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Montag, 4. November 1918.

Abend-Ausgabe.

Nr. 516. ♦ 66. Jahrgang.

Die vollständige Demütigung Österreich-Ungarns.

Die Bedingungen der Entente.

W. T.-B. Wien, 3. Nov. Amtlich wird Verlautbart: Die von den Italienern gestellten Waffenstillstandsbsdingungen lauten:

Bedingungen zu Lande:

1. Sofortige Einstellung der Feindselig­keiten zu Lande, zu Waiser und in der Luft.

3. Gänzliche Demobilisierung Österreich- Ungarns und sofortige Zurückziehung aller Einheiten, die ail der Front von der Nordsee bis zur Schweiz operieren. Ans dem Gebiet Österreich-Ungarns wird innerhalb der unten in § 3 angeführten Grenzen als österreichisch-ungarische Wehr­macht nur ein Maximum von 20 Divisionen, auf den Friedensstand vor dem Krieg herabgesetzt, aufrechter­halten. Die Hälfte des gesamten Divisions- und Korpsartillerie-Materials sowie die entsprechende Ausrüstung von all dem, was sich auf dem vom öster­reichisch-ungarischen Heere zu evakuierenden Gebiet befindet, wird an den von den Alliierten und den Vereinigten Staaten zu bestimmenden Punkten angesammelt werden müssen, um ihnen ausgeliefert zu werden.

3. Evaku ierung jedes von Österreich-Ungarn seit Kriegsbeginn mit Waffengewalt besetzten Gebietes und Zu­rückziehung der österreichisch-ungarischen Kräfte innerhalb eines vom Oberkommandierenden der alliierten Kräfte an den verschiedenen Fronten zu bestimmenden Termins jenseits

• einer wie folgt festgesetzten Linie;

Bon der Umbrail-Spitze bi? ländlich des Stilsser Joches wird diese Linie dun Kamm der rhacnschen Alpen folgend bis znm Tale der Etsch und der Aisack, über den Reschen- und Brenner-Berg und «af den Hchen des Oetz und dek Ziller lausen. Die Linie wird sich gegen Süden wenden, den Toklacher Berg überschreiten und d'e jetzige Grenze der kainischen Alpen erreichen; sie wird die Grenze dis zum Tarris-Bux verfolgen und nach dem Tarvis-Berg vre Wasserscheide der julisckcn Alpen über den Predil-Paß, den Man- gart, den Tricerno (Triglaü- und die Wasserscheide des Poderdo- PafleS von Bovlanischen und von Jdria. Bon diesem Punkte aus­gehend, wird die Linie in südöstlicher Richtung gegen den Schnec- derg verlaufen, das xan^e Savc-Becken mit Zuflüssen ausgenommen. Boni Schneebcrg wild die Linie gegen die Küste hernntergehcn, so daß Castne, Mattuglie und BoloSca in das evakuierte Gebiet inbe­griffen sind. Sic wird desgleichen den jetzigen administrativen Grenzen der jetzigen Provinz Dalmatien folgen, in> Norden Lissarica und Trebani, im Süden eine Linie einschließen, welche an der Küste von Kap Planca ausgeht und gegen Osten die höchsten Punkte der die Wasserscheide bildenden Höben verfolgt, so daß in den evakuierten Gebieten olle Täler und Wasserläufe inbegriffen werden, die gegen Sebonica abfallcn, wie die Cicola, die Krrka, die Butisnica und ihre Zuflüsse. Sic wird auch alle im Norden und Westen Dal­matiens geligenen Inseln nmfasien, Premuda, Selve, Ulbo, Sacardo, Maori, Pago und Pnnta Dura im Norden bis zum Süden von Meleba mit Einschluß von San Andrea, Bnsi, Lissa, Lesina, Tor- :ola, Knrzola. Ozza und Laaesta, sowie auch die umliegenden Eilande und Jnselchen und Pelagosa mit Ausnahme der Inseln Trirona Grande und Piccola, Bua, Solta und Brazza.

Alle geräumten Gebiete werden von den Truppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten besetzt werden. Hierbei baben das ganze militärische Material und das Döaterial der Eisenbahnen, die sich aus dem zu eva­kuierenden Gebiet befinden, an Ort und Stelle zu verbleiben. Auslieferung dieses ganzen Materials (Versorgung und Kohlen inbegriffen! an die Alliierten und Vereinigten Staaten erfolgt nach den von den Oberkommandanten der Kräfte der verbündeten Mächte an den verschiedenen Fronten zu treffen­den speziellen Weisungen. Es dürfen keine neue Zerstörung oder Plünderung oder neue Requisitionen von den feindlichen Truppen auf dem vom Feinde zu räumenden oder von Kräften der verbündeten Mächte zu besetzenden Gebiete geschehen.

