten sittlichen Güter sowie die Einheit des Reichs
f fährdcnde Tätigkeit des derzeitigen Kultusministers Adolf offmann und verlangt dessen sofortige Entlassung aus dem Amt des Kultusministers."
Nach einem kurzen Schlußwort des Versammlungsleiters Geheimrat Dr. A l b e r t i wurden diese Resolution sowie die oben mityeieilten Leitsätze von der Versammlung einstimmig angenommen. " g.
Deutsche demokratische Partei.
Angesichts der unerträglichen Schädigung der höchsten Reichs- und Landes Interessen verlangt der Kreiswcvhlausschutz der Deutschen demokratischen Partei im 2. noffauischen Wahlkreis in einer Eingabe an den provisorischen Vorstand in Berlin, daß sich die Deutsche demokratische Partei geschlossen hin. ter die provisorische Reyiernng Ebert-Scheidemann stellt, dieselbe mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln stützt und von ihr mit größtem Nachdruck beschleunigte Festsetzung SireS früheren Wahltermins und schnellste Eiitbe- rufung der Nationalversammlung fordert. Sollte die Einbe- rusung der Nationalversammlung innerhalb kürzester Ze:t nicht erfolgen können, wird die sofortige Einberufung des Reichstags mit dem einzigen Punkt der Tagesordnung Anerkennung der jetzigen ReickiSreyierung verlangt, damit legitimierte Vertreter der Deutschen Reich« für die Frieden». Verhandlungen und zur Festigung der durch di« Revolutien geschaffenen inneren Zustande vorhanden sind.
— Keine Aufhebung der Z.-E.-G. Bon vielen Heiken wird an das ReichSernährungSamt mit dem Wunsch heran, getreten, alsbald für die Einfuhr au» dem Ausland den freien Handel wieder einzusetzen und die Z.-E.-G. aufzuheben. DaS ReichSernährungSamt muß unter den gegenwärtigen Verhältnissen erst recht an der straffen Zentralisation der Einfuhr sesl hatten, Die Gründe, die während der Kriegs für die Zentralisation ausschlaggebend gewesen sind, bestehen auch heute noch fort. Das Verbotder Ausfuhr aus den neutralen Staaten ist noch nicht beseitigt, nur bestimmte Kontingente sind zur Ausfuhr fteigogeben. jckde Ausfuhr, die auLerüalL des Kontiiraerüs er-iolat. wird, sobald sie zur Kennt-
Abend-Ausga be. CrftcS Blatt. Nr. 382.
nis der neutralen Regierungen gelangt, auf daS deutsch« Kon-
tinyent angerechnet. Di« Preisgestaltung in den neutralen Landern ist noch derart, daß sie nicht dem freien Handel überlassen werden kann, weil die Preise alsdann für Deutschland infotze seines ungeheuren Bedarfs ein« uner» trggliche Höhe erreichen würden. Die nrit dem freien Handel eingesetzende Preistreiberei steigert auch für die Bevölkerung der Ausfuhrländer die LebenSmittelpreise ins Unerträgliche. Dies war hauptsächlich der Grund, auS welchem die neutralen Staaten selbst die Zentralisation der Einfuhr nach Deutschland verlangt haben und auch jetzt noch davon festhalten. Im übrigen ist das ReichSernährungSamt bereits damit beschäftigt, die Organisation der Zentral-Ein- kcnff-gesellschaft der neuen Entwicklung der Verhältnisse anzu- passen.
Vorberichte über Kunst, Vorträge und Verwandtes.
* Restdcuz-Tbeaier. Heute abend und morgen Samstagabend fallen die Verstellungen aus. Die Samstaanachmittags-Boa» stcllung, daS reizende Kindermärchen „Blondelschen , slndet bestimmt statt, und zwar um 314 Uhr. Die Anfangszeiten der zwei Svim- tagsvorstellungen sind dohiu geändert, daß um 2% „Frauchen streift' gegeben wird und uni iy_ die Erstaufführung des komischen Schwankes »Die sckwcbende Jungfrau" stattsindet.
