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Blatter für nassauische Geschichte ^ " "- vl und Kultur-Geschichte. |

Monatliche Freibeilage des Wiesbadener Tasblatts.

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il. Jahrgang.

(Nachdruck sämtlicher Original-Beiträge verboten.)

3u? Geschichte der älteren

Bon Th.

Der Schühonhof.

Die Gebäulichkeiten des vormaligen Badhauses „Zum Schützenhof", des „Schützenbades", von dem das jetzige städtische Hotel Schützenhos (Schützenhofstraße 4) nur ein Überbleibsel ist, waren auf der Stelle alter römischer Bade­aulagen als Verwaltungsgebäude eines ansehnlichen Hof­gutes errichtet, das vor dem Dreißigjährigen Kriege den Adeligen Schütz von Hvlzhausen gehörte und von ihiren seinen Namen trug. Bor ihnen soll es eine adelige oder bürgerliche Familie des Namens Dienheim — das älteste Gerichtsbuch der Stadt Wiesbaden erwähnt 4556 einen Din- heimers Hans — besessen haben, nach der es im 16. Jahr­hundert Tienhcimer Hof und Dienheimer Bad genannt wurde. So ist in dem sog. Behältnisbuch Wiesbadens ver- tnerkt, daß 1565 Erzbischof Daniel von Mainz „in der Dinemer Hoff im Bade gelegen" habe; und die um 1616 voii dem Saarbrückischen Hvfmedicus Philipp Weber heraus­gegebenen „Thermae Wisbadenses“ (neu erschienen in deutscher Sprache 1636 bei Hans Friedrich Weiß in Frank­furt a M.) bemerken S. 24 bezüglich der Badhäuser: „Es sind etliche mit, etliche ohne Schild, ohne Schild ist das Dienheimer oder Schützen Bad. . . und das Bürger oder gemeine Bad." Letzter Besitzer aus der Familie v. Schütz war von 1602—1626 Junker Wolf Dietrich Schütz v. Holz­hausen, dessen Witwe Magdalene, geborene von Dromdorf aus Meißen sich wenige Jahre nach dem Hinscheiden ihres Gemahls zur Veräußerung des verschuldeten Hofes gezwun­gen sah.

Mitansprüche auf den Nachlaß des Junkers machten die Brüder Cuno Quirin Schütz von Holzhausen, hessen-darm­städtischer Geheimrat und Amtmann zu Rüsselsheim, und Hauptmann Burkard Eugelbrecht Schütz v. Holzhausen gel­tend, als am Sonntag, den 10. November 1630 der v. Schützische Mandatartus nach der Predigt der Gemeinde Wiesbaden bekannt gab, daß der Schützenhof oder einzelne Teile seiner Liegenschaften verkäuflich sewn. Vom Stadt-

S ericht waren die Gebäulichkeiten zu 5500 fl., die zuge- öeigen 209 Morgen Ackerland zu 8868 sl., 32 (nach anderer Angabe 49) Morgen Wiesen zu 4000 fl. und ein wüster Weingarten hinter dem Hofe von 3 Morgen zu 150 fl., sämt­liche Immobilien mithln zu 18 518 fl., geschäht. Ein zwischen jenem Weingarten und der den Hof abschließenden Stadt­mauer gelegenes Gärtchen, das die Familie v. Schütz auf einem Stück g schleißen Stadtgrabens angelegt hat e, war ungeschützt geb ieben, weil der Stadtgraben als herrschaft­liches Eigentum galt. '

Als dem Hose anklebende Gerechtigkeiten gab die ver­witwete Frau v. Schütz an: freien Aus- und Eingang durch die Tür, „so hinten durch den Graben in's Felo vor die Heydnische Pforten gehet", f eie Beholzigung und Schweine­mast im Wald, Hetzen und Jagen, freien Weinschank und Badgerechtigkeit. Dem Gemeindebad aus ihrer Quelle Wasser

» eben oder zu entziehen, stünde ihr frei. Dem Hofe zinspflichtig mit 6 Gulden jährlich war das Haus

Dadhäuser Wiesbadens.

Schüler.

in der Metzgergasse, „so hiebevor eine Schankstatt Zum Einhorn gewesen, maßen solche noch uf diese stund Zum alten Einhorn genannt wird und Martin Kappeßen seel. Tochter zustendig ist."

Da sich andere Kaufliebhaber nicht fanden, erwarb im Iah e 1631 G as Johann zu Nassau-Jdstein-Wiesbaden den Schützenhof mit zugehörigen Ländereien zum Preise von 15 750 sl. für seine Gemahlin Sibylle Magdalene, geborene Markgräfin von Baden, wobei er sich verpflichtete, die Frau v. Schütz mit 3000 fl. abzufinden, die auf dem Gute lastenden Schulden in Höhe von 8617 1 2 fl. zu begleichen und den Rest an die v.Schützischen Erben herauszuzahlen. Es wurden indessen nur die kleinen Gläubiger, wie die Wies­badener Metzger Reinhard Kilb und Georg Link, der Mainzer Pastetenbücker Bernhard v. Eck, befriedigt, wäh­rend das Mainzer Domkapitel als Hauptgläubiger mit einer Forderung von 3412 fl. u. a. nnbezahlt blieben.

Nach der für die evangelische Sache unglücklichen Schlacht'bei Nördlingen brachte sich die gräfliche Familie in Straßburg in Sicherheit. Der Kaiser zog ihre Be­sitzungen ein und überließ 1637 die Herrschaft Wiesbaden dem Ku fürsten von Mainz. Der von diesem in Wiesbaden als Phys.kus eingesetzte Dr. Joh. Gerhard Jäger, dem der Schützenhos als Wohnung unter der Bedingung einge­räumt wurde, daß er die beiden Bäder desselben in brauchbaren Stand setze und einige Zimmer zur Auf­nahme des Kurfürsten bereithalte, berichrete nach Mainz, daß die Badebassins seit vier Jahren nicht mehr abge­lassen worden und die Thermalwasser schmutzig und übel­riechend seien; die Zu- und Abläufe hätten sich verstopft, das Wasser wäre in die Wohnräume eingedrungen und hätte sich hier nnd ans der Straße zu Schlammlachen mit ungesunder Ausdünstung angesammelt.

Jägers Aufenthalt im Schützenhos war von kurzer Dauer. Am 7. August 1642 schrieb der Bierstadter Pfarrer Marsilius Sebastiani an den Grafen Johann nach Straß­burg er habe mit Vorwissen seiner Gemahlin deren Gut u Wiesbaden, genannt Schützenhos, beziehen und in Bau ringen wollen, nachoem er sich versichert, daß man kur- mainztscherseits dagegen nichts einwenden werde, wenn nur die Fo.derung des Domkapitels sichergestellt bleibe. Nach Aufwendung von 200 Reichsthalern zur Anschassung von Vieh und Geschirr zeige sich, daß der frühere gräfliche Diener und nunmehrige Schulmeister Silberhans, dem das Haus zur Zeit a.s Schule diene, aus demselben nicht weichen wolle. Er nehme, um Geld zur Unterhaltung seines eigenen Hauses aufzubringen, Juden wie Christen als Badegäste auf, was er ihm „zum höchsten verwiesen" habe. Er stecke sich, um bis zum Winter unbehelligt zu bleiben, hinter een Vizedom, vernachlässige aber den Unterhalt des Baus, so daß es in die vornehmsten Gemächer regne und der runve Erker am Haus einzufallen drohe. Ter Graf inöge den Silberhans durch den Wiesbadener Geistlichen zum Ver­lassen des Hauses anhalten lassen, damit vor Eintritt des