4. Die Verbündeten werden das absolute Recht haben: a) einer freien Bewegung ihrer Truppen auf jeder Straße, jeder Eisenbahn und jedem Wasserweg des österreichisch-ungarischen Gebiets und des Ge­brauchs der nötigen österreichisch-ungarischen Transport­mittel' b) mit den verbündeten Kräften alle jene strate­gischen Punkte in Österrcick-Ilngarn für die den Alliier­ten nötig erscheinende Zeit zu besehen, zu diesem Zweck dort zu wohnen oder die Ordnung auftecht zu erhalten; c) zur Requisition gegen Bezahlung zugunsten der ver­bündeten Heere, wo immer sie sich befinden.

5. Der vollständige Abzug aller deutschen

Truppen in n erb alb 15 Tagen, nicht nur von der italienischen und Balkanfront, sondern vom ganzen öster­reichisch-ungarischen Territorium und die Internierung aller deutschen Truppen, welche Österreich-Ungarn an diesem Tage nicht verlassen haben. ,

6. Die Provinzialverwaltung der von Österreich-Ungarn geräumten Gebiete wird den lokalen Behörden unter Kon­trolle der Stationskommandos der verbündeten Okkupations­truppen anvertraut werden.

7. Sofortige Heimsendung ohne Gegenseitigkeit aller kriegsgefangenen und internierten Unter­tanen der Alliierten, auch der von ihren Wohnstätten ent­fernten Zivilbevölkerung nach Bedingungen, welche von den verbündeten Oberfinmnandanten an den verschiedenen Fronten festgesetzt sind.

3. Die im evakuierten Gebiet verbliebenen K,r unken und Verwundeten muffen von österreichisch-ungarischem .Personal gepflegt werden, welches samt dem hierzu nötigen ärztlichen Material an Ort und Stelle Mrückzickass»! ist.

Bedingungen zur See:

1. Sofortige Einstellung jeder Feindseligkeit zur See und genaue Angabe des Aufenthaltes und der Bewegun­gen aller österreichisch-ungarischen Schisse. Es wird den Neutralen bckanntgegeben werden, daß die Schiffahrt der Kriegs- und Handelsmarine der alliierten und verbündeten Mächte in allen territorialen Gewäffern sreigcgeben ward, ohne daß hierdurch ftgendwic NentralitätZfragen aufge­worfen werden.

2. Übergabe von 15 österreichisch-ungarischeu Unterseebooten, die sich in den österreichisch-ungarischen Gewässern befinden oder dorthin gelangen können, an die Alliierten und die Vereinigten Staaten. Vollständige Ab- r ü st v. n g und Demobilisierung aller anderen öster­reichisch-ungarischen Unterseeboote, die unter der Be­wachung der Alliierten und der Vereinigten Staaten bleiben müssen.

Übergabe von drei Schlachtschiffen, drei leich­ten Kreuzern, neun Torpedobootszerstörern, einem Minenleger, sechs Donaumonito-ren mit ibrer Bewachung, Ausrüstung und Verpflegung an die Allr:crten und die Bereinigten Staaten, die die Schiffe be­stimmen werden. Alle anderen Oberwasserschiffe (die Flußschiffe mit inbegriffen) müssen in österreichisch­ungarischen Häfen, die die Vereinigten Staaten und die Alliierten bestimmen werden, vereinigt, demobilisiert und vollständig a b g e r ü st e t werden. Sic werden unter die Überwachung der Alliierten und der Vereinigten Staaten gestellt.

4. Freiheit der Schiffahrt aller Schiffe der Kriegs- und Handelsmarine der Alliierten und der verbündetest Mächte in der Adria (die territorialen Gewässer inbegriffen), auf der Donau und ihren Nebenflüssen innerhalb des österreichisch- ungarischen Gebiet?. Die Alliierten und die verbündeten Mächte werden da§ Recht haben, alle Minenfelder aufzu- räumen und die Sperren zu zerstören, deren Lage ihnen an­gegeben werden mutz. Um dis Freiheit der Schiffahrt auf der Donau zu sichern,-dürfen die Alliierten und die Vereinigten Staaten alle Befestigungen und VerteidlgungSwerke entweder besitzen oder verteidigen.