Aus dem Landkreis Wiesbaden.
wc. Biebrich. 12. Dez Der heutigen Sitzung der Stadt- verordn clcn ging au' Ersuchen des Vollzugsausschusses des Arbeiter, und Soldoteinats eine Besprechung mit diesem voraus, welch« sich über aiitcrihall Stunden hinzog und in welcher es zeitweilig recht erregt Hergiro Er bandelte sich dabei nach Andeutungen in der Stottrercidncteusstzung um die Schaffung einer gesetzlichen Vertretung des Arbeiter- und Soldatenrats in der Stadtverwaltung. Einem gefaßten Beschlüsse gemäß soll ein unbesoldeter Beigeordneter in einer temnächstigen Sitzung des Magistrats und der Statwercidneten zugewäbtt und außerdem der jetzt bereits vom Ai beiten- und Eoldatenrat der Stadtverwaltung beigesetzte Kontroll« Vertreter zu den Sltzuugen der stattischcn Lörverschast-n regel. mäßig Einladung e> kalten. Die aus 60 Personen bestehend« Burgerwehr erscrden einen ganz bedeutenden Kostenauiwand, der alle-dings zun, Tcü den Fabriksnmen getragen wird. Erhält doch jede» Mitglied bei täglich achtliündigem Dienst 60 M. di« Woche, Da aber später die Besatzungctruppcir für die Ausrechterhaltung der öffcm'.ichen Ordnung besorgt sein werden, soll di« Bürge, wehr außer Funkncn gesetzt und oie Zahl der Polizei- sergeanten aus 27 gebracht werten. Für die Stellvertretung des Direktors am Lpzcunt während eines Zeitraums von 18 Monaten wurden 300 M. bewilligt Durch Rcichsgesetz ist die Einführung etnec Erwerbslosen -Fürsorge festgesetzt, deren Kosten zu »/,» vom Iicich, zu */is vom Bundesstaat und zu */„ von der Ge. metnde getragen werden. Bezahlt wird für den Mann 2 M., !ür die Fron 1.50 M, für jedes Kind unter 14 Fahren 1 M. und sür Heizimz 1 M. die Mache, also für die Familie mrt vier Kindern 8.80 M. Das sür Bnt-iich Vorgesch-Iagene Statut lehnt sich mit Rücksicht aus die Möglichkeit eines baldiaen Zusammenschlusses der beiden Gemeinden an das Wiktbadcner Statut an Zur Kontrolle ist ein A r b e t t s a ni t nötig, welches neck und nach unter Ausschluß der privaten Geschäfte die gesamte Stellenvcrmfftlung übernehmen soll Darüber ob alle Zweige des Wirtschaftslebens dam geeignet sind, wird spater zu entscheiden sein. Vorläufig wird in der alten Schule an der Wiesbadentr Straße ein Bureau zu diesem Zwecke emgerlchtet. Die Kosten werden vorerst den Betrag von 5000 M im Jahr nicht üLcrstcigen. Dieser Betrag wurde be» willigt. AIS Notstands arbeiten sollen die «trrßen und Kanäle einer Rciniguna unterzogen und verschiedene Wege neu gedeckt weiden. Die Kosten mit 100 000 M. (darunter sür 10 000 Ät. Tüncherarkeiten in den Schulen) wurden zugcslanden. Die ®> sckästsräume des Armen- bezw. Wohlfahrtsamtes reichen nicht mehr ans. Der poraekehene Anbau würde 21600 M. erfordern Vorläufig sollen daher r-nr die Manserdräume mit 2000 M. Kosten zu Brireauräumen umgebaur werden. Oberbürgermeister Vogt hat wiederholt den Wunsch geäußert, von seinem Amt entbunden zu sein. Darüber, in welcher Form die Neuwahl sich vollziehen, ob die Stelle ausgeschrieben werden soll usw., wird tu einer geheimen Sitzung beralei, Die Kartofselkalamität in Biebrich nötigt zu der Mahnung sich in dem Verbrauch die möglichiie Reserve auszuerlegen. Es fehlen rund 20 000 Zentner, die angeblich urch auf dem Laude liegen srllen. In einer unlängst stattgehabten Bersammlung ist beschloss«» worden dort, wo die Landwirte sich ihrer Lieferpflicht emzirhen, die BesatzungStruppen zu Nignisitionen aufzufordern. Dir Siadtveiwaltung wird ihrerseits alles tun, um die Zufthr zu erlelchtcrn Einem eingcgangenen Schriftstück gemäß hat sich ein L e a m t e n a u s s ch u ß gebildet, welcher wünscht, durch seinen Vorsitzenden in allen über Bcamten-Angelcgenheite» beratenden Sitzungen vertreten zu sein. Soweit das möglich ist, wird eS geschehe». Zum Schluß wurde Rechtsanwalt Freundlich, welcher unmittelbar »ach seiner Wahl zum Stadtverordnete» zum Heere eiiigrzrgcn wurde und zum erstenmal nach seiner Rück- kchr aus de», Felde der Sitzung anwohnte, vom Vorsitzenden durch Handschlag an Erdesstatt für sein Anit verpflichtet.