5. Aufrechterhaltung der Blockade seitens der Alliierten und der verbündeten Mächte unter den gegenwärtigen Bedingungen. Österreichisch­ungarische Schiffe, die aus der Fahrt angetroffeu werden, unterliegen der Kaperung. Unberührt bleiben die Aus­nahmen, die von seiten einer von den Alliierten und den Vereinigten Staaten eingesetzten Kommission werden zuge- lossen werden.

6. Vereinigung und Belassung aller L u f t st r e i t - kräfte der Marine in einem von den Alliierten und den Vereinigten Staaten bestimmten Hafen.

7. Evakuierung der ganzen Küste und aller Han­delshäfen. die von Österreich-Ungarn autzerbalb des nationalen Gebiets- besetzt sind und Überlassung des ganzen schwimmenden und Schiffsmaterials, der Ver- pflegungsvorräte und Navigationsmittel jeder Art.

8. Benutzung aller Land- und S e e b e f e ft i g uu- g c n und der zur Verteidigung von P o l a eingerichteten Inseln sowie der Werften und des Arsenals durch die Alliier­ten und die Vereinigten Staaten.

S. Rückgabe aller von Österreich-Ungarn den alliierten und verbündeten Mächte weggenommenen Handels­schiffe.

10. Verbot jedweder Zerstörung von Anlagen oder Material vor der Räumung, Übergabe oder Rückgabe.

11. Rückgabe aller Gefangenen der verbündeten Mächte sowohl der Kriegs-- als auch der Handelsmarine, die sich in der Gewalt Österreich-Ungarns befinden, ohne Ver­pflichtung der Gegenseitigkeit.

Hierzu wird bemerkt, daß die vorgenannten LVaffcnstill- standsbedingungcn ohne Präjudiz für den späteren Frieden angenommen worden. Es wurde dabei voraus­gesetzt, daß die Punkte 4a (Land) und 4 (Wasser) nicht so zu verstehen sind, daß die feindliche Armee die freie Bewegung zu einem Angriff aus Deutschland ausnützen könne. Sollte diese Voraussetzung nicht zutreffen, so müßte dagegen Protest eingelegt werden.

*

Die Einstellung der Feindseligkeiten.

W. T.-B. Wien, 3. Nov. Amtlich wird ucrlautüart: Auf dem italienischen Kriegsschauplatz haben unsere Truppen auf Grund des abgeschlossenen Waffenstill­standes die Feindseligkeiten eingestellt.

Die Verlautbarung der Waffcnstillstandsbcdingnugen erfolgt gesondert. Der Chef des Generalstabs.

Die Gerüchte über die Abdankung Kaiser Karls.

Br. Berlin, 4. Nov. (Eig. Drahtbericht. zb.) Die angebliche Abdankung Kaiser Karls, die gestern von verschiedenen Seiten gemeldet worden war, hat sich nach Feststellungen der hiesigen öskecreichrsch-ungarischen Bot­schaft nicht bewahrheitet. Die Botschaft hat auf ihre An­frage in Wien die Mitteilung erhalten, daß der Kaiser weder aus den Thron verzichtet hat noch nach der Schweiz abgereist ist, wie ebenfalls behauptet wurde. Auch das Gerücht über einen Anschlag auf Kaiserin Zita wird als gegenstandslos bezeichnet. Ungarische Blätter meiden, die königliche Familie dürste binnen kürzester Zeit Österreich verlassen und sich nach der Schweiz begeben.

Auflösung des Wiener Hofstaats.

W. T.-B. Wien, 4. Nov. (Drahtbericht.) Korrespondenz Wtlheün mekdet: Die Nachricht von der bovorstoheniden Aus­

lösung des Hofstaats und der Entlassung der Garden ent­spricht den Tatsachen. Dagegen ist die Nachricht von einer an­geblich vor einigen Tagen mft dem Ziel Budapest angetretenen und sodann in Pocßburg unterbrochenen Reise Kaiser K a r I s unrichtig.

Die Italiener in Triest.

W. T.-B. Triest, 3. Nov. Heute um 4 Uhr nachmittags sind sechs italienische Torpedojäger eingetroffen. Der gewesene Triestcr Podesta Tr. Valeria und der Führer der italienischem Sozialdemokraten Puscher als Vertreter des Triester Wohlfahrtsausschusses erschienen zur Be­grüßung und geleiteten den Kommandanten der hier ein­getroffenen Flottille in das frühere Statthalterpalais, zuin Sitze des Wohlfahrtsausschusses. Tie Menge be­reitete den gelandeten Truppen einen festlichen Empfang.

W. T.-B. Rom, 4. Nov. (Drahtbericht.) Die Agenzia Stefcmi veröffentlicht folgende Note: Am Sonntag sind

italienische Land- und Marinetruppen in Triest gelandet.

Karolyis Stellung bereits erschüttert?

Br. Wien, 4. Nov. (Eig. Drahtbericht. zb.) Die „Mittagszeitung" meldet aus Budapest, daß dort die bolschewistische Strömung die Oberhand gewinne. Karolyis Stellung gelte als erschüttert. . Er fühle die Herrschaft über die Massen ans seinen Händen entgleiten und habe um Entsendung z n v e r- lässiger Truppen gebeten. Die Lage sei außer­ordentlich gespannt.

Der Ausschuß für nationale Verteidigung in Prag.

W. T.-B. Wien, 2. Nov. Wie „Prava Eidu" meldet, wird 'der NationalauSschutz die Aushebung der jüngste» .Jahrgänge ausschreibe», welch« er jetzt Mtx Sicherung des Landes und der Ordnung benötigt. Diese tvcatznaihme soll nur vorübergehend sein. Das- neue tschechische Regiment ist durch sieilwimye Anmeldungen am gestrigen Tage aus 2000 Mann angewachsen. Ein zweites Regiment wwcke in Iteni ausgestellt. Im Lause des Abends soll die Hetznrkehr der unga­rischen Soldaten ans Prag erfolgen. Da man bssürchtet, das; sich' die in der Ivsep'h-Kaserne besiMicken Soldaten des ungarischen .Infanterie-Regiments 2 der Entwaffnung wider­setzen würden, wurden in zwei Häusern gegenüber der Kaserne Maschinengewehre außzestellt. Die Entwaffung ging jedoch glatt vor sich. Die in der Aujezdergnsse und im Zeughwuse untergebrachten ungarischen Soldaten widersetztcn sich der Waffenwülieserung und ließen sich von der National- milig erst nach längerer Zeit dazu bewegen, die Dassen auS- zufolgen. In den späten Abendstunden verließen die ungari­schen Soldaten truppenweise und reisefertig die Kasernen. Heute nachmittag reisen die noch in Prag weilenden deutsch-, österreichischen Soldaten, einige hundert an der Zahl, ab.

Belgrad wieder in der Hand der Serben!

IV. T.-B. Paris, 4. Nov. (Drahtbericht.) Reuter meldet amtlich: Die Serben besetzten Belgrad.

Der Erlaß des Kaisers zur inneren Neuordnung.

W. T.-B. Berlin, 2. Nov. (Drahtbericht. Amtlich.) Der Kaiser hat bei dem Inkrafttreten der Verfassungs­änderungen folgenden Erlaß an den Reichskanzler ge­richtet :

Eurer Großherzoglichen Hoheit lasse ich in der An­lage den mir zur Ausfertigung vorgelegten Gesetzent­wurf zur Abänderung der Reichsverfassung und der Gesetze, betreffend die Stellvertretung des Reichskanz­lers vom 17. März 1878, zur alsbaldigen Veröfferit- lichnng wieder zugehen.

Ich habe den Wunsch, bei diesem für die weitere Ge­schichte des deutschen Volkes so bedeutungsvollen Schritt zuni Ausdruck zu bringen, was mich bewegt.

Vorbereitet durch eine Reihe von RegierungSakteu tritt jetzt eine Neuordnung in Kraft, welche g r uti d- legende Rechte von der Perso u des Kaisers auf das Volk überträgt. Damit wird eine Periode abgeschlossen, die vor den Augen künftiger Ge­schlechter in Ehren bestehen wird. Trotz aller Kämpfe zwischen überkommenen Gewalten und emporstrebenden Kräften hat sie unserem Volke jene geioaltige Entwicke­lung ermöglicht, die sich in den wunderbaren Leistungen dieses Krieges unvergänglich offenbart. In den furcht­baren Stürmen der vier Kriegsjahre aber sind alte Formen zerbrochen, nicht um Trümmer zu Hintersassen, sondern um neuen Leoensgestaltungen Platz zu machen. Nach den Vollbringungen dieser Zett hat das deutsche Volk den Anspruch, daß ihn: kein Recht vor­enthalten wird, das eine freie und glückliche Zukunft verbürgt.

Dieser Überzeugung verdanken die jetzt vom Reichs­tag angenominenen und erweiterten Vorlagen der ver­bündeten Regierungen ihre Entstehung. Ich aber trete diesen Beschlüssen der Volksvertretung mit meinen hohen Verbündeten bei i n dein festen W 1 11 c n, was an mir liegt, an ihrer vollen Auswirkung inttzuarbeiten, überzeugt, daß ich damit dem Wähle des deutschen Volkes diene. Das Kaisern mst ist