Handelst®!!,
Amtliche Devisenkurse in Deutschland.
W.T.-B. Berlin, IS. Dezbr. (Drahtbericht.) Telegraphisch* Auszahlungen für
Holland.
. 364.00 G.
Mlc.
364.50 B.
kür 100 Gulden
Dlnemark ....
. 220.50 G.
221.00 B.
100 Kronen
Schweden ....
. 248.25 G.
248.73 a
100 Kronen
Norwegen ....
. 236.75 G.
237.25 B.
100 Kronen
Schweiz.
. 177.75 G.
178.03 B.
100 Francs
Oesterreich-Ungarn
. 53.95 G.
54.05 B.
100 Kronen
Bulgarien.
. 00.00 G.
00.00 B.
100 Lewis
Konstantinopel . .
. 00.00 G.
oo.oo a
1 türk. Pft
Spanien.
. 130.00 G.
137.00 a
100 Peseta»
Helsingfora ....
. 73.25 0.
«
79.75 B.
Ausländische Wechselkurse
w. Amsterdam, 12. Dez. Wechsel auf Berlin 27.45. aut Wien 15.10. auf die Schweiz 48.25, auf Kopenhagen 63.50* auf Stockholm 68.60. au r London 11.27 Vs, auf Paris 43.15.
Banken und Geldmarkt.
* ilivroi Schalzanweisnneen Ton 1917. Dio am 1. Juli
1919 zur Eückzshluns gelangende Gruppe der auslösbaren 4l4proz Schatzanweisungen von 1917 (6. und 7. Kriegsanleihe!. sowie die von 1918 (8. Kriegsanleihe) werden am 7. Januar des neuen Jahres ausgelost
Industris uni Handel.
* Zur Verwertung freiwerdender Maschinen in Gewerbe und Industrie Die Technische Bezirksdiensstelle Frankfurt a. M„ Mainzer Landstraße 28. Fernsprecher: Hansa 9260—75. Nebenstelle 166 u. 167. Dezernat der Wirtschaftsstelle Frankfurt a. M., zuständig für Hessen und Regierungsbezirk Wiesbaden, macht darauf aufmerksam, daß die im Gewerbe und der Industrie durch Umstellung freiwerdenden Maschinen. Motore. Apparate usw., zweckmäßig bei ihr mit allen .echnischen Daten gemeldet werden. damit sie Interessenten nach Bedarf nachgewiesen werden können. Jedem, der eine Maschine, einen Motor usw. gebraucht, wird dann kostenfrei möglichst i-, der Nähe eine Maschine usw. nachgewieson Boi Verkauf von Maschinen ist es jedoch erforderlich, der Diensstelle Mitteilung zu machen, damit die Nachweislisten richtig gestellt werden können.
Oie Hbcirv-Ansaavr untfiftr » «eiten. HauvtlSriMeit«! «. tzegerdorst.
Verantwortlich für SeUarnkrl und volililch« Nachnchien: A. Hegerhorp; für he» Unterhaltung»»'!' 35. n. Nauendorf, für heu lokalen u. prootib Stellen Teil und »erichtolaal: I. 93.: SB. T tz. für den handelsieil W. Etz; für die Anzeigen und Rellamen: H Dorn auf. lümtlich tn Wiesbaden. Druck u. Vertag der £>. Schellenderg'Ichen Hofduchdruckerelin Wresdav«,
Svrechilund« der Schrijiletmug U kia I Uhr